• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Modellgesundheitsamt Marburg: Vorstoß zur Aufgabenerweiterung?" (06.11.1980)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Modellgesundheitsamt Marburg: Vorstoß zur Aufgabenerweiterung?" (06.11.1980)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Einführung der Versicherungs • pflicht für alle Rentner

Vorübergehende Öffnung der gesetzt. Krankenversicherung für alle Angestellten u. Rentner 1971

Einführung der Versicherungs - pflicht für Landwirte 1972

Einführung der Versicherungs- pflicht für Studenten

Vollversicherte in Mio.

(Jeweils Jahresende) 1968

1968

900 1725

1973

1875-2100 2325 1975

3000 1979

Versicherungs- Pflichtgrenze für Angestellte (in DM)

„Comeback" der privaten Krankenversicherung

Von 1968 bis 1973 ging die Zahl der Vollversicherten in der privaten Kranken- versicherung (PKV) ständig zurück. Die Gründe: Versicherungspflicht für alle Rentner und Landwirte, die vorübergehende Öffnung der gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) für alle Angestellten sowie eine ständige Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der GKV. Nachdem sich der Bestand in den Jahren von 1973 bis 1975 stabilisierte, wächst die Zahl der Vollversicher- ten in der PKV trotz weiter gestiegener Pflichtgrenze an Condor/DÄ

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Modellgesundheitsamt Marburg: Vorstoß zur Aufgabenerweiterung?

Überaus positiv bewerten das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und das hessische Sozialministerium über- einstimmend die Arbeiten des

„Modellgesundheitsamtes" Mar- burg-Biedenkopf, die mit finan- zieller Unterstützung des Bundes (2,8 Millionen DM) und des Landes Hessen (1,6 Millionen DM) im No- vember 1972 gestartet wurden und bis Ende 1980 befristet waren.

Laut amtlicher Projektbeschrei- bung sollte dieses aus einer ländli- chen Region gezielt ausgewählte

„Modellgesundheitsamt" die Auf- gaben des öffentlichen Gesund- heitsdienstes eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt übernehmen und ventilie- ren, wie die übertragenen Auf- gaben voll wahrgenommen und gesundheitspolitische Vorhaben

„wirkungsvoll umgesetzt" werden können. Dabei sollten die durch zahlreiche Bundes- und Landes- gesetze unterschiedlich definier- ten Aufgaben möglichst einheit- lich abgewickelt, zur Kostendämp- fung im Gesundheitswesen durch die Erprobung „neuer, effektiverer und zeitgerechterer Maßnahmen"

beigetragen werden.

Eine speziell für das Mütterbera- tungs-Programm durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse, die von der Universität Gießen nach Ab- schluß des Modellversuchs durch- geführt worden war, weist angebli- che Millionen-DM-Ersparnisse bei zeitgerechter Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitsdien- stes nach. So ist ausgerechnet worden, daß eine ärztliche Bera- tung von 6000 Müttern, die bei- spielsweise auf Übergewicht, Fehlernährung, Haut- oder Hal- tungsschäden bei ihren Kindern gerichtet ist und die je Fall 16 DM kostet, Folgeschäden in Höhe von sage und schreibe 25 Millionen DM vermeiden könne. Nach dieser Berechnung ergeben sich je aus- gegebener DM in diesem Bereich

der Vorsorge Ersparnisse in Höhe von rund 265 DM. Bei knapp 43 Prozent der Frauen seien „auffälli- ge Befunde" ermittelt worden.

Dieses Teilergebnis soll neben an- deren mehr oder weniger schlüssi- gen Eckwerten Absichten unter- mauern, dem öffentlichen Ge- sundheitsdienst und dem Gesund- heitsamt der Zukunft zusätzliche Aufgaben, die heute noch von nie- dergelassenen Ärzten oder von den Krankenhäusern wahrgenom- men werden, zu übertragen. Die Gutachter geben vor, daß in be- stimmten Beratungsangeboten

„erhebliche Lücken" bestünden, die von anderen Trägern bisher nicht ausgefüllt würden. Nament- lich werden erwähnt: Beratungs- dienste für Hör- und Sprachbehin- derte, Elternberatung behinderter Kinder, sportärztliche Beratung, Sucht-, Alten-, Urlaubs-, Mütter- und Erziehungsberatung, Mütter- beratung, medizinische Altenbera- tung sowie die Kleinkinderfürsor- ge in Kindergärten.

Als besonders vordringlich hebt der Ergebnis-Bericht hervor: Die Zusammenarbeit mit niedergelas- senen Ärzten, freiberuflich Tätigen des Gesundheitswesens und Kran- kenhäusern sowie anderen Institu- tionen müsse intensiviert werden.

Infolge der ungünstigen Nach- wuchssituation bei Ärzten im öf- fentlichen Gesundheitsdienst ha- be sich die „multidisziplinäre Be- setzung" der Fachbereiche mit Angehörigen nichtärztlicher Beru- fe als zwingend und richtungwei- send erwiesen. Verschwiegen wird allerdings, daß sich die Ärzte- schaft, an der Spitze die Bundes- ärztekammer, seit Jahren eben- falls dafür einsetzt, die personelle und materielle Situation der Amts- ärzte zu verbessern, um die vielen nicht besetzten Planstellen aufzu- füllen.

Als „optimale Betriebsgröße" ei- nes Gesundheitsamtes wird ein Einzugsbereich von etwa 200 000 Einwohnern genannt. HC

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 45 vom 6. November 1980 2655

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„verdächtige“ AU-Testate besser überprüfen zu können, sollen die Krankenkassen verpflichtet wer- den, eine bestimmte Anzahl der AU-Bescheinigungen an den Me- dizinischen Dienst

Deshalb ist es sinnvoll, daß sowohl eine bedarfs- gerechte Angebotsstruktur als auch eine enge Zusammenarbeit bei monistischer Kostengestaltung erreicht

Darüber hinaus wird fest- gelegt, daß eine unentgeltliche Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte über die Notfall- versorgung unzulässig ist.. Die Bestimmungen über den Be- zug aus

Bisher richtet sich die Beitrags- bemessung in der Gesetzlichen Kran- kenversicherung an der Rentenversi- cherung aus: Die GKV-Grenze liegt derzeit bei 75 Prozent der

März 2000 das 1993 mit dem Gesundheitsstruktur- gesetz (GSG) eingeführte Beitrags- recht für freiwillig versicherte Rentner wegen des Verstoßes gegen den Gleich- heitsgrundsatz

Um aber nicht selbst schönzure- den: Ärzte, die Patienten Leistungen vorenthalten (der Vorwurf steckt auch in dem „Schwarzbuch“), um so besser igeln zu können, schaden

Wer gesetzlich krankenversi- chert ist und zusätzlich eine BfA-Rente bezieht, hat jetzt zwar für seine Versor- gungsrente erheblich mehr an Beitrag zu zahlen, aber immer noch

Weiterhin ist journalistisch unredlich, wenn dem Leser suggeriert wird, ein Chefarzt könne irgendwelche Verrich- tungen gegen den Patienten- willen durchführen; denn es bestimmt