dauer der Entzündung ab. Das schwächt die Plaquekappe so weit, bis sie bei erhöhter mechanischer Bean- spruchung durch den Blutstrom reißt.
Dazu Erling Falk (Aarhus, Däne- mark): „Arteriosklerose wäre eine wesentlich gutartigere Erkrankung, wenn es gelänge, die Entzündung zu unterdrücken.“
Linksventrikuläre Hypertrophie
Vorläufige Studienergebnisse deuten darauf hin, daß die Kombina- tion von Angiotensin-II-Rezeptor- Antagonisten mit ACE-Hemmern bei Patienten mit Herzinsuffizienz ei- ne wirksamere neurohormonelle Sup- pression bewirkt als die Einzelgabe.
In einer von Bertram Pitt (Ann Ar- bor) vorgestellten Pilotstudie resul- tierte die tägliche Kombination von 50 Milligramm Losartan mit 20 Milli- gramm Enalapril zumindest in einer vergleichbaren Suppression des Re- nin-Angiotensin-Aldosteron-Systems wie eine Verdopplung der Enalapril- Dosis auf 40 Milligramm.
Weitere Studien bei Patienten mit „congestive heart failure“ weisen darauf hin, daß sich ACE-Hemmer undAngiotensin-II-Rezeptor-Blocker zumindest in einem Teil ihrer Wirkun- gen unterscheiden und sich positiv er- gänzen könnten. Ob diese vorläufigen Resultate auch für die Prognose Be- deutung haben, ist freilich noch offen.
Weitere Studien überprüfen der- zeit auch die Hypothese, daß Angio- tensin-II-Rezeptoren-Blocker neben der Blutdrucksenkung auch die Rück- bildung einer linksventrikulären Hy- pertrophie (LVH) bewirken können.
Diese Idee wird durch experimentelle Daten gestützt, nach denen lokal in der Herzmuskelwand produziertes Angiotensin-II ein entscheidender Faktor in der Entstehung der LVH ist.
Etwa 2002 soll die bereits angelaufene LIFE-Studie (Losartan Intervention for Endpoint Reduction) abgeschlos- sen sein, in der Losartan gegen den Beta-Blocker Atenolol im Hinblick auf Wirkung auf Mortalität und
„größere“ kardiovaskuläre Ereignis- se überprüft wird.
Klaus Koch,
Dr. med Vera Zylka-Menhorn
Ein Großteil der Euthanasie-Fäl- le scheint in den Niederlanden nicht gemeldet zu werden. Das ergab jeden- falls eine im Auftrag des Justiz- und Gesundheitsministeriums erstellte Untersuchung mit einer Befragung von tausend Personen (darunter 800 Ärzten), die jetzt veröffentlicht wurde.
Das Ministerium bezifferte die Anzahl der nicht gemeldeten Fälle mit 60 Pro- zent. Damit umgehen offenbar die meisten Ärzte eine der Bedingungen, die nach der 1994 in Kraft getretenen Euthanasie-Gesetzgebung erfüllt sein müssen.
Maßstab für die Strafbarkeit ist ein bestimmtes Prüfverfahren. Der Arzt ist verpflichtet, im Anschluß an die geleistete Sterbehilfe ein Gutach- ten in Form eines Meldeberichtsbo- gens zu schreiben. Der Gemeindearzt muß anschließend eine Leichenbe- schau vornehmen und den Staatsan- walt informieren. Sterbehilfe bleibt dann straffrei, wenn die Ärzte die Euthanasie auf ausdrücklichen und wiederholten Wunsch des einwilli- gungsfähigen Patienten praktizieren und dessen Leiden „unannehmbar“
sind. Der behandelnde Arzt muß sich außerdem auch noch mit einem Kol- legen beraten.
Doch die meisten Ärzte setzen sich offenbar aus Angst vor Konse- quenzen und wegen des langwierigen juristischen Prüfverfahrens über die Meldevorschrift hinweg. Angesichts dieser Diskrepanz zwischen Gesetz und Praxis erwägt Justizministerin Winnie Sorgdrager, die strafrechtli- chen Vorgaben zu überdenken. Sie bedauert es, daß die Zielsetzungen des Meldeverfahrens „nicht in Gänze realisiert“ seien. Die Ministerin hob aber gleichzeitig hervor, daß sich die Anzahl der Meldungen seit 1990 im- merhin verdreifacht hätte. 1990 wur- den 486 Fälle gemeldet, 1995 waren es 1 466 Fälle.
Weiter geht aus der Studie her- vor, daß vor sechs Jahren etwa 25 000
Menschen um aktive Sterbehilfe an- gefragt hatten, 1995 waren es 34 500;
das sind 2,4 Prozent aller Sterbefälle im Nachbarland. Bei 57 Prozent aller Kinder, die im ersten Lebensjahr starben, wurden lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt, weil eine weitere Behandlung als sinnlos be- trachtet wurde.
Von den 6 324 Fällen, die zwi- schen 1991 und 1995 gemeldet wur- den, untersuchte die Staatsanwalt- schaft 120. Gegen 22 Ärzte wurde ei- ne gerichtliche Untersuchung eröff- net, 13 Ärzten wurde der Prozeß ge- macht, teilte das Gesundheitsministe- rium mit.
Neuregelung geplant
Sorgdrager und weitere Vertreter der linksliberalen Fraktion D’ 66 sprechen sich jetzt dafür aus, die Ster- behilfe „nicht direkt strafrechtlich zu verfolgen“. Sie schlagen vor, daß eine Kommission aus Ärzten, Ethikern und anderen Experten zunächst ohne Einschaltung eines Staatsanwalts über die Fälle befinden sollte. Die Opposition – vor allem die Christde- mokraten – trägt zwar Bedenken ge- gen diese Pläne vor, die jedoch ange- sichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament nicht zum Tragen kommen dürften.
In den Niederlanden wird gegen- wärtig intensiv über das Thema disku- tiert. Der Begriff „euthanasie“ ist dort allgemein gebräuchlich und gilt als historisch unbelastet. Die Ärzteor- ganisation „Koninklijke Nederland- sche Maatschappij tot Bevordering der Geneeskunst“ und die Niederlän- dische Vereinigung für freiwillige Eu- thanasie halten die derzeitige Rege- lung für angemessen. Eine neue In- itiative „Vrijwillig Leven“ plädiert so- gar für ein Recht auf Selbsttötung un- abhängig von der Beurteilung eines
Arztes. Kli
A-3334
T H E M E N D E R Z E I T BERICHTE
(34) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 50, 13. Dezember 1996