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Archiv "Privatkliniken: Strukturgesetz verschärft Wettbewerbsdruck" (28.05.1993)

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POLITIK

Privatkliniken

Für die mehr als 1 050 privaten Krankenanstalten, Kur- und Rehabi- litationskliniken in Deutschland hat sich nach Inkrafttreten des Gesund- heitsstrukturgesetzes '93 die Wettbe- werbssituation innerhalb des geglie- derten Systems der Krankenhaus- wirtschaft wesentlich verschärft.

Auch der mit Jahresbeginn wirksam gewordene Europäische Binnen- markt stellt die Privatkrankenanstal- ten vor neue Herausforderungen. Sie stellen sich einem leistungsbezoge- nen Qualitätswettbewerb — freilich bei gleichen Startbedingungen für al- le Wettbewerber.

Der Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten e.V. (BDPK) hat sich anläßlich seines Jahreskon- gresses am 14. Mai in Bonn für einen rigorosen Subventionsabbau im Be- reich der Betriebskostenfinanzierung bei öffentlichen Krankenhäusern aus- gesprochen. In dem Maße, wie die sektorale Budgetierung auch im Krankenhaussektor gelte und die Deckelung bis 1995 die Krankenhäu- ser unter das kaudinische Joch starrer Budgets nehme, bestehe die Gefahr, daß die Defizite kommunaler Kran- kenhäuser noch schneller wachsen als bisher schon. Der Privatkrankenan- stalten-Bundesverband schätzt, daß aus den kommunalen Haushalten im Rahmen einer im Krankenhausfinan- zierungsgesetz nicht vorgesehenen Drittfinanzierung den öffentlichen Krankenhäusern jährlich bis zu drei Milliarden DM „zugefüttert" werden müssen.

Verbandsgeschäftsführer Wolf- ram L. Boschke, Bonn, setzte sich da- für ein, daß die Subventionssituation künftig transparenter gestaltet wird.

Bereits vor einigen Jahren butterte die Stadt Stuttgart aus dem Kommu- naletat für die Städtischen Kranken- häuser 40 Millionen DM p. a. zu. Aus

KURZBERICHTE

Bayern dringt die Kunde, daß der blau-weiße Freistaat jährlich rund 650 Millionen DM zuschießt, um die kommunalen Kliniken nicht dem Konkursrichter auszuliefern. Landrat Konrad Regler, Eichstätt, Vizepräsi- dent der DKG, prognostiziert, daß in Bayern das Defizit öffentlicher Häu- ser unter dem Eindruck des GSG bald auf eine Milliarde DM anstei- gen werde.

Die Privatkrankenanstalten wol- len sich auch nicht mit beschwichti- genden Argumenten von Bundesge- sundheitsminister Horst Seehofer ab- speisen lassen, die Defizitwirtschaft und die Subventionsgaben öffentli- cher Haushalte seien eben der Preis für die soziale Vorhaltefunktion der Kommunen und Gebietskörperschaf- ten bei der stationären Krankenhaus- versorgung. Es sei für die Privatklini- ken als Mitwettbewerber ein schwa- cher Trost, wenn Seehofer nicht mü- de werde, darauf hinzuweisen, daß den öffentlichen Haushalten unter dem Eindruck leerer Kassen schon bald die Subventionslust vergehen werde.

Subventionen bei Öffentlichen stoppen Der Vizepräsident des BDPK, Dr. med. Eduard Koschade, Gynäko- loge, Klinikträger aus Dachau, sieht die plurale Klinikträgerstruktur in dem Maße gefährdet, wie der Ge- setzgeber die ursprünglich nicht ge- wollte „triale" Krankenhausfinanzie- rung bei öffentlichen Trägern über Defizitsubventionen weiter toleriere.

Dadurch würden die Start- und Wettbewerbschancen zugunsten der öffentlichen Klinikträger verschoben.

Zudem würden die Versicherten der Krankenkassen doppelt belastet,

nämlich über unaufhaltsam steigende Kassenbeiträge einerseits und über Steuern andererseits.

• Die Privatkrankenanstalten forderten den Gesetzgeber auf, die Subventionen beim nächst fälligen Schritt zur Strukturreform zu unter- binden. Zumindest müsse unverzüg- lich eine Deklarationspflicht für kommunale Krankenhäuser einge- führt werden, die den Subventions- obolus öffentlich transparent mache.

Zudem sollten die Bundesrechnungs- höfe auch hier rigoros ihres Amtes walten. Die Subventionsbeträge müßten auf die öffentlichen Förder- mittel angerechnet werden.

Die Privatkliniken treten für ei- nen Rückzug der staatlichen Planung im Krankenhaussektor ein. In dem Maße, wie das Selbstkostendek- kungsprinzip im Zuge des GRG auf- gehoben worden ist und fall- und lei- stungsbezogene Vergütungen stufen- weise eingeführt werden, sei kein Raum mehr für eine von außen ok- troyierte Angebotsplanung. Ein ord- nungspolitischer Fehler sei die duale Finanzierung.

Der Verband begrüßt die mit dem GSG bewirkte stärkere Ver- zahnung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor. Dabei sei aber die personale Verzahnung über ein funktionierendes Belegarztwesen ins Hintertreffen geraten. Zwar sei die „Trennlinie zur ambulanten Ver- sorgung fließend" geworden, so daß niedergelassene Vertragsärzte an Krankenhäusern arbeiten können und die Krankenhäuser als Instituti- on zunehmend ambulant tätig wer- den dürfen. Verstärkte Aktivitäten der Krankenhäuser beim ambulanten Operieren könnten aber auch dazu führen, daß die Privaten und Freige- meinnützigen zunehmend ausgepo- wert werden, weil auch hier kein Ausfallbürge im Hintergrund stehe, der Defizite auffangen könnte. Wenn auch der Bundesgesundheitsminister das ambulante Operieren und die Tageschirurgie als ein „Stück Huma- nität im Gesundheitswesen" propa- giert, befürchten die Privaten einen erheblichen Bettenüberhang in den operativen Fächern und einen ver- stärkten Druck auf Bettenstillegung und Umwidmung im vollstationären Bereich. Dr. Harald Clade

Strukturgesetz verschärft

Wettbewerbsdruck

A1 -1560 (20) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 21, 28. Mai 1993

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