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Archiv "Gesundheitsstrukturreform: „Vorschaltgesetz“ für Krankenhäuser" (03.11.1995)

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POLITIK

perten für irgend etwas sein?" warf sie ein. Prävention sei vielmehr eine

„hochpolitische, gesamtgesellschaftli- che Aufgabe". Vilmar dagegen: „Das Gesundheitswesen wird schon zu lan- ge als parteipolitische Spielwiese ge- nutzt. Dafür sind die Dinge zu ernst."

Eine stärkere Einbindung der Länder in die Prävention und Ge- sundheitsförderung befürwortete Dr.

Dieter Thomae (FDP). Daß der Ge- setzgeber den Krankenkassen bei den Zuständigkeiten für die Präventi-

Referent in Baden-Baden: Professor Heiner Raspe an möglicherweise zuviel Gewicht beigemessen habe, räumte Thomae ebenso ein wie Wolfgang Lohmann von der CDU. Befragt nach dem be- reits erwähnten „Indoor-Climbing"

konnte der Christdemokrat auch nur leicht amüsiert mutmaßen, „daß man hierbei womöglich auf einem Kü- chentisch herumklettert".

Eindeutige Stellungnahmen für oder wider eine Neuverteilung der Zuständigkeiten waren in Baden-Ba- den nicht zu hören, wohl auch nicht zu erwarten. Die politische Diskussi- on darüber ist jedoch eröffnet.

Professor Raspe schloß sein Re- ferat in Baden-Baden, bereits in die Zukunft schauend: „Wie könnte es weitergehen? Medizinische Präventi- on macht nur Sinn, wenn sie langfri- stig angelegt ist. Ich hoffe auf eine zweite Präventionswoche im näch- sten Herbst, etwa mit den Schwer- punkten physische Aktivität (mehr Bewegung), Umwelt und Gesundheit oder Unfallverhütung." Josef Maus

AKTUELL

Gesundheitsstrukturreform

Die Regierungskoalition beab- sichtigt, den Komplex „Krankenhäu- ser" (zumindest teilweise) im Rah- men einer „Vorschaltregelung" zur dritten Stufe der Gesundheitsstruk- turreform zu behandeln. Inzwischen haben die Fraktionen der CDU/CSU und FDP einen Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes im Bundestag einge- bracht, der so zügig parlamentarisch beraten werden soll, daß er bereits zu Jahresbeginn 1996 in Kraft treten kann. Angestrebt wird auf längere Sicht die Umstellung der dualisti- schen auf die monistische Finanzie- rung. Für eine Übergangszeit sollen die Bundesländer gesetzlich ver- pflichtet werden, wieder die Instand- haltungskosten für Krankenhäuser in Höhe von rund 500 Millionen DM pro Jahr zu tragen. Parallel dazu sollen so- wohl die Pflege-Personalregelung als auch die Bundespflegesatzverord- nung novelliert werden. Danach soll die Pflege-Personalregelung um ein Jahr ausgesetzt werden. Dies wird da- mit begründet, daß inzwischen der

„Pflegenotstand" in den Krankenhäu- sern weitgehend behoben sei und wei- tere Zugeständnisse (7 000 Planstel- len; Kosten: rund 500 Millionen DM p. a.) zu den bereits geschaffenen 20 000 bis 22 000 Stellen in Kranken- häusern „nicht sinnvoll" seien.

Weitere 700 bis 800 Millionen DM pro Jahr sollen durch eine Um- stellung des Erlösabzugs eingespart werden. Der in § 12 Abs. 2 der Bun- despflegesatzverordnung verankerte 95prozentige Erlösabzug (bei Aus- gliederung der Fallpauschalen- und Sonderentgelt-Leistungen aus den pflegesatzfähigen Kosten) soll künftig auf einen hundertprozentigen Abzug festgeschrieben werden.

Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer hat inzwischen — bei der Hauptversammlung des Hartmann- bundes in Baden-Baden — erklärt, auch die im Vorschaltgesetz vorgesehenen

Regelungen seien durch den Bundesrat zustimmungspflichtig, eine Notwendig- keit, die gerade die FDP durch die Ent- koppelung des krankenhausrechtli- chen Teils vom Gesamtpaket zur Än- derung des SGB V vermeiden wollte.

Der gesundheitspolitische Experte der Liberalen, Dr. Dieter Thomae (MdB aus Sinzig), votiert für eine Novellie- rung des Krankenhausfinanzierungs- rechtes nach Inkrafttreten der SGB-V- Änderungsregelungen (Begründung:

Das neue leistungsbezogene Entgeltsy- stem ab 1996 müsse erst greifen). Insi- der-Kreise messen dem Vorschaltge- setz eher politisch-taktische Bedeutung zu, strukturelle Weichenstellungen müßten erst noch im Gesamtreformpa- ket erfolgen (etwa die Einbindung in die Beitragssatzstabilität).

DKG-Monitum

Die Deutsche Krankenhausge- sellschaft e.V. (DKG) plädiert für die Pflegesatzfähigkeit des Erhaltungs- aufwandes, solange die seit Januar 1993 bestehende Rechtslage nicht noch durch ein Gesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1996 geändert wird.

Falls das Gesetz scheitern sollte, könnten die Schiedsstellen entstehen- de Mehraufwendungen im Jahr 1996 nicht den Krankenhäusern anlasten.

Infolge der neuen Situation könnten die laufenden Pflegesatzverhandlun- gen nicht abgeschlossen werden.

Zunächst müßten die Ergebnisse der

„Normensetzungsverfahren" abge- wartet werden, um Eckwerte für das Krankenhausbudget zu erhalten. Die Toleranzgrenze bei Mehr- oder Min- dererlösen sollte nicht generell aufge- hoben, sondern auf 15 bis 10 Prozent gesenkt werden. Der 95prozentige Er- lösabzug sollte bis 1995 beibehalten werden. Die Pflege-Personalregelung sollte in 1996 ausgesetzt, gleichzeitig das Anhaltszahlenkonzept in diesem Bereich überarbeitet werden. HC

„Vorschaltgesetz"

für Krankenhäuser

A-2958 (20) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 44, 3. November 1995

Referenzen

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