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Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 51–52, 21. Dezember 1998
V E R S I C H E R U N G E N
Mit einer Produktinnova- tion kommt die Volksfürsor- ge auf den Markt. Sie hat eine Lebensversicherung entwik- kelt, die man ohne Beantwor- tung von Gesundheitsfragen vereinfacht abschließen kann.
Das neue Produkt heißt „Pri- vat-Vorsorge-Plus“ und ist besonders für die Altersvor- sorge geeignet, da bei Ablauf ein zusätzlicher Erlebensfall- bonus gezahlt wird, der die
Ablaufleistung beträchtlich erhöht.
Gerade für junge Men- schen bietet dieser Tarif eine preiswerte Möglichkeit, die private Altersvorsorge aufzu- bauen. Nach fünf Jahren kann die Versicherungssum- me um bis zu 40 000 DM – dann wiederum ohne Beant- wortung von Gesundheitsfra- gen – aufgestockt werden. Bei diesem Typ von Lebensversi-
cherung werden in den ersten drei Jahren allerdings nur die eingezahlten Prämien zu- rückerstattet, falls der Versi- cherungsnehmer in dieser Zeit stirbt. Vom vierten Jahr an besteht dann voller Versi- cherungsschutz. rco
Pfändung unmöglich
Immer mehr Bundesbür- ger sorgen für ihre private Altersrente. Dabei gibt es ei- ne ganze Reihe sinnvoller Möglichkeiten. Beispielswei- se vereinbaren manche In- haber von Arztpraxen mit ihren Mitarbeitern (zum Bei- spiel auch der Ehefrau), daß ein Teil des Gehaltes in eine Kapital-Lebensversicherung oder in eine private Renten- versicherung eingezahlt wird.
Durch diese Direktversiche- rung erhält man nicht nur ei- ne attraktive zusätzliche Al- tersversorgung. Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer können nämlich von Steuer- vorteilen profitieren. Ge- haltsanteile, die für eine Di- rektversicherung verwendet werden, werden lediglich pauschal mit 20 Prozent be- steuert statt mit dem sonsti- gen persönlichen Steuersatz.
Außerdem werden keine So- zialversicherungsbeiträge ab- gezogen.
Aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesarbeitsge- richts resultiert aus der Ge- haltsumwandlung bei der Direktversicherung noch ein weiterer Vorteil: Der ehema- lige Barlohn, der in Versiche- rungsbeiträge umgewandelt wird, darf nicht gepfändet werden. (Aktenzeichen: 3 AZR 611/97) rco/Rie
Säule der
Altersvorsorge
Die meisten Bundesbür- ger wollen sich im Alter nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlas- sen. Sie haben sich durch den Abschluß einer Lebensversi-
cherung ein Zusatzpolster geschaffen. Besonders hoch ist der Anteil der Versicher- ten bei den Selbständigen, für die eine Lebensversiche- rung oftmals die einzige Form der Altersvorsorge darstellt. Zu welch wichtiger Säule sie inzwischen heran- gewachsen ist, verdeutlichen folgende Zahlen: 1980 zahl- ten die Lebensversiche- rungsunternehmen 11,3 Mil- liarden DM aus. Dieser Be- trag entsprach rund einem Zehntel der Rentenzahlun- gen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Zehn Jahre später – 1990 – über- wiesen die Versicherungen rund 36 Milliarden DM; das war mehr als ein Fünftel der gesetzlichen Renten. 1997 waren es bereits 72 Milliar-
den DM. rco
Lange studiert – PKV
Studentinnen und Studen- ten können als Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse von besonders niedrigen Beiträgen profitieren – vor- ausgesetzt, sie haben die gel- tende Altersgrenze von 30 Jahren noch nicht überschrit- ten. Bei dieser Grenze kennt der Gesetzgeber allerdings kein Pardon. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
Im zu entscheidenden Fall ging es um einen Spät- einsteiger, der erst mit 29 Jahren sein Studium aufge- nommen hatte. Auch er darf nur noch ein Jahr Mitglied in der Gesetzlichen Kranken- versicherung sein. Danach muß er sich privat versi- chern. Der späte Studienbe- ginn schiebe die Altersgren- ze nicht hinaus. Ähnliches gilt für die „ewigen Studen- ten“, die zwar schon lange die Universität besuchen, aber noch nicht vorhaben, ihr Studium abzuschließen.
Auch sie müssen sich, nach- dem sie die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten ha- ben, privat krankenversi- chern. (Az.: 12 RK 39/96) rco
Lebensversicherung ohne Prüfung
Mehr als 300 000 Schäden verursachen Hunde jährlich – vom zerrissenen Hosenbein bis zum tödlichen Verkehrs- unfall. Etwa 200 000mal ent- schädigten die Kaskoversi- cherer Autofahrer, deren Fahrzeuge ungewollten Kon- takt mit Wild hatten. Dabei sollen mehr Füchse, Rehe und Hasen auf der Strecke geblieben sein als durch die Flinten der Jäger. Mehr als ei- ne halbe Milliarde DM mußte dafür aufgebracht werden.
Traurige Bilanz: fast 50 getö- tete und mehr als 3 000 schwerverletzte Verkehrsteil- nehmer jährlich. Der gesam- te Schaden durch Tiere dürfte bei etwa einer Milliarde DM liegen.
Wer einen Wildunfall hat, dem leistet die Kaskoversi- cherung Schadenersatz für das beschädigte Fahrzeug.
Voraussetzung ist allerdings, daß es sich um einen Zu- sammenstoß „des in Bewe- gung befindlichen Fahrzeu- ges“ mit Haarwild handelt.
Dazu zählen nach dem Bun- desjagdgesetz Hirsch, Reh, Gemse, Luchs und Fuchs, Hase, Marder, Dachs, Wild- schwein und Wiesel. Läuft al- so ein Hund oder eine Kuh vor das Auto, muß der Fahrer
versuchen, den Tierhalter ausfindig zu machen – die Kaskoversicherung zahlt in diesem Fall nicht. Auch beim Schaden am Auto durch ei- nen Vogel gibt es kein Geld.
Tip: Geht dabei die Wind- schutzscheibe zu Bruch, zahlt die Teilkasko – Glasbruch.
Ist der Unfall durch ein Reh oder Wildschwein ent- standen, sollte der Autofah- rer bei einem Schaden von mehr als 300 DM die Polizei benachrichtigen. Mit einer Bestätigung des Unfalls gibt es keinen Ärger mit der Ver- sicherung. Ist das Tier nur an- gefahren oder flüchtig, ist es wichtig, Spuren zu sichern.
Schwierig ist die Beweislage, wenn es zu einem Unfall kommt, weil der Fahrer durch ein Brems- oder Ausweich- manöver von der Straße ab- gekommen ist. Bei kleinen Tieren – zum Beispiel einem Hasen – zahlt die Versiche- rung nicht. Anders bei Reh- oder Rotwild: Um Schaden- ersatz von der Vollkaskover- sicherung zu erhalten, muß der Fahrer nachweisen (zum Beispiel durch glaubwürdige Zeugen), daß er dem Tier ausgewichen und es deshalb zu einem Unfall gekommen
ist. rco