Die Ärzteschaft kommt in der Be- fragung gut weg. In der Zusammen- fassung der Studie heißt es: „Das Ver- trauen der Bevölkerung in die Ärzte- schaft ist sehr groß. Teilweise werden die Ärzte regelrecht in Schutz genom- men vor Kritik. Die Befragten zeigten in der überwiegenden Mehrheit Ver- ständnis für die Probleme der Ärzte.“
Kritisiert wird, was schon in vorherigen Studien Stein des Anstoßes war: Die
„sprechende Medizin“ nimmt zu wenig Raum ein, das Krankenhaus wird als unpersönlicher Massenbetrieb erlebt.
Auch in dieser Befragung legten die Bürger großen Wert auf die freie Arztwahl (75 Prozent: „auf jeden Fall wichtig“), ebenso auf eine frei nutzba- re Chipkarte (54 Prozent: „auf jeden Fall wichtig“, 33 Prozent: „eher wich- tig“). Eggensberger interpretierte die- se und andere Ergebnisse in der Rich- tung, daß Patienten bei Eintritt in das Gesundheitswesen zunächst wählen wollten. Hätten sie Vertrauen zu ei- nem Arzt gefaßt, seien sie auch bereit, sich führen zu lassen.
Positive Voten für Verzahnung
Gefragt wurde auch nach der Verzahnung von ambulantem und sta- tionärem Bereich. Die Vermeidung von Doppeluntersuchungen durch ei- ne engere Zusammenarbeit von nie- dergelassenen und Krankenhausärz- ten nannten 46 Prozent „auf jeden Fall wünschenswert“. 80 Prozent be- fürworteten die Tätigkeit von nieder- gelassenen Ärzten in Einrichtungen der Krankenhäuser. Mehr als 50 Pro- zent votierten dafür, keine Operatio- nen in Krankenhäusern vorzuneh- men, die auch ambulant in der Praxis möglich seien.
Eine umfangreiche Veröffentli- chung der Daten ist für Mai dieses Jahres vorgesehen. Trotz vieler Ein- wände fesselte die Präsentation der ersten Studienergebnisse die rund 250 Zuhörer. Das Projekt soll fortgesetzt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen eventuell die Zukunftsperspek- tiven von Patienten, vielleicht auch von Ärztinnen und Ärzten Gegen- stand der Forschung sein – auch wenn Prof. Wasem „methodologisch schon davor graut“. Sabine Rieser A-742
P O L I T I K LEITARTIKEL/AKTUELL
(14) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 12, 26. März 1999
Selbstverpflichtung von Laborärzten
50 000 DM Strafe bei Vorteilsgewährung
Die Berufsverbände der Laborärzte wollen offensiv gegen Korruption bei der Labordiagnostik vorgehen.
er Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) und der Berufsverband Niedergelas- sener Laborärzte (BNLAB) haben sich zu einem ungewöhnlichen Schritt entschieden: Beide Verbände haben eine gemeinsame Verpflichtungser- klärung zur Durchsetzung des laute- ren Wettbewerbs in der Laboratori- umsdiagnostik formuliert und diese an die rund 180 Laborärzte in Deutschland geschickt. Die Erklä- rung führt eine Reihe von Geboten auf und setzt bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 50 000 DM pro Fall an.
In einem Brief an die Laborärzte weisen die Vorsitzenden der beiden Verbände auf die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tretende Laborreform (DÄ, Heft 1–2/1999 und Heft 10/1999) hin, die „mit restriktiven Elementen die wirtschaftliche Situation der La- borärzte gefährde“. Durch die Ein- führung veranlasserbezogener Bud- gets in Kombination mit erheblichen Abwertungen der Einzelleistungsver- gütungen werde es zu einer Unter- schreitung der Selbstkosten auch bei kostengünstig arbeitenden Laboren kommen. „Wenn es noch weiterhin in Deutschland Labormedizin in ärztli- chen Händen geben soll“, heißt es in dem Brief, „müssen wir gemeinsam gegensteuern.“
Das Wort „gemeinsam“ wollen die Vorsitzenden der Verbände groß- geschrieben sehen. Die Verpflich- tungserklärung kann nämlich ihr Ziel nur dann erreichen, wenn ihr mög- lichst viele Ärzte beitreten und sich möglichst alle an die Regeln halten.
Bei letzterem liegt aber gerade im La- borbereich einiges im argen. Die Ver- bände umschreiben dies vornehm- zurückhaltend: „In der Vergangen-
heit hat es, wie wir alle wissen, ein gefordertes oder gezwungenes Entge- genkommen gegeben.“ Das soll sich nun ändern, indem sich die Laborärz- te verpflichten:
c nicht auf den analytischen Ko- stenanteil für Laborleistungen ge- genüber den Einsendern oder Mit- gliedern von Laborgemeinschaften ganz oder in Teilen zu verzichten;
c ärztlichen Einsendern oder Mitgliedern von Laborgemeinschaf- ten keine Rabatte oder „Pauschal- preise“ zu gewähren;
c weder direkt noch indirekt geldwerte Vorteile einzuräumen (ge- nannt werden beispielhaft die Über- nahme von Praxiskosten und die Ver- mittlung von Urlaubs-, Studien- oder Kongreßreisen).
Insbesondere, heißt es in der Verpflichtungserklärung im Hinblick auf die Laborreform, sagen die Un- terzeichner zu, jedweden Ausgleich des Wirtschaftlichkeitsbonus des ein- sendenden Arztes abzulehnen.
Die meisten „Großen“
haben schon gezeichnet
Vier der fünf größten Labor- praxen haben nach Auskunft des BNLAB die Verpflichtungserklärung bereits unterschrieben. Sie haben sich damit – wie auch die übrigen Unterzeichner – dazu bereit erklärt,
„uneingeschränkte Mithilfe bei der Aufdeckung von Verstößen wettbe- werbswidriger Art“ zu leisten. Sollte es bei der Aufdeckung von Vorteils- gewährungen zu Streitfällen kom- men, entscheidet ein Schiedsgericht über die Zahlung der Vertragsstrafe, die an die Verbände zu entrichten
ist. Josef Maus