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Archiv "GOÄ: Immer noch Ungereimtheiten" (04.07.1984)

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Akademische

Beziehungen zu China

Auf Initiative der Hans-Neuffer- Stiftung wurde am 26. Juni in Köln eine "Deutsch-Chinesische Ge- sellschaft für Medizin" gegründet.

Die Gesellschaft will die gegensei- tigen wissenschaftlichen Bezie- hungen, insbesondere auch den Austausch von Wissenschaftlern, Ärzten und Studenten fördern. Nach den Worten des Vorsitzen- den der Neuffer-Stiftung, Prof. Dr.

Wilhelm Heim, ist an eine "gewis- se Koordination" der bereits heu- te vielfältig geknüpften Beziehun- gen gedacht.

Der Vizerektor der medizinischen Hochschule Wuhan, Professor Wu, begrüßte die Gründung der Gesellschaft. Er zeigte sich zuver- sichtlich, daß sich in China eine Parallele auftun wird. Die Hoch- schule Wuhan ist die einzige der 166 medizinischen Hochschulen in der Volksrepublik China, die bewußt an frühere deutsch-chine- sische Beziehungen im Bereich der Medizin anknüpft.

Ordentliche Mitglieder der neuen Gesellschaft können im medizini- schen Bereich tätige Akademiker und Studenten werden. Über die

Gast bei der Grün- dungsversamm- lung: Prof. Dr. Wu (Bild oben). Wu, der sich in ausgezeich- netem Deutsch vor- stellte, will nach seiner Rückkehr in China von dieser deutschen Initiative berichten. Maßgeb- lichen Anteil an der Gründung der Ge- sellschaft hat die der Bundesärzte- kammer verbunde- ne Hans-Neutier- Stiftung und deren Vorsitzender Prof.

Dr. Wilhelm Heim (Foto unten, rechts;

links Bundesärzte- kammer-Präsident Dr. Karsten Vilmar).

Fotos: dew

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aufnahme von Nichtakademikern entscheidet die Mitgliederver- sammlung auf Antrag. Außerdem besteht für jede natürliche oder juristische Person die Möglichkeit der fördernden Mitgliedschaft.

Die 33 Gründungsmitglieder (sie stammen zumeist aus dem Hoch- schulbereich) wählten (unter Lei- tung von BÄK-Hauptgeschäftsfüh- rer Prof. J. F. Valrad Deneke) zum Präsidenten der Gesellschaft, Prof. Dr. Paul Gerhardt (Heidel- berg), zu Vizepräsidenten die Proff. Unschuld (München) und Heim (Berlin), zum Generalsekre- tär Prof. Dr. Hutschenreuther (Homburg/Saar), zum Schatzmei- ster Dr. Vilmar (Bremen). EB

KURZBERICHTE

GOÄ: Immer noch Ungereimtheiten

Der Kabinettsentwurf, mit dem die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den einschlägigen Be- stimmungen der Bundespflege- satzverordnung (BPfiV) "harmoni- siert" werden soll, enthält Unge- reimtheiten und Eingriffe in das Privatbehandlungsrecht liquida- tionsberechtigter Ärzte. Sinn die- ser erneuten Änderung der GOÄ ist es an sich, Privatpatienten und Selbstzahler nicht mit Sach- und Personalkosten ärztlicher Lei- stungen bei stationärem Aufent- halt im Krankenhaus doppelt zu belasten. Zugleich soll die bisheri- ge Kostenerstattungspflicht für In- anspruchnahme von Sachleistun- gen und des nachgeordneten ärztlichen Dienstes neu geregelt werden. Beides will die Bundesre- gierung durch drei Regelungen erreichen:

~ Der Pflegesatz wird für Selbst- zahler und Privatpatienten um sie- ben Prozent ermäßigt; dies soll den künftigen Arztkostenabschlag darstellen.

~ Zusätzlich werden die liquida- tionsberechtigten Ärzte verpflich- tet, das Gesamtvolumen der nach den Vorschriften der GOÄ berech- neten Liquidationen für die privat- ärztliche Behandlung um 12 Pro- zent zu mindern. Diese Regelung soll auch für Belegärzte gelten.

~ Der Chefarzt soll dem Kran- kenhaus eine Kostenerstattung in Höhe der eineinhalbfachen Pfle- gesatzabschläge zukommen las-

sen, also in einer Größenordnung

von rund 1 0,5 Prozent der Ab- schläge. Dies würde bedeuten: in Höhe des "Überlappungsbetra- ges" von 3,5 Prozent (10,5 minus 7 Prozent) würden die Privatpatien- ten und Selbstzahler bei stationä- rer Versorgung im Krankenhaus nach wie vor die allgemeinen Pfle- gesätze und damit die gesetzlich Krankenversicherten dank über- dotierter Kostenerstattungen der Chefärzte subventionieren. I>

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 27 vom 4. Juli 1984 (25) 2083

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

GOÄ Dioxin

Sowohl die Ärzteschaft als auch die Private Krankenversicherung (PKV) nehmen an dieser Subven- tionierung Anstoß. Die Bundesärz- tekammer hat vorgeschlagen, den Pflegesatzabschlag mit 10 Pro- zent anzusetzen. Dagegen soll die Kostenerstattungspflicht bei Inan- spruchnahme ärztlicher Wahllei- stungen, die von Ärzten des Kran- kenhauses berechnet werden, nicht nach dem 1,5fachen der Summe der Pflegesatzabschläge berechnet, sondern vielmehr auf die „Summe" begrenzt bleiben.

Dadurch könnte eine Identität zwi- schen dem bei den stationären Wahlleistungspatienten vorzu- nehmenden Pflegesatzabschlag und der Kostenerstattung der li- quidationsberechtigten Kranken- hausärzte erreicht werden. Nur so könne bewerkstelligt werden, daß Privatpatienten von einem ent- sprechend hohen Pflegesatzab- schlag profitieren. Die Bundesärz- tekammer hält eine Subventionie- rung des „Regelleistungspflege- satzes" über eine erhöhte Kosten- erstattung der Ärzte deswegen nicht für gerechtfertigt, weil dem Krankenhaus aus der Behandlung von Wahlleistungspatienten keine Zusatzkosten erwachsen.

Auch aus der Sicht der privaten Krankenversicherung ergibt sich aus der jetzt diskutierten Kompro- mißregelung eine „versteckte Be- zuschussung der Patienten ge- setzlicher Krankenkassen durch die Privatversicherung", weil wie bisher die Kostenerstattungsbe- träge der Chefärzte zu 70 Prozent zur Senkung der Pflegesätze ver- wendet würden. Der Pflegesatz werde aber zu 90 Prozent zugun- sten von gesetzlich Versicherten gezahlt. Die Kostenerstattung der Chefärzte sollte nach Meinung der PKV auf die tatsächlich entste- henden Kosten, höchstens jedoch auf 7 Prozent, begrenzt werden.

Bundesärztekammer und PKV monieren ferner, daß der Entwurf die Regelung festschreibt, wo- nach statt der Ärzte auch das Krankenhaus als Institution Wahl- leistungen abrechnen kann. EB

• Fortsetzung von Seite 2078 Unkrautvertilgungsmittel ein Fra- gezeichen mache. Die Landwirt- schaft wird sich zu dieser Frage sachverständig äußern müssen, und wir werden dann abwägen, welchen Stellenwert wir dem noch zu belegenden Nutzen und den zu erwartenden Risiken bei- messen.

Wir wollen dann auch Pentachlor- phenol, das als Holzschutzmittel dient, oder die Prädioxine, die als Desinfizienten benutzt werden, der gleichen Nutzen-Risiko-Analy- se unterwerfen.

Es ist eigentlich weniger der aktu- elle Gebrauch der erwähnten Prä- dioxine, der Nachdenken verursa- chen muß. Es ist nicht einmal die Frage, was aus den Stoffen und ihren verbleibenden Resten in un- serer Umwelt wird. Das viel größe- re Problem ist die Lagerhaltung derartiger Stoffe. Es ist bisher nämlich nicht geklärt, was bei ei- nem eventuellen Schwelbrand in einem solchen Lager werden kann. Das weiß noch niemand, es könnte aber bei der thermischen Entstehung von Dioxinen, Diphe- nyläthern und Dibenzofuranen aus den Prädioxinen das Ausmaß von Seveso erreicht werden. Un- sere Feuerwehren sind darauf ge- faßt, wir sollten sie mit ihren Sor- gen nicht alleine lassen! Ähnlich wie wir dies bei den mit mög- lichen Prädioxinen gefüllten Transformatoren in unseren Wohngebieten handhaben, näm- lich die Anlagen durch solche mit weniger gefährlichen Kühlmitteln gefüllten nach und nach zu erset- zen, bleibt uns wohl nicht erspart, auch über die Herbizide, die Holz- schutzmittel und die Desinfek- tionsmittel nachzudenken und ge- gebenenfalls Konsequenzen zu ziehen.

Nutzen und Risiko, dem Arzt als Handlungsspielraum wohlver- traut, dringen offenkundig in alle Bereiche unseres Lebens vor, vor allem dann, wenn sie von Wissen- schaft und Technik bestimmt wer-

den. Wir können unseren Hautarzt beruhigen: Die geschilderten Be- schwerden seiner Patienten kön- nen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf das Seveso-Gift oder ähnliche Verbin- dungen zurückgeführt werden.

Wir haben es hier wohl mit einer neuen Variante der Medienkrank- heit zu tun, einer gewissermaßen

„sympathischen Ansteckung", der wohl auch die „Spiegel"-Re- daktion zum Opfer gefallen ist, wenn sie behauptet, daß in Seve- so bisher gehäuft Mißbildungen aufgetreten sind. Nach meinem Kenntnisstand glücklicherweise nicht. Aber vielleicht will uns der

„Spiegel" die Beweise noch lie- fern: dann allerdings, wie gesagt, Beweise — und nicht nur Behaup- tungen.

Nutzen und Risiko müssen gegen- einander abgewogen werden;

dies wird auch die Aufgabe unse- rer Parlamentarier sein. Hier geht schon die dringliche Bitte an sie, bei Umweltproblemen um Him- mels willen sachbezogen mitein- ander zu arbeiten. Parteipoliti- sche Sandkastenspielchen zahlen sich da mittelfristig schon nicht mehr aus. Es wird müßig sein, die Landwirtschaft als Wählerpoten- tial so total vor der Tür zu belas- sen, wie der „Spiegel" dies in drei Folgen getan hat, oder darüber nachzudenken, ob etwa die Indu- strielobby am längeren Hebel sitzt. Auch der Fraktion der„Grü- nen" ist zu attestieren, daß sie mit der vermeintlichen Unbedarftheit des Bürgers mindestens so sorg- los umgeht, wie sie dies der Ad- ministration immer unterstellt. Die Drucksache 10/1579 vom 7. Juni 1984 (Antrag der Fraktion der

„Grünen") ist dafür ein weiteres beredtes Beispiel.

Nutzen-Risiko-Abwägungen, das bedeutet eine gründliche Erörte- rung der Sachverhalte. Die Aus- wirkungen und die Alternativen für die zu ergreifenden Maßnah- men werden zu diskutieren sein, kurz, es gibt eine Menge an- spruchsvoller Arbeit.

W. Forth, München 2084 (26) Heft 27 vom 4. Juli 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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