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Archiv "Arbeitsunfähigkeit: Deplazierter Vorstoß" (17.05.1996)

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A-1289

Seite eins

Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 20, 17. Mai 1996 (1)

Arbeitsunfähigkeit

Deplazierter Vorstoß

Berlin und Brandenburg

Lieber weiter allein

ie neu aufgeflammte Dis- kussion um die Änderung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Reduzierung des Krankengeldes und des Kran- kenstandes wird immer grotesker.

So sprang Bundesarbeitsminister Dr. Norbert Blüm (CDU) in die Bresche, um flankierende Maß- nahmen aus dem Sozial- und Ge- sundheitsbereich aufzulisten, die dem 50 Milliarden DM schweren Sparprogramm der Koalition zum Erfolg verhelfen sollen.

Kassenärzten werden schärfe- re Sanktionen angedroht, wenn deren „Krankschreibungspraxis“

zu beanstanden ist. Blüm will ih- nen zeitweise die Erlaubnis entzie- hen, Patienten krank zu schreiben, wenn sie „auffällig“ werden. Um

„verdächtige“ AU-Testate besser überprüfen zu können, sollen die Krankenkassen verpflichtet wer- den, eine bestimmte Anzahl der AU-Bescheinigungen an den Me- dizinischen Dienst (MDK) weiter-

zuleiten, damit dieser unverzüg- lich und rigoros zur Tat schreitet.

Der Arbeitgeber soll ermächtigt werden, den MDK direkt mit der Überprüfung der Arbeitsunfähig- keit zu beauftragen, also ohne förmliche Einschaltung der Kran- kenkasse. Im Gegenzug soll der krankfeiernde Arbeitnehmer ver- pflichtet werden, sich durch die Ärzte des MDK (früher: Vertrau- ensärzte) untersuchen zu lassen.

Blüms Vorpreschen hat inzwi- schen auch bei Politikern Kopf- schütteln ausgelöst. So hat der ge- sundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Lohmann, im Gleich- klang mit seinem Pendant von der SPD, Klaus Kirschner, solche „po- pulistische“ Aktionen als überflüs- sig abgelehnt. FDP-Politiker Jür- gen W. Möllemann nannte das Ganze mit Recht einen unnützen Show-Effekt. Der Vorstoß passe nicht in eine Zeit, in der man ge- meinsame Lösungen mit Ärzten

und Krankenkassen anstrebe. In der Tat: Mißtrauen und eine stän- dige Verunglimpfung von Patien- ten und Ärzten bereiten kein gutes Klima für eine sinnvolle, von Sach- verstand und Mitarbeit der Selbst- verwaltung geprägte Reform.

Ohnedies gibt es in Gesetzen und Richtlinien Vorkehrungen, um die AU zu überprüfen und eine Begutachtung durch den Medizini- schen Dienst häufiger als heute zu veranlassen. Auch das Instrument der Teilarbeitsunfähigkeit und ei- ner gestuften Wiedereingliede- rung in den Arbeitsprozeß könnte in den indizierten Fällen genutzt werden. Patienten und Ärzte aus ökonomischen Gründen zu poten- tiellen Manipulateuren zu er- klären muß das zur schnellen Ge- nesung notwendige Vertrauens- verhältnis zwischen Arzt und Pati- ent belasten. Jedenfalls sind Mißtrauen und Drohgebärden kei- ne probaten Mittel, eventuelle Mißstände abzustellen. HC

D

ochenlang wurde sie beschworen oder kriti- siert, nun ist sie geschei- tert: die Fusion von Berlin und Brandenburg. Die ärztlichen Kör- perschaften vor Ort haben das Er- gebnis gelassen hingenommen:

Nach allem, was zu lesen war, be- vorzugten viele Ärztinnen und Ärzte die Eigenständigkeit ihrer Organisationen – selbst für den Fall der Länderehe.

Der Berliner Kammerpräsi- dent Dr. Ellis Huber hätte wohl nichts gegen einen Zusammen- schluß gehabt. Auch dem Vorsit-

zenden der Berliner Kassenärztli- chen Vereinigung, Dr. Roderich Nehls, wurde nachgesagt, er hätte sich mit einer vereinigten KV an- freunden können. Doch die Bran- denburger waren eindeutig ande- rer Auffassung.

Dr. Roger Kirchner, bis vor kurzem Präsident der dortigen Landesärztekammer, schrieb im April in „KV intern“, man wolle die Körperschaften auch im Fall ei- ner Fusion bestehenlassen. Die Ärzte hätten in den vergangenen sechs Jahren ein hohes Maß an Identifikation mit „ihrer“ Körper-

schaft entwickelt. Außerdem gebe es im Flächenland Brandenburg ganz andere Versorgungsanforde- rungen und -aufgaben als in Berlin.

Die Erklärung war mit der KV Brandenburg abgestimmt. Deren Vertreterversammlung hatte im März dafür gestimmt, daß alles beim neuen alten bleiben solle.

Ernsthaft zu bedauern ist das nicht. Eine Fusion hätte, im Gro- ßen wie im Kleinen, Vorteile und finanzielle Vorzüge gehabt. Doch ein Eheschluß allein löst nun mal keine Probleme – weder auf priva- ter noch auf politischer Ebene. th

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