Weltniveau, allerdings seien zu viele starke Partner an den Entscheidungs- prozessen beteiligt gewesen. Sein Fazit:
Die nationalen „Gesundheitstelema- tiken“ müssten in den gewachsenen – politischen, historischen und kulturel- len – Strukturen etabliert werden und zunächst auf nationaler Ebene Glaub- würdigkeit erlangen. Langfristig seien Datenschutz und Patientenrechte die primären Designkriterien für den Auf- bau eines „sicheren Wegenetzes für Gesundheitsdaten“. Grenzüberschrei- tende E-Health-Aktivitäten wirken da- bei beschleunigend und integrierend.
Ansatz beim Bedarf
Auch im föderal organisierten Gesund- heitssicherungssystem der Schweiz mit vielen, ehemals nicht koordinierten Tele- matikinitiativen wird das Thema Inter- operabilität der Systeme immer wich- tiger. 1998 wurde das Projekt „Rete sanitaria“ im Tessin gestartet (www.
retesan.ch), um die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu fördern. Im Mittel- punkt steht eine elektronische Gesund- heitskarte (Carta Sanitaria), die neben administrativen auch medizinische Da- ten enthalten soll. Vorausgegangen war eine Bedarfsanalyse der Bevölkerung, die vor allem Interesse an einem Notfall- datensatz auf der Karte bekundet hatte.
Seit November 2004 hat die Testphase in der Region Lugano mit circa 2 500 Pati- enten begonnen. Geplant ist, die Mikro- prozessor-Karte im gesamten Kanton einzuführen und gleichzeitig den Aufbau eines elektronischen Gesundheitsnetz- werks zu unterstützen. Der Zugang zu den Daten soll – ähnlich wie beim eGK- Konzept – über zwei Schlüssel erfolgen:
die Gesundheitskarte und den elektroni- schen Ausweis des Leistungserbringers.
Während man im Tessin von vornherein auf eine Kartenlösung setzte, hat das Kartenprojekt „e-toile“ im Kanton Genf völlig andere Ursprünge: Dort wird das Klinikinformationssystem des Univer- sitätsklinikums Genf schrittweise zu ei- nem regionalen Gesundheitsnetzwerk erweitert. Im Zentrum steht die virtuelle elektronische Patientenakte, auf die mit Karten zugegriffen werden kann. Beide Kanton-Projekte arbeiten inzwischen eng zusammen. Heike E. Krüger-Brand
P O L I T I K
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A2070 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 3029. Juli 2005
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ie privaten Klinikbetreiber im Akutkrankenhaussektor und die 1 300 Träger von Einrichtungen der Anschluss-Rehabilitation und der medizinischen Rehabilitation beanspru- chen weder Subventionen noch Sonder- regelungen im gegliederten Versor- gungssystem. Wer heute als Unterneh- mer im Gesundheitswesen privates Ka- pital investiert, muss aber auf mehr Ver- lässlichkeit der Rahmenbedingungen und der Eckdaten bauen können, um un- ternehmerische Initiativen entfalten zu können. Der Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten e.V. (BDPK) will den Kurs von mehr Leistungswett- bewerb, Transparenz und Sektorenver- zahnung offensiv mittragen, im Akut- sektor auch die Umstellung der Kli- nikfinanzierung auf diagnosebasierte Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups). Die Umsetzung des Systems müsse allerdings zügig erfolgen, und die gesetzlichen Zuschlags- und Ausnahme- regelungen müssten regelhaft angewen- det werden. Jedenfalls dürften die Maxi- malversorger nicht gegenüber den ver- sorgungsnotwendigen Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung bevor- zugt werden. Fatal wäre es, durch zeitlich befristete Ausnahmen das längst ab- geschaffte Selbstkostendeckungsprinzip wieder aufleben zu lassen.Leistungsbezogene Förderung
Konzeptionelle Defizite oder regionale Bevorzugungen lassen sich die privaten Klinikträger heute nicht mehr vorwer- fen. Rosinenpickerei bei der Auswahl der Klientel und Beschränkung auf be- sonders rentable Leistungspakete seien in einer immer mehr zunehmenden Krankenhauskonkurrenzwirtschaft nicht möglich. Im Gegenteil hätten sich private
Klinikträger sowohl in der flächen- deckenden Grundversorgung als auch in der Spitzenversorgung betätigen kön- nen. So das Credo des Präsidenten des Privatkrankenanstalten-Bundesverban- des, K. Heinrich Rehfeld, beim BDPK- Jahreskongress am 30. Juni in Berlin.
Statt die Mängel der dualen Kran- kenhausfinanzierung und dessen Fehl- steuerungen zu zementieren, fordert der Verband die Umstellung auf ein Sy- stem leistungsabhängiger Investitions- förderung, um Innovationen möglichst zeitnah zu realisieren und den tatsächli- chen Versorgungsbedarf – auch bei der Rehabilitation – effizient und leistungs- orientiert abzudecken. Oberstes Prin- zip müsse die Bedarfsgerechtigkeit sein. Undifferenzierte Leistungsaus- weitung und Größenwachstum um je- den Preis seien weder realistisch noch finanziell darstellbar.
Besonders engagieren wollen sich die Privatkliniken auch bei teilstationären Leistungen, im Belegarztsektor, bei der Integrationsversorgung und Medizini- schen Versorgungszentren. Allerdings sei dies bei den völlig ausgeschöpften Wirtschaftlichkeitsreserven nur dann darstellbar und für private Investoren verkraftbar, wenn die bisherige Defizit- finanzierung zugunsten öffentlicher Krankenhäuser endlich auch mit EU- Richtlinien unterbunden wird. Gerade im Belegkrankenhaussektor seien durch den reformierten Einheitlichen Bewer- tungsmaßstab (EBM 2000plus) kontra- produktive „Anreize“ gesetzt worden.
Offensiv stellen sich die privaten Kli- nikträger den neuen Vertragsmodalitä- ten und Strukturmodellen der Gesund- heitsreform 2004. Allerdings will man sich nicht vorschnell in das Wagnis von sektorenübergreifenden, interdiszipli- nären Integrationsverträgen begeben.
Auf positive Resonanz dürften auch die Bekenntnisse des Präsidenten der Bundesversicherungsanstalt für Ange- stellte, Dr. jur. Herbert Rische, stoßen.
Auch die Rentenversicherungsträger würden die Rehabilitation als realen Bestandteil der Integrierten Versorgung fördern. Nun erwarten die Privatklini- ken, dass dem Bekenntnis auch Taten folgen – und nicht erneut die Eigenein- richtungen der BfA und der Landesver- sicherungsanstalten bei der Belegung bevorzugt werden. Dr. rer. pol. Harald Clade