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Archiv "105. Deutscher Ärztetag: Für Zündstoff ist gesorgt" (24.05.2002)

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ie Politik ist beim diesjährigen 105. Deutschen Ärztetag hoch- karätig vertreten. Gleich zwei Mi- nisterinnen werden erwartet: Bundes- gesundheitsministerin Ulla Schmidt wird im Rahmen der Eröffnungsveran- staltung erneut ihre Vorstellungen für eine Gesundheitsreform nach der Bun- destagswahl im September darlegen, die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, wird sich unter anderem über Karrierechan- cen von Ärztinnen an den medizini- schen Hochschulen äußern. Für Kon- fliktstoff dürften aber diesmal vor allem innerärztliche Fragen sorgen. Denn wie schon so oft steht auch beim 105. Deut- schen Ärztetag in Rostock die ärztliche Weiterbildung ganz oben auf der Tages- ordnung. Diesmal geht es um eine Lö- sung für die sich abzeichnenden Proble- me in der hausärztlichen Versorgung.

Die Allgemeinärzte haben Nachwuchsprobleme

Zum Hintergrund: Das Gesundheitsre- formgesetz schreibt vor, dass ab 2006 nur noch diejenigen Ärzte für die hausärztliche Versorgung zugelassen werden, die eine fünfjährige allgemein- medizinische Weiterbildung absolviert haben. Trotz des Initiativprogramms zur Förderung der Weiterbildung in der All- gemeinmedizin ist es jedoch absehbar, dass der allgemeinmedizinische Nach- wuchs allein nicht ausreichen wird, den Bedarf an Hausärzten neuer Prägung zu decken. Zudem ist das derzeitige Ne- beneinander von Allgemeinmedizinern, fachärztlichen Internisten und Schwer- punktinternisten nach weitgehend über- einstimmender Auffassung nicht geeig- net, die seit Jahren schwelenden in- nerärztlichen Streitigkeiten dauerhaft

beizulegen. Unzufrieden sind vor allem die Internisten ohne Schwerpunkt, die der Gesetzgeber im Rahmen der Ge- sundheitsreform 2000 gezwungen hat, sich für eine Tätigkeit im haus- oder fachärztlichen Sektor zu entscheiden.

Seit gut einem Jahr fechten der Be- rufsverband Deutscher Internisten (BDI) und der Berufsverband der All- gemeinärzte Deutschlands (BDA) ei- nen Kleinkrieg darüber aus, welche Be-

rufsgruppe den besseren Hausarzt stellt. Der BDI hinterfragt grundsätz- lich die „Richtigkeit der Hausarzt-Phi- losophie“ und wirft den Allgemeinärz- ten vor, sie seien weder inhaltlich noch zahlenmäßig in der Lage, ihre ange- strebte Rolle als „Lotsen im Gesund- heitssystem“ auszufüllen.

Ein neuer Weiterbildungsgang für die hausärztliche Versorgung soll nun die Probleme lösen. Die Bundesärzte- kammer wird nach monatelangen Bera-

tungen mit den betroffenen Berufsver- bänden und Fachgesellschaften den De- legierten ein Konzept vorlegen, das All- gemeinärzte und Internisten in einem einheitlichen Weiterbildungsgang zu- sammenführt. Danach soll es künftig ei- nen „Facharzt für Innere und Allge- meinmedizin“ sowie einen Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbe- zeichnung geben. Beide absolvieren zunächst eine gemeinsame dreijährige

Weiterbildung in Innerer Medizin. Dar- an schließen sich für die künftigen Hausärzte zwei Jahre Weiterbildung in einer hausärztlichen Praxis an. Die künftigen spezialisierten Internisten bilden sich weitere drei Jahre in ihrem jeweiligen Schwerpunkt weiter.

Sowohl der BDA als auch der Bun- desverband Hausärztlicher Internisten können sich mit dem Modell der Bun- desärztekammer anfreunden – zumal es den Allgemeinärzten gelungen ist, ihre P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 21½½½½24. Mai 2002 AA1405

105. Deutscher Ärztetag

Für Zündstoff ist gesorgt

Vom 28. bis 31. Mai werden sich die Delegierten in Rostock neben der aktuellen Gesundheitspolitik unter anderem mit der Weichenstellung

für die Zukunft der hausärztlichen Versorgung befassen.

Keine leichte Aufgabe: Auch in diesem Jahr müssen die Delegierten des Deutschen Ärztetages über eine Reihe komplexer Fragen der ärztlichen Berufsausübung entscheiden. Foto: Bernhard Eifrig

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Forderung nach einer zweijährigen Weiterbildungsphase in einer hausärzt- lichen Praxis durchzusetzen.

Der BDI hingegen lehnt das Konzept ab. Der Verband hatte im November letzten Jahres ein eigenes „Konvergenz- Modell“ vorgestellt, an dem er nach wie vor festhält. Danach steht am Ende ei- nes fünfjährigen Weiterbildungsganges mit weitgehend internistischen Inhalten ein Facharzt, der sich für die Versorgung mit allgemeinen Leistungen der Inneren Medizin im Krankenhaus qualifiziert und die Basis für eine Schwerpunktwei- terbildung oder die Niederlassung als Hausarzt erworben hat. Für BDI-Ge- schäftsführer Prof. Dr. med. Peter Knuth besticht das Modell seines Verbandes dadurch, dass es einen „einheitlichen Arzttyp“ für die Innere Medizin erhält.

Denn auch wer als Internist mit Schwer- punktbezeichnung arbeiten will, hat zu- vor eine hausärztliche Qualifikation er- worben. Am Konzept der Bundesärzte- kammer kritisiert er, dass es einseitig die Position des BDA berücksichtige. In- dem man das Fach Innere Medizin in seine Schwerpunkte zerschlage, über- trage man dem BDA faktisch das Mono- pol für die hausärztliche Versorgung.

Verhandlungsspielraum sieht Knuth zum jetzigen Zeitpunkt nicht: „Die In- ternisten können nicht ihrer eigenen Abschaffung zustimmen.“ Würde sich das BDI-Modell durchsetzen, müssten dies allerdings die Allgemeinärzte tun.

Zwischen Leitlinienmedizin und Patientenorientierung

Bleibt der Internistenverband bei sei- ner unversöhnlichen Haltung, dürfte in Rostock für Diskussionsstoff gesorgt sein. An einer Entscheidung in dieser Frage ist vor allem den Weiterbildungs- gremien der Bundesärztekammer gele- gen. Sie benötigen eine Arbeitsgrundla- ge für die grundlegende Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung, die sie dem 106. Deutschen Ärztetag im nächsten Jahr zur Abstimmung vorle- gen wollen. Über den Stand der Arbei- ten wird der Vorsitzende der Weiterbil- dungsgremien der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Bayern, Dr. med. H. Hellmut Koch, den Delegierten berichten.

Einem ebenso grundsätzlichen wie aktuellen Thema stellt sich der Ärztetag unter dem Tagesordnungspunkt „In- dividualisierung oder Standardisierung in der Medizin?“. Das Spannungsfeld zwischen wissenschaftlich begründeter Medizin und individuellem, patienten- orientiertem ärztlichen Handeln stellen Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolk- mann, Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer und Präsident der Landesärztekammer Baden-Württem- berg, und der Präsident der Arbeitsge- meinschaft der Wissenschaftlichen Me- dizinischen Fachgesellschaften, Prof.

Dr. med. Albrecht Encke, dar.

Die Ausgangslage: Immer mehr bürokratische Vorschriften, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und medizi- nische Leitlinien sowie durch den Ge- setzgeber sanktionierte standardisierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke können dazu führen, dass der Arzt und die medizinische Wissenschaft ihren zentralen Auftrag, nämlich eine gute und individuelle Patientenbetreu- ung, aus den Augen verlieren.

Der Ärztetag wird aufzeigen müssen, dass die individuelle Behandlung von Patienten und die Anwendung wissen- schaftlich begründeter Leitlinien und einer evidenzbasierten Medizin sinn- voll miteinander verbunden werden können. Dazu ist es notwendig, die Ent- scheidungskompetenzen des Arztes zur Nutzung von Informationen über den aktuellen Stand der medizinischen Wis- senschaft (Leitlinien, Qualitätsstan- dards) für die jeweils besondere Situati- on kranker und pflegebedürftiger Men- schen zu stärken.

Kolkmann und Encke zeigen auf, dass evidenzbasierte medizinische Leit- linien zwar wichtige Hilfsmittel für den praktizierenden Arzt sein können. Al- lerdings dürften solche Informations- und Entscheidungshilfen ebenso wie pauschale Abrechnungssysteme und standardisierte Behandlungsprogram- me nicht von der Politik und den Kran- kenkassen instrumentalisiert werden, um Patienten zu typisieren und Be- handlungsabläufe zu schematisieren.

Allzu schablonenhafte Standards eng- ten die Therapie unzulässig ein und tan- gierten dadurch vital die Verantwor- tung und das berufliche Ethos des Arz- tes. Bürokratische Vorschriften und

Leitlinien dürften nicht dazu führen, dass alle Leistungssektoren „durchöko- nomisiert“ werden.

Der Ärztetag soll nun zum einen dar- über entscheiden, welche Rolle die wis- senschaftlich-medizinischen Fachge- sellschaften in diesem Konfliktfeld zu übernehmen haben. Zum anderen geht es darum zu betonen, dass es Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltungsorgane ist, gesundheitspolitische Fehlentschei- dungen zu verhindern und dafür zu sor- gen, dass der Arzt sein Erfahrungswis- sen und seine wissenschaftlichen Er- kenntnisse in der Medizin gleicher- maßen verantwortungsvoll im Dienste der Patientenversorgung nutzt.

Berufliche Chancen für Ärztinnen verbessern

Nach einem Auftrag des Deutschen Ärztetages aus dem Jahr 1998 werden sich die Delegierten außerdem mit der beruflichen Situation der Ärztinnen be- fassen. Frauen stellen inzwischen weit mehr als die Hälfte der Erstsemester im Fach Medizin; rund die Hälfte der Studienabsolventen ist weiblich. Da- gegen sind Ärztinnen in sämtlichen Führungspositionen extrem unterre- präsentiert – so sind nur 2,8 Prozent der Lehrstühle in den klinischen Fächern von Frauen besetzt. Hier wartet man ge- spannt auf Vorschläge von Bundesbil- dungsministerin Bulmahn, wie in Zu- kunft ein geschlechtergerechtes Beru- fungsverfahren an den Hochschulen ge- währleistet werden kann.

Dr. med. Astrid Bühren, Vorstands- mitglied der Bundesärztekammer und Präsidentin des Deutschen Ärztinnen- bundes, sieht in einer ausgewogenen Repräsentanz beider Geschlechter in den Leitungsfunktionen auch die Chan- ce für eine bessere medizinische Versor- gung, hänge diese doch auch wesentlich vom Verständnis der Lebenswelt der Patientinnen ab. Bühren ist zuversicht- lich, was die Möglichkeiten zur Verbes- serung der beruflichen Rahmenbedin- gungen für Ärztinnen anbelangt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei inzwischen keine extreme Wunsch- vorstellung mehr, sondern entspreche dem Lebensgefühl einer ganzen Gene- ration. Zudem biete der sich abzeich- P O L I T I K

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A1406 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 21½½½½24. Mai 2002

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nende Ärztemangel die Chance, fle- xiblere Arbeitszeitmodelle für Ärztin- nen durchzusetzen. Diskutiert werden müsse auf dem Deutschen Ärztetag auch über Verfahren, die eine bessere Vertretung von Ärztinnen in den Selbstverwaltungsgremien ermöglichen.

Beispielhaft sei etwa die schleswig-hol- steinische Regelung, nach der bei den Wahlen zur Ärztekammer Frauen min- destens entsprechend ihrem Anteil un- ter den Kammermitgliedern auf den Wahllisten vertreten sein müssen.

Schließlich werden sich die Ärzte- tagsdelegierten mit der Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Be- rufsordnung beschäftigen müssen. Seit April 2001 sind zahlreiche Entschei- dungen des Bundesverfassungsgerich- tes und eine Entscheidung des Bundes- verwaltungsgerichtes zu berufsrechtli- chen Regelungen der Werbung von Ärzten, Zahnärzten und Rechtsan- wälten ergangen, die es nach Auffas- sung des Vorstandes der Bundesärzte- kammer erforderlich machen, entspre- chende Vorschriften in der (Muster-)Be- rufsordnung zu ändern. Im Beschluss- antrag des Vorstandes heißt es dazu, in der neueren Rechtsprechung sei dem Informationsbedürfnis des Patien- ten zunehmend breiter Raum einge- räumt worden. Dieser Entwicklung könne am besten durch generalklausel- artige Regelungen zur zulässigen In- formation und unzulässigen Werbung Rechnung getragen werden. Detail- lierte Regelungen hätten sich in der Vergangenheit nicht immer als trag- fähig erwiesen.

Mehr Raum für die

Information der Patienten

Die Neuregelung soll keine Differen- zierung zwischen aufgedrängter und nachgefragter Werbung enthalten. Alle Werbeträger, wie zum Beispiel Schild, Briefbogen und Internetpräsentationen, sollen gleich behandelt werden. Künftig könnten neben Qualifikationen, die nach dem Weiterbildungsrecht erwor- ben wurden, weitere Angaben wie Tätigkeitsschwerpunkte nicht nur wie bisher auf der Homepage, sondern un- ter anderem auch auf dem Praxisschild angekündigt werden. Heike Korzilius/DÄ

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 21½½½½24. Mai 2002 AA1407

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as wurde aber auch Zeit. Nachdem die IG Metall für Irritationen ge- sorgt hatte, indem sie mit ihrer Ta- rifpolitik die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung konterkarierte und sich zugleich mit Blick auf die Bundes- tagswahl für die SPD aussprach, hat jetzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zur vertrauten Linie zurückge- funden. Jedenfalls in der Gesundheitspo- litik, und die ist nach Aussage der stell- vertretenden DGB-Vorsitzenden Ursula Engelen-Kefer ausschlag-

gebend für die Wahl. Das habe sich jedenfalls beim letzten Mal erwiesen.

Engelen-Kefer beschei- nigt der SPD, mit den Vor- stellungen des DGB weit- gehend übereinzustim- men. Lediglich bei der künftigen Finanzierung der Krankenkassen sieht sie noch Klärungsbedarf.

Der DGB plädiere für ei- ne Anhebung der Ver-

sicherungspflichtgrenze und insgesamt für eine gerechtere Verteilung der Bela- stungen. Dabei gehe es nicht darum,

„mehr Geld ins System“ zu bringen; es gebe noch genügend Wirtschaftlichkeits- reserven, wiederholte Engelen-Kefer be- kannte Positionen.

An den gesundheitspolitischen Wahl- aussagen der Union und mehr noch der FDP stört den DGB vor allem die Idee einer Aufsplittung in Grund- und Wahlleistungen. Das sei ein Schritt in die Privatisierung. Der DGB spricht sich demgegenüber für einen einheitlichen Leistungskatalog sowie für die „paritäti- sche Beitragsfinanzierung“ aus. Beides zusammen ist für ihn Ausdruck von Soli- darität.Aus der sollen auch die Arbeitge- ber nicht entlassen werden.

Dahinter steckt nicht nur Uneigen- nutz. Paritätische Beitragsfinanzierung

klingt nicht von ungefähr ähnlich wie paritätische Mitbestimmung. Es geht um Machtfragen. Bei Privatisierung werden nicht nur die Arbeitgeber aus der Solida- rität entlassen, sondern zusammen mit ihnen die Gewerkschaften auch aus Po- sitionen in den Selbstverwaltungen der Krankenkassen.

Die Kassen sollen, so Engelen-Kefer, bei den in der nächsten Legislaturperi- ode anstehenden Reformen mehr Kom- petenz bekommen. Eine gemeinsame Si- cherstellung der (ambulan- ten) Versorgung durch Kas- sen und Kassenärzte reicht dem DGB nicht aus. Die in- tegrierte Versorgung sei bis- her, obwohl seit dem GKV- Gesundheitsreformgesetz 2000 möglich, am Veto der Kassenärzte gescheitert.

(Engelen-Kefer übersah, dass gelegentlich auch die Kassen mauerten.)

Was der DGB in Sachen Sicherstellung tatsächlich will, ist den Wahlaussagen nicht genau zu entnehmen. Auf Nachfrage erklärte Engelen-Kefer bei der Präsentation der DGB-Wahlaussagen am 16. Mai in Ber- lin, am liebsten wäre ihr die Übertra- gung des Sicherstellungsauftrages an die Krankenkassen. Doch das sei zurzeit nicht realistisch. Stattdessen plädiere sie für ein schrittweises Vorgehen. Der nächste Schritt könne sein, so hieß es beim DGB, das „Veto der KVen aufzulösen“.

In den DGB-Vorstellungen zur Wahl findet sich nichts zur stationären Ver- sorgung. Engelen-Kefer begründete die- sen erstaunlichen Umstand damit, man wolle die Erfahrungen mit dem Fallpau- schalengesetz abwarten und außerdem hätten die Parteien dazu auch nicht viel gesagt. Das ist auch eine Art, Politik zu machen. Norbert Jachertz

Gewerkschaften

Parteinahme

Der DGB bekennt sich zur Gesundheitspolitik der SPD und lehnt die der Union ab.

Ursula Engelen-Kefer

Foto:ddp

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