A-3066 (26) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 46, 14. November 1997
P O L I T I K AKTUELL
D
ie niedergelassenen Chirurgen gehen auf Konfrontationskurs.Weil die Vergütung der ambulan- ten operativen Leistungen in vielen Fällen noch nicht einmal ausreiche, um die Kosten zu decken, sollen ambulan- te Operationen nicht mehr „zu den Be- dingungen der Gesetzlichen Kranken- versicherung“ erbracht werden.
Mit dieser Empfehlung – be- schlossen auf dem 11. Deutschen Chirurgentag am 25. und 26. Oktober 1997 in Kassel – wendet sich der Be- rufsverband der Deutschen Chirur- gen an seine niedergelassenen Mit- glieder. Seit Jahren habe der BDC die Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und auch den Ge- setzgeber auf die unhaltbare wirt- schaftliche Situation der ambulanten Operateure hingewiesen. Mehrere betriebswirtschaftliche Gutachten hätten „die extreme Kostenunter- deckung von zum Teil mehr als 50 Prozent“ dokumentiert – bislang alles ohne Erfolg (siehe DÄ, Heft 39/1997, Rubrik „Leitartikel“).
„Einsparungen werden bestraft“
Besonders verbittert zeigt sich der Verband über den Umstand, daß
„nach wie vor ausschließlich diejeni- gen bestraft werden, die durch die Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich zu einer deutlichen Kostensenkung im Ge- sundheitsweisen beigetragen haben“.
Die bisherigen Bemühungen, in Verhandlungen mit der KBV zu sinn- vollen Änderungen der Gebühren- ordnung zu kommen, seien geschei- tert. Inzwischen läge zwar ein trag-
fähiges Konzept vor, doch die KBV sei nicht in der Lage, dieses Modell in einem politischen Konsens zu be- schließen.
Verlagerung in die Krankenhäuser
Unter den derzeitigen Bedingun- gen, erklärt der Berufsverband, könn- ten die niedergelassenen Chirurgen nicht mehr länger in Vorleistung tre- ten. Konkret fordert der BDC seine Mitglieder auf, „diejenigen ambulan- ten Eingriffe abzulehnen, die beson- ders defizitär sind“. Den Patienten solle in diesen Fällen eine stationäre Behandlung vermittelt werden. Kein Kassenarzt sei gezwungen, „Leistun- gen in den roten Zahlen zu erbrin- gen“, es sei denn, es handele sich um Notfallmaßnahmen.
Der Berufsverband geht noch ei- nen Schritt weiter: er will direkt mit den Kostenträgern über den Ab- schluß von regionalen Vereinbarun- gen verhandeln. Kämen derartige Verträge zustande, könnten auch künftig ambulante Operationen ange- boten werden. Darüber hinaus kün- digte der BDC an, „eine eigene Ver- gütungsstruktur für die Fachgruppe der niedergelassenen Chirurgen zu entwickeln“. Sie soll die Basis für di- rekte Verhandlungen mit den Kran- kenkassen schaffen.
In der Mitteilung des Berufsver- bandes heißt es dazu: „Die Chirurgen haben lange genug versucht, auf dem Verhandlungsweg konsensuale Lö- sungen zu finden. Die Chirurgen wer- den daher jetzt ihre berechtigten In- teressen eigenständig vertreten und
durchsetzen.“ Josef Maus