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stlpendlenst8lle oder Krankenversicherung Deine Ar- beit? Dieser ArtIkel gibt einen Ober- blick über Vhrkvertrige, Nebenbe-

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Wer

sich neben

dem Studium

noch et- was dazuveidIenen muß. freut sich zu- erst über da a.-bezahlte Geiet. Doch wie sehen

Flnm1ZMIt,

stlpendlenst8lle oder Krankenversicherung Deine Ar- beit? Dieser ArtIkel gibt einen Ober- blick über Vhrkvertrige, Nebenbe-

lIGhiflilPiliund

AuswIrkungen

f Ihllfe, Sozialversiche- rung und FamilIenbeIhilfe. Die Infor- mationen lanunen aus den Broschü- ren

der

Hochschülerschaft

sowie

den angeführtBn lnt8metllnks und wurden

von Mag.

Peter Prati

(ArbeItsrechtler bei der steirischen

ArbeIterkammer)

bestitIgt.

ArbeItsveibag

Es wird zwischen Arbeitgeber(Deinem Boß) und Arbeitnehmer (Du) ein Ver-

trag

abgeschlossen, eben dieser Ar- beitsvertrag. FolgendeMe~aleweist ein

solcher

Arbeitsvertragauf:

Du

mußt persönlich eine Leistung er-

bringen. WIChtiS,: es

wird nur ordenUi- TU

lNfOIIUrz'98

che und redliche Arbeitsleistung (Bemü- hen) geschuldet - Du übernimmst kei- ne Haftung für einen bestimmten Erfolg.

Du bist Deinem Chef weisungsgebun- den. Das bedeutet insbesondere, daß Du Arbeitszeit und Arbeitsort nicht frei wählen kannst und Dir gesagt wird, wie Du die Arbeit ausführen mußt.

Du bist in die Organisation des Arbeit- gebers eingebunden.

Es besteht eine wiederkehrende Lei- stungspflicht. Der Inhalt des Arbeitsver- trags wird bloß in einem vertraglichen

Rahmen festgelegt (z.

B.

Zeichenarbei- ten), die jeweilige Konkretisierung er- folgt durch Weisung des Chefs (z.

B.

zeichne einen bestimmte Plan auf dem Computer der Firma).

Neben diesen Arbeitsverträgen gibt es eine Reihe anderer Verträge, mit denen Du Dich verpflichten kannst, Leistungen für Unternehmen zu erbringen. Wenn

es

darum geht, zu entscheiden, welcher Typ von Vertrag vorliegt, so ist nicht

entscheidend, welche Überschrift auf dem Vertrag steht (z B Werkvertrag), sondern der Inhalt des Vertrages.

Freier Dienstvertrag

Der freie Dienstvertrag unterscheidet sich vom Arbeitsvertrag vor allem da- durch, daß ihm die persönliche Abhän- gigkeit ganz oder zumindest größten- teils fehlt. Alle anderen Merkmale des Arbeitsvertrages sind hingegen auch beim freien Dienstvertrag zu finden. Im Gegensatz zum Werk- vertrag ist die Arbeit nicht auf den Abschluß eines Projektes be- grenzt. Es handelt sich hier um eine Mischform aus Dienstver- trag und Werkvertrag. Merkmale des freien Dienstvertrags:

Du stehst nur in loser wirtschaftlicher und persönlicher Verbindung zum Dienstgeber. Z.

B:

frei wählbare Zeit- einteilung; nur fallweise Tätigkeit für den Dienstgeber; Du hastdieMöglichkeit, den Arbeitsplatz und Arbeitsablauf selbst festzulegen.

Auchbei diesem Vertragstyp Seite19

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