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Archiv "Hauptstadtkongress: Private Versicherungspflicht für alle" (04.08.2003)

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Dies steht noch lange nicht in Relation zur Tatfolge, die Tod oder u. U. lebenslange psy- chophysische Posttraumatisa- tionsstörungen einschließen.

Nicht nur jede normale menschliche Tätigkeit kann ein Risiko beinhalten, auch jedes Crimen hat sein Risiko, ggf. im Sinne von „lebens- lang“.

Dr. med. Günter Link, Auf der Halde 13, 87439 Kempten

Psychiatrie

Zu Schwierigkeiten bei der Aner- kennung notwendiger psychia- trisch-psychotherapeutischer Be- treuung:

Großes Misstrauen

. . . Seit der Gründung der Fachabteilung für Psychia- trie und Psychotherapie 1998 zweifeln die Sachbear- beiter der BKK EKO Stahl im Gegensatz zu den ande- ren Leistungsträgern der Region an der Notwendig- keit einer psychiatrisch-psy- chotherapeutischen Betreu- ung ihrer Versicherten. Die Grundlagen sind Denkmu- ster und Handlungsstrategi- en, die von Ignoranz, Miss- trauen, Feindseligkeit und Intoleranz geprägt sind.

Kontrolle der Versicherten durch Fürsorge, keinerlei Bereitschaft, Wissen und Verständnis für die Behand- lung psychisch Kranker auf- kommen zu lassen ergänzen dieses Szenario. Vorsichtig vorbereitete vertrauensbil- dende Maßnahmen scheiter- ten wiederholt. Das Miss- trauen äußert sich in folgen- den Punkten:

Die vom niedergelasse- nen Arzt gestellte Indikation zu einer stationären Be- handlung wird durch Sach- bearbeiterinnen der Kran- kenkasse nicht gesehen, und demzufolge die Kostenüber- nahme von vornherein abge- lehnt.

Das gemeindenahe als sinnvoll anerkannte psychia- trische Versorgungssystem wird unterlaufen, indem Mit- arbeiterinnen der Kasse oh-

ne Rücksprache mit den Be- handlern, Patienten von ei- ner Behandlung in der Kli- nik abraten und Rehabilita- tionskuren empfehlen. In den uns bekannten Fällen trug dies zur Verwirrung der Patienten und zur Ver- schlechterung der Sympto- matik bei.

Überdurchschnittlich ho- he Einschaltung des Medizi- nischen Dienstes der Kran- kenkassen (MDK). Im Jahre 2002 wurden 46 % der be- handelten BKK-Patienten und seit Beginn des Jahres 2003 bereits 86 % dem MDK vorgestellt.

Dr. med. Barbara Kowalenko, Fachabteilung für Psychiatrie und Psychotherapie, Städtisches Kranken- haus Eisenhüttenstadt GmbH, Friedrich-Engels-Straße 39, 15890 Eisenhüttenstadt

Privatstation

Zu dem Status-Beitrag „All inclu- sive“ von Dr. med. Michael Feld in Heft 1–2/2003:

Nicht gerade üppig

. . . Arztvisiten sind grund- sätzlich nur berechnungs- fähig, wenn sie vom Chefarzt oder dem ihn vertretenden Oberarzt persönlich durchge- führt werden. Der 3,5fache Satz der GOÄ ist nur dann veranschlagbar, wenn die ärztliche Leistung vom Chef- arzt oder seinem Vertreter persönlich erbracht wird. Die Sauerstoffsättigung kann selbstverständlich auch dann vom Chefarzt berechnet wer- den, wenn sie von einem nachgeordneten Mitarbeiter durchgeführt wird. Aller- dings hat auch eine Sauer- stoffsättigungsmessung medi- zinisch begründet zu sein. Ei- ne tägliche Durchführung und Abrechnung dieser Lei- stung ohne gegebene Indika- tion würde, da schlechter- dings unsinnig, von keinem Kostenträger akzeptiert wer- den. Schwellenwertüber- schreitungen, z. B. Veran- schlagungen des 3,5fachen Satzes, begründen sich nicht darin, dass der liquidierende

Arzt „schließlich der Chef“

ist, sondern begründen sich auf den Einzelfall, bezogen auf erhöhte Schwierigkeiten oder besondere Umstände der Leistungserbringung.

Grundsätzlich hat der Chef- arzt ärztlichen Mitarbeitern eine angemessene Liquidati- onsbeteiligung zu gewähren, wenn er bestimmte Leistun- gen an die Mitarbeiter dele- giert, anstatt sie selbst auszu- führen. Dies ist bereits in der ärztlichen Berufsordnung so verankert. Im Bereich der Akut-Krankenhäuser sind zudem Poolbeteiligungen ge- setzlich geregelt und somit unabhängig vom „Rat des Steuerberaters“. Wenn keine Poolregelungen existieren, z. B. bei vielen Privatkran- kenanstalten, greift alternativ die erwähnte einzelleistungs- bezogene Liquidationsbeteili- gung der an der Behandlung beteiligten nachgeordneten Ärzte.

Weiterhin ist journalistisch unredlich, wenn dem Leser suggeriert wird, ein Chefarzt könne irgendwelche Verrich- tungen gegen den Patienten- willen durchführen; denn es bestimmt nicht ausschließlich der Chefarzt, sondern auch der aufzuklärende Patient selbst, welche Maßnahmen zur Gesundung durchzu- führen sind.

Dass andererseits jede klini- sche Einrichtung vor der exi- stenziellen Notwendigkeit stehen dürfte, auch die spezi- ellen Bedürfnisse einer Pri- vatklientel zu befriedigen, stellt eine Binsenweisheit dar, welche jeder mit den ak- tuellen Problemen unseres Gesundheitswesens Vertrau- te beherzigen sollte. Die Ak- quisition auch privat versi- cherter Patientenklientel leistet folglich nicht nur ei- nen Beitrag zur Sicherung des chefärztlichen Arbeits- platzes, sondern auch zur Si- cherung des Arbeitsplatzes des „armen Peter“. Im Übri- gen sind die Grundgehälter vieler Chefärzte in Relation zu Qualifikation und Verant- wortungsumfang bei Ge- genüberstellung zu vergleich- baren Positionen in anderen

Branchen nicht gerade üppig dimensioniert, sodass in die- sen Fällen die Zusatzeinnah- men durch Privatbehandlun- gen einen legitimen Aus- gleich schaffen . . . Dr. med. Jörg Piper,

RehaZentrum Mittelmosel, Am Römer- kessel 1, 56864 Bad Bertrich

Hauptstadtkongress

Zu dem Beitrag „Debatte trotz Re- deverbots“ von Samir Rabbata in Heft 27/2003:

Private Versicherungs- pflicht für alle

Nach Prof. Rürup setzt ein Kopfpauschalenmodell in der GKV auf Wachstum und Be- schäftigung; bei einer Bür- gerversicherung stünden da- gegen Verteilungsziele im Vordergrund.Warum Herr Rürup trotz dieser richtigen Erkenntnis meint, dass beide Konzepte dem bisherigen Sy- stem überlegen sein sollen, bleibt sein Geheimnis. Die von Herrn Seehofer u. a. so heftig propagierte Bürger- versicherung führt zu noch mehr Umverteilung, damit weiter sinkendem Wachstum der Wirtschaft und steigender Arbeitslosigkeit. Die angebli- che Resonanz aus der Bevöl- kerung scheint eher Aus- druck weit verbreiteter Neid- komplexe zu sein. Dabei soll- ten die Anhänger der „Ver- teilungsgerechtigkeit“ nun endlich aus dem Ende der DDR gelernt haben: Diese ist seinerzeit nicht durch eine

„Revolution“ – ein Politiker- märchen – zusammengebro- chen, sondern weil sie wegen jahrzehntelanger sozialisti- scher Verteilungswirtschaft schlicht pleite war.

Wenn also Regierung und CDU-Opposition wirklich mehr Wachstum und Be- schäftigung in Deutschland wollen, so ist dies im Rahmen der Krankenversicherung nur durch eine private Versi- cherungspflicht für alle in ei- nem Kostenerstattungssy- stem möglich.

Dr. med. Steffen Lindner, Hauptstraße 102–104, 50126 Bergheim

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 31–324. August 2003 AA2069

B R I E F E

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