• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Bioethik: Kein Deutungsspielraum" (10.03.2006)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Bioethik: Kein Deutungsspielraum" (10.03.2006)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bioethik

Zu dem Beitrag „Für Lockerungen beim Embryonenschutz“ von Gisela Klinkhammer in Heft 5/2006:

Kein Deutungsspielraum

Beim Lesen des Berichts

„Fortpflanzungsmedizin und Embryonenschutz . . .“ fallen u. a. zwei Kernsätze auf:

„Der Begriff der Menschen- würde ist deutungsoffen.“

(Thesen Ethik, These 1), und:

„Die Positionen (hinsichtlich Beginn und Begriff der Menschenwürde) gehen auf jeweilige philosophische, weltanschauliche oder reli- giöse Standpunkte zurück.

Aufgrund des religiös-gesell- schaftlichen Pluralismus darf sich der Gesetzgeber nicht einseitig festlegen.“ (Thesen Recht, These 1). Der Zweck dieser Behauptungen ist klar:

Der Begriff Menschenwürde

soll aufgeweicht werden, um die Instrumentalisierung menschlicher Embryonen zu ermöglichen. Und der Gesetzgeber soll allen philosophischen, weltan- schaulichen und religiösen Standpunkten Raum geben, damit alles erlaubt ist.

Dem ist entgegenzuhalten:

– Wenn wir das Grundgesetz ernst nehmen wollen, müssen wir die dort gebrauchten Begriffe so verstehen, wie sie von den Vätern dieses Grundgesetzes gemeint wa- ren. Dann gibt es für den Begriff der Menschenwürde keinen Deutungsspielraum mehr, und die grundgesetz- lich garantierte Unantast- barkeit der Menschenwürde umfasst auch das Verbot, menschliche Wesen zu in- strumentalisieren – von der Konzeption bis zum Tod.

– Wenn der Gesetzgeber

darauf verzichtet, einen philosophischen, weltan- schaulichen oder religiösen Standpunkt einzunehmen, wird unser Rechtssystem den Verlust moralischer Wer- te beschleunigt nach- vollziehen – mit dem Ergebnis zunehmender Verschlechterung des menschlichen Zusammen- lebens. Der genannte Ver- zicht widerspräche auch dem Grundgesetz, denn dort heißt es in der Präambel:

„Im Bewusstsein seiner Ver- antwortung vor Gott und den Menschen . . . hat sich das Deutsche Volk . . . dieses Grundgesetz gege- ben.“ Die Verfassung ge- bietet also dem Gesetzgeber, sich seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen zu stellen . . .

Dr. med. Winfrid Gieselmann, Danziger Straße 59, 75417 Mühlacker B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dezember 1948 Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit,

Er kann verstanden werden als: „darf nicht angetastet werden“, aber auch als „kann (gar) nicht angetastet wer- den“, nämlich in dem glei- chen Sinne wie „unvorstell- bar“..

Der Autor verliert sich in seiner Ar- beit dankenswerterweise nicht in langatmigen theoretischen und philosophischen Erörterungen (die sind, wo es nötig ist, knapp und

Dem- nach sind Personsein und Menschen- würde keine empirischen Qualitäten, sondern „transzendente“ Größen, die – von Gott her – dem ganzen Leben vom Beginn bis zum

Obwohl Sie dankenswerter- weise darauf hinweisen, dass wir ärztlichen Psychothera- peuten in den meisten KVen chancenlos sind und nur hof- fen können, dass unsere In-

Noch grundsätzlicher wird man auch zu fragen haben, war- um eine Philosophie über das Töten, die das Grundpa- radigma des Lebens berührt, auf der Würde des Men- schen gründen soll..

Eine wesentliche Aussage von Böckenförde ist, dass die Gewinnung von Stammzellen durch Tötung von (überzähli- gen) Embryonen nicht zu rechtfertigen sei, auch dann nicht, wenn aus

Ob dem menschlichen Embryo der Schutz der Menschenwürde und damit auch das Recht auf Leben zukommt, ist also nicht von einer Art ontologischem Fundamentalismus abhängig, auch