Zertifizierte Fortbildung
Elektronisch punkten
Die Bundesärztekammer informiert online über den Fortbildungsserver.
D
ie Bundesärztekammer hat unter www.eiv-fobi.de eine Informations-Website zum so genannten Elektronischen In- formationsverteiler (EIV) ein- gerichtet, der ab Herbst 2005 die Ärzte bei der Dokumenta- tion ihrer Fortbildungspunkte unterstützen soll. Bis zum 30.Juni 2009 müssen die Ver- tragsärzte zum ersten Mal den gesetzlich vorgeschriebe- nen Nachweis kontinuierli-
cher ärztlicher Fortbildung er- bringen, der künftig alle fünf Jahre fällig ist (§ 95d SGB V).
Innerhalb dieser Frist muss der Arzt 250 Fortbildungs- punkte erwerben und erhält dafür ein Fortbildungszertifi- kat von seiner Ärztekammer (ÄK).
Um die Datenflut zu be- wältigen und die mit der Fort- bildung verbundenen Prozes- se besser managen zu kön- nen, wollen die Landesärzte- kammern mit dem EIV ein Verfahren zur elektronischen Erfassung von Fortbildungs- punkten und deren Übermitt- lung an die ÄK einführen. Für die elektronischen Punkte- meldungen erhält jeder Arzt künftig eine einheitliche Fort- bildungsnummer in Form ei- nes einscannbaren Barcodes,
und jede zertifizierte Fortbil- dungsveranstaltung wird mit einer einheitlichen Veranstal- tungsnummer versehen. Bei- de Nummern werden an ei- nen zentralen Server – den EIV – übermittelt, der die Verteilung auf die einzelnen ÄK übernimmt. Die Ärzte- kammern können elektroni- sche Punktekonten für ihre Mitglieder einrichten und über gesicherte Internet-Ver- bindungen zugänglich ma- chen, sodass die Ärzte je- derzeit einen Überblick über ihren Punktestand haben.
Zurzeit befindet sich der EIV noch im Probebetrieb bei der Bayerischen Landesärz- tekammer, danach wird er bei der Bundesärztekammer in- stalliert (siehe auch DÄ, Heft 17/2005).
Die Website www.eiv-fobi.
de beschreibt, wie das Verfah- ren funktioniert, was von den teilnehmenden Ärzten und Fortbildungsveranstaltern zu beachten ist und wann das Verfahren eingeführt werden soll. Darüber hinaus erläutert die Website auch die in Ab- stimmung mit dem Daten- schutz getroffenen Sicher- heitsmaßnahmen, die einen Missbrauch des Verfahrens
ausschließen. KBr
Bundeszentrale
Die persönliche Entscheidung
Beiblatt zum Organspende- ausweis in neun Sprachen
E
in in neun Sprachen über- setztes Beiblatt zum Organ- spendeausweis ist im Internet verfügbar (www.bzga.de, The- menschwerpunkt Organspen- de). Dort ist auch ein Organ- spendeausweis in Türkisch zu finden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat die Informationen veröf- fentlicht, um sicherzustellen,„dass die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Aus- land verstanden und beachtet wird“. Eine Übersicht über die Regelungen in den europäi- schen Ländern und weitere Informationen zur Organ- spende sind abrufbar unter www.organspende-info.de. Hei
Patienteninformation
Bipolare
Erkrankungen
Aufklärung und Informa- tion im Überblick online
E
ine Website mit Informatio- nen zu bipolaren Erkran- kungen steht Betroffenen und deren Angehörigen unter www.bipolare-erkrankungen.de zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Tipps, wie Betroffene ihre Lebensqualität im Alltag verbessern können. Der von Lilly Deutschland, Bad Hom- burg, konzipierte Internet- Auftritt besteht aus den Ru- briken: Bipolar Fakten, Sym- ptome, Ursachen, Behand- lungswege und Infothek.
Hilfesuchende finden dar- über hinaus die Adressen wichtiger Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen sowie wei- terführende Literatur und
Filmtipps. KBr
M E D I E N
Steigende Arzneimittelausgaben: Schuld und Sühne
A
A2202 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 33⏐⏐19. August 2005
www.eiv-fobi.de