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Archiv "Arzneimittel: Ende offen" (19.08.2005)

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rung des Therapieziels dem Willen des Patienten entspricht. „An die Stelle von Lebensverlängerung und Lebens- erhaltung treten dann palliativmedizi- nische Versorgung einschließlich pfle- gerischer Maßnahmen“, heißt es in den Grundsätzen. Aktive Euthanasie sei dagegen unzulässig und mit Strafe bedroht, auch dann, wenn sie auf Ver- langen des Patienten geschehe (DÄ, Heft 19/2004).

Eine bessere Palliativmedizin

Der Moraltheologe Prof. Dr. Jean- Pierre Wils, Universität Nijmegen, vertei- digte dagegen die Regelung in den Nie- derlanden, wo aktive Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Seiner Ansicht nach wird die Dis- kussion über Sterbehilfe in Deutsch- land vorwiegend in der kantianisch- christlichen Tradition geführt, wonach die Verfügungsrechte stark einge- schränkt sind, wohingegen in anderen Staaten eher in der Tradition des eu- ropäischen Liberalismus debattiert wird, wonach der Einzelne souverän über seinen eigenen Körper entschei- det. Es ist Wils zufolge „nicht ausge- macht, welche Kultur die richtige ist“.

Der Anästhesiologe und Palliativme- diziner Dr. med. Matthias Thöns kriti- sierte die katastrophale palliativmedizi- nische Versorgung in Deutschland.

Nicht zuletzt deshalb würden wohl auch zwei Prozent der deutschen Ärzte ange- ben, bereits aktive Euthanasie durchge- führt zu haben. Fast allen Patienten könne allerdings mithilfe der Palliativ- medizin geholfen werden. Auch Wils hält die Palliativmedizin „für außeror- dentlich wichtig“. Sie sei jedoch nicht die Lösung aller Probleme und werde die Nachfrage nach aktiver Euthanasie nicht reduzieren. Die Akzeptanz der aktiven Euthanasie sei in den Nieder- landen außerordentlich hoch. „Sie wird sehr restriktiv mit hohen Sorgfaltskrite- rien angewandt.“

Hoppe sieht jedoch die Gefahr des slippery slope. So hätte man vor einigen Jahren in der Stammzelldiskussion eini- ges für undenkbar gehalten, was man inzwischen in Erwägung ziehe. Wils sieht diese Gefahr nicht: „Es ist mir ein

Rätsel, warum es per se nur bei der akti- ven Euthanasie ein hohes Missbrauchs- potenzial geben soll und bei der passi- ven nicht.“ Die aktive Euthanasie in den Niederlanden sei in der letzten Zeit sogar leicht rückläufig, was gegen einen slippery slope spreche.

Auch Priv.-Doz. Dr. jur. Hans-Georg Koch, Freiburg, glaubt, dass das viel wahrscheinlichere Missbrauchspotenzi- al in der passiven Sterbehilfe bezie- hungsweise im Unterlassen von Be- handlungsmaßnahmen liege. Seiner Ansicht nach gibt es zwischen der jetzi- gen Lösung in Deutschland und der Re- gelung in den Niederlanden Zwi- schenlösungen. Koch plädiert für „ein Absehen von Strafe ohne Legalisierung und für eine bessere Palliativmedizin“.

Dr. med. Georg Marckmann, Univer- sität Tübingen, hält es für eine gute Lö- sung, einen so genannten Palliative- Care-Filter vor der aktiven Sterbehilfe einzusetzen, wie es in Belgien der Fall wäre. Er hält es unter dieser Vorausset- zung – auch für einen Arzt – nicht für prinzipiell verwerflich, einen Menschen auf dessen Wunsch hin zu töten.

Euthanasie aus

wirtschaftlichen Gründen

Damit stieß er jedoch auf scharfen Wi- derspruch von Hoppe. Für den Bundes- ärztekammer-Präsidenten ist aktive Euthanasie eine gezielte Tötung. Er zi- tierte Frank Schirrmacher, der in seinem Buch „Das Methusalem-Komplott“ be- fürchtete, dass sich unter Kostenge- sichtspunkten eine neue Diskussion er- geben könnte. „Es könnte sich eine Pflicht zum Töten entwickeln mit der Absicht, die Gesellschaft zu entlasten.“

Der Aufgabenbereich des Arztes dürfe nicht dahingehend erweitert werden, Menschen zu töten. „Die Tradition, dass Ärzte helfen, Leiden zu lindern, aber nicht zu töten, ist älter als das Christen- tum“, betonte Hoppe. Ein Diskussions- teilnehmer aus dem Publikum pflichtete ihm bei. So sei die Euthanasie bereits in den 20er-Jahren in Europa und den USA aus wirtschaftlichen Gründen durchgeführt worden. Auch Zollner lehnte die aktive Sterbehilfe ab: „Man darf Menschen nicht im letzten Moment im Stich lassen.“ Gisela Klinkhammer

P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 33⏐⏐19. August 2005 AA2213

D

er Streit geht weiter. Dieser Tage kommen erneut Vertreter von Ärz- ten und Krankenkassen zusammen, um Möglichkeiten zur Eindämmung bei den Arzneimittelausgaben zu diskutie- ren. Bislang werfen sich Kassen und Ärz- te gegenseitig vor, nicht ausreichend ge- gen die Kostenexplosion vorzugehen. Ein Kompromiss zeichnet sich nicht ab.

Letzte Woche hatten die Betriebs- krankenkassen (BKK) noch einmal Zahlen vorgelegt: Der Ausgabenrahmen könnte, bleiben Maßnahmen aus, in diesem Jahr um vier Milliarden Euro überschritten werden. Die 19-prozentige Steigerung, so der BKK-Bundesverband, ergebe sich aus der Reduzierung des Herstellerrabatts und aus „nicht nach- vollziehbaren Mengenausweitungen“

und der Verschreibung patentgeschütz- ter Analogpräparate.

Vor allem durch die „Scheininnovatio- nen“, die im Schnitt doppelt so viel ko- sten wie eine durchschnittliche Verord- nung, würden die Kassen enorm belastet.

Hier hätten „Ärzte mit dem Rezeptblock maßgeblich den Schlüssel zu den Arznei- mittelausgaben in der Hand“, so Wolf- gang Schmeinck, Vorsitzender des BKK- Bundesverbandes. Beim Anstieg durch die reduzierten Herstellerrabatte und durch Mehrausgaben „für echte und teure Innovationen“ hingegen liege die Verantwortung nicht bei der Ärzteschaft.

Die Ausgabensteuerung sei eine ge- meinsame Aufgabe von Ärzten und Kas- sen, heißt es bei der KBV. „Es kann nicht sein, dass Jahr für Jahr immer nur die Ärzte am Pranger stehen“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Ulrich Wei- geldt. Das von den Kassen favorisierte Bonus-Malus-System, das zu wirtschaftli- cherem Verordnungsverhalten motivie- ren soll, lehnt die KBV weiter ab. „Eine bundesweite Malusregel wird es mit uns nicht geben“, sagte KBV-Sprecher Ro- land Stahl. Dadurch würden auch wirt- schaftlich handelnde Ärzte oder etwa Radiologen, die keinerlei Arzneien ver- schreiben, bestraft werden. Timo Blöß

Arzneimittel

Ende offen

Ausgabensteigerung: Es wird

weiter verhandelt.

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