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Archiv "Privatkliniken verteidigen „Marktpreise“" (26.02.1987)

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ie privaten Klinikträger pochen darauf, auch künf- tig die Pflegesatzvereinba- rungen vorwiegend zu

"Marktpreisen" treffen zu dürfen.

Der Bundesverband Deutscher Pri- vatkrankenanstalten (BDPK), Sitz:

Bonn, sieht in der Aufforderung ein-

zelner Rentenversicherungsträger, die privaten Reha-Kliniken sollten bei der Pflegesatzvereinbarung 1987 detaillierte Kosten- und Leistungs- nachweise vorlegen, einen Wider- spruch zu der seit dem 1. Januar 1986 geltenden Bundespflegesatz- verordnung. Pflegesatzvereinbarun- gen und (pauschale) Erhöhungen der Sätze von den Selbstkostenblät- tern abhängig zu machen, wertet der Verband als ein Unterlaufen sowohl der Bundespflegesatzverordnung als auch des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes.

Vor der Presse in Bonn erinner- te der Direktor des Privatkranken- anstalten-Bundesverbandes, Wolf- ram L. Boschke, daran, daß Kur- krankenhäuser sowie Kur- und Spe- zialeinrichtungen (Rehakliniken, Suchtkrankenhäuser u. a.) gemäß

§ 5 Absatz 1 Ziffer 7 Krankenhausfi- nanzierungsgesetz (KHG) und § 1 Absatz 2 Ziffer 2 Bundespflegesatz- verordnung (BPflV) zu den nicht ge- förderten und nicht planungsbedürf- tigen Einrichtungen zählen. Der Ge- setzgeber habe Kur- und Spezialein- richtungenaus dem Geltungsbereich der Bundespflegesatzverordnung bewußt herausgenommen.

Auch der Bundesrechnungshof, so betonte Boschke weiter, halte es

"für rechtlich zweifelhaft", wenn die Bundespflegesatzverordnung bei der Pflegesatzgestaltung mit einem privaten Reha-Träger analog ange- wendet werde. Deshalb könne bei der Vereinbarung von Marktpreisen auf die Vorlage von Selbstkosten- blättern verzichtet werden, so der Bundesrechnungshof. Es genüge vielmehr, wenn ein ständiger Ver- gleich zwischen den Eigeneinrich- tungen und fremden (privaten und freigemeinnützigen) Rehabilita- tionseinrichtungen durchgeführt werde.

Darüber hinaus habe der Bun- desrechnungshof angeregt, den fremden Rehabilitationseinrichtun-

DEUTSCHES

ARZTEBLATT

KURZBERICHT

gen - entgegen der bisherigen Rege- lung in den Kostengrundsätzen- zu- züglich zu den Marktpreisen , ,einen Wagnis- und Gewinnzuschlag" zu gewähren.

Privatklinikensprecher Boschke wies darauf hin, daß bisher Pilege- satzvereinbarungen stets auf der Ba- sis "nicht näher definierter U nterla- gen" geschlossen worden seien. Es sei den Vertragsparteien vorbehal- ten gewesen, entweder pauschale Erhöhungen der Tagessätze vorzu- nehmen oder auf der Basis "sonsti- ger Kostennachweise'' zu verhan- deln. Privaten Klinikbetreibern und Investoren könne nicht zugemutet werden, analog der Praxis bei Be-

Rentenversicherungen

für

Selbstkostennachweis

darfsplanungskrankenhäusern sämt- liehe Kalkulations- und Leistungsun- terlagen offenzulegen. Nicht nur aus Konkurrenzgründen, sondern viel- mehr auch aus Gründen einer soli- den kaufmännischen Finanzierung (Verzinsung des Wagniskapitals;

Unternehmerrisiko) müsse es bei der bisherigen Kalkulation von Pri- vatkliniken bleiben.

Planungsbürokratie teurer

Die privaten Spezial- und Son- derkrankenhäuser befürchten, daß die Tagespflegesätze bei einer Her- anziehung der Selbstkostenblätter in die Höhe getrieben würden. Es sei ein Teil einer Strategie der Länder, die privaten Rehabilitationskliniken der Krankenhausbedarfsplanungs- Bürokratie der Länder unterzuord- nen und beim allgemeinen , ,Betten- Streich-Konzert" vorrangig private Kliniken zu , ,schneiden''.

Schon würden auf der Ebene der Krankenhausreferenten "Ab-

schlachtpläne" laut: Diesen Überle- gungen zufolge sollen private Kur- und Rehakliniken eine Bereiterklä- rung gegenüber den Kostenträgern abgeben, die diese akzeptieren oder ablehnen können. Das Land bliebe dann im Hintergrund und hätte nur noch die vertraglichen Abmachun- gen zu bestätigen (gemäß § 371 RVO).

Das Bettenvolumen, das auf dem Spiel steht, ist keine "zu ver- nachlässigende Größe'': Zur Zeit gibt es rund 94 000 Kur- und Spe- zialbetten, davon allein 72 000 in privater Trägerschaft. Nach Anga- ben von Direktor Boschke lagen die privaten Reha-Einrichtungen in ih- ren Preisen/Pflegesätzen deutlich unter jenen Sätzen, die Bigenein- richtungen der Rentenversiche- rungsträger mit den Kostenträgern abgerechnet haben.

So lägen die Pflegesätze der Rentenversicherungsträger in eige- nen Häusern mit 10 bis 20 DM pro Tag über denen, die private Rehabi- litationsträger abrechnen. Würden noch jene Kosten und Leistungen in die Pflegesätze einbezogen werden, die sich kalkulatorisch bei den priva- ten Trägern voll niederschlagen, aber bei Eigeneinrichtungen der Rentenversicherungsträger nicht enthalten sind, so ergebe sich eine Pflegesatzdifferenz zwischen 35 und 45 DM pro Tag zugunsten privater Klinikträger.

~ Offenbar haben die Renten- versicherungsträger zunächst im Be- reich der Suchtkliniken (Entwöh- nungskuren) einen Testballon ge- startet, um hier Selbstkostenerstat- tungsätze nach der Bundespflege- satzverordnung zu verlangen. Die Privatkliniken fürchten dennoch

"Weiterungen". Sie haben deshalb inzwischen verschiedene Politiker dazu animiert, gemeinsam Anfän- gen zu wehren. Andererseits kann es wohl auch den Rentenversiche- rungsträgern, denjenigen also, die

den , ,ganzen Schaden'' schließlich

bezahlen müssen, nicht verwehrt werden, daß sie auf verstärkte Ko- sten- und Leistungstransparenz drängen, um nicht etwa Gefahr zu laufen, übervorteilt zu werden oder

"Mondpreise" zu bezahlen.

Dr. Harald Clade A-472 (20) Dt. Ärztebl. 84, Heft 9, 26. Februar 1987

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