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Archiv "Sparvorhaben erreichen den öffentlichen Gesundheitsdienst" (11.06.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Sparvorhaben erreichen den öffentlichen Gesundheitsdienst

Einschränkungen bei der Mitgliederversammlung besorgt registriert

Auch der öffentliche Gesundheits- dienst droht von der Finanzklem- me getroffen zu werden, in der die öffentliche Hand — vom Bund bis zur letzten Kommune —steckt. Von ersten Einschränkungen, die vor allem die kommunalen Gesund- heitsämter treffen dürften, wurde jedenfalls auf der Mitgliederver- sammlung und dem 32. Wissen- schaftlichen Kongreß des Bundes- verbandes der Ärzte des Öffentli- chen Gesundheitsdienstes be- sorgt berichtet. Der (bisherige) Vorsitzende des Verbandes, Medi- zinaldirektor Dr. med. Wolfgang Schmidt (Berlin), wies auf Pläne hin, ganze Zweige des öffentli- chen Gesundheitsdienstes dra- stisch zu beschneiden: die Mutter- schaftsfürsorge, den Jugendge- sundheitsschutz sowie die Tuber- kulosefürsorge. Ausgerechnet in Hannover, wo der Verband vom 4.

bis zum 7. Mai sein diesjähriges Treffen veranstaltete, sind solche Pläne schon ziemlich konkret ge- worden. Aber auch aus Hamburg und Essen wurde von Einschrän- kungen, die geplant oder schon vollzogen sind, berichtet; weitere Städte mögen folgen.

Schmidt, der in Berlin in der Tu- berkulosefürsorge tätig ist, warnte in Hannover davor, die Tuberku- losegefährdung zu verharmlosen.

Zwar gehe die Zahl der Neuerkran- kungen seit Jahren zurück, doch sei der Stand keineswegs schon so, daß man von einem Ende der Gefährdung sprechen könne; im Gegenteil, bei bestimmten Risiko- gruppen zeige sich eher ein An- stieg der Neuerkrankungen. Das gelte etwa für Gastarbeiter, darun- ter vor allem Türken, aber auch für manche Wohnbereiche und Be- triebe. Schmidt setzte sich dafür ein, die Tuberkulosefürsorge auf solche Gefährdungsbereiche zu konzentrieren.

Hannovers Oberbürgermeister Herbert Schmalstieg, auf die Vor- haben in seiner Stadt angespro- chen, suchte in seinem Grußwort die Unruhe zu besänftigen: Die Si- tuation werde genau analysiert, Notwendiges solle selbstverständ- lich beibehalten werden. Man wer- de versuchen, das Notwendige mit dem Finanzierbaren in Einklang zu bringen. Konkret: In Hannover ist offensichtlich eine Zentralisie- rung der Dienste geplant.

Auch optisch waren in diesem Jahr die Finanznöte der öffentli- chen Hand auszumachen: Ministe- rialdirektor Prof. Dr. med. Manfred Steinbach vom Bundesministe- rium für Jugend, Familie und Ge- sundheit stellte bei einem Blick in die Versammlung zielsicher fest, daß viele, die früher gekommen waren, fehlten — ganz einfach, weil der öffentliche Arbeitgeber die Dienstreise für die wissenschaftli- che Fortbildung seiner Mitarbeiter nicht genehmigt habe.

Steinbach sprach in einer Aufli- stung der Gesetzesvorhaben sei- nes Hauses auch zwei vielumstrit- tene an: Bei der Approbationsord- nung, deren Novellierung schon seit Jahren diskutiert wird, sieht Steinbach ein Hauptproblem dar- in, „die Zahl der Studenten vor dem Hintergrund der Rechtspre- chung zu stabilisieren". Die For- derung nach größerem Praxisbe- zug der ärztlichen Ausbildung be- deute, größere personelle Kapazi- täten zu schaffen (und damit wei- tere finanzielle Forderungen zu stellen, darf man Steinbach ergän- zen). In jedem Fall, tröstete der Mann aus Bonn, „werden wir uns mit diesem Entwurf noch mit allen kräftig in die Haare bekommen".

Steinbach kündigte ferner einen zweiten Entwurf des Gesundheits- sicherstellungsgesetzes an, der

wohl einen anderen Titel tragen wird. Diesmal werde man „einer ganz anderen Philosophie" folgen und sich auf den Aufbau des medi- zinischen Katastrophenschutzes konzentrieren.

Angesichts der Finanznöte des öf- fentlichen Arbeitgebers konnte es nicht überraschen, wenn Vorsit- zender Schmidt in seinem Lagebe- richt feststellen mußte, es sei jetzt von vornherein aussichtslos, fi- nanzielle und strukturelle Verbes- serungen zu fordern, seien sie auch noch so berechtigt und von Politikern, die dem öffentlichen Gesundheitsdienst wohlgesonnen seien, anerkannt. Gleichwohl hält der Verband, wie der in Hannover neu gewählte Vorsitzende Dr.

Eberhard Pfau (Olpe) bestätigte, an seinen Essentials fest: attrakti- ve Aufgaben für den Arzt im öf- fentlichen Dienst, angemessener Einbau in die behördliche Hierar- chie und angemessene Vergü- tung. Sonst, so Pfau, sei der öf- fentliche Gesundheitsdienst für den Nachwuchs nach wie vor nicht reizvoll genug, um die immer noch bestehenden personellen Lücken auffüllen zu können.

Alte und neue Sorgen um die Attraktivität des Berufes

Zur „Attraktivität" äußerte sich auch Dr. Dietrich Maiwald, der Vorsitzende des BÄK-Ausschus- ses „Ärzte im öffentlichen Ge- sundheitsdienst". In seinem Gruß- wort bemerkte er, eine Eingren- zung der ärztlichen Aufgabenbe- reiche müsse der Personalsitua- tion im öffentlichen Gesundheits- dienst schaden. Es gelte also nicht einzugrenzen, sondern den Aufga- benbereich „ärztlicher zu gestal- ten", sprich, den Kontakt mit dem Kranken oder gesundheitlich ge- fährdeten Menschen zu erhalten und zu intensivieren. Eine beson- dere Aufgabe sieht Maiwald in der Koordination der Gesundheitser- ziehung. Ähnlich wie auch Vertre- ter des Verbandes wandte sich Maiwald gegen einen Trend der Kommunen, ärztliche Funktionen Ausgabe A/B DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 23 vom 11. Juni 1982 21

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Die Information:

Bericht und Meinung

Öffentlicher Gesundheitsdienst

auf Verwaltungsfachleute zu über- tragen: „Ein von einem Nichtarzt geleitetes Amt würde keine Anzie- hung auf den ärztlichen Nach- wuchs ausüben."

Kummer haben die Ärzte im öf- fentlichen Dienst derzeit auch mit der Nebentätigkeit. Dieser Punkt ist im vergangenen Jahr in die po- litische Diskussion geraten, wenn auch weniger wegen des Gesund- heitsdienstes als wegen der Ne- bentätigkeiten in anderen Berei- chen des öffentlichen Dienstes.

Nebentätigkeit auch im öffentlichen Interesse

Dr. Wolfgang Schmidt hält die Ne- bentätigkeit wichtig für die Berufs- ausübung. Sie liege auch im öf- fentlichen Interesse, und zwar aus zwei Gründen. Schmidt wörtlich:

„Einmal erhält der Arzt des öffent- lichen Gesundheitsdienstes sich durch diese Tätigkeit den Kontakt zur allgemeinen ganzheitlichen Medizin. Diese Verbindung und die Erhaltung seines allgemeinen ärztlichen Wissens und die damit verbundene ständige Fortbildung auch auf weiteren medizinischen Gebieten kommen letztendlich seiner dienstlichen Tätigkeit und damit dem einzelnen von ihm zu betreuenden Bürger zugute. Zum zweiten aber ist der Arzt im öffent-

lichen Gesundheitsdienst aus sei- ner Aufgabenstellung im öffentli- chen Gesundheitsdienst heraus der prädestinierte Gutachter im Bereich der Sozialmedizin. Das Netz unserer sozialen Sicherung würde sicher an vielen Stellen brü- chig werden, wenn diese Ärzte zur Gutachtenerstellung nicht mehr im bisherigen Umfang zur Verfü- gung stehen würden. Es werden in der gesetzlichen Rentenversiche- rung, nur um einige Beispiele zu nennen, 40 Prozent der notwendi- gen Gutachten nach außen verge- ben. Bei der Arbeitsverwaltung ist die Zahl noch höher. Im Rahmen des Schwerbehindertenrechts werden zum Teil über zwei Drittel der notwendigen Gutachten au- ßerhalb der Versorgungsämter von freien Gutachtern erstellt."

Sympathischerweise gestand Schmidt zu („der Ehrlichkeit hal- ber") daß die Nebeneinnahmen auch von nicht zu unterschätzen- der Bedeutung sind, wenn ein jun- ger Arzt sich entscheide, in wel- chen Zweig ärztlicher Berufsaus- übung er gehen werde („zumal in der heutigen Situation, in der auf Sicht eine wesentliche Änderung des derzeitigen Einkommensgefü- ges nicht eintreten wird").

Schmidt stellte „mit großer Befrie- digung und Dankbarkeit" fest, daß die Gesamtärzteschaft seinen Ver- band „in hervorragender Weise"

unterstützt habe. Der Vorstand der Bundesärztekammer habe auch festgestellt, „daß eine nachteilige Konkurrenzsituation zu anderen Arztgruppen nicht gegeben ist".

Nachzutragen bleibt noch, daß sich, wenige Tage später, auch der Deutsche Ärztetag in einer Ent- schließung im Sinne der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes verwandte. Auch das unterstreicht den von den Repräsentanten des Verbandes in Hannover mehrfach berufenen Konsens mit der Ge- samtärzteschaft, durch die Anwe- senheit von Bundesärztekammer- Präsident Dr. Karsten Vilmar bei der öffentlichen Veranstaltung des Verbandes einmal mehr dokumen- tiert.

Angemessener Datenschutz Der Verband hat sich auf seiner Hannoveraner Tagung ausführlich mit dem Datenschutz auseinan- dergesetzt. Zu diesem Zwecke hat- te man eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Dr. Pfau gebildet.

Beim Datenschutz im öffentlichen Gesundheitsdienst geht es im we- sentlichen um zwei Probleme, nämlich

1. eine Abwehr des Ansinnens mancher (nichtärztlicher) Leiter von Gesundheitsabteilungen, alle ärztlichen Unterlagen einzusehen.

Begründet wird diese Forderung damit, daß der Leiter einer Abtei- lung nur so seiner Dienstaufsicht völlig nachkommen könne.

Schmidt hingegen: „Wir meinen,

daß der Bürger davor geschützt werden muß, daß Unbefugte Ein- blick in Dinge seiner persönlichen Intimsphäre bekommen. Der Bür- ger, der zum Gesundheitsamt kommt, besonders wenn es im Be- reich der Gesundheitshilfe ge- schieht, muß sicher sein können, daß die ärztliche Schweigepflicht auch im Gesundheitsamt beachtet wird."

2. Auf der anderen Seite stehen Forderungen, den Datenschutz auch im öffentlichen Gesundheits- dienst erheblich und über das bis- her Übliche hinaus auszudehnen.

Pfau berichtete von der Demarche eines Datenschutzbeauftragten, der verhindern wollte, daß ärztli- che Unterlagen von einer Abtei- lung des Gesundheitsamtes in ei- ne andere weitergegeben würden.

Außerdem verwandte sich Pfau für die epidemiologische Forschung.

Die Mitgliederversammlung hat sich in einer Entschließung zum Datenschutz geäußert:

„Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht ist von jeher an Gesundheitsämtern selbstver- ständliches Gebot. Dies ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß alle Gesundheitsämter durch einen Amtsarzt geleitet werden, wie es sowohl das Gesetz zur Vereinheit- lichung des Gesundheitswesens als auch die inzwischen erlas- senen Landesgesundheitsgesetze in Berlin und Schleswig-Holstein vorschreiben. Im Bundesdaten- schutzgesetz und in den Daten- schutzgesetzen der meisten Län- der wird die Subsidiarität dieser Gesetze ausdrücklich anerkannt.

§ 45 S. 3 des Bundesdatenschutz- gesetzes bestimmt: ,Die Verpflich- tung zur Wahrung der in § 203 Abs. 1 des Strafgesetzbuches ge- nannten Berufsgeheimnisse, z. B.

des ärztlichen Geheimnisses, bleibt unberührt.' Die Ärzte des öf- fentlichen Gesundheitsdienstes begrüßen es, daß durch die Dis- kussion über den Datenschutz die Bedeutung der Einhaltung dieser Bestimmungen besonders unter- strichen worden ist. Sie sind der 22 Heft 23 vom 11. Juni 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A/B

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Die Information:

Bericht und Meinung Öffentlicher Gesundheitsdienst

Ansicht, daß sich die vorhandenen Bestimmungen über die ärztliche Schweigepflicht bei der Wahrneh- mung der Aufgaben des öffentli- chen Gesundheitsdienstes seit langem bewährt und eine praxis- nahe Erfüllung dieser Aufgaben gewährleistet haben."

Wie alljährlich hat der Verband zwei um den öffentlichen Gesund- heitsdienst besonders verdiente Persönlichkeiten mit der Johann- Peter-Frank-Medaille ausgezeich- net: Antje Huber, die bis vor kur- zem Bundesgesundheitsministe- rin gewesen ist und der ein beson- ders positives Verhältnis zum öf- fentlichen Gesundheitsdienst nachgesagt wird, sowie Prof. Dr.

Martin Maneke, einen Pionier der Sozialpädiatrie. Maneke gehört, zusammen mit Prof. Dr. Wilhelm Theopold, zu den Vätern des Früh- erkennungsprogramms für Säug- linge und Kleinkinder, das 1971 in die gesetzliche Krankenversiche- rung eingeführt wurde.

Die Delegierten des Bundesver- bandes der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst haben in Han- nover den bisherigen stellvertre- tenden Vorsitzenden, Ltd. Medizi- naldirektor Dr. Eberhard Pfau, zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Der bisherige Vorsitzende, Dr.

Schmidt (Berlin), hatte aus Ge- sundheitsgründen nicht mehr kan- didiert. Pfau dankte seinem Vor- gänger (der für seinen Verband weiterhin die Kontakte zur Bun- desärztekammer pflegen will) mit einer warmherzigen Laudatio.

Der Verband hat auf seiner Mit- gliederversammlung auch eine ge- nauere Definition seiner Aufgaben beschlossen. Mit einer Satzungs- änderung wurde die gewerk- schaftliche Orientierung stärker herausgestellt. Nach Auskunft von Schriftführer Dr. Peter Schuch ist diese Änderung freilich weniger berufspolitisch zu sehen als steu- erpolitisch. Man wolle die Gemein- nützigkeit unmißverständlich klä- ren. Bei Gewerkschaften wird Ge- meinnützigkeit nämlich prima vi- sta unterstellt. Norbert Jachertz

Ersatzkassen-Sprecher fordert mehr

Selbstverwaltungs- Kompetenzen

Auf dem Hintergrund der aktuellen und permanenten Kostendämp- fungsbemühungen im Gesund- heitswesen und eingedenk der Tatsache, daß sich die staatlichen

Eingriffe in das gewachsene ge- gliederte Krankenversicherungs- system zu einer Interventionsspi- rale verstärken können, hat der Geschäftsführer des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Hans-Wilhelm Müller, Siegburg, eine Wiederbelebung der Rechte der Selbstverwaltung gefordert; im gleichen Maße sollte sich der Staat auf die Setzung von Rahmenbedingungen und globale Kontrollkompetenzen zurückzie- hen. Zu einem ausgewogenen, li- beralen Kostendämpfungskonzept zählt Müller die Forderung, den derzeit gültigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) zu durchforsten. Zwar dürfe niemand wegen Krankheit in Not geraten; das genossenschaft- liche Solidaritätsprinzip müsse auch weiterhin uneingeschränkt die Basis des sozialen Krankenver- sicherungssystems darstellen.

Doch müsse man sich fragen, ob in einer hochindustrialisierten Massengesellschaft, in der die Sozialversicherungseinrichtungen weitgehend der Funktion der Exi- stenzsicherung enthoben sind, die Krankenkassen auch für Palliativ- mittel wie etwa den Hustensaft aufzukommen haben. Der Ersatz- kassen-Geschäftsführer setzte sich für ein ganzes Maßnahmen- bündel zur Sanierung der Kassen- finanzen und zur Stärkung der subsidiären Funktion der sozialen Selbstverwaltung ein: Der Gesetz- geber solle seine Zuständigkeit beim Leistungskatalog begrenzen und nur die Grundleistungen fest- legen. Müller gesteht zu, daß die Grenzziehung schwierig sei.

Denkbar ist, daß der Gesetzgeber für diesen Bereich einen Beitrags- höchstsatz festsetzt.

NACHRICHTEN

Dem Versicherten soll es überlas- sen bleiben, ob er sich über den Grundkatalog hinaus zusätzlich absichern will. Dies betreffe so- wohl die Fixierung des Angebots an Zuleistungen als auch die Form der Erbringung sowie die Rege- lung des Verfahrens und Finanzie- rung durch Verträge.

Die organisatorische Gliederung des Systems der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gewinne dadurch erst ihren ei- gentlichen Sinn.

Die private Krankenversicherung ließe sich mühelos als Wettbe- werbspartner nach Meinung des VdAK-Sprechers in dieses System einordnen. Außerdem könnten die Selbstverwaltungen erwägen, Wahlklassen zu schaffen.

Um Leistungsüberangebote, wie sie vor allem bei Arzneimitteln ent- standen seien, zu verhindern, soll künftig der Selbstverwaltung die

„Zulassungskompetenz" gegeben werden. Über die Zulassung soll nach Absprache der gemeinsa- men Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen entschieden werden. Die Zulassung sollte sich nicht nur auf die ambulante, son- dern auch auf die Zulassung von Medikamenten für die vertrags- ärztliche Versorgung, letztlich auch auf die stationäre Versor- gung erstrecken.

Eine Selbstbeteiligung würde bei einer umstrukturierten GKV den Versicherten nur bei den Grundri- siken treffen. Er müßte Bagatell- arzneimittel und Mittel zur Behe- bung von alltäglichen Befindens- störungen selbst zahlen. Müller ist zuversichtlich, daß durch eine Re- aktivierung der Selbstverwal- tungskompetenzen die Selbsthei- lungskräfte des Systems gestärkt werden könnten. Die Politik der letzten Jahre laufe darauf hinaus, die Finanzierung des Gesund- heitswesens in das staatliche Steuersystem überzuführen, eine Einheitskrankenversicherung zu etablieren und das Leistungsrecht gleichzuschalten. HC Ausgabe A/B DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 23 vom 11. Juni 1982 23

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