Wo immer sich Kassenärzte zur Zeit treffen, sei es im Kreisverein, bei der Fortbildung oder am Stammtisch, es geht stets in den Kollegen- Gesprächen um die neuesten Begriffe des Kassenarztrechts: Arznei- mittel-Höchstbetrag, Frühwarnsystem ...
Und was ist das? Solche Neuheiten des unumgänglichen Polit-Jar- gons bei der kassenärztlichen Tätigkeit hat die Zeitschrift „Monats- kurse für die ärztliche Fortbildung" aufgegriffen, die im Deutschen Ärzte-Verlag in Köln erscheint.
Redaktionsmitglied Dr. med. Manfred Krause-Sternberg, selbst nie- dergelassener Frauenarzt in Pulheim bei Köln, hat einen Kollegen- Stammtisch kreiert, den er solche Trockensubstanzen in gelöster Stimmung aufarbeiten läßt und — mit einem Gläschen in gemütlicher Runde hinuntergespült — verdaulicher macht. Im folgenden ist daraus zitiert.
Kassenärztliches am Stammtisch
Es geht um Arzneimittel-Höchstbeträge Spektrum der Woche
Aufsätze • Notizen PERSONALIA
zwei Jahre später als ordentlicher Professor auf den Lehrstuhl für Zy- tologie und Histologie an der Univer- sität Nijmegen berufen. Neben der lmmunhistochemie widmete er sich hier der Forschung der Chronobio- logie. Seit 1966 war Professor von Mayersbach Direktor des Instituts für Anatomie an der Medizinischen Hochschule Hannover.
Prof. von Mayersbach wurde 1965 zum Mitglied der Deutschen Akade- mie der Naturforscher „Leopoldina"
ernannt, in der er noch 1979 die Funktion des Obmanns der Sektion Anatomie übernahm. In Würdigung seiner Leistungen erhielt er zahlrei- che Auszeichnungen und Ehrenmit- gliedschaften ausländischer histo- chemischer Gesellschaften. Die Er- gebnisse seiner wissenschaftlichen Forschungen sind in über 200 Publi- kationen niedergelegt. EB Dr. med. Erwin Pachl, Facharzt für Lungenkrankheiten in Hof/Saale, verstarb am 17. Dezember 1980 im Alter von 68 Jahren.
Pachl, in Jauernig/Ostsudetenland geboren, arbeitete nach dem Medi-
Erwin Pachl Foto: privat
zinstudium und der Ableistung des Kriegsdienstes an der Staatlichen Versehrtenheilanstalt in Parsberg als Abteilungsarzt; von 1949 bis 1951 als Oberarzt der Tuberkulose- Abteilung im Kreiskrankenhaus in Hage/Ostfriesland und von 1951 bis 1955 am Versorgungskrankenhaus in Bayreuth. 1955 ließ sich Dr. Pachl als Lungenfacharzt in Hof/Saale nie- der. EB
PRIVATISSIMUM
Dr. Ernst: Aus den verschiedenen Teilprognosen erarbeitet und be- schließt die Konzertierte Aktion eine Prozentgröße, in deren Rahmen der zu erwartende Kostenzuwachs des Arzneimittel-Aufwandes für die ge- setzlichen Krankenkassen als ver- tretbar und angemessen gilt: das ist der Arzneimittel-Höchstbetrag. An- ders ausgedrückt: der Arzneimittel- Höchstbetrag gibt an, um wieviel Prozent die Arzneimittel-Kosten des laufenden Jahres die entsprechen- den Ausgaben des Vorjahres im Höchstfalle überschreiten dürfen, ohne daß regulierende Maßnahmen ergriffen werden. Die Festlegung dieses Arzneimittel-Höchstbetrages erfolgt jährlich und spätestens bis zum 31. März.
Dr. Bissig: Gewissermaßen als be- rufspolitisches Osterei.
Dr. Ernst: Für 1979 lautete dieser Betrag zum Beispiel 5,7 Prozent, für 1980 5,9 Prozent.
Dr. Ungemut: Und wenn es darüber hinaus geht, hagelt es Ihre berühm- ten Regresse.
Dr. Ernst: Langsam, langsam, liebe Frau Kollegin. Erstens gibt es da noch die sogenannte Geringfügig- keitsgrenze; zum andern ein Früh- warnsystem. Sie können sich vor- stellen, daß der Arzneimittel-Höchst- betrag als Schätzwert naturgemäß Schwankungen unterworfen ist. Aus diesem Grund wird auf diesen Schätzwert ein zehnprozentiger Ge- ringfügigkeitsspielraum geschla- gen, in dessen Bereich sich unvor- hergesehene Entwicklungsschwan- kungen auspendeln können. Erst wenn sich ein Anschwellen der Arz- neimittelkosten über diese Grenze hinaus dokumentiert, das heißt, wenn der Arzneimittel-Höchstbetrag um mehr als zehn Prozent über- schritten wird, setzt die Ursachen- forschung ein. Dann gilt es, heraus- zufinden, ob das Preisverhalten der Industrie, besondere Krankheitsfak- toren wie zum Beispiel Epidemien oder die Verordnungsweise der Kas- senärzte die Überschreitung des Arzneimittel-Höchstbetrages ver- schuldet haben.
Dr. Bissig: Und dann, wer ahnt es nicht, kommt der liebe Dr. Eisenbart 314 Heft 7 vom 12. Februar 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
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Dr. med. Hans-Joachim Ernst, 48, Allgemein- arzt, stellvertretender
Ärztetag-Delegierter, joggt täglich zwischen 6 und 7 Uhr exakt 12,5 Kilometer
Frau Dr. med. Ute Unge- mut, 34, Internistische Oberärztin, verheiratet (Lehrer), sympathisiert mit den Grünen und träumt seit längerem von einer Landpraxis
Dr. med. Ansgard Bis- sig, 35, niedergelasse- ner Frauenarzt, Ultra- schallfan in allen Le- benslagen, schon zwei- mal als Rallye-Sieger in der ZDF-Sportschau (Aus „Monatskurse für die ärztliche Fortbildung", Heft 1/1981)
Spektrum der Woche Aufsätze .Notizen Kassenärztliches am Stammtisch
vom Gesundschrumpfungsministe- rium zu Lust und Recht.
Dr. Ungemut: Was heißt Frühwarn- system?
Dr. Ernst: Richtig. Die Kostendämp- fungsstrategie der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung bemüht sich, ei- ne Überschreitung des Arzneimittel- Höchstbetrages erst gar nicht eintre- ten zu lassen, so daß Kostenregulie- rungen in Form von Arzneimittel-Re- gressen auch gar nicht erst ausge- fochten werden müssen. Dem nie- dergelassenen Kassenarzt, der ohne mögliche eigene Kostenkontrolle zu therapieren gezwungen ist, wird durch gestaffelte Information, sozu- sagen trichterförmig, die Gefähr- dung der Kostenbegrenzung mitge- teilt. Dies besagt: der allgemeine Ko- stenanstieg wird über die einzel- nen Quartale beobachtet. Bei Berüh- rung oder gar intermittierender Überschreitung des festgesetzten Höchstbetrages richten die Bundes- KV und die Spitzenverbände der Krankenkassen unter dem warnen- den Titel „Überschreitung des Arz- neimittel-Höchstbetrages droht" ei- ne hinweisende Globalinformation an alle Kassenärzte. Auf diese Weise soll vermieden werden, daß der Arz- neimittel-Höchstbetrag mehr als nur geringfügig überschritten wird. Dies geschah übrigens zum ersten Mal über das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT in Heft 25/1979.
Dr. Bissig: Sie sehen, Frau Kollegin, daß wir niedergelassenen Kassen- ärzte nolens volens unsere Ehren- bergerbietung zu erweisen haben.
Dr. Ungemut: Und wie geht es weiter?
Dr. Ernst: Und wie geht es weiter.
Bei unverändertem Kostenanstieg, dessen Ursache in der Verordnungs- weise der Kassenärzte zu suchen wäre, erfolgt eine gezielte Informa- tion des einzelnen Kassenarztes.
Bleiben Information und gleichzeiti- ge Belehrung nach nochmaliger Überprüfung der Ursachen ergeb- nislos, folgen gezielte Arzneimittel- Prüfungen. Und wenn am Ende das ganze Frühwarnsystem ohne Erfolg
bleibt, die Überschreitung des Arz- neimittel-Höchstbetrages also fest- steht, und wenn sich der Vorwurf der unwirtschaftlichen Verord- nungsweise durch den einzelnen Kassenarzt nicht ausreichend ent- kräften läßt, der mit seinen Verord- nungen den Durchschnitt überragt, erfolgt das, was man den Arzneimit- tel-Regreß bezeichnet.
Dr. Ungemut: Wenn ich mir das so anhöre .. .
Dr. Bissig: ... Sie in Ihrem klini- schen Verordnungsparadies .. . Dr. Ungemut: ... wäre es eigentlich doch viel sinnvoller, regelmäßig den einzelnen Kassenarzt über den Um- fang und die Kosten der von ihm verordneten Arzneimittel zu infor- mieren. Damit könnte der einzelne doch viel leichter etwas zur Kosten- dämpfung beitragen, wenn er regel- mäßig eben sehen kann, wo bei sei- ner Verschreibetätigkeit im Ver- gleich zu seiner Fachgruppe Abwei-
chungen auftreten und wo sich, wie man das doch wohl nennt, sein Ver- ordnungsspektrum im Vergleich mit dem vorausgegangenen Zeitraum verändert hat.
Dr. Ernst: Sehr gut, Frau Kollegin.
Und genau für solche Informations- möglichkeiten unternehmen derzeit die einzelnen KVen beträchtliche Anstrengungen. In Bayern, wie man hört, soll so etwas schon in der Pro- be sein.
Dr. med. M. Krause-Sternberg
Neue Ausstellung in der Galerie Boskamp
In der Galerie Boskamp, Heilwigstra- ße 101, 2000 Hamburg 20, werden bis auf weiteres Werke von Dr. med.
Karl Schwenke, Hamburg, und Ar- thur Boskamp, Itzehoe, gezeigt. Die Ausstellung ist dienstags, mitt- wochs, donnerstags und samstags von 11 bis 18 Uhr geöffnet. PB DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 7 vom 12. Februar 1981 315