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Archiv "Menschenwürde: Rückständig" (06.06.2003)

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Psychische Krankheiten

Zu der Meldung „Weitere Zunahme registriert“ in Heft 17/2003:

Widerspruch

Dieser Meldung muss ich aufs Heftigste widerspre- chen!

Mein Mann, Augenarzt, ge- boren 1920 in Schlesien, war von 1943 bis 1947 in französi- scher Gefangenschaft in Afrika. Die Bedingungen waren zum Teil unmensch- lich. In Marokko in der Wü- ste bekamen sie einen hal- ben Liter Wasser pro Tag zum Waschen und Trinken.

Trotzdem gab es in diesem Lager weder Depressionen noch Suizide.

Ich wurde 1929 als Arzttoch- ter in den westlichen Elbvor- orten Hamburgs geboren.

Mein Vater starb 1944. Ich habe in den Bombennächten von 1940 bis 1945 gezittert.

Tagsüber war Schule, wenn auch oft verkürzt. Daneben aber waren alle Villen mehr oder weniger in landwirt- schaftliche Nutzbetriebe um- funktioniert. Ich hatte Hüh- ner, Enten, bis zu 40 Kanin- chen und ein Milchschaf zu versorgen. Außerdem wur- den die Gärten zu Acker- land. Wenn ich bis zur Währungsreform einmal ge- sagt hätte: „ich kann heute nicht melken und ausmisten, ich bin depressiv“, hätte mich meine Familie fassungslos angestarrt. Nach der Währungsreform musste ich von 100 DM Waisenrente der Ärztekammer leben. Im Herbst 1948 nahm ich mein Medizinstudium auf. Alle,

aber auch alle Arbeiten, die Geld einbrachten, habe ich wie auch die meisten meiner Kommilitonen gemacht. Von der Putzfrau für 68 Pfennige pro Stunde, Lottoscheinaus- werten in der Nacht, von der Zigarettenarbeiterin bis zur Autowaschanlage am Band.

Keiner von uns war depressiv oder verübte Suizid. Im Ge- genteil, wir waren zumeist sehr vergnügt! Meine einzige, wohl endogene, Depression hatte ich 1983, als es mir in je- der Beziehung hervorragend ging. Ich persönlich habe eine Erklärung für die heutige Zunahme der Depressionen, überlasse die Deutung aber Ihnen.

Dr. med. Telse Zimmermann, Beethovenweg 18, 52349 Düren

Menschenwürde

Zu dem Beitrag „Dasein um seiner selbst willen“ von Prof. Dr. jur. Dr.

phil. Ernst-Wolfgang Böckenförde in Heft 19/2003:

Rückständig

Wenn man die Meinung über die Forschung an embryona- len Stammzellen von liberal bis konservativ einordnet, be- findet sich Prof. Böckenförde mit seinen Ansichten in der äußersten konservativen Ecke. Er ist grundsätzlich ge- gen das Experimentieren mit embryonalen Stammzellen, selbst wenn diese von so ge- nannten überzähligen Em- bryonen aus der In-vitro-Fer- tilisation stammen. Er ist ge- gen die Forschung an impor- tierten Stammzellen, obwohl der Bundestag dieser unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt hat. Er ist gegen

die Präimplatationsdiagno- stik, die mit einer Diskrimi- nierung von Behinderten überhaupt nichts zu tun hat.

Er ist gegen das therapeuti- sche Klonen unter Verwen- dung embryonaler und selbst adulter Stammzellen, obwohl dieses Verfahren große medi- zinische Hoffnungen weckt.

Mit einer derart rückständi- gen Auffassung ist ein medi- zinischer Fortschritt nicht denkbar. Gottlob sieht die Forschungspraxis in Deutsch- land aber vor allem auch in vielen anderen europäischen Ländern zukunftsorientierter aus.

Prof. Dr. med. Claus Werning, Medizinische Klinik des St.-Katharinen- Hospitals Frechen, Kapellenstraße 1–5, 50226 Frechen

Analogie: militante Tierschützer

Eine wesentliche Aussage von Böckenförde ist, dass die Gewinnung von Stammzellen durch Tötung von (überzähli- gen) Embryonen nicht zu rechtfertigen sei, auch dann nicht, wenn aus der Stamm- zellforschung vielleicht ein- mal Heilmittel für bislang nicht heilbare Krankheiten resultieren würden, was aber durchaus ungewiss ist. Das betrifft natürlich auch den Import von Stammzellen.

Aus abstrakt ethischer Sicht können wahrscheinlich die meisten einer solchen For- mulierung zustimmen. Ein Problem entsteht dann, wenn die abstrakte Ethik ihres My- thos entkleidet wird. Sollte es doch eines Tages – wider Er- warten – möglich sein, auf dieser Basis entwickelte wirksame Medikamente an- zubieten, was dann? Da durch die Exegese des Grundgesetzes verhindert wurde, diese Medikamente in Deutschland zu entwickeln, wird es andere europäische und/oder US-amerikanische Anbieter geben. Ver- schließen wir uns dann dem pharmakologischen Fort- schritt – was nur konsequent wäre? Oder sind wir Pha- risäer und importieren die in-

novativen Medikamente, die andere gegen unseren Willen, aber für uns entwickelt ha- ben?

Eine analoge Situation haben uns vor Jahren schon die mi- litanten Tierschützer be- schert. Nachdem erhebliche Teile der tierexperimentellen Pharmakologie ins Ausland vertrieben wurden, haben sich dieselben Leute ohne Bedenken der Arzneimittel bedient, die daraufhin im Ausland entwickelt wurden.

Entscheidend war, dass deut- sche Hunde, Katzen, Ratten, Mäuse usw. geschont wurden.

Der Gießener Pharmakologe Ernst Habermann hatte diese autistisch-undiszipli- nierte Rechtfertigungsethik unter Bezug auf das viktoria- nische England als „viktoria- nische Moral“ bezeichnet.

Wenn ich Böckenförde nicht völlig falsch verstehe, besteht die Gefahr, dass deutsche Embryonen zwar per Grund- gesetz geschützt werden, Em- bryonen aus anderen Gegen- den (Bulgarien, Rumänien, Thailand usw.) aber zu For- schungszwecken vielleicht le- gal zur Verfügung stehen.

Das ist nicht fair.

Prof. Dr. Frank P. Meyer, Magdeburger Straße 29, 39167 Groß Rodensleben

Dank

Für den Artikel von Herrn Prof. Böckenförde möchte ich mich sehr bedanken! Für uns bayerische Ärzte kommt er zu einem wichtigen Zeit- punkt, denn er unterstreicht die Bedeutung des Volksbe- gehrens „Menschenwürde ja – Menschenklonen nie- mals!“, das vom 22. Mai bis 4. Juni 2003 in Bayern läuft.

In der Bayerischen Verfas- sung heißt es nämlich bisher:

„Die Würde der menschli- chen Persönlichkeit ist in Ge- setzgebung, Verwaltung und Rechtspflege zu achten.“ Der Änderungsvorschlag des Volksbegehrens ersetzt den heute problematischen Be- griff der „menschlichen Per- sönlichkeit“ durch die „Wür- de des Menschen“, wie sie

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 236. Juni 2003 AA1597

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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auch im Grundgesetz Artikel eins steht.

Das Volksbegehren geht aber darüber hinaus, indem es fol- gende Ergänzung beantragt:

„Die Würde des Menschen ist während seiner gesamten Entwicklung von der Zeu- gung bis zum Tod in Gesetz- gebung und Wissenschaft (!) zu achten. Das Klonen menschlicher Embryonen, die Selektion menschlicher Embryonen und Eingriffe in die Keimbahn des Menschen sind mit der Würde des Men- schen unvereinbar.“ . . . Dr. med. Alika Ludwig, Alte Reichsstraße 36, 86356 Neusäß

Fragen

Sie lehnen es ab, wenn „aus bestimmten naturwissen- schaftlichen Befunden nor- mative Qualitäten und For- derungen abgeleitet“ wer- den, es gelte „in der Regel als ,naturalistischer Fehl- schluß‘“. Die naturwissen- schaftlichen Befunde sind je- doch weniger streitig als die davon losgelöste Ethik: Die vierzellige Morula verhält sich wie ein Trophoblast, der in der Lage ist, in etwa 1/3

der Fälle durch weitere Tei-

lung einen oder mehrere Menschen knospen zu lassen.

Die anderen 2/3gehen natür- licherweise verloren. Wenn Sie nun der vierzelligen Morula aus Gründen der Ethik und ohne Beachtung der naturwissenschaftlichen Fakten die Menschenwürde im Sinne des Artikel eins des Grundgesetzes zuerkennen, drängen sich mir Fragen auf, um deren Beantwortung ich bitte: Sollte man die Gültig- keit des § 218 StGB auf die ersten zwei Wochen nach Be- fruchtung ausdehnen? Wäre dann eine PID zwar gesetzes- widrig, aber nicht strafbar?

Sollte man Nidationshemmer verbieten? Haben sich die Parlamente der befreundeten Staaten, die eine PID zuge- lassen haben, in der ethi- schen Beurteilung geirrt?

Die meisten Menschen, die eine PID anstreben, sind sich m. E. nicht zu fein für ein be- hindertes Kind, sie haben schon eins und leiden mit ihm; sie wollen nicht mit neu- em Leben neues Leid schen- ken und sehen die Mög- lichkeiten des § 218 StGB nicht als ethisch vertret- baren Ausweg.

Dr. Ludger Hartmer,Adenauerstraße 1 a, 59759 Arnsberg-Hüsten

Nichts gelernt

Ich begrüße es, wenn das DÄ auch sehr kritische Stimmen zu Wort kommen lässt. Je- doch sollte die Redaktion Beiträge, die ein dem Berufs- stand angemessenes Niveau vermissen lassen und sich gehäuft der Fäkalsprache be- dienen, m. E. zurückweisen.

In der Sache bleibt lediglich die erschreckende Erkennt- nis, dass Dr. Ströhmann aus unserer totalitären Vergan- genheit, in der auch nur im Interesse der Wahrheitsfin- dung zum Besten des Staates gefoltert wurde, nichts ge- lernt hat.

Jürgen Kohlheim, Lindstraße 13, 53177 Bonn

Über die Millionäre

Zu einer Äußerung der Bundesge- sundheitsministerin:

Unglaubliche Aussage

Vor einigen Tagen, unterwegs zum Dienst in einem mittel- großen Krankenhaus in Rheinland-Pfalz, hörte ich im Radio unsere Gesundheits- ministerin sagen: „Was wol- len Sie? Ich kann nicht alle Ärzte zu Millionären ma- chen.“ Da an diesem Tag mein Schutzengel bei mir war, war er wohl derjenige, der fest auf die Bremse trat, sodass ich an der Ampel nicht auf das Auto vor mir auffuhr. Ich konnte fast nicht mehr aufhören zu lachen, als ich diese unglaubliche Aussa- ge von Frau Ulla Schmidt, die ich aus meiner Aachener Zeit eigentlich in guter Erinne- rung hatte, hörte. Wäre sie da gewesen, hätte ich ihr von ei- ner Putzfrau erzählt, die mich vor fast sieben Jahren, als ich meinen AiP in der Inneren absolvierte, erstaunt fragte:

„Und für das Geld haben Sie so lange studiert? Na dann, so dumm war ich doch da- mals gar nicht, als ich meine Ausbildung unterbrach.“ Ich war an diesem Tag, nach ei- nem 28-Stunden-Dienstma- rathon, am Ende meiner Kräfte und hatte dieser ganz

netten Frau meinen Kummer über eine nie endende Mü- digkeit losgeheult und ihr zum guten Schluss auch er- zählt, dass ich dafür sogar weniger als sie verdiente. Es waren damals nämlich 1 000 DM netto im Monat.

Wäre Frau Schmidt bei mir gewesen, hätte ich ihr auch erzählt, was mir vor einigen Monaten passierte: An einem gemütlichen Abend mit Freunden hatte jeder ein bisschen über sich geplau- dert, und wir kamen irgend- wie auf das Thema „Geld“.

Ich war schon fast auf dem Nach-Hause-Weg, denn ich hatte am nächsten Tag Not- arztdienst, 24 Stunden, ge- folgt von einem normalen Arbeitstag auf der Intensiv- station von acht Stunden. Vor mir hatte ich also einen 32- Stunden-„Tag“. Ich erzählte, dass ich für die Notarzttätig- keit umgerechnet 6,5 Euro verdiene und erntete dabei nur erstaunte Blicke und auch die Aussage eines anwe- senden Heizunginstallateurs:

„Also dafür stehe ich aber nicht mal auf.“ Ich habe dar- auf verzichtet zu sagen, dass ich für jeden Dienst auf der Intensivstation ungefähr sechs Stunden umsonst arbei- te (wir sind schließlich nur im Bereitschaftsdienst da, auch wenn wir fast nie in den Ge- nuss kommen, schlafen zu dürfen).

Und hätte ich je die Gelegen- heit gehabt, mit Frau Schmidt über solch einen Luxusarti- kel wie Schlafen zu reden, hätte ich bestimmt die unver- schämte Neugier gehabt, von ihr wissen zu wollen: Wieso darf eigentlich ein LKW-Fah- rer nach neun Stunden nicht mehr fahren, ich aber nach 24 Stunden noch munter weiter- hin Narkosen machen?

Und weil ich gar nicht soo böse bin, hätte ich ihr zu gu- ter Letzt alles Gute ge- wünscht und vor allem bei ihrer nächsten OP einen Anästhesisten und einen Operateur, die sich nicht ge- rade nach 30 Stunden „nur“

Bereitschaftsdienst auf den Weg zum Millionärwerden machen. Na ja, bei meinem A

A1598 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 236. Juni 2003

B R I E F E

Folterungen

Zu dem Leserbrief „Geistige Nebel- bombe“ von Dr. Bernd Ströhmann in Heft 15/2003:

Unreflektiert

Wer so grundlegende Werte wie Menschenrechte als

„Menschenrechtsfurz im Kopf“ und Mitmenschen, die sich darüber möglicherweise ebenso viele Gedanken ma- chen wie über ihre nächste Kassenabrechnung, als

„überhebliche Gutmen- schen“ diffamiert, verfügt nachvollziehbar über ein recht dehnbares „ärztliches Gewissen“. Immerhin mag sich jener Kollege fragen las- sen, wie weit denn diese Dehnbarkeit wohl reichen könnte, falls sich im konkre- ten Einzelfall das „Armum-

drehen“ bei einem „Kinder- mörder“, der ja in Wirklich- keit wohl immer noch ein des Kindesmordes oder der Ent- führung Verdächtiger sein dürfte, als nicht ausreichend erweist, um die „erwünsch- ten“ Angaben zu erhalten?

Welche Grade der Gewaltan- wendung – gemeinhin auch Folter genannt – würde er unter seiner „ärztlichen“

Mitwirkung zur Anwendung bringen oder wenigstens be- gleitend zulassen?

Man sollte möglichst zu- nächst seinen Verstand zu Rate ziehen, bevor allzu hef- tige Affekte zwar wortgewal- tig, aber unreflektiert das ei- gene Handeln leiten. Dies umso mehr bei einem The- ma, das so komplex ist wie das hier behandelte.

Jan Schäfer,

Calvinstraße 20, 44143 Dortmund

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Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 236. Juni 2003 AA1599

B R I E F E

Lohn habe ich doch glatte 83 Jahre bis zu meiner ersten Million . . . – wie schön, dass die Lebenserwartung in Deutschland steigt!

Monica Mihailescu,Eifelstraße 52, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Fallpauschalen

Zu dem Beitrag „Neuer Schub durch Fallpauschalen“ von Jens Flintrop in Heft 16/2003:

DRGs könnten das Belegarztsystem fördern

Das im Artikel nur am Ran- de erwähnte Belegarztsystem bietet in idealtypischer Weise seit Jahrzehnten die von allen Leistungsträgern geforderte Aufhebung der Trennung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor. Die aktuelle Gesetzgebung hat das Belegarztwesen grund- sätzlich bestätigt und diese einzige bislang funktionie- rende Umsetzung des Ge- dankens der integrierten Ver- sorgung mit einem eigenen G-DRG-Katalog fixiert.

Trotz aller Beteuerungen der Vertragspartner im Gesund- heitssystem ist es jedoch bis- lang nicht gelungen, signifi- kante Fortschritte bei der Verbreitung des Belegarzt- wesens zu erzielen. Dies liegt primär an der Art der Finan- zierung der belegärztlichen Leistung, die – obwohl im Krankenhaus erbracht – bis- lang ausschließlich aus dem Topf der niedergelassenen Vertragsärzte erfolgt. Hier steht der Belegarzt zwischen den beiden klassischen Syste- men der Krankenversorgung.

Die Lösung dieses Problems ist nur durch eine sektoren- übergreifende, den Geboten der integrierten Versorgung folgende Finanzierung mög- lich. Hier könnte nun durch die Einführung der G-DRGs zur Finanzierung ein neuer Ansatz gefunden werden, der einerseits das Belegarztwe- sen fördert, andererseits aber auf die alleinige Mehrbela- stung des für die ambulante Versorgung bestimmten Ho-

norartopfes verzichtet.

Folgendes Modell wäre mög- lich: Die gesamte Finanzie- rung erfolgt über Fallpau- schalen. Die um durch- schnittlich 11 bis 18% (um den s. g. Arztanteil) reduzier- ten Belegarztpauschalen werden an das Krankenhaus gezahlt. Der Differenzbetrag der Fallpauschalen vom Be- legarzt-DRG zum Vollabtei- lungs-DRG jedoch wird zukünftig zur Finanzierung der stationär-belegärztlich erbrachten Leistung genutzt, z. B. durch dessen Zahlung an die Kassenärztlichen Ver- einigungen.

Der Belegarzt erhielte dabei seine ( nebenbei deutlich höher als nach dem EBM be- wertete) Vergütungen weiter- hin im Rahmen seiner ver- tragsärztlichen Tätigkeit.

Diese Lösung ermöglicht da- bei den Erhalt des Status des Vertragsarztes und erfordert keine wesentliche Änderung der derzeitigen vertraglichen Situation. Durch dieses Fi- nanzierungssystem wäre eine gerechte Honorierung nach dem Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Leistung“

gewährleistet und dem Belegarztwesen der Durch- bruch gelungen.

Dr. med. Andreas W. Schneider, Berufsverband der Deutschen Urologen, Krankenhaus Salzhausen,

Bahnhofstraße 5, 21376 Salzhausen

Der Zug fährt in eine andere Richtung

Der findige Krankenhausma- nager wird sich hüten, bei der Suche nach alternativen Ver- sorgungsstrukturen nur einen Cent der ohnehin knapp be- messenen Fallpauschalen an

„kooperative“ niedergelasse- ne Ärzte abzugeben. Solange eine Klinik einen 24-Stunden- Versorgungsauftrag tagtäg- lich wahrnimmt, muss eine aufwendige Infrastruktur und hoch qualifiziertes Per- sonal vorgehalten und be- zahlt werden. Dadurch sind die Kliniken durchaus in der Lage, den „pauschalen sta- tionären Fall“ komplett zu managen, ohne haftungs-

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rechtliche Befürchtungen auch bei kürzeren Liegezei- ten zu haben. Wie soll der nachbehandelnde niederge- lassene Arzt bei Komplika- tionen das Krankenhaus von der Haftung entlasten? Soll eine Beteiligung an der DRG-Fallpauschale als

„Schweigegeld“ herhalten?

Zu vordergründig ist auch die Überlegung, mit einer Abgabe des Krankenhauses potenziellen einweisenden Hausärzten einen finanziel- len Anreiz (wofür?) anzubie- ten. Welche Leistungen wer- den dann vergütet? Kein Operateur wird sich auf die Indikationsstellung, Würdi- gung der vorhandenen Dia- gnostik, Abwägung der OP- Risiken und OP-Aufklärung durch den Hausarzt verlas- sen wollen und den Patienten im OP empfangen! Die inte- grierte Versorgung wird in diesem Leitartikel ganz ein- seitig als eine Umverteilung des Krankenhausbudgets in den niedergelassenen „Topf“

verstanden. Der Zug alterna- tiver Versorgungsstrukturen wird aber in einer ganz ande- ren Richtung abfahren: Das Krankenhaus wird nicht zum medizinischen Technologie- zentrum „aufgewertet“, das als Erfüllungsgehilfe für kri- tiklos indizierte und zuneh- mend inflationär angewende- te hoch spezialisierte Lei- stung herhalten muss. Das Krankenhaus der Zukunft in Deutschland wird sich zum Gesundheitszentrum etablie- ren, in dem mit fachlich ho- her Kompetenz und effektiv eingesetzten medizinischen Infrastrukturen auch ambu- lante Leistungen außerhalb der DRG-Fallpauschalen er- bracht und gesondert mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Zu guter Letzt wird in den Kliniken auch der Nachwuchs an ambulanten Versorgungsstrukturen aus- gebildet werden müssen, um den „Fall“ von der Diagnose bis zum Abschluss der Be- handlung managen zu ler- nen.

Dr. med. M. Schelden, Caritas-Krankenhaus Dillingen, Werkstraße 3, 66763 Dillingen

Sozialreform

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Die heimliche Revolution“ von Norbert Jachertz in Heft 17/2003:

Wandlitz lässt grüßen

Ich hoffe, der Artikel wurde von vielen Kollegen auf- merksam gelesen. Es ist aber auch zu erwarten, dass diese Veränderungen nur die Nor- malbürger treffen. Die Da- men und Herren Abgeordne- ten werden für sich selbst ei- ne andere, bessere Medizin schaffen bzw. erhalten. Aut idem und Kürzungen des Sterbegeldes treffen sie ja auch nicht. Wandlitz lässt grüßen. Aber: Wer in Wand- litz war, behielt seine Privile- gien bis zum Tode oder bis zur Wende. Für unsere Abge- ordneten ist bei Abwahl Schluss mit lustig. Dann mer- ken sie vielleicht, was sie an- gerichtet haben.

Herbert Arnold,

Kossatenweg 16, 38871 Wernigerode

Einseitig

Der Satz in dem Kommentar von Herrn Jachertz, wonach die Hausärztefunktionäre mit der Politik bestens im Ge- schäft seien und demzufolge innerärztlich beratungsresi- stent, ist im ersten Teil seines Inhaltes eine Verallgemeine- rung ohne jede Grundlage, in dem zweiten Teil aber eine schlichte Frechheit. Ich erwar- te nicht, dass in einem Blatt, was von der gesamten Ärzte- schaft finanziert wird, nur die Meinungen wiederzufinden sind, die zum Konsensbestand der gesamten Ärzteschaft gehören. Dann wäre das Blatt möglicherweise leer. Aber ei- ne solche einseitige und platte Parteinahme ist nicht erträg- lich. Vielleicht hat ja die GFB Verwendung für Herrn Ja- chertz. Dann würden wenig- sten nur die sein Brot bezah- len, deren Lied er auch singt.

Dr. med. Wolfgang Stehle, Kiebitzweg 2, 26446 Horsten Anmerkung: Das DÄ wird nicht aus Beitragsmitteln der gesamten Ärzteschaft finanziert.

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A1600 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 236. Juni 2003

B R I E F E / B Ü C H E R

Neueingänge

Medizin/Naturwissenschaft Michael Faulde: Vorkommen und Epidemiologie vektorassoziierter Infektionserkrankungen in Mit- teleuropa. Ubooks Verlag, Augs- burg, 2002, 275 Seiten, 18,90 A Ines Kappstein: Prävention no- sokomialer Infektionen. Kurz ge- fasstes Arbeitsbuch und Repetito- rium. W. Zuckschwerdt Verlag, 82110 Germering, 2003, VIII, 232 Seiten, kartoniert, 14,95 A Johann Friedrich Spittler: Ge- hirn, Tod und Menschenbild. Neu- ropsychiatrie, Neurophilosophie, Ethik und Metaphysik. Verlag W.

Kohlhammer, Stuttgart, 2003, VII, 168 Seiten, gebunden, 49 A Christof Jänicke, Jörg Grün- wald, Thomas Brendler: Hand- buch Phytotherapie. Indikationen – Anwendungen – Wirksamkeit – Präparate. Wissenschaftliche Ver- lagsgesellschaft mbH, Stuttgart, 2003, LXXX, 591 Seiten, 320 vier- farbige Abbildungen, 49 A Volker Tetenberg: Einführung in die Augendiagnose. Haag + Her- chen Verlag, Frankfurt/Main, 2003, 117 Seiten, zahlreiche SW- Abbildungen, kartoniert, 12,80 A Michael Sticherling, Enno Chri- stophers (Eds.): Treatment of Autoimmune Disorders. With a Foreword by Karl M. Richter.

Springer-Verlag, Wien, New York, 2003, IX, 176 Seiten, 32 Abbildun- gen, Hardcover, 48 A

H. Schicha, O. Schober: Nuklear- medizin. Basiswissen und klinische Anwendung. 5., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Schattauer GmbH, Stuttgart, 2003, XIV, 154 Seiten, 99 Abbildungen, 62 Tabel- len, 80 Kasuistiken in zahlreichen Einzeldarstellungen, 39,95 A Andreas Warnke, Gerd Lehmkuhl (Redaktion): Kinder- und Jugend- psychiatrie und Psychotherapie in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Versorgung von psychisch kranken Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien. 3. Auflage Schattauer GmbH, Stuttgart, 2003, XIV, 210 Seiten, 19 Abbildungen, 8 Tabellen, kartoniert, 24,95 A Josef Kessler, Elke Kalbe, Wolf- Dieter Heiss (Hrsg.): Sprach- störungen – Phänomenologie, Diagnostik und Therapie der Aphasie. UNI-MED Science,UNI- MED Verlag, Bremen, 2003, 112 Seiten, 42 Abbildungen, 44,80 A Ulrich Hegerl, Paul Hoff (Hg.):

Depressionsbehandlung unter komplizierenden Bedingungen.

Komorbidität – Multimedikation – Geriatrische Patienten. UNI- MED Science, UNI-MED Verlag, Bremen, 2003, 112 Seiten, 6 Abbil- dungen, Hardcover, 44,80 A

Michael J. Lentze, Jürgen Schaub, Franz Josef Schulte, Jürgen Spranger (Hrsg.): Pädiatrie.

Grundlagen und Praxis. 2., überar- beitete und erweiterte Auflage, Springer-Verlag, Berlin, Heidel- berg u. a., 2003, XXV, 1867 Seiten, 804, zum Teil farbige Abbildungen, 501 Tabellen, gebunden, 184,95 A Jens Atzpodien (Hrsg.): Aktuelle Therapiestrategien beim Nieren- zellkarzinom. UNI-MED Science, UNI-MED Verlag, Bremen, 2003, 96 Seiten, 40 Abbildungen, 44,80 A Wilfried Kindermann, Hans- Hermann Dickhuth, Andreas Niess, Kai Röcker, Axel Urhau- sen: Sportkardiologie. Körperli- che Aktivität bei Herzerkrankun- gen. Steinkopff Verlag, Darmstadt, 2003, X, 228 Seiten, 20 Abbildun- gen in 36 Einzeldarstellungen, 19 Tabellen, gebunden, 49,95 A P. Buser, H.-R. Zerkowski, H.-H.

Osterhues, W. Brett, S. Osswald, M. Pfisterer: Empfehlungen zur Patienteninformation: Kardio- logie und Kardiochirurgie. Stein- kopff Verlag, Darmstadt, 2003, X, 278 Seiten, Ringbindung, 39,95 A

Versorgungsstrukturen Helmut Nüllen, Thomas Noppen- ey: Lehrbuch Qualitätsmanage- ment in der Arzpraxis. Entwick- lung und Einführung eines QMS.

Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 2003, XIV, 162 Seiten, 39,95 A Bernhard Knittel: SGB IX – Re- habilitation und Teilhabe behin- derter Menschen. 4. Ergänzungs- lieferung, Stand 1. April 2003. Ver- lag R. S. Schulz, Starnberg, 2003, Loseblattausgabe inklusive CD- ROM, 83 A

H.-M. Seipp & G. Ruppert-Seipp (Hrsg.), A. Stroh, J. Becker, S.

Becker, E. Kasper: Hygieneplan und -management. Band 3: Inten- sivstationen & Neonatologie. Ei- genverlag, Marburg an der Lahn, 2002, 295 Seiten, kartoniert, 39A Christoph A. Zenger, Tarzis Jung (Hrsg.): Management im Gesund- heitswesen und in der Gesund- heitspolitik. Kontext – Normen – Perspektiven (Reihe Management im Gesundheitswesen). Verlag Hans Huber, Bern, Göttingen u. a., 2003,414 Seiten,52 zweifarbige Ab- bildungen, 43 Tabellen, 72,95 A Christoph Auge: Kosten der Ver- sorgung schwer herzinsuffizienter Patienten mit Novacor-N100- LVAD. Schüling Verlag, Münster, 2003, 60 Seiten, kartoniert, 35,90 A Ulrich Rüger, Andreas Dahm, Dieter Kallinke: Faber/Haar- strick. Kommentar Psychothera- pie-Richtlinien. 6. aktualisierte Auflage, Urban & Fischer Verlag, München, Jena, 2003, XIII, 210 Seiten, kartoniert, 39,95 A

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