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Sächsischen Ärzten droht Insolvenz

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4.2. Die wissenschaftliche Begrün- dung zu einer neuen Berufskrankheit

„Lungen krebs durch das Zusammen- wirken von Asbestfaserstaub und poly zyklischen aromatischen Kohlen- wasserstoffen“ zeigt auf, dass es einen Zu sammenhang zwischen der Wirkung bei diesen K1-Arbeitsstof-

Sächsischen Ärzten droht Insolvenz

In Sachsen haben 272 niedergelas- sene Ärzte von der zuständigen Prüf- stelle Regressandrohungen wegen Richtgrößenüberschreitungen des Bud- gets im Gesamtumfang von 40 Mill.

EUR erhalten. Diese einzigartig hohen Forderungen werden Ärzte in die Insolvenz treiben. Und das, weil sie sich tagtäglich für die Gesundheit ihrer Patienten einsetzen und die individu- ell besten Medikamente verordnen.

Damit ist auch die Schließung weite- rer Praxen vorprogrammiert.

Gerade vor dem Hintergrund des Ärztemangels in Sachsen ist das Vor- gehen der Prüfstelle nicht nachvoll- ziehbar. Zumal offensichtlich sehr restriktiv mit der Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten und außer- gewöhnlich teuren und notwendigen Verordnungen für chronisch Kranke umgegangen wurde. Dieses Signal wird sicher nicht dazu führen, junge Ärzte für eine Niederlassung auf dem Lande mit vielen älteren und damit auch stärker zu versorgenden Patien- ten zu begeistern. Da helfen dann auch keine Förderprogramme. Eine Intervention des Vorgangs über die zuständige amtierende Sozialministe- rin wurde eingeleitet, wobei keines- falls schon eine Entwarnung gege- ben werden kann.

Die drohende Regressgefahr und Verbitterung unter den Ärzten, gepaart mit erheblicher Verwirrung wegen permanenter Änderungen, führte bereits in der Vergangenheit zu deutlich anderen Verordnungsge- wohnheiten mit beginnender Ratio- nierung. Verschiedene Maßnahmen wie Richtgrößen-, Durchschnittsprü- fungen, Bonus-Malus etc. waren und sind zusätzliche Fallstricke. Das Prüf- verfahren selbst erfolgt neuerdings

fen gibt, sodass sie im Sinne der syn- kanzerogenen, mindestens additiven Wirkungssteigerung generell als ge - eignet befunden werden, Lungen- krebs zu verursachen. Die bei einer Einzelstoffeinwirkung geforderten Dosisgrenzwerte für die beiden Ar beitsstoffe gelten bei deren Zusam-

offensichtlich mit weniger ärztlichem Sachverstand.

Bei der Anerkennung von Praxisbe- sonderheiten und außergewöhnlich teuren und notwendigen Verordnun- gen kam es bereits im Vorprüfverfah- ren zusätzlich zu erheblichen Er schwer- nissen. Die Liste der per se anzuer- kennenden Praxisbesonderheiten ist nicht sehr lang. Und Praxisbesonder- heiten heute zu begründen wird schwierig, da insbesondere ausführ- liche Erläuterungen notwendig sind, um den Sachbearbeitern in der Prüf- stelle klar zu machen, warum und wieso eine Verordnung erfolgte. Die einfache Diagnose reicht eben hier nicht mehr.

Es ist oft die breite Masse der Patien- ten mit einer breiten Menge an Ver- ordnungen, welche zu höheren Ver- ordnungskosten führen. Es ist die Klientel der älteren und multimorbi- den Patienten zu betrachten, welche die Medikamentenauswahl nicht zu - letzt wegen bestehender Wechsel- wirkungen schwierig macht. Welches Medikament ist entbehrlich, wenn Ärzte sich nach Leitlinien richten, die auf Krankheiten und nicht auf multi- morbide Patienten orientiert sind?

menwirken nicht. Stattdessen gilt ein Summenwert, der in der Addition bei- der Bruchteile mindestens eins er - gibt.

Ausschuss Arbeitsmedizin Dr. med. Giso Schmeißer Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden

Die jetzt erfolgte rein rechnerische Prüfung ohne ärztlichen Sachver- stand führt zu enormen Richtgrößen- überschreitungen von bis zu 900.000 EUR pro Arzt. Die Angst und der Schrecken, die ein solches Vorgehen bereitet, sind verständlich. Zudem ist die Bürokratie für die betroffenen Kollegen erheblich. Stellt man allein das zur Verfügung gestellte Daten- material, welches zudem unüber- sichtlich und mit einfachen EDV-Mit- teln nicht verwertbar ist, in Papiersei- ten dar, so kommen leicht über 1.000 bedruckte A4-Seiten pro

Regressverfahren zusammen.

Nicht hilfreich sind da Aufforderun- gen an betroffene Ärzte, Patienten doch an andere Kollegen zu über- weisen – oft ist das bei älteren Pati- enten nicht möglich, schadet eher als dass es hilft und bringt keine Ersparnis. Ebenso sind die Auswir- kungen auf den Honorarbereich nicht abzuschätzen, wenn allein dadurch eine Art „Ringüberweisungsmentali- tät“ besteht, nur weil das Budget der einzelnen Praxis erschöpft ist.

Erik Bodendieck Vizepräsident

Arbeitsmedizin aktuell

Ärzteblatt Sachsen 8 / 2008 409

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