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Archiv "Patienteninformation: Bipolare Erkrankungen" (19.08.2005)

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Zertifizierte Fortbildung

Elektronisch punkten

Die Bundesärztekammer informiert online über den Fortbildungsserver.

D

ie Bundesärztekammer hat unter www.eiv-fobi.de eine Informations-Website zum so genannten Elektronischen In- formationsverteiler (EIV) ein- gerichtet, der ab Herbst 2005 die Ärzte bei der Dokumenta- tion ihrer Fortbildungspunkte unterstützen soll. Bis zum 30.

Juni 2009 müssen die Ver- tragsärzte zum ersten Mal den gesetzlich vorgeschriebe- nen Nachweis kontinuierli-

cher ärztlicher Fortbildung er- bringen, der künftig alle fünf Jahre fällig ist (§ 95d SGB V).

Innerhalb dieser Frist muss der Arzt 250 Fortbildungs- punkte erwerben und erhält dafür ein Fortbildungszertifi- kat von seiner Ärztekammer (ÄK).

Um die Datenflut zu be- wältigen und die mit der Fort- bildung verbundenen Prozes- se besser managen zu kön- nen, wollen die Landesärzte- kammern mit dem EIV ein Verfahren zur elektronischen Erfassung von Fortbildungs- punkten und deren Übermitt- lung an die ÄK einführen. Für die elektronischen Punkte- meldungen erhält jeder Arzt künftig eine einheitliche Fort- bildungsnummer in Form ei- nes einscannbaren Barcodes,

und jede zertifizierte Fortbil- dungsveranstaltung wird mit einer einheitlichen Veranstal- tungsnummer versehen. Bei- de Nummern werden an ei- nen zentralen Server – den EIV – übermittelt, der die Verteilung auf die einzelnen ÄK übernimmt. Die Ärzte- kammern können elektroni- sche Punktekonten für ihre Mitglieder einrichten und über gesicherte Internet-Ver- bindungen zugänglich ma- chen, sodass die Ärzte je- derzeit einen Überblick über ihren Punktestand haben.

Zurzeit befindet sich der EIV noch im Probebetrieb bei der Bayerischen Landesärz- tekammer, danach wird er bei der Bundesärztekammer in- stalliert (siehe auch DÄ, Heft 17/2005).

Die Website www.eiv-fobi.

de beschreibt, wie das Verfah- ren funktioniert, was von den teilnehmenden Ärzten und Fortbildungsveranstaltern zu beachten ist und wann das Verfahren eingeführt werden soll. Darüber hinaus erläutert die Website auch die in Ab- stimmung mit dem Daten- schutz getroffenen Sicher- heitsmaßnahmen, die einen Missbrauch des Verfahrens

ausschließen. KBr

Bundeszentrale

Die persönliche Entscheidung

Beiblatt zum Organspende- ausweis in neun Sprachen

E

in in neun Sprachen über- setztes Beiblatt zum Organ- spendeausweis ist im Internet verfügbar (www.bzga.de, The- menschwerpunkt Organspen- de). Dort ist auch ein Organ- spendeausweis in Türkisch zu finden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat die Informationen veröf- fentlicht, um sicherzustellen,

„dass die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Aus- land verstanden und beachtet wird“. Eine Übersicht über die Regelungen in den europäi- schen Ländern und weitere Informationen zur Organ- spende sind abrufbar unter www.organspende-info.de. Hei

Patienteninformation

Bipolare

Erkrankungen

Aufklärung und Informa- tion im Überblick online

E

ine Website mit Informatio- nen zu bipolaren Erkran- kungen steht Betroffenen und deren Angehörigen unter www.bipolare-erkrankungen.

de zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Tipps, wie Betroffene ihre Lebensqualität im Alltag verbessern können. Der von Lilly Deutschland, Bad Hom- burg, konzipierte Internet- Auftritt besteht aus den Ru- briken: Bipolar Fakten, Sym- ptome, Ursachen, Behand- lungswege und Infothek.

Hilfesuchende finden dar- über hinaus die Adressen wichtiger Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen sowie wei- terführende Literatur und

Filmtipps. KBr

M E D I E N

Steigende Arzneimittelausgaben: Schuld und Sühne

A

A2202 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 33⏐⏐19. August 2005

www.eiv-fobi.de

Referenzen

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