A 1036 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 23–24|
9. Juni 2014 Organisationsmängel in der Praxis werden imDisziplinarverfahren dem Vertragsarzt zugeord- net. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Eine Fachärztin für Haut- und Ge- schlechtskrankheiten hatte gegen eine von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verhängte Disziplinarmaßnahme geklagt. Diese war ver- hängt worden, weil die Ärztin Schreiben der KV nicht beantwortet und die vertragsärztliche Be- handlung einer Patientin abgelehnt hatte. Die- se war zur Nachbehandlung gekommen, weil sie an Schmerzen im Bereich ihrer Operations- wunde litt. Ihr wurde jedoch nur eine Behand- lung als Privatpatientin angeboten.
Der Disziplinarausschuss der KV setzte daraufhin eine Geldbuße von 500 Euro fest.
Dagegen klagte die Hautärztin, weil ein eige-
nes Verschulden nicht vorliege. Vielmehr sei- en die vertragswidrigen Handlungen vom Personal verschuldet worden, zu dem auch der Ehemann der Ärztin gehört. Das Landes- sozialgericht (LSG) vertrat dagegen die Auf- fassung, die Klägerin habe ihre vertragsärztli- chen Pflichten verletzt. Es treffe sie ein Orga- nisationsverschulden. Sie habe die regelmä- ßige Kontrolle und Überwachung der bei ihr beschäftigten Mitarbeiter, auch die ihres Ehe- mannes, unterlassen. Eine Revision ließ das LSG nicht zu.
Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision machte die Klägerin eine grund- sätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend.
Diese Beschwerde hat das BSG jedoch als un- begründet zurückgewiesen. Das Gericht hält
die Rechtsfrage, ob das Verhalten eines Ehe- partners dem Arzt ohne Feststellung des Eigen- verschuldens zugerechnet werden kann, für nicht klärungsbedürftig. Im Disziplinarbescheid sei nicht nur der Vorwurf des Organisationsver- schuldens enthalten, vielmehr heiße es dort, dass die Klägerin dafür hätte sorgen müssen, dass vertragswidrige Handlungen durch das Personal unterbleiben. Ein Arzt sei trotz persön- licher Schwierigkeiten dafür verantwortlich, dass den Angelegenheiten, zu deren Erledi- gung er vertragsärztlich verpflichtet sei, Rech- nung getragen werden könne. Weil hier Orga - nisationsmängel festgestellt worden seien, komme es daher letztlich für die Verschuldens- feststellung nicht mehr auf die Frage an, ob ein eigenes Verschulden auch auf das Ver - halten eines Ehepartners gegründet werden könne. (BSG, Beschluss vom 5. Juni 2013, Az.: B 6 KA 7/13 B) RAin Barbara Berner
RECHTSREPORT
Vertragsärztliche Pflichten: Ärzte sind für Erfüllung verantwortlich –
auch durchs PersonalEine Informationsbroschüre zur So- nographie der Säuglingshüfte hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vorgelegt. Wie die KBV
mitteilt, erhalten die Ärz- te darin einen Überblick über die Untersuchung, die im Rahmen der drit- ten Früherkennungsun- tersuchung (U3) vorge- schrieben ist. Die Auto- ren führen anhand von Abbildungen Schritt für Schritt durch die Unter- suchung. Dabei greifen sie die häufigsten Feh- lerquellen auf. An Bei- spielen aus dem Praxis- alltag und Ultraschallbil- dern erläutern sie, wie Ärzte Fehler vermeiden können. Ein weiteres Kapitel widmet sich der richtigen Dokumentation.
Die Broschüre hat die KBV ge- meinsam mit Experten aus Pädiatrie und Orthopädie erarbeitet. Zudem sind die Ergebnisse der Doku - mentationsprüfungen und die Er- fahrungen der Qualitätssicherungs- Kommissionen der Kassenärztlichen SONOGRAPHIE DER SÄUGLINGSHÜFTE
KBV informiert über Fehlerquellen
Vereinigungen (KVen) eingeflossen.
„Die Sonographie der Säuglingshüf- te nimmt unter den Ultraschallunter- suchungen eine gewisse Sonderstel- lung ein“, schreibt der KBV-Vorsit- zende, Dr. med. Andreas Gassen, im Vorwort. Nur in einem vergleichs- weise engen Zeitintervall könnten
Zigaretten und andere Tabakpro- dukte sollten nach Überzeugung der Deutschen Krebshilfe teurer wer- den, um mehr Menschen vom Rau- chen abzuhalten. Zum Weltnicht- rauchertag am 31. Mai rief die Organisation gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Nichtrauchen zur weiteren Erhöhung der Tabaksteuern auf. „Rauchen und Passivrauchen verursachen Krebs“, sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, in Ber- lin. Obwohl dies wissenschaftlich belegt sei, würden zu wenige politi- sche Maßnahmen ergriffen.
DEUTSCHE KREBSHILFE
Für höhere Tabaksteuern
Für ein wirksames Präventions- instrument hält Dr. rer. pol. Tobias Effertz von der Universität Ham- burg die Tabaksteuern. Diese müss- ten aber deutlich spürbar sein. Er empfiehlt eine Erhöhung um min- destens 30 Prozent. Auch die Welt- gesundheitsorganisation geht davon aus, dass sich die Zahl der Raucher innerhalb von drei Jahren nach ei- ner Steuererhöhung um 49 Millio- nen weltweit vermindern würde.
Dies könne elf Millionen Leben ret- ten. Vor allem junge Menschen könnten durch hohe Preise vom Rauchen abgehalten werden. ER drohende Hüftreifungsstörungen aus- schließlich mit diesem Verfahren erkannt werden. Die Autoren beto- nen, dass die Broschüre einen Kurs oder ein Lehrbuch nicht ersetzen kann. Wohl aber solle sie „den kun- digen Anwender bei der Fehlerana- lyse unterstützen“. hil
Kompakt infor- miert: Ärzte kön- nen die Broschüre kostenfrei über ihre KV beziehen oder unter www.kbv.de/
html/publikatio nen.php herunter -
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