• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "HIV-Hilfsfonds: Gedämpfte Freude" (11.02.1994)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "HIV-Hilfsfonds: Gedämpfte Freude" (11.02.1994)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Seite eins

Psychotherapeutengesetz

(K)ein Ende in Sicht

L

ieber ein Ende mit Schrek- ken als ein Schrecken ohne Ende: Mag sein, daß die

„Gesundheits"-politiker der Ko- alition so bei den parlamentari- schen Abschlußberatungen über das geplante Psychotherapeuten- gesetz gedacht haben. Nur, ein gu- tes Ende ist dies gewiß nicht, wenn neuere Erkenntnisse über die ambulante psychotherapeuti- sche Versorgung nicht mehr be- rücksichtigt werden.

Eine qualitative und quantita- tive Bedarfsdeckung ist nämlich nicht ohne weiteres durch eine Er- höhung der Anzahl zugelassener Therapeuten zu erreichen. Ganz im Gegenteil: Die bisher vorlie- genden Daten zeigen erhebliche Ungleichgewichte bei der psycho- therapeutischen Versorgung auf lokaler und regionaler Ebene.

Eine Fortsetzung der bisheri- gen Praxis der weitgehend unge- steuerten Niederlassung hätte-zu- nächst zur Folge, daß die derzeit schon besser versorgten Gebiete künftig noch mehr Zulauf von An- bietern psychotherapeutischer Leistungen erhalten, während sich an der Versorgungssituation von Problemgebieten wenig ändern würde. Und: als Folge der gegen- wärtig geplanten Budgetierung dürfte die zu erwartende Punkt-

wertsenkung zu einem gravieren- den Qualitätsverlust führen, bezie- hungsweise ist die Aufstockung des Budgets bereits jetzt absehbar.

Dringend erforderlich ist da- her eine „spezifische Bedarfspla- nung Psychotherapie", die lokale und regionalspezifische Nachfra- ge-, Struktur- und Effektivitätsda- ten berücksichtigt. Vorschläge hierfür liegen auf dem Tisch, wer- den aber offenkundig ignoriert.

Dies ist um so unverständlicher, als der Bundesminister selbst das sogenannte Koblenzer Modell för- dert, das eindrucksvoll belegt, wie eine gute Kooperation und Koor- dination zu einer bedarfsgerechte- ren Versorgung beiträgt.

Interdisziplinäre Kooperati- on und verbesserte Information und Organisation führen zu der Erkenntnis: Trotz regionaler Un- gleichgewichte gibt es — gemes- sen an der Nachfrage der Patien- ten nach Psychotherapie — keine manifeste Unterversorgung. Der

„objektive" Bedarf an zusätzli- chen psychotherapeutischen Lei- stungen kann nur so zuverlässiger ermittelt werden.

Doch die positiven Effekte ei- ner funktionierenden Kooperati- on drohen durch die Aufsplittung der psychotherapeutischen Ver- sorgung in zwei getrennte Systeme

(ärztliches bei den Kassenärztli- chen Vereinigungen, psychologi- sches bei den Krankenkassen) wieder verloren zu gehen. Es wird auf eine gemeinsame Bedarfspla- nung, Niederlassungsteuerung und Zulassung beziehungsweise Ermächtigung durch die gemein- same Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen verzichtet.

Warum diese Erkenntnisse negiert werden, ist schlicht unver- ständlich. Will sich die Politik nicht mehr damit beschäftigen, weil sie froh ist, endlich dieses

„ungeliebte Kind" auf den Weg gebracht zu haben? Oder sollte es letztendlich nur darum gehen, an- geblich „verkrustete Strukturen"

im Gesundheitswesen aufzubre- chen und zugleich Ruhe an der Psychotherapeuten-Front herzu- stellen? Sollte für den Gesetzge- ber hingegen das Interesse an ei- ner qualitativ hochstehenden und bedarfsgerechten psychothera- peutischen Versorgung im Vor- dergrund stehen, müssen erfor- derliche Änderungen noch mög- lich sein. So sollte zumindest die Option auf eine „spezifische Be- darfsplanung Psychotherapie"

durch eine Forschungsklausel im Gesetz verankert werden.

Dr. med. Reinhard Antpöhler Dr. phil. Peter Löcherbach

HIV-Hilfsfonds Gedämpfte Freude

p

arlamente wie der Bun- destag sind keine Gre- mien, die rasch Entschlüs- se fassen und diese zügig umset- zen lassen. Um so erfreulicher wir- ken Gegenbeispiele. Ein solches scheint der Hilfsfonds für Men- schen zu sein, die sich durch Blut oder Blutprodukte mit dem HI- Virus infiziert haben (vgl. dazu Heft 3/1994). Der Bundestag hat diesem Fonds relativ schnell zuge- stimmt und 20 Millionen DM zur Verfügung gestellt.

Anfang Februar waren be- reits 600 Anträge eingereicht. Mit 1 500 bis 1 800 rechnet die zustän- dige Deutsche Ausgleichsbank.

Die Mehrzahl der Antragsteller sind, wie erwartet, Hämophile. Al- le anderen Infizierten müssen be- reits Ansprüche in außergerichtli- chen Vergleichen durchgesetzt oder bei Gericht anhängig ge- macht haben.

Die Freude über die rasche Hilfe läßt nach, wenn man in Ta- geszeitungen gleich neben den

Berichten über den Fonds liest, daß die Deutsche AIDS-Hilfe in diesem Jahr mit einem um zehn Prozent gekürzten Etat auskom- men muß. Auch die beiden AIDS- Stiftungen mußten erhebliche Streichungen hinnehmen. Rainer Jarchow, Vorstandsvorsitzender der Deutschen AIDS-Stiftung, hat dies schon Ende letzten Jahres an- gesprochen. Er warnte vor einer Unterscheidung in „schuldig" und

„unschuldig" Infizierte — aus gu- tem Grund. th Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 6, 11. Februar 1994 (1) A-305

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Deshalb ist es auch folge- richtig, über die 68er-Regelung für Ärzte und Zahnärzte neu nachzu- denken.. Wir werden Ihnen deshalb gemeinsam mit den Koalitionsfrak- tionen

Oder, was sollen wir mit all den Patienten tun, die am Sonntag mit ambulan- tem Überweisungsschein zum Kin- derarzt ins Krankenhaus geschickt werden, obwohl doch jeder Arzt

Für sie und die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) kommt erschwerend hinzu, dass sie weiterhin als Vertragspartner der integrierten oder auch haus- arztzentrierten

Für Köhler steht außer Fra- ge, dass MVZ oder große Gemein- schaftspraxen, Ärztehäuser und Koope- rationen zwischen niedergelassenen Ärz- ten und Krankenhäusern künftig in

Bis zum Jahr 2015 müssen sich rund 450 Ärzte in Niedersachsen niederlassen, damit eine Unterversor- gung in bestimmten Regionen des Bun- deslandes verhindert wird.. Unterver-

Veränderung der Zahlungspflicht nach Anzahl Versicherten- Berücksichtigung des Morbiditätsrisikos Krankenkassen anteil Gruppe 1: Mehrbedarf über 10 % 11 49,0 % Gruppe 2: Mehrbedarf

Nachdem sich BPI und Barmer bereits auf ge- meinsame Kriterien für die Qualität und Deklaration von pflanzlichen Arzneimitteln im Leistungskatalog der Krankenkassen geeinigt

Folglich hat – mit Ausnahme der AOKen in Baden-Württemberg und Bayern – auch noch keine Krankenkasse Verträge zur hausarztzentrierten Versor- gung nach § 73 b SGB V