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Kosten im Pflegeheim und zu Hause bei Pflegebedürftigkeit

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Academic year: 2022

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(1)Kosten im Pflegeheim und zu Hause bei Pflegebedürftigkeit. Autor(en):. Geeser, Roman. Objekttyp:. Article. Zeitschrift:. Akzent. Band (Jahr): - (1995-1996) Heft 3. PDF erstellt am:. 01.02.2022. Persistenter Link: http://doi.org/10.5169/seals-843575. Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind.. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch.

(2) BASEL-STADT Kosten im Pflegeheim und zu Hause bei Pflegebedürftigkeit es sich nicht um einen Gnadenerlass, sondern es besteht ein Rechts-. anspruch darauf beim Vorliegen entsprechender Tatsachen.. -. Dr. Roman Geeser Grossrat FDP Base/. Kürzlich befasste sich die Grossratskommission Steuerfragen mit einer Petition, die einen Abzug von mindestens der Hälfte der Heim- und Pflegekosten bei den Einkommenssteuern forderte. Die Petenten wiesen darauf hin, dass heute Jahreskosten von Fr. 80000 und mehr entstehen, wenn man alle Auslagen berücksichtigt.. -. Seit 1.1.95 istdie Einkommens-und Vermögensanrechnung zwischen einem im Pflegeheim lebenden Ehepartner und einem zu Hause lebenden Ehepartner neu geregelt. So werden dem zu Hause lebenden Partner zwei Drittel des Einkornmens und Vermögens für den Lebensunterhalt zugerechnet anstatt wie bisher nur 50%. Der reduzierte Anteil des im Pflegeheim lebenden Partners wird durch die Pflegebeihilfe ausgeglichen.. Prof. R. Kocher, Grossrat FDP, ersucht die Regierung mit einem Anzug, mittels einer Standesinitiative eine Eidg. Pflegeversicherung zu fordern.. Diese Petition gab Gelegenheit, wieder einmal auf die bestehenden Massnahmen hinzuweisen und die ganze finanzielle Problematik eines Pflegeheimaufenthaltes darzustellen.. -. -. Wer im Pflegeheim lebt oder zu Hause pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf einen Abzug von Fr. 5000- vom Einkommen. Dies ist seit 1991 im Steuergesetz des Kantons Basel-Stadt geregelt. Wer sich ausserstande sieht, seine Steuern zu begleichen, kann einen Steuererlass bei Regierungsrat Dr. U. Vischer beantragen. Entgegen der landläufigen Meinung handelt. -. In einem. Ein Anliegen, welches näher gemuss, ist der Vermö-. prüft werden. gensverzehr bei Pflegeheimaufenthalten. Ein Zehntel des Vermögens wird im Bedarfsfall einbezogen bei der Kalkulation bis auf einen Sockelbetrag von Fr. 25 000 bei Alleinstehenden und Fr. 40 000 bei Verheirateten. Stossend ist, dass Menschen, welche ihr Leben lang gespart haben, im Alter in relativ kurzer Zeit das Ersparte aufbrauchen müssen. Hier stellen sich sozial- und gesellschaftspolitische Fragen. Ohne einer Lösung vorzugreifen, aber diese Fragen sollten gründlich überdacht werden. Dr. Roman Geeser, Grossraf FDP ßase/. Präs/'c/enf Grossrats/comm/ss/on. für. Steuerfragen M/tg//ec/ St/'ftungsversamm/ung Pro Senectufe. weiteren Anzug verlangt. Prof. Kocher, dass die Geriatrieund Pflegekosten durch eine Aus-. klammerung der Abschreibung auf Immobilien gesenkt werden: Konkrete Schritte sind in Vorbereitung: Der Grosse Rat wird demnächst über eine Grundverbilligung im Umfang von befinden haben.. 1. Mio.. Fr.. zu. Es ist klar, dass ein derart bedeutendes Problem nur mit einer Vielzahl von Massnahmen bewältigt werden kann. Dies umsomehr, als die zunehmende Lebenserwartung das Problem noch verschärft.. 7.

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