Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen DAS BLAUE PAPIER
Die derzeitige Situation bei den Gesundheitsämtern ist durch die folgenden, für den gesamten son- stigen öffentlichen Dienst nicht ty- pischen Merkmale charakterisiert:
a) Der einzelne Arzt handelt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit eigenverantwortlich und kann sei- ne ärztliche Entscheidung nicht de- legieren. Er ist weisungsgebunden gegenüber dem Träger der öffentli- chen Einrichtung nur in Verwal- tungsfragen; dagegen ist er wei- sungsunabhängig in ärztlichen Fra- gen. Auch zwischen vor- und nach- geordneten Ärzten besteht im ärzt- lich-medizinischen Bereich kein Weisungsverhältnis. Dementspre- chend fehlt für den Tätigkeitsbe- reich der im öffentlichen Gesund- heitsdienst beschäftigten Ärzte die in der öffentlichen Verwaltung übli- che abgestufte Hierarchie; der sonst übliche Stellenkegel wird da- mit nicht anwendbar.
b) Aus der Aufgabenstellung des Arztes in der Gesundheitsverwal- tung, aus der Wahrnehmung der öffentlichen Interessen und aus der ärztlichen Schweigepflicht gegen- über dem Träger, können sich.
Konfliktsituationen zwischen Arzt und Behörde ergeben.
c) In vielen Fällen sind Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdien- stes ohne Überschreiten der Gren- zen einer kommunalen Gebietskör- perschaft nicht mehr zu erfüllen.
d) Da diese Gegebenheiten in der Gestaltung der Aufgaben und der Arbeitsbedingungen für Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst nicht ausreichend berücksichtigt werden, ist diese verantwortungs- volle Tätigkeit für den ärztlichen
Nachwuchs kaum erstrebenswert.
Das führte zu einer spürbaren Überalterung der dort tätigen Ärzte und einer erheblichen Unterbeset- zung der Stellen. Es muß mit Nach- druck auf den Ernst der Lage hin- gewiesen und darauf aufmerksam gemacht werden, daß ein fahrläs- sig in Kauf genommener Zusam- menbruch des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes das Funktionie- ren des gesamten Gesundheitswe- sens entscheidend in Frage stellt.
Aus alledem wird eine veränderte Gestaltung des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes im Sinne einer Gesundheitsfachverwaltung immer dringender notwendig. Nicht zu- letzt verlangen die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Tech- nik, die Bedeutung des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung eine sol- che Umgestaltung.
• Der Deutsche Ärztetag schlägt vor, in allen Bundesländern weitge- hend übereinstimmende Landesge- sundheitsgesetze als Vorausset- zung für die empfohlenen Änderun- gen zu schaffen. Die Gesundheits- fachverwaltung sollte in ausrei- chend großen Regionen unter Be- rücksichtigung aller beteiligten Disziplinen eingerichtet werden.
• In jeder Ebene der staatlichen und kommunalen Verwaltung sollte nur eine Stelle mit Befugnissen des öffentlichen Gesundheitsdienstes ausgestattet werden.
Das Aufgabengebiet der Gesund- heitsfachverwaltung soll wie bisher Gesundheitsschutz, gesundheitli- che Vorsorge und Gesundheitshilfe beinhalten.
Es umfaßt auch:
I> Jugendzahnpflege;
> Apothekenwesen;
> Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegen- ständen;
> Umwelthygiene;
> Aufgaben des staatlichen Ge- werbearztes.
Bei dieser Aufgabenstellung erüb- rigt sich die Einrichtung medizi- nisch-technischer Zentren für die Gesundheitsfachverwaltung, da die einzelnen Abteilungen notwendi- gerweise technisch so eingerichtet sein müssen, daß sie die anfallen- den medizinisch-technischen Un- tersuchungen selbst vornehmen können.
Es ist zwingend notwendig, daß die Gesundheitsfachverwaltung in al- len Fragen, welche die Gesamtheit der Bevölkerung betreffen, von sich aus initiativ werden und ande- re Verwaltungen zu den erforderli- chen Maßnahmen veranlassen kann.
Diese neue Gesundheitsfachver- waltung wird nur dann voll wirksam werden können, wenn ihre Zusam- menarbeit zwischen niedergelasse- nen Ärzten, Krankenhausärzten und den Ärzten der Sozialversiche- rungsträger in echter kollegialer Partnerschaft mit dem Ziele einer engen Verzahnung aller Tätigkeits- bereiche unseres Gesundheitswe- sens intensiviert wird.
Zahlreiche Aufgaben des öffentli- chen Gesundheitsdienstes können in Zusammenarbeit mit den frei- praktizierenden Ärzten wahrge- nommen werden.
Beispielhaft sei hier der schulärztli- che Dienst genannt: Es bietet sich geradezu an, daß niedergelassene Ärzte die Gesundheitsüberwa- chung der Kinder in den Schulen ihres Praxisbereichs im Auftrag der Gesundheitsämter übernehmen. >
Der öffentliche
Gesundheitsdienst
Das Blaue Papier:
Abschnitt B 6 der „Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft"
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 36 vom 5. September 1974 2599
Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen Das Blaue Papier
..,.. Auch an der Gesundheitserzie- hung der Bevölkerung in Schulen, Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen sollten freipraktizie- rende und Krankenhausärzte mit- wirken. Den Ärzten des Gesund- heitsamtes wird vor allem die Pla- nung der Unterrichtsprogramme zufallen.
Auf anderen Gebieten, etwa der Mütterberatung, der Tuberkulose- fürsorge und bei Impfungen, sind heute freipraktizierende und Kran- kenhausärzte in großem Umfang tätig. Auch diese Aufgaben sollten aber im Auftrag und in enger Zu- sammenarbeit mit den Ärzten des öffentlichen Dienstes wahrgenom- men werden, in dessen Zuständig- keit sie liegen.
Für die Betreuung Suchtkranker und Körperbehinderter, insbeson- dere körperbehinderter Kinder, wi'rd es notwendig sein, eine aus- reichende Zahl von Beratungsstel- len einzurichten. Diese sind zwar Einrichtungen des öffentlichen Ge- sundheitsdienstes, könnten aber weitgehend in Zusammenarbeit mit niedergelassenen und Kranken- hausärzten betreut werden.
..,.. Der Deutsche Ärztetag weist mit Nachdruck auf den erheblichen Personalmangel im öffentlichen Gesundheitsdienst und die sich daraus ergebene Konsequenz für die Leistungsfähigkeit des öffentli- chen Gesundheitsdienstes hin.
Durch einen Zusammenbruch des öffentlichen Gesundheitsdienstes würde das Funktionieren des ge- samten Gesundheitswesens ernst- lich in Frage gestellt.
Der Deutsche Ärztetag fordert da- her wiederholt eine umfassende, an der Leistung und der Verant- wortung dieser Ärztegruppe orien- tierte Besoldungsneuregelung so- wie eine Verbesserung der Arbeits- bedingungen und der Fortbildungs- möglichkeiten.
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Wird fortgesetztBEKANNTMACHUNGEN
Kassenarztsitze
Niedersachsen
Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen werden fol- gende Kassenarztsitze als vor- dringlich zu besetzen ausgeschrie- ben:
Braunschweig, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. ln der Großstadt Braunschweig (275 000 Einwohner) ist die Niederlassung eines weiteren Nervenarztes mit der Qualifikation für große Psy- chotherapie - möglichst auch Ju- gendpsychiatrie - dringend erfor- derlich geworden. Gegenseitige Vertretung mit den Fachkollegen möglich.
..,.. Einem der zugelassenen Bewer- ber wird gemäß § 5 I der Richtlini- en der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnah- men zur Sicherstellung der kassen- ärztlichen Versorgung eine Um- satzgarantie in Höhe von 25 000 DM vierteljährlich gewährt werden. Braunschweig-Watenbüttel, - Arzt für Allgemeinmedizin oder prakti- scher Arzt. Die durch Unfalltod ver- waiste große Allgemeinpraxis . in Braunschweig-Watenbüttel ist vor- dringlich wieder zu besetzen. Ein modernes, geräumiges Arzthaus kann übernommen werden.
..,.. Einem der zugelassenen Bewer- ber wird gemäß § 5 I der Richtlini- en der Kassenärztlichen Vereini- gung Niedersachsen für Maßnah- men zur Sicherstellung der kassen- ärztlichen Versorgung eine Um- satzgarantie von 25 000 DM viertel- jährlich gewährt werden.
Bad Grund, Kreis Osterode, - Arzt für Allgemeinmedizin bzw. prakti- scher Arzt. ln Bad Grund, einem staatlich anerkannten Heilbad (Be- völkerungszahl einschl. Einzugsge- biet 5000; Zahl der Gäste ständig etwa 2500) ist die Niederlassung ei- nes weiteren praktischen Arztes oder Arztes für Allgemeinmedizin wegen Aufgabe einer Allgemein-
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praxis aus Altersgründen dringend erforderlich geworden. ln Bad Grund ist eine Volksschule mit För- derstufe und Realschulzug vorhan- den. Die nächstgelegenen Mittel- und Oberschulen befinden sich in der Kreisstadt Osterode, in Seesen und in CI.-Zellerfeld (Entfernung je- weils ca. 12 km von Bad Grund).
Die Aufnahme der badeärztlichen Tätigkeit ist nach Erfüllung der Voraussetzungen des Bewerbers möglich und erwünscht. Bereit- schaftsdienst an praxisfreien Ta- gen ist auf kollegialer Ebene mit den übrigen am Ort niedergelasse- nen Ärzten geregelt. Bei der Be- schaffung von Wohn- und Praxis- räumen hat die Gemeinde ihre Un- terstützung zugesagt.
Echte, Kreis Osterode, - Arzt -für Allgemeinmedizin bzw. praktischer Arzt. ln Echte sind in den letzten Wochen zwei Kassenärzte verstor- ben. Es ist dringend erforderlich, daß zumindest eine Stelle wieder besetzt wird. Die Bevölkerungszahl des Einzugsgebietes beträgt 4500.
Am Ort befindet sich eine Grund- schule. Alle weiterführenden Schu- len sind in Northeim (Entfernung ca. 11 km) vorhanden. Echte ist verkehrsmäßig günstig gelegen (Autobahnauffahrt Hannover Frankfurt/Main). Die Entfernung zur Universitätsstadt Göttingen beträgt etwa 32 km. Der Bereitschafts- dienst an praxisfreien Tagen ist auf kollegialer Ebene mit den übrigen am Ort und ·in den Nachbargemein- den niedergelassenen Ärzten gere- gelt. Praxisräume können über- nommen werden. Wohnung im glei- chen Haus steht zur Verfügung.
Bad Sachsa/Südharz, - Arzt für Allgemeinmedizin bzw. praktischer Arzt. ln Bad Sachsa, einem heilkli- matischen Kurort und Wintersport- platz im Südharz (Bevölkerungs- zahl: 10 000; Zahl der Gäste: stän- dig 2000) ist die Niederlassung ei- nes weiteren praktischen Arztes bzw. Arztes für Allgemeinmedizin dringend erforderlich. ln Bad Sach- sa befinden sich eine Mittelpunkt- schule (Realschule), ein Pädago- gium (neusprachliches Gymna- sium, staatl. anerkannt), diverse