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Archiv "Das Aufgabenspektrum des öffentlichen Gesundheitsdienstes" (26.07.1979)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen DOKUMENTATION

Die Aufgabenabgrenzung des öf- fentlichen Gesundheitsdienstes ist in gleicher Weise Gegenstand der Ausschußarbeit. Dies sieht der Ausschuß auch für eines seiner zukünftigen, besonders intensiv zu bearbeitenden Themengebiete an, nicht nur um Divergenzen in den Auffassungen zu begegnen, son- dern auch um grundsätzliche Vor- stellungen für die Tätigkeit der Ärzte im öffentlichen Gesund-

heitsdienst zu entwickeln. Dabei sind auch Fragen zu berücksichti- gen, die im Grenzbereich ärztli- cher Tätigkeit liegen. Dies auch unter dem Aspekt der prekären Nachwuchssituation für die Grup- pe der Ärzte im öffentlichen Dienst. Die Maßnahmen des Ge- setzgebers zur Studienförderung bei Bewerbern für den öffentli- chen Gesundheitsdienst scheinen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus der aktuellen Problematik des Dienstes heraus kaum geeignet, die Situation dieser Arztgruppe auf einen besseren Stand zu brin- gen, wenn auch die aktuellen Stu- dienzugangsziffern für das Fach

„Medizin" eine gewisse Entspan- nung voraussichtlich für diesen Bereich ärztlicher Tätigkeit brin- gen werden. Die Verbesserung der organisatorischen verwaltungs- mäßigen Strukturen des öffentli- chen Dienstes muß Voraussetzung einer sinnvollen und erfolgreichen Reform zur attraktiveren Gestal- tung des Tätigkeitsfeldes für diese Arztgruppe sein.

Im Berichtsjahr konnten diese Überlegungen abgeschlossen werden. Zur Abgrenzung der Auf- gaben der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes von kurativ tätigen Arztgruppen schlägt der Ausschuß vor:

1. Hoheitsrechtliche Aufgaben Vollzug der Gesetze auf dem Ge- biet des Gesundheitswesens;

Aufsicht über medizinische Ein- richtungen;

Überwachung der Gesundheits- verhältnisse und der Auswirkung der Gesetzgebung;

2. Übergreifende Aufgaben Koordination der Gesundheitser- ziehung;

Einschaltung anderer Behörden zur Durchsetzung von Ansprüchen der Bürger oder Maßnahmen;

3. Bevölkerungsgruppen

Feststellung von Gruppenschäden mit dem Ziel ihrer Abstellung;

Prophylaktische Schutzmaßnah- men zum Schutz der Bevölke- rungsgruppen;

4. Einzelpersonen

Betreuung, soweit diese nicht an- derweitig rechtlich oder tatsäch- lich sichergestellt ist;

Maßnahmen gegen Einzelperso- nen in den gleichen Fällen;

Berücksichtigung besonderer so- zialer Bezüge;

Überschneidungen gibt es hin- sichtlich der Tätigkeit der Ärzte der Gesundheitsämter vor allem bei der Tätigkeit der Ärzte der Ge- sundheitsämter für Einzelperso- nen. Es ist aber völlig klar, daß zum Beispiel die Aufgaben der Ge- sundheitsämter im Bereich der Ju- gendgesundheitspflege weit über die kassenrechtlich geregelten

Vorsorgeuntersuchungen hinaus- gehen, daß eine Tuberkulose nicht immer nur durch ärztliche Be- handlung geheilt werden kann, sondern mitunter auch soziale und rechtliche Maßnahmen getroffen werden müssen, daß ein psychisch Kranker auch dann in Betreuung genommen werden muß, wenn er den Besuch eines niedergelasse- nen Arztes verweigert.

Bei all diesen beispielhaft aufge- führten Fällen ist weniger die Ab- grenzung der Aufgaben der einzel- nen Arztgruppen, als vielmehr ihre stete Zusammenarbeit zu suchen und über sie der optimale Erfolg für den Patienten zu sichern."

In der Vergangenheit wurde ver- einzelt aus den Landesärztekam- mern der Ausschuß auf Gesetzent- würfe aufmerksam gemacht, die den öffentlichen Gesundheits- dienst auf neue gesetzliche Grundlagen stellen sollen, ent- sprechend den Empfehlungen des Musterentwurfs aus dem Jahre 1972. In gleichem Zusammenhang ist der vom Bundesministerium geförderte Modellentwurf „Mar- burg—Biedenkopf" zu sehen.

Im Berichtsjahr befaßte sich der Ausschuß „Ärzte im öffentlichen Dienst" weiter mit der Entwick- lung der entsprechenden Landes- gesetze zum öffentlichen Gesund- heitsdienst, insbesondere ausge- löst durch eine Stellungnahme der Landesärztekammer Baden-Würt- temberg zum anstehenden Ge- setzgebungsverfahren in diesem Bundesland. Daraus resultierte auch eine eingehende Diskussion über diejenigen Tätigkeitsfelder der Ärzte im öffentlichen Gesund- heitsdienst, die auch zukünftig zur Attraktivität der Arbeit der dritten Säule des Gesundheitswesens beitragen.

Der Ausschuß befaßte sich gleich- falls mit der Überarbeitung und Aktualisierung der einschlägigen Kapitel in den „Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft (Blaues Papier)".

AUS DEM TÄTIGKEITSBERICHT DER BUNDESÄRZTEKAMMER

Das Aufgabenspektrum des öffentlichen

Gesundheitsdienstes

1972 Heft 30 vom 26. Juli 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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