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Archiv "Protokollnotiz zu § 28 Absatz 3 des Arzt-/Ersatzkassen-Vertrages" (04.06.1999)

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Academic year: 2022

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Zu den Aufgaben der AkdÄ gehören die Erfassung, Dokumentation und Be- wertung von unerwünschten Arzneimit- telwirkungen (UAW). Die AkdÄ möchte Sie regelmäßig über aktuelle Themen aus der Arbeit des UAW-Ausschusses infor- mieren und hofft, Ihnen damit wertvolle Hinweise für den Praxisalltag geben zu können.

Im Zusammenhang mit dem Neurolep- tikum Clozapin sind als unerwünschte Arz- neimittelwirkungen vor allem ätiopatho- genetisch ungeklärte Agranulozytosen mit einer Inzidenz von einem Prozent be- kanntgeworden. Clozapin unterliegt daher besonderen Abgabebestimmungen, die ei- ne kontrollierte Anwendung mit regel- mäßigen Blutbildkontrollen gewährleistet.

Weniger bekannt, aber ebenfalls kli- nisch relevant, sind Störungen des kar- diovaskulären Systems, die unter Medi- kation mit Clozapin auftreten können.

Insbesondere Sinustachykardien, ver- schiedenste Herzrhythmusstörungen, or- thostatische Hypotension, EKG-Verän- derungen etwa der ST-Strecke kommen vor, aber auch einige Fälle von Kar- diomyopathie oder Myokardinfarkt wur- den bereits gemeldet.

Im System Phoenix®der AkdÄ sind derzeit über 2 000 Meldungen zu uner- wünschten Wirkungen unter Therapie mit Clozapin verzeichnet. Hiervon betreffen etwa 400 das kardiovaskuläre System.

In den Fachinformationen der Herstel- ler wird darauf hingewiesen, daß kardio- vaskuläre Störungen wie Hypotonie und Tachykardie besonders häufig während der ersten Wochen beziehungsweise bei schneller Dosissteigerung auftreten. Bei Erstanwendung ist es empfehlenswert, die Kreislauffunktion zu kontrollieren. Bei Auftreten eines kritischen Blutdruckab- falls (zum Beispiel nach Einnahme einer höheren Clozapindosis) sollte Dopamin, kein Adrenalin, verwendet werden.

Aber auch nach längerer Therapie mit Clozapin sollte bei auftretenden unspezi- fischen Herzbeschwerden immer an die Möglichkeit einer Myokarditis gedacht werden.

Einige Autoren berichteten in der Vergangenheit, daß kardiovaskuläre Ef- fekte möglicherweise durch die gleichzei-

tige Gabe von Propafenon beziehungs- weise durch einen Beta-Rezeptoren- blocker verhindert werden können (1, 2).

Zusammenfassend läßt sich festhal- ten, daß kardiovaskuläre Störungen un- ter einer Therapie mit Clozapin neben Agranulozytosen zu den schwerwiegen- sten unerwünschten Wirkungen dieser Substanz zählen.

Die AkdÄ ist weiterhin an Meldun- gen über unerwünschte Wirkungen nach Gabe von Clozapin interessiert. Der UAW-Berichtsbogen wird in regelmäßi- gen Abständen im Deutschen Ärzteblatt abgedruckt. Außerdem können Sie ihn aus dem AID-Faxdienst der AkdÄ unter der Nummer 01 90-3 61 64-5 02 (PMS, 1,21 DM/Min.) abrufen.

Literatur

1. Liebermann JA: Maximizing clozapine therapy: Managing side effects, J Clin Psy- chiatry 1998; 59 (Suppl. 3): 38–43.

2. Low RA, Fuller MA, Popli A: Clozapine induced atrial fibrillation, letter to editor, J Clin Psychopharmacol 1998; 18: 170.

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233- 237, 50931 Köln, Tel 02 21/40 04-5 18, Fax -5 39, E-Mail: akdae@t-online.de

A-1514

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(66) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 22, 4. Juni 1999 B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Mitteilungen

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Aus der UAW-Datenbank der AkdÄ

Kardiovaskuläre Störungen unter Therapie mit Clozapin

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, – einerseits – und der AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkas- sen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesver- band, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, die See- Krankenkasse, K. d. ö. R., Hamburg, die

Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum, – andererseits – vereinbaren folgende Proto- kollnotiz zu § 25 Absatz 3 des Bundesman- telvertrages – Ärzte (Stand: 1. Juli 1999):

Die Anwendung der Sätze 4–10 des Ab- satzes 3 des § 25 wird bis zum 1. Januar 2000 ausgesetzt.

Köln/Bonn/Essen/Bergisch

Gladbach/Kassel/Hamburg/Bochum,

den 4. Mai 1999 N

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Bekanntmachungen

Durch Beschlußfassung des Bewer- tungsausschusses am 4. Mai 1999 wurden die Regelungen im Einheitlichen Bewer- tungsmaßstab (EBM) über die Abstaffe- lung der aus Laborgemeinschaften bezo- genen Leistungen bis zum 1. Januar 2000

ausgesetzt. Durch die nachfolgend abge- druckten Protokollnotizen erfolgt die zeit- gleiche Aussetzung derjenigen Bestim- mungen der Bundesmantelverträge, die im Zusammenhang mit der Abstaffelung von Laborgemeinschaftsleistungen stehen.

Protokollnotiz zu den Bundesmantelverträgen

über die Aussetzung der Laborgemeinschafts-Abstaffelungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Körperschaft des öffentlichen Rechts) – ei- nerseits – und der Verband der Angestell- ten-Krankenkassen e.V. sowie der AEV – Ar- beiter-Ersatzkassen-Verband e.V. – ande- rerseits – vereinbaren folgende Protokoll-

notiz zu § 28 Absatz 3 des Arzt-/Ersatzkas- sen-Vertrages (Bundesmantelvertrages – Ärzte/Ersatzkassen) – Stand: 1. Juli 1999:

Die Anwendung der Sätze 4–10 des Ab- satzes 3 des § 28 wird bis zum 1. Januar 2000 ausgesetzt.

Köln/Siegburg, den 4. Mai 1999

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