E
ine bessere Vernetzung der Angebote der Suchtprä- vention, Suchthilfe, der medi- zinischen Versorgung Sucht- kranker und der Wiederein- gliederung strebt das nord- rhein-westfälische Gesund- heitsministerium an. Allein in Nordrhein-Westfalen (NRW) leben mehr als vier Millio- nen Suchtkranke, die von Alkohol, Medikamenten, Ta- bak und anderen Suchtmit- teln abhängig sind, noch ein- mal so viele seien suchtge- fährdet, sagte Cornelia Prü- fer-Storcks, Staatssekretärin im NRW-Gesundheitsministe- rium, beim 3. Nordrhein- Westfälischen Kooperations- tag „Sucht und Drogen“ in Köln. Der Kooperationstag ist Teil des seit 1998 beste- henden „Landesprogramms ge- gen Sucht“, eine Initiative von Ärzte- und Apothekerkam- mern, Wohlfahrts- und Land- schaftsverbänden sowie denLandeskoordinierungsstellen für berufliche Integration, Suchtprävention, Frauen und Sucht. Die Veranstaltung soll Experten der Suchthilfe ein Forum bieten. „In keinem Be- reich sind so viele Akteure aktiv“, betonte Wolfgang Ro- metsch, Leiter der Koordina- tionsstelle Sucht des Land- schaftsverbandes Westfalen- Lippe.
Rometsch bereiten die stei- genden Zahlen riskant Sucht- mittel konsumierender Zwölf- bis 17-Jähriger Sorgen. Nach dem Drogenbericht 2004 der Bundesregierung rauchen 26 Prozent dieser Altersgruppe.
Das Einstiegsalter liegt bei 13,6 Jahren. Bundesweit sind die Fallzahlen stationärer Auf-
enthalte von Heranwachsen- den mit Alkoholvergiftung von 2000 bis 2002 um 26 Pro- zent gestiegen. Rometsch be- richtet, dass sich die Fall- zahlen suchtkranker Jugendli- cher in den kinder- und ju- gendpsychiatrischen Abteilun- gen der Rheinischen Kliniken in den letzten neun Jahren ver- fünffacht haben. Notwendig ist seiner Ansicht nach eine intensivere Kooperation zwi- schen niedergelassenen Ärz- ten, Suchthilfe und Kinder- und Jugendhilfe. Besonders für suchtkranke Jugendliche scheint das sektorisierte Ge- sundheitssystem hinderlich zu sein. Weitere Informationen im Internet: www.wissensucht wege.de, www.lwl.org/ks. pb
Telematik
Bundesrat billigt Gesetz
Rahmenbedingungen der Gesundheitskarte rechtlich abgesichert
D
ie Einführung der elektro- nischen Gesundheitskarte ab 2006 ist einen Schritt vor- angekommen. Der Bundesrat ließ das „Gesetz zur Orga- nisationsstruktur der Telema- tik im Gesundheitswesen“ am 29. April 2005 ohne Wider- spruch passieren. Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz, das die rechtlichen und finan- ziellen Rahmenbedingungen für die Einführung der elek- tronischen Gesundheitskarte festlegt, einstimmig beschlos- sen. Damit erhält die Gesell- schaft für Telematikanwen- dungen der Gesundheitskarte gGmbH (gematik) im Nach- hinein eine rechtliche Grund- lage. Die Selbstverwaltungs- partner hatten die Betriebs- gesellschaft Mitte Januar ge- gründet, um die notwendige Infrastruktur für die Ein- führung der elektronischen Gesundheitskarte voranzu- treiben. Das Gesetz regelt un- ter anderem Organisations-struktur und Finanzierungs- grundlagen der Telematikin-
frastruktur. KBr
Arzthelferinnen
Immer weniger Auszubildende
Beleg für angespannte wirtschaftliche Lage
D
ie Zahl der bis zum Stich- tag 31. Dezember 2004 neu abgeschlossenen Arzthelferin- nen-Ausbildungsverträge ist weiter rückläufig. Gegenüber dem Jahr zuvor (31. 12. 2003) verringerte sich die Zahl der Vertragsabschlüsse von 15 262 um 4,1 Prozent auf 14 633.Von 2002 auf 2003 war diese Zahl bereits um 6,8 Prozent
(von 16 384 auf 15 262) zu- rückgegangen. Auch die Ge- samtzahl der Arzthelferinnen in der Ausbildung war von Ende 2003 bis Ende 2004 stark rückläufig – von 46 405 auf 44 005.
Die Bundesärztekammer wertet dies als einen deutli- chen Beleg für die ange- spannte wirtschaftliche Situa- tion vieler Praxen und die Unsicherheiten angesichts struktureller Veränderungen im Gesundheitswesen infolge des GKV-Modernisierungs-
gesetzes. TG
A K T U E L L
A
A1322 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1913. Mai 2005
Privatrezepte
Vordrucke weiter gültig
Pharmazentralnummer auch auf Privatverord- nungen verpflichtend
D
er Vermerk der Phar- mazentralnummer durch den Apotheker ist nun auch auf Privatrezepten verpflich- tend. Für Ärzte bedeutet dies keine Veränderung: Ei- ne verbindliche Regelung zur Verwendung von einheit- lichen Rezeptvordrucken miteinem definierten Feld für die Nummer gibt es nicht.
Gleiches gilt für die so genannten grünen Rezepte, die für Arzneimittel ausge- stellt werden können, die keine Leistungen der Ge- setzlichen Krankenversiche- rung sind. Das Aufbringen der Pharmazentralnummer auf Kassenrezepte bleibt wie bisher ebenfalls ver- pflichtend.
Die Pharmazentralnum- mer erlaubt die genaue Zu- ordnung eines Arzneimit- tels. Eine Unterscheidung nach Wirkstoff, Herstel- ler, Zulassungsdatum und Packungsgröße ist so mög-
lich. BH
Suchtkranke
Hilfsstrukturen besser
vernetzen
„Kooperationstag“ in Nordrhein-Westfalen
26 Prozent der Zwölf- bis 17- Jährigen rauchen.
2004 wurden 629 Arzthelferin- nen weniger eingestellt als 2003.
Foto:epd Foto:Peter Wirtz