DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
DAS BESONDERE BUCH Pflegerisiko
Eine wichtige Rolle spielt auch die Frage, ob die Hilfen für Pflegefälle allgemein oder, jedenfalls in einer Anfangsphase, mit Einschränkun- gen, etwa nur bei Vorliegen eines bestimmten Alters, gewährt wer- den sollten. Insbesondere die Be- hindertenverbände plädieren da- für, allein auf Art und Umfang der
Pflegebedürftigkeit und nicht auf bestimmte Altersgrenzen abzu- stellen.
Reicht private Vorsorge aus?
Der bayerische Entwurf wurde als geeigneter Ansatz für ein neues Gesetz angesehen, so beispiels- weise vom Deutschen Roten Kreuz und von der Deutschen Kranken- hausgesellschaft. Verschiedent- lich wurde allerdings der Betrag von 20 DM als durchschnittlicher Tagessatz der Pflegehilfe für den stationären Bereich als nicht aus- reichend bezeichnet.
Dem Gesetzesentwurf der Bun- desregierung wurde entgegenge- halten, daß hier nicht auf die allge- meine Pflegebedürftigkeit im Sin- ne des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) abgestellt werde, sondern der einschränkende und im Um- fang als ungeklärt angesehene Be- griff der „Schwerstpflegebedürf- tigkeit" zugrunde gelegt werde.
Der Verband der privaten Kran- kenversicherung (PKV) schlug vor, die Eigenvorsorge der Bevölke- rung über die von der PKV entwik- kelte private Pflege-Krankenversi- cherung steuerlich zu begünsti- gen. Nur so könne vorausschau- end für den nach der Jahrtausend- wende steil ansteigenden „Pflege- berg" vorgesorgt werden. Den so- zial besonders schutzbedürftigen
Bevölkerungskreisen mit geringen Einkommen könnte flankierend über ein staatliches Leistungsge- setz geholfen werden. Es hätte die bisherige Sozialhilfe durch geziel- te Leistungen für den Pflegefall kostenneutral teilweise abzulösen.
Bei der Lösung könne der Entwurf des Landes Rheinland-Pfalz Pate stehen. Axel Stoltenhoff/EB
Menschenwürde des Patienten
Auch wer der ärztlichen Berufspo- litik kritisch gegenübersteht, wird letzten Endes an der Erkenntnis nicht vorbeikommen, daß es eine Identität der Interessenlage von Patient und Arzt gibt. Der Kampf
Udo Fiebig MdB Foto: Clade, Köln
der Ärzteschaft gegen eine zu star- ke Verobjektivierung der Medizin, gegen die einseitige Orientierung an rein ökonomischen Entschei- dungsgrößen bedeutet immer auch einen Kampf gegen eine Nor- mierung des Patienten, somit ge- gen eine „Fremdbestimmung"
von Patient und Arzt. Er bedeutet andererseits immer wieder einen Kampf um die Menschenwürde und um das daraus abgeleitete Selbstbestimmungsrecht des Pa- tienten (und Arztes), das seiner Freiheit entspringt und ihn als In- dividuum und Person respektiert.
„Der Arzt muß Subjekt seiner selbst sein können, um individuell dem Individuum Patient begegnen
zu können. Nur wenn beide, Pa- tient und Arzt, Subjekt ihrer spezi- fischen Verantwortung sind, kann das Verhältnis zueinander gelin- gen." So Udo Fiebig. Der evangeli- sche Theologe, Ruhrgebietspfar- rer, Krankenhausseelsorger und langjährige Bundestagsabgeord- nete kann auf eine reiche Erfah- rung in Fragen der Gesundheits- politik zurückblicken. Er stellt in seiner lesenswerten Abhandlung die Frage, inwieweit Patient und Arzt heute noch Subjekte sind, das heißt individuell und frei entschei- den können über die Art der Be- handlung und Heilung.
Der Autor verliert sich in seiner Ar- beit dankenswerterweise nicht in langatmigen theoretischen und philosophischen Erörterungen (die sind, wo es nötig ist, knapp und klar gehalten), sondern geht auf aktuelle, praktische gesund- heitspolitische Fragen ein, wie Or- ganspende, Sterbehilfe, Notfall- Rettungswesen, Zwangsernäh- rung, künstliche Befruchtung und Schwangerschaftsabbruch. Fiebig vermittelt aber nicht nur aktuelle, sondern vor allem auch grundle- gende Einblicke in das Gesund- heitswesen der Bundesrepublik Deutschland; er befaßt sich kri- tisch mit Reformüberlegungen zur Struktur unseres Gesundheitswe- sens, wobei er sie immer an der Wahrung des grundgesetzlich ab- gesicherten Anspruchs des Bür- gers auf Verwirklichung der Men- schenrechte mißt.
Es wäre nur zu bedauern, wenn Udo Fiebig zukünftig nicht mehr die Möglichkeit erhielte, als Mit- glied der SPD-Fraktion gesund- heitspolitische Weichenstellungen seiner Partei zu beeinflussen. Sein in der christlichen Anthropologie wurzelndes Menschenbild wie sei- ne reichen Erfahrungen mit Pro- blemen des Gesundheitswesens qualifizieren ihn. Franz Stobrawa
Udo Fiebig: Freiheit für Patient und Arzt, Das Selbstbestimmungsrecht des Pa- tienten als Postulat der Menschenwürde.
Verlag Urachhaus, Stuttgart, 1985, 220 Seiten, kartoniert, 24 DM
Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 27 vom 2. Juli 1986 (23) 1931