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Archiv "„Krise des öffentlichen Gesundheitsdienstes"" (12.11.1981)

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen TAGUNGSBERICHTE

„Krise des öffentlichen Gesundheitsdienstes`

standen auch in diesem Jahr wieder im Mittel- punkt der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Ihnen widmete der Erste Vorsitzen- de des Verbandes, Dr. med. Wolf- gang Schmidt, Berlin, einen großen Teil seines berufspolitischen Refera- tes. Der öffentliche Gesundheits- dienst sei „in das Stadium der Krise getreten", nun folge entweder die Gesundung oder der Zusammen- bruch. Zur Gesundung, sprich hier:

zur Förderung eines ausreichenden Nachwuchses, forderte er namens seines Verbandes erneut leistungs- gerechte Besoldung, Zuweisung at- traktiver Aufgaben und eine ange- messene Stellung des Arztes inner- halb der Verwaltungshierarchie.

Die Bemühungen der Ärzteschaft — ausdrücklich erkannte Schmidt den Einsatz der Deutschen Ärztetage an

— um eine leistungsgerechte Besol- dung hätten bisher kaum Erfolg ge- habt. Trotz der schwierigen finan- ziellen Lage der öffentlichen Hand hält Schmidt jedoch „durch Struk- turveränderungen in der Besoldung zumindest Ansätze für eine Verbes- serung" für möglich. Befriedigt zeig- te sich Schmidt über Zusagen von Bundesgesundheitsminister Frau Antje Huber, sich dafür einzusetzen, daß dem öffentlichen Gesundheits- dienst weitere Aufgaben zugewiesen werden, um ihn so auch für die Ärzte attraktiver werden zu lassen.

Entscheidend für die Attraktivität des Berufes und das Ansehen der Amtsärzte ist auch die Stellung des Arztes innerhalb der Verwaltung.

Der Verband der Ärzte des öffentli- chen Gesundheitswesens forderte daher durch seinen Vorsitzenden er- neut für den Amtsarzt nicht nur ein Mitwirkungsrecht, sondern eine An- hörungspflicht seitens der Behör- den und ein eigenes Recht zur Initia- tive gegenüber den Gremien der Ge- bietskörperschaften.

Schmidt ging in seinem Referat au- ßerdem auf zwei aktuelle Fragen ein:

Nebentätigkeitsrecht und Daten- schutz. Bisher können die Ärzte im öffentlichen Dienst außerhalb ihres hauptamtlichen Aufgabenkreises für Versicherungsträger oder Gerichte als Gutachter tätig werden. Diese Tätigkeit fällt ausdrücklich nicht un- ter die Bestimmungen über die Ne- bentätigkeit von Beamten. Daran wird zur Zeit gedreht. Schmidt warn- te vor Änderungen. Nicht zuletzt die Rechtspflege würde darunter leiden, wenn Ärzte des öffentlichen Dien- stes nicht mehr als Gutachter zur Verfügung stehen könnten.

Der Verbandsvorsitzende setzte sich schließlich für einen vernünftigen Datenschutz ein. Einerseits wandte er sich gegen das Ansinnen, von Ärzten des öffentlichen Gesund- heitsdienstes Auskünfte zu verlan- gen, die diese aus berufsrechtlichen Gründen und vor allem wegen der Bewahrung des Vertrauensverhält- nisses zwischen Arzt und Patient nicht geben dürften, andererseits, so erklärte Schmidt, sollte man die Bestimmungen des Datenschutzes nicht so weit einengen, daß der öf- fentliche Gesundheitsdienst Aufga- ben in der Epidemiologie, im Ju- gendgesundheitsdienst oder in der Seuchenbekämpfung nicht mehr er- füllen könne.

Die Mitgliederversammlung des Ver- bandes, die in diesem Jahr im Juni in Garmisch-Partenkirchen stattfand, setzte sich in einer Resolution auch mit Bestrebungen in Rheinland- Pfalz auseinander, Amtsärzte als Leiter von Gesundheitsämtern zu bestellen, die nicht promoviert ha- ben. Nach Überzeugung des Ver- bandes kann auf die Promotion des Amtsarztes oder stellvertretenden Amtsarztes nicht verzichtet werden.

Die Promotion beweise, daß der Arzt in der Lage sei, wissenschaftlich zu arbeiten. NJ die hausärztliche Versorgung — vor

allem der chronisch Kranken, Behin- derten und alten Menschen — den jeweiligen Bedürfnissen und Erfor- dernissen entsprechend zweckmä- ßig und wirtschaftlich zu gestalten.

Dr. Vilmar äußerte die Hoffnung, daß sich gerade nach den Trierer Ärzte- tagsbeschlüssen mehr Ärzte als bis- her für die umfassende hausärztli- che Tätigkeit interessieren und eine Weiterbildung in der Allgemeinme- dizin absolvieren.

Während sich im Zusammenhang mit dem Generalthema Professor Dr.

med. Wolfgang Jacob, Heidelberg, während eines Festvortrags mit der Frage nach der Grundbestimmung, dem Wesen und den Möglichkeiten ärztlicher Tätigkeiten in heutiger Zeit auseinandersetzte, diskutierten zahlreiche Ärzte und ärztliches Hilfs- personal unter Moderation der Bre- mer Allgemeinärztin Dr. med. Ger- trud Wellmann bei einer Podiums- diskussion Problembereiche zwi- schen Ärzten und ihren Mitarbeitern.

Im Interesse der Patienten forderte die Arzthelferin Gabriele Klein, Würzburg, die Ausweitung der Aus- bildungszeit für ihren Beruf von bis- her zwei auf drei Jahre. Sie begrün- dete dies mit dem Anwachsen des Aufgabenbereichs der Arzthelferin- nen. Während der zweijährigen Aus- bildungszeit sei es unmöglich, auch noch Grundkenntnisse in Psycholo- gie, Röntgen- und Strahlenschutz oder Medikamentenlehre zu vermit- teln, meinte Frau Klein. Ihrer Forde- rung nach Mitsprache bei der Ein- stellung weiterer Mitarbeiter wider- sprach Dr. med. Gustav Osterwald, Präsident der Ärztekammer Nieder- sachsen, mit der Bemerkung, er blei- be lieber sein eigener Personalchef.

In der Diskussion empfahl Dr. Oster- wald im übrigen, mehrere Hausärzte sollten mit einem Sozialarbeiter zu- sammenarbeiten. Wenn dagegen nur eine ärztliche Praxis mit einem Sozialarbeiter zusammenarbeite, führe das dazu, daß vom Arzt zu er- bringende Leistungen vom Sozialar- beiter übernommen würden. Dieses Verfahren nannte der niedersächsi- sche Kammerpräsident „nicht emp- fehlenswert". Ullrich Voigt

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2204 Heft 46 vom 12. November 1981

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