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Archiv "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst: Jungen Ärzten droht niedrigere Eingruppierung" (17.06.2005)

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ls Otto Schily (SPD) am 9. Febru- ar in Potsdam vor die Presse trat, schien der Durchbruch geschafft:

„Nach zweijährigen intensiven, schwie- rigen, aber konstruktiven Verhandlun- gen haben sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften heute auf eine umfas- sende Tarifreform geeinigt“, verkünde- te der Bundesinnenminister. Für den öffentlichen Dienst seien eine stärkere Leistungsorientierung, mehr Flexibi- lität, die Stärkung des Dienstleistungs- gedankens und mehr Transparenz ver- einbart worden. Der Bundesangestell- tentarifvertrag (BAT) werde durch ei- nen zeitgemäßen Tarifvertrag ersetzt.

Teure Überleitung

Basierend auf den vereinbarten Eck- punkten sollten die Tarifvertragspartei- en in Redaktionsverhandlungen den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ausformulieren. Inzwi- schen ist offensichtlich, dass es in diesen zahlreichen Runden der einzelnen Pro- jektgruppen um mehr als nur um Details geht. „Wir haben Probleme, Probleme und nochmals Probleme“, sagte Lutz Hammerschlag, der für den Marburger Bund (MB) am Verhandlungstisch sitzt, dem Deutschen Ärzteblatt. Von einer

„Einigung“ der Tarifvertragsparteien über eine Tarifreform für den öffentli- chen Dienst könne keine Rede sein. Bei den Gesprächen bis spät in die Nacht ge- he es häufig genug „ans Eingemachte“.

Die Schwierigkeiten waren absehbar – soll doch der Systemwechsel vom BAT zum TVöD wegen leerer Kassen kostenneutral für die Arbeitgeber erfol- gen. Gleichzeitig wurde aber allen be- reits im öffentlichen Dienst mit festen Verträgen Beschäftigten die Besitz-

standswahrung zugesichert – das heißt, niemand darf nach In-Kraft-Treten der Tarifreform (zum 1. Oktober 2005) we- niger verdienen als bisher. Wenn nun einzelne Gruppen im neuen System fi- nanziell besser gestellt werden sollen, ist zumindest die Überleitung in die neue Struktur nicht ohne zusätzliche Kosten zu bewerkstelligen.

So sieht die neue Vergütungstabelle mit ihren 15 Entgeltgruppen und sechs Erfahrungsstufen, die nach der Über- leitungsphase ab dem 1. Oktober 2007 gelten soll, eine höhere Vergütung für Berufseinsteiger vor. Dies zieht aber zwangsläufig eine Abwertung höherer Erfahrungsstufen nach sich. Trotzdem darf zunächst niemand weniger verdie- nen als bislang. Ein ähnliches Problem ergibt sich aus dem Wegfall der Kinder- und Verheiratetenzuschläge: Verheirate- te mit Kindern zählen zu den „Verlie- rern“ der Tarifreform – dürfen dies aber erst spüren, wenn die nächste turnus- mäßige Vergütungsanhebung ausbleibt beziehungsweise geringer ausfällt.

Dass die Überleitung aller Beschäf- tigten in den TVöD Geld kostet, haben auch die Arbeitgeber von Bund und Kommunen erkannt. Um die Besitz- standswahrung der bisher nach BAT Be- schäftigten kommen sie nicht herum.

Naheliegend ist, dass sie deshalb versu- chen, über die Eingruppierung neu ein- zustellender Beschäftigten in die Vergü- tungsmatrix ihre Ausgaben zu begren- zen. So konnten die Ärzte bislang davon ausgehen, dass Assistenzärzte in den Krankenhäusern mindestens in Entgelt- gruppe 14 eingestuft werden. Die Ar- beitgeber versuchen nun offenbar mit al- ler Macht, den ärztlichen Nachwuchs in die Entgeltgruppe 13 zu drücken.

Der MB würde dies gewiss nicht ak- zeptieren – wäre dies doch auch das

falsche Signal an die jungen Ärzte, von denen viele bereits heute mit den Füßen abstimmen und ins Ausland oder in an- dere Berufe flüchten. So hat die 107.

MB-Hauptversammlung am 30. April/

1. Mai in Berlin die Einstufung aller Ärz- te mindestens in Entgeltgruppe 14 zur wichtigen Bedingung für die Annahme des TVöD durch die Klinikärztegewerk- schaft gemacht. Zur Erinnerung: Am 25.

September will die 108. Hauptversamm- lung entscheiden, ob der MB die Endfas- sung des neuen Tarifwerks mitträgt. Falls die Delegierten mehrheitlich mit Nein votieren, wäre die Abspaltung von ver.di (die bislang für den MB die Verhand- lungsvollmacht in Tarifverhandlungen innehat) die logische Konsequenz. Der MB-Bundesvorsitzende, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, hat bereits vorsorg- lich die Entwicklung eines eigenen, arztspezifischen Vergütungssystems – ei- ner „Tarifordnung Ärzte“ – gefordert,

„damit die berufsspezifischen Erfah- rungs-, Kompetenz- und Verantwor- tungszugewinne besser abgebildet und entlohnt werden könnten“.

Schily und die Neuwahlen

Inzwischen haben sich die Tarifver- tragsparteien zumindest darauf ver- ständigt, wie die Überleitung bestehen- der Beschäftigungsverhältnisse in den TVöD erfolgen soll. Die Regelungen sind offenbar komplex: „Sie werden uns dafür hassen: Die 30 Paragraphen ver- steht kein Mensch“, sagte Hammer- schlag zu den Personalleitern beim 4.

Treffen des „Personalleiterkreises deut- scher Krankenhäuser“, zu dem die Un- ternehmensberatung Kienbaum am 8.

Juni nach Düsseldorf geladen hatte.

In der ersten Septemberwoche sollen die Redaktionsverhandlungen für den TVöD beendet sein. Bis dahin müssen noch strittige Punkte geklärt werden.

Auch wenn dies gelingen sollte, stellt sich die Frage, ob der Bundesinnenminister dann – voraussichtlich wenige Tage vor den vorgezogenen Neuwahlen – noch ei- nen Vertrag unterschreibt, der von vielen Wählern kritisch beurteilt wird. So oder so: Schilys Aschermittwoch-Aussage, wonach man sich auf einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geeinigt ha- be, war voreilig. Jens Flintrop P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 24⏐⏐17. Juni 2005 AA1711

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Jungen Ärzten droht

niedrigere Eingruppierung

Die Verhandlungen, bei denen aus Eckpunkten ein Tarifvertrag

formuliert werden soll, gestalten sich schwierig.

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