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Archiv "Krankenhäuser in der Pflicht" (28.04.1988)

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hinaus soll beim Zahnersatz die Ko- stenerstattung eingeführt werden.

Die Apothekenpreisverordnung wird nicht verändert. Auch soll es beim bisherigen Kassenrabatt von 5 Prozent bleiben.

Die Übernahme medizinisch notwendiger Fahrtkosten wird auf Fahrten zur stationären Behand- lung, soweit teurer als 20 DM, und auf Härtefälle beschränkt.

Eine Härtefallregelung sieht vor, daß Bezieher von einem Brutto- einkommen bis zu 1232 DM plus 462 DM für den Ehegatten plus 308 DM je Kind von der Zuzahlung beim Zahnersatz, bei den Fahrtkosten, stationärer Versorgung und Rehabi- litationsmaßnahmen befreit sind.

Die Zuzahlungen für Arzneimittel, Heilmittel und Fahrtkosten sollen auf insgesamt zwei Prozent des mo- natlichen Bruttoeinkommens bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze (1988: 4500 DM), bei einem Ein- kommen oberhalb dieser Grenze auf vier Prozent begrenzt werden.

Transparenz und Stichproben

Um mehr Transparenz herzu- stellen, sollen alle "Leistungserbrin- ger'' den Krankenkassen die Ab- rechnungsunterlagen möglichst ma- schinenlesbar übermitteln. Bei Kas- senärzten und -Zahnärzten sollen Wirtschaftlichkeitsprüfungen auch im Wege von Stichpr<?.ben (minde- stens ein Prozent der Arzte) vorge- nommen werden. Dazu ist ein Da- tenträgeraustausch unter Einbezie- hung der veranlaßten Leistungen vorgesehen. Soweit nicht geprüft wird, müssen die Daten der verord- neten Leistungen bei den Kranken- kassen gelöscht werden. Nach Ab- schluß einer Wirtschaftlichkeitsprü- fung/Stichprobe müssen ebenfalls

die Daten gelöscht werden. Der zu- ständige Unterabteilungsleiter des Bundesarbeitsministeriums, Thomas Vielhaber, interpretierte dies als

"Tod jeder Art von Versicherten- konten".

Eine , ,Begradigung'' hat es auch in einem anderen Punkt gege- ben: Die Vokabel "Richtwerte"

(für Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln etc.) ist durch die Formulierung ,,Richtgrößen'' ersetzt worden. In der Begründung wird betont, daß die einzelnen Prü- fungsarten miteinander verbunden werden können. Die FDP hat sich vorbehalten, das Prüfverfahren er- neut im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag aufzugr~ifen. Die Konse- quenzen aus dem Uberschreiten der ,,Richtgrößen'' könnten flexibel von den Vertragspartnern festgelegt werden, so das BMA. Die Kranken- kassen sollen zu einer wirtschaft-

Krankenhäuser in der Pßicht

Die Koalitions-Arbeitsgruppe

"Gesundheitsreforrn" hat am 18.

April ergänzende, das Krankenhaus betreffende Beschlüsse gefaßt:

Künftig sollen die Krankenkas- sen einen Versorgungsvertrag mit einem bedarfsgeplanten Kranken- haus kündigen können, wenn das Krankenhaus unwirtschaftlich arbei- tet und/oder wenn kein Bedarf mehr besteht. Die für die Bedarfsplanung zuständigen Landesbehörden kön- nen aus überregionalen und/oder aus anderen gewichtigen Gründen widersprechen. Dies soll substanti- iert begründet werden. Prinzipiell soll die Länderhoheit bei der Be- darfsplanung nicht tangiert werden.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Krankenhausverzeichnisse werden beibehalten. Die ausgewiesenen Entgelte sollen nach Maßgabe der verschiedenen Versorgungsstufen vergleichbar gemacht werden. Im übrigen soll nach Vorlage des Erfah- rungsberichtes über die Anwen- dung der Bundespflegesatzverord- nung (der Ende 1988 fällig ist) ge- prüft werden, ob weiterer Hand- lungsbedarf besteht.

Bei der zeitlich befristeten vor- und nachstationären Versorgung l3l)solleine Vertragslösungdurch die Selbstverwaltung zum Zuge kommen. Wenn die Selbstverwal- tung innerhalb von zwei Jahren nicht zu einer Lösung findet, soll der Ver- ordnungsgeber tätig werden. HC A-1170 (18) Dt. Ärztebl. 85, Heft 17, 28. April1988

liehen Betriebsführung gesetzlich verpflichtet werden.

Der Vertrauensärztliche Dienst soll zu einem eigenständigen Medizi- nischen Dienst der Krankenkassen zusammengefaßt werden. Er .. wird auf Landesebene in einer Uber- gangszeit als Körperschaft des öf- fentlichen Rechts organisiert. Eine Personalerhöhung soll vermieden werden. Die Beschäftigung von frei- beruflichen Kräften auf Honorarba- sis soll Vorrang haben. Von den Rentenversicherungsträgern müßten rund 1000 Beamte in den neuen Dienst übernommen werden.

In den Gesamtverträgen soll zu vereinbaren sein, inwieweit ärztliche Maßnahmen zur Prävention und Re- habilitation Gegenstand der kassen- ärztlichen Versorgung sind. Gestri- chen wurde die ursprüngliche Fas- sung des Absatzes 3 in§ 93 GRG/E, daß die Vertragsparteien sicherzu- stellen hätten, daß die Verände- rungsrate der Gesamtvergütungen den Grundsatz der Beitragssatzsta- bilität nicht gefährdet. Von den bun- deseinheitlichen Empfehlungen zur Veränderung der Gesamtvergütun- gen sind abweichende Vereinbarun- gen zulässig, soweit besondere re- gionale Verhältnisse oder besondere Verhältnisse der Kassenarten dies erfordern. Der Grundsatz der Bei- tragssatzstabilität dürfe hierdurch aber nicht gefährdet werden ( § 94).

~ Für das Startjahr 1989 kalku- liert das Bundesarbeitsministerium Einsparungen in Höhe von 7,4 Mil- liarden DM. Knapp eine Milliarde davon ist für neue Leistungen der Kassen vorgesehen. Für 1991 bezif- fert Blüm die Leistungskürzungen auf 11,8 Milliarden DM. Die Lei- stungen vor allem zugunsten der Pflegebedürftigen würden die Kas- sen dann aber 6,2 Milliarden DM kosten. 1992 sollen 13,6 Milliarden DM Einsparungen zusätzliche Lei- stungen von 7,2 Milliarden DM ge- genüberstehen. Im Finanzierungs- plan taucht der , ,Solidarbeitrag'' der Pharmaindustrie in Höhe von 1, 7 Milliarden DM nicht mehr auf; auf ihn soll verzichtet werden, falls Ein- sparungen im Arzneimittelbereich gleich in der Anfangsphase in der Zielgröße von zwei Milliarden DM

"eingespielt" werden. HC

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