Kostenpunkt Krankheit
Ausgaben 1975:
106,3 Mrd. DM davon für
Ärztliche Behandlung Kranken- haus- aufenthalt
Invaliditäts- renten
Lohnfortzahlung
Arzneien, Heilmittel
Zahnarztl.
Behandlg., Zahnersatz Sonstiges u.
Verwaltung 121
Das Sozialbudget der Bundesre- gierung weist für 1975 insgesamt 106,3 Milliarden DM für die Er- haltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie für die wirtschaftliche Absicherung der krankheitsbedingten Arbeitsunfä- higkeit aus. 1969 betrugen die Krankheitskosten insgesamt noch 44 Milliarden DM. Dies be- deutet: Bei einem Bruttosozial- produkt (Nationaleinkommen) von über einer Billion Mark wird heute bereits ungefähr jede zehn- te Mark im Gesundheitswesen verbraucht G lobus/DÄ
Krankengeld 2174 zT geschatzt
Die Information:
Bericht und Meinung
Kassenärztliche Versorgung
kassenärztlichen Versorgung im Rahmen von Beteiligungen oder Ermächtigungen mit tätig sind, wie viele ärztliche Gemeinschaftspra- xen es gibt, welche speziellen Tä- tigkeiten, wie beispielsweise Teil- röntgenologie, Mammographie oder große Psychiatrie von den Ärzten wahrgenommen werden, wo die ambulante und stationäre Ver- sorgung reibungslos durch beleg- ärztliche Tätigkeit koordiniert ist, wo Ärzte im öffentlichen Gesund- heitsdienst tätig sind und welche Verbindungen es zwischen den niedergelassenen Ärzten und be- triebsärztlichen Diensten gibt.
Eine Darstellung der Altersstruktur der Praktischen Ärzte sowie eine Auflistung der Gründe, die für die Aufgabe der Praxis bestimmend sind, sollen das Bild ergänzen. Um auch dem Außenstehenden, der sich nicht ausschließlich oder re- gelmäßig mit dieser Frage beschäf- tigt, einen Überblick über die ärztli- che Versorgung unserer Bevölke- rung zu ‚geben, sehen die Richtlini- en eine geographische Darstellung der räumlichen Verteilung der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte vor. Diese Karte ermöglicht es, sich sehr schnell ein Bild darüber zu ma- chen, wo der Allgemeinarzt oder Facharzt zu finden ist, welche Ent- fernungen der Patient zurückzule- gen hat sowie wo man besondere ärztliche Versorgung im präventi- ven oder kurativen Bereich auf Grund der Spezialisierung erwar- ten kann.
Mit einer Erstellung von Struktur- analysen allein ist jedoch noch nichts über den Bedarf an Ärzten ausgesagt. Der gegenwärtige oder zukünftige Bedarf kann jedoch nunmehr auf einheitlicher Grundla- ge ermittelt werden. Die Lösung des Problems der Schaffung ein- heitlicher Parameter für die Be- darfsplanung selbst steht jedoch noch bevor. Das ist keine einfache Aufgabe, weil die Frage, ob und welcher Arzt wo fehlt, von der Be- völkerung, vom Arzt
oder der Kas- senärztlichen
Vereinigung, von der Krankenkasse oder vom Bürger-meister jeweils verschieden beant- wortet werden kann.
Es muß jedoch möglich sein, für den Bedarf und die Vorausplanung einige objektive Kriterien festzu- stellen. Dazu gehört beispielsweise die Verhältniszahl Arzt pro Kopf der Bevölkerung. Diese sollte differen- ziert werden nach der primärärztli- chen und der fachärztlichen Ver- sorgung, quasi als Einstieg in die Problematik und als sogenanntes Grobraster. Mit einer Verhältnis- zahl allein ist der Bedarfsplanung wenig gedient. Nur eine sehr stark verfeinerte Verhältniszahl auf Grund der örtlichen Gegebenhei- ten (Zahl der Einwohner, gegliedert nach Altersgruppen, der durch- schnittlichen Entfernung, die der Patient zum nächsten Kassenarzt zurückzulegen hat, der zur Verfü- gung stehenden Krankenhäuser oder auch Sozialstationen im Pla- nungsbereich sowie auch der Zahl der Behandlungsfälle beim einzel- nen Arzt, sein Alter, seine Praxis- besonderheiten, der nächster- reichbaren Fachärzte), läßt Ent- scheidungen im Bereich der Be- darfsplanung zu.
Dr. jur. Helmut Narr, Tübingen, ist in einem Vortrag „Niederlassungs- beratung als freiheitliches Instru- ment der Niederlassungssteuerung"
im Rahmen einer Veranstaltung des Zentralinstituts für die kassenärztli- che Versorgung auf dem diesjähri- gen Deutschen Ärztetag in Düssel- dorf eingehender auf diese Ge- samtproblematik eingegangen, als es hier geschehen kann. (Einzel- heiten dazu in: DEUTSCHES ÄRZ- TEBLATT, Heft 30/1976, Seite 1990 ff.) Die Diskussion wird ver- stärkt fortgesetzt, und die Partner Ärzte/Krankenkassen werden sich über viele Probleme einigen müs- sen.
Sobald das Gesetz zur Weiterent- wicklung des Kassenarztrechts in
Kraft tritt, wird der Bundesaus- schuß der Ärzte und Krankenkas- sen Richtlinien für eine einheitliche
Bedarfsplanung erarbeiten.
Daß dies keine leichte Aufgabe sein wird, wissen die Beteiligten bereitsheute. Es sind jedoch schon Vorar- beiten geleistet worden, die die Entscheidungen des Bundesaus- schusses erleichtern können.
Bedarfsplanung hat sich jetzt noch enger als bisher an der Vorschrift des § 368 g Abs. 1 RVO zu orientie- ren, nach der eine gleichmäßige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Kassenpatienten zu gewährleisten ist. Es wird eine aktuelle Aufgabe für die nahe Zukunft sein. Schwie- rigkeiten, die sich in Teilbereichen bei der kassenärztlichen Versor- gung ergeben, abzustellen und eine ständige Anpassung dieser Versorgung an den medizinischen Fortschritt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu ge- währleisten, jedoch ohne Zwangs- maßnahmen anzuwenden.
Hanns J. Wirzbach/DÄ
2694 Heft 43 vom 21. Oktober 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT