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Archiv "RECHTSEINSICHTEN: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Darf sie die Ärzte informieren?" (26.02.1976)

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BLÜTENLESE

Informationen über den VBL Kürzlich tagte der VBL. Obwohl die Zeiten einem heftigen Wan- del der Anschauungen auf allen Lebensgebieten unterworfen sind, herrschte auf der Sitzung eine fast allgemeine Einmütig- keit. Allerdings wurden einige wenige Einsprüche laut, an de- ren Ernst man nicht vorüberge- hen sollte. Denn in einer Demo- kratie müssen auch die Wün- sche von Minoritäten sorgfältig geprüft werden. Die UNO ist in dieser Hinsicht beispielgebend.

Es gibt mich für sie eine Min- destmasse, deren Unterschrei- tung nicht hingenommen wer- den darf. Aber wieder zurück zur VBL:

Der Präsident der VBL, Hansueli Leins, ordnete also wegen der kritischen Mindestmasse an, daß eine Sachverständigenkom- mission die Forderungen der Minorität prüfen solle. Es dreht sich im übrigen um Ernährungs- probleme, deren Gewicht gera- de uns Ärzten am Herzen lastet.

Zwar wurde bei der VBL nicht die schicksalsträchtige Fettver- teilung gerügt. Aber die Konzen- tration der Zwiebeln, von den

Berlinern auch jüdische Ananas genannt, gab zu erregten Bean- standungen Anlaß. Dieser Miß- klang erweckt Besorgnis. Präsi- den Leins vom VBL, dessen Mitgliederzuwachs inzwischen 800 Prozent beträgt, erwartet je- doch einen tragbaren und kon- struktiven Kompromiß.

Es ist peinlich, vielleicht aber doch notwendig, Lesern, die nicht up to date sind, zu erklä- ren, wer eigentlich der VBL, über dessen jüngste Jahresver- sammlung wir berichteten, ist:

Am 9. November 1968 haben in Unteralbis (Schweiz) fünf Eidge- nossen den Verein zur Förde- rung des Ansehens der Blut- und Leberwürste (VBL) gegrün- det, der inzwischen über einen Präsidenten, Schriftführer, Bei- sitzer, Kassenwart, Tafelmeister und Stimmenzähler verfügt. Das spektakulärste Ergebnis der VBL-Forschung: Blutwürste schmecken im Sommer am be- sten, während Leberwürste der Tiefkühltruhe anvertraut werden sollten. Zur Stunde steht nicht fest, ob der VBL auch Auswärti- ge als Mitglieder aufnimmt.

Sympathisanten wollen sich di- rekt an den VBL wenden. Durrak

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BRIEFE AN DIE REDAKTION

Im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit werden z. Z. die Grundfragen einer Neu- ordnung des ärztlichen Gebüh- renrechts erörtert. Dabei wird auch das Wesen der technisch-apparati- ven ärztlichen Leistung überdacht...

Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Dr. Katharina Focke Postfach 490

5300 Bonn-Bad Godesberg

RECHTSEINSICHTEN

Ein Beispiel amtlicher Informationspoli- tik unter stufenplanmäßiger Ausschal- tung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gab die öffentli- che Bekanntgabe der vorsorglichen Einstellung der Produktion megestrol- enthaltender oraler Kontrazeptiva durch die Spitze des Bundesministe- riums für Jugend, Familie und Gesund- heit und des Bundesgesundheitsamtes.

Ist es das, was sich Prof. Dr. Günther Küchenhoff unter dem alleinigen Recht des Staates vorstellt? „Wer darf die Ärzteschaft informieren?" — hieß die Überschrift unseres Kommentars in Heft 42/1975, Seite 2882, gegen den sich der nachstehend wiedergegebene Leserbrief des Betroffenen wendet. Lei- der geht er auf die zentrale Frage der Informationsfreiheit der Arzneimittel- kommission der deutschen Ärzteschaft überhaupt nicht ein.

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft:

Darf sie die Ärzte informieren?

Es wirkt befremdend, wenn Sie den objektiven Gehalt meiner Rechts- einsichten in der Weise in Zweifel ziehen, daß Sie schreiben: „Seine privatgutachtlichen Ausführungen sind in der Zeitschrift ,Die Sozialge- richtsbarkeit' veröffentlicht wor- den." In Wirklichkeit sind die Publi- kationen in der Zeitschrift keine Veröffentlichung meiner privatgut- achtlichen Ausführungen. Diese haben einen auf den konkreten Fall bezogenen Inhalt. Meine Abhand- lungen sind dagegen von grund- sätzlicher Natur und stellen Rechtseinsichten dar, die sich mit dem praktischen Fall des Gutach- tens sofort berührten, aber unab- hängig hiervon und bereits vorher

gewonnen waren insbesondere die Einsicht, daß im sozialen Rechts- staat die Reste ständischen Rechts keinen Platz mehr haben. Dies ist in allen meinen Abhandlungen und auch in der Vorbemerkung auf Sei- te 81 der „Sozialgerichtsbarkeit"

1975 klar zum Ausdruck gelangt.

Auch sonst gewinne ich Einsichten nicht allein aus grundsätzlichem Überlegen, sondern auch aus Fäl- len, die unmittelbar aus der Praxis kommen. Versuche, meine Ausfüh- rungen als „privatgutachtlich" ab- zuwerten, sind daher nicht allein beim Vergleich der Manuskripte, sondern überdies nach dem geisti- gen Zusammenhang verfehlt. — Für denjenigen, der meine Darstel-

lungen in der „Sozialgerichtsbar- keit" 1974, Seite 265 ff. (insbeson- dere Seite 269, linke Spalte 270) gelesen hat, wird auch kaum der gegen mich erhobene Vorwurf ver- ständlich sein, bei mir spiele „das so wichtige Problem der Verant- wortung des einzelnen Arztes bei der Arzneiverordnung (Abwägen von Nutzen und Risiko) ... kaum eine Rolle". Das Gegenteil ist der Fall!

Einer sachangemessenen Diskus- sion der Problematik dürfte es fer- ner nicht dienlich sein, wenn Sie schreiben: „Auch die Öffentlichkeit wird gewiß kein Verständnis dafür haben, wenn die Arbeit der Arznei- mittelkommission mit versteckten DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 9 vom 26. Februar 1976 593

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

Drohungen zu stören versucht wird." Diese Ausführungen sind mir schlechthin unverständlich. Die Unrichtigkeit geht aus einer gan- zen Druckseite meiner Abhandlung in der „Sozialgerichtsbarkeit" 1975 (insbesondere Seite 123) hervor.

Keineswegs habe ich die Ratsfunk- tion der Arzneimittelkommission und des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie be- zweifelt, dagegen ausgeführt, daß die Arzneimittelkommission keine Entscheidungsfunktion hat, son- dern daß eine — Mitbürger treffen- de — Entscheidung allein dem Staat und seinen Organträgern in einem verwaltungsgerichtlich kon- trollierbaren Verwaltungsakt zu- steht. Dieser Standpunkt stimmt mit dem ebenfalls a. a. 0., Seite 123, von mir sogar im Wortlaut zi- tierten Entwurf der Bundesregie- rung zur Neuordnung des Arznei- mittelrechts vollkommen überein.

Ich versuche also nicht, die Arbeit der Arzneimittelkommission zu stö- ren, sondern sie in das richtige Verhältnis zu Staat und Staatsbür- gern (Ärzten, Kassen, Arzneimittel- herstellern) zu bringen. Hierzu wer- de ich mich noch an anderer Stelle äußern.

Prof. Dr. jur. Günther Küchenhoff Trautenauer Straße 28

8700 Würzburg

IN REIMEN

Als einen Versuch, „das seit einiger Zeit die Ärzteschaft bedrängende Pro- blem der medizinischen Systemverän- derer" von der „reimerischen" Seite aus zu betrachten, stellt der Autor des folgenden Poems sein Werk vor.

Volks-Aufklärung

Seit Jahren schon wird von den Linken mit großem Mund und scharfen

Winken, doch ohne jeden Sachverstand, geschossen auf den Ärztestand.

Das Ziel ist groß und zudem weiß, und daher gut zu treffen.

So werden die Kanonen heiß auch jener, die nur kläffen.

So meckern sie und greifen an in wohlformierter Breite.

Mit Bild und Ton und Pressemann schaffen sie der Kranken Pleite.

Doch wer von ihnen hat schon mal in mitternächtlichen Stunden, als dienstbereiter Arzt der Wahl, besucht den kranken Kunden?

Bei wem geht es so Tag und Nacht?

So Werktag, Sonntag, Feiertag?

So Ostern oder Weihenacht?

Bei wem ist ohne End' die Plag'?

Wer hat denn wohl in and'ren Ständen zu tragen eine gleiche Last?

Wer ist schon in den eignen Wänden die meiste Zeit nur Gast?

Wer wird denn nun tagaus, tagein, traktiert mit vielen faulen

Wünschen?

„Halbgott in Weiß" ist Trug und Schein:

im Kittel stecken auch nur

Menschen!

Warum muß nur der Arzt allein in seinem Tun unfehlbar sein?

Nach „Böcken" der Minister-Runde bellen hier nicht mal die sanften

Hunde.

In Bonn und auch aus and'ren Kassen verschleudert man das schöne

Geld.

Wieso sind wir, wenn and're prassen, die Kostentreiber dieser Welt?

Und dann die „klassenlosen"

Lieder der organisierten „Vettern-Schaft"!

Der alte Marx kehrt auch bald wieder als Feldscher der Genossenschaft.

So treiben sie ihr munt'res

Spielchen und kommen sich noch heldisch

vor.

Doch wer wird diesen Quatsch mal büßen? — Der kleine Mann im Eigentor!

Ob der das will? — Man fragt ihn nicht.

Man wird ihn schon verschaukeln;

und ihm ins freie Angesicht 'ne schwed'sche Welt

vorgaukeln. —

Dr. med. Werner Vith Gertrudis-Hospital 4356 Westerholt

SATIRE

Aus einem Brief an ein Versorgungs- amt; eine Kopie ging der Redaktion als Leserzuschrift zu:

Ein Vorschlag zur

Verwaltungs-Rationalisierung Es vergeht kein Tag, an dem nicht irgendein Antrag auf Anerkennung als Schwerbeschädigter zu beant- worten ist. Hier könnte man fast meinen, daß wir uns langsam dem Zeitpunkt nähern, wo nahezu die Hälfte aller Bundesbürger als Schwerbeschädigte anerkannt sind.

Um die ganze Angelegenheit zu vereinfachen, darf ich aus meiner Sicht als Praktiker vielleicht ei- nen Vorschlag der Vereinfachung machen: Es wird sofort die Ge- samtheit unseres Volkes als Schwerbeschädigte anerkannt. Von dieser Anerkennung kann auf An- trag jeder befreit werden unter Vorlage entsprechender Bescheini- gungen oder Begründungen. Da es nicht anzunehmen ist, daß die Zahl der Anträge auf Aberkennung des Schwerbeschädigtenstatus so groß sein wird wie die Zahl der bisher eingelaufenen Anträge auf Aner- kennung, ist zu vermuten, daß hier- durch eine ganze Menge Arbeit, Porti und kostbare Arbeitszeit so- wohl der Ärzte wie auch der Beam- ten und Angestellten des Versor- gungsamtes eingespart werden könnte. Sollte jedoch wider Erwar- ten die Zahl derer, die einen An- trag auf Aberkennung des Schwer- beschädigtenstatus stellen, sehr groß werden, so könnte man für diese Aberkennung bestimmte Er- schwernisse einsetzen, wie zum Beispiel im Falle der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch Gewissensüberprüfung. Man könn- te auch einen ganzen Katalog von Krankheiten aufstellen, bei wel- chen ein Antrag auf Aberkennung des Schwerbeschädigtenstatus auf jeden Fall aussichtslos ist...

Dr. med. Wilhelm Schmitz Lilienthalstraße 25

4200 Oberhausen 12

594 Heft 9 vom 26. Februar 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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