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Archiv "ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT: Durchsicht des Ärztemusterbestandes" (05.12.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BEKANNTMACHUNGEN

den onkologischen Fachabteilungen von Krankenhäusern,

4.2 Organisation einer Rufbereitschaft zur Beratung und ggf. zur Übernahme der Behandlung der Patienten sowie für konsiliarische Beratung der sonst für sie zuständigen Ärzte,

4.3 Tagesstation mit speziellen Behand- lungsplätzen und entsprechend qualifi- ziertem Personal,

4.4 transportgerechte Praxisräume auch für bettlägerige Patienten, 4.5 Dokumentation der Krebserkran- kung und ihres Verlaufs, insbesondere der histologischen Befunde, der Opera- tionsberichte, der Strahlenprotokolle und der systematischen medikamentö- ,- Therapie.

5. Onkologische Kooperationsgemein- schaft

5.1 Der onkologisch verantwortliche Arzt hat sicherzustellen, daß — möglichst aus dem Kreis der niedergelassenen Vertragsärzte — eine onkologische Koo- perationsgemeinschaft gebildet wird, in der folgende Fadhbereiche vertreten sind:

5.1.1 Pathologie 5.1.2 Strahlentherapie

5.1.3 Chirurgie bzw. Gynäkologie 5.1.4 Innere Medizin

5.1.5 Allgemeinmedizin.

Die Mitglieder der onkologischen Koo- perationsgemeinschaft nach 5.1.1 bis 5.1.5 sind der zuständigen Kassenärzt- lichen Vereinigung namentlich zu be- nennen.

5.2 Es ist wünschenswert, daß auch wei- tere Fachgebiete in der onkologischen Kooperationsgemeinschaft vertreten sind. Onkologisch verantwortliche Ärzte können auch gemeinsam Kooperations- gemeinschaften bilden.

5.3 Der onkologisch verantwortliche Arzt hat sicherzustellen, daß durch die onkologische Kooperationsgemein- schaft folgende Aufgaben erfüllt wer- den:

5.3.1 Einführung und Anpassung wis- senschaftlich gesicherter Diagnose- und Therapiepläne,

5.3.2 patientenorientierte Fallbespre- chungen,

5.3.3 onkologische Konsiliardienste.

5.4 Der onkologisch verantwortliche Arzt hat sich einem onkologischen Ar-

beitskreis (z. B. beim Tumorzentrum) anzuschließen.

6. Abrechnung

Abrechnungsfähig sind bei der onkolo- gischen Behandlung die vertragsärzt- lichen und besonderen Leistungen nach dieser Vereinbarung.

Die vertragsärztlichen Leistungen bei der Versorgung krebskranker Patienten werden auf der Grundlage des Arzt/Er- satzkassenvertrages nach den Sätzen der E-GO vergütet.

Zur Erstattung des besonderen zusätz- lichen Aufwandes, welcher durch die on- kologische Behandlung nach Maßgabe dieser Vereinbarung anfällt, werden dem onkologisch verantwortlichen Arzt folgende Beträge bezahlt, wenn alle sonstigen in dieser Vereinbarung vorge- schriebenen Voraussetzungen erfüllt sind:

6.1 Für die Behandlung florider Tumor- leiden oder maligner Hämoblastose 60 DM pro Behandlungsfall.

6.2 Für die parenterale Polyche- motherapie (das verwendete Arzneimit- tel ist in der Abrechnung anzugeben)

190 DM pro Behandlungsfall zusätzlich zu dem Betrag nach 6.1.

6.3 Die Abrechnung setzt nicht nur den Nachweis der entsprechenden Qualifi- kation nach 2., sondern auch die Geneh- migung der KV zur Abrechnung der Ver-

Bundesärztekammer

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht

des Ärztemusterbestandes

Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker informierte die Arznei- mittelkommission der deutschen Ärzte- schaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und ande- re wichtige Änderungen von Fertigarz- neimitteln betreffen. Der Bestand an Ärztemustern ist entsprechend durchzu- sehen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen Fertigarz- neimittel bzw. deren genannte Chargen auszusondern und zu vernichten.

Rückruf von Ophtol Augentropfen 10 ml Ch.-B.: 89 140

gütungssätze nach Ziff. 6.1 und 6.2 vor- aus.

Die KV teilt dem zuständigen Ortsaus- schuß mit, welche Ärzte diese Voraus- setzungen erfüllen.

6.4 Beschränkt sich die ärztliche Be- treuung auf die onkologische Nachsor- ge, können die Beträge nach 6.1 und 6.2 nicht abgerechnet werden (s. Abs. 1.1).

6.5 Die Vergütung nach 6.1 und 6.2 wird pro Quartal und Patient nur an einen on- kologisch verantwortlichen Arzt im Sin- ne von 1.1 bezahlt.

7. Dokumentation

Der onkologisch verantwortliche Arzt führt eine vollständige Verlaufsdoku- mentation über alle von ihm behandel- ten Patienten (Tumorstatus mit Histolo- gie, Strahlen- und Chemotherapie incl.

Dosen). Diese Daten sind allen weiter- oder mitbehandelnden Ärzten auch au- ßerhalb der Sprechstundenzeiten zur Verfügung zu halten.

8. Inkrafttreten

Die Durchführung dieser Vereinbarung erfolgt ab 1. Januar 1985 zunächst als Modellversuch auf die Dauer von zwei Jahren. Die Vertragspartner verpflichten sich, nach Ablauf dieser Frist und Aus- wertung der Ergebnisse über die weite- re Fortführung der Vereinbarung zu ent- scheiden.

Die Firma Mainland Pharmazeutische Fabrik GmbH, Borsigallee 27, 6000 Frankfurt a. M. 63, bittet um folgende Veröffentlichung: „Bei ei- ner Routine-Überprüfung wurde in der vorge- nannten Charge ein Mindergehalt an Retinol- palmitat festgestellt. Bis zur Klärung der Ursa- che wird die Auslieferung von Ophtol Augen- tropfen gestoppt".

Rückruf von Spartocine

Die Firma UCB Chemie GmbH, Hüttenstraße 205, 5014 Kerpen 3, bittet um folgende Veröf- fentlichung: „Bei den Chargen 83 B 18 (N1), 84 B 08 (N1), 84 E 17 (N2), 84 E 21 (N2) können Un- dichtigkeiten am Falzrand der Beutel auftre- ten. Das stark hygroskopische Eisen-Il-Pulver oxidiert in diesen Fällen und verfärbt sich gelb.

Warnung: Dipanol Milch

Das aus Österreich stammende Präparat „Di- panol Milch" (Hersteller: J. Bano, Arlberg- Apotheke, St. Anton/Österreich; Vertrieb über eine Münchner Apotheke) enthält laut Dekla- ration Diphenhydramin-HCI 2%, dl-Panthenol 4% in einer Ö/W Emulsion.

Da sich ein Dermatologe die therapeutische Wirkung aufgrund der Zusammensetzung

3682 (90) Heft 49 vom 5. Dezember 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BEKANNTMACHUNGEN PERSONALIA

nicht erklären konnte, wurde das Arzneimittel über eine Apotheke zur Untersuchung einge- sandt. Die Analyse im Deutschen Arzneiprü- fungsinstitut (DAPI) ergab die Anwesenheit ei- nes nicht näher identifizierten Corticosteroids.

Da uns die Erklärungsversuche des Herstellers nicht ausreichend erschienen und aus einer anderen Apotheke ebenfalls der Verdacht auf nicht deklarierte Arzneistoffe in Dipanol Milch geäußert wurde, veranlaßten wir die Untersu- chung von zwei weiteren Chargen. Die Analy- se im DAPI ergab wiederum ein Cortisonderi- vat.

Bei diesem Sachstand muß davon ausgegan- gen werden, daß die Abgabe von Dipanol Milch einen Verstoß gegen § 8 AMG 1976 („Verbote zum Schutz vor Täuschung") dar- stellt. Die zuständigen Behörden in der Bun- desrepublik Deutschland und in Österreich sind informiert. AKdA

Fortbildungsfilme

Die Punktion zentraler Venen im Notfall- einsatz; Hersteller: München-Film; Ver- leih: Fresenius AG; Herstellungsjahr:

1983; Laufzeit: 22 Min.; Filmlänge: 220 m; Format: 16 mm; Lichtton, farbig. Wis- senschaftlicher Autor: PD Dr. P. Sefrin, Würzburg.

Indikation, Technik und mögliche Kom- plikationen der Cava-Katheterisierung am Beispiel des rettungsdienstlichen Notfalleinsatzes.

Vorlast, Nachlast, Wandspannung; Her- steller: Film in Wissenschaft und Tech- nik, E. Stock, Bielefeld; Verleih: Bayer AG; Herstellungsjahr: 1984; Laufzeit: 20 Min.; Filmlänge: 220 m; Format: 16 mm;

Lichtton, farbig. Wissenschaftliche Auto- ren (Berater): P. R. Lichtlen, Hannover, R. J. Bing, Pasadena, G. Heilige, Göttin- gen, P. F. Spieckermann, Göttingen.

Die physiologischen Hintergründe der koronaren Herzkrankheit — die das Le- ben unmittelbar bedrohen kann — sind Thema dieses Films. BÄK

Monographie-Entwurf

„Piracetam"

des Bundesgesundheitsamts

Nach § 25 Abs. 7 Arzneimittelgesetz 1976 (AMG) hat das Bundesgesundheitsamt einen Monographie-Entwurf „Pirace- tam" erarbeiten lassen. Bevor das Amt bei zukünftigen Zulassungsanträgen auf der Grundlage dieses Ergebnisses ent- scheiden wird, legt es den Monographie- Entwurf der Fachöffentlichkeit vor und stellt ihn zur Diskussion. Stellungnah- men zu dem Entwurf, der bei dem Amt angefordert werden kann, sollen bis zum 31. März 1985 beim Bundesgesundheits- amt, Institut für Arzneimittel, Seestraße 10, 1000 Berlin 65, eingehen. WZ

Geburtstage

Prof. Dr. med. Günter Huwer, Berchtesgaden, ehemaliger Chef- arzt des Deutschen Roten-Kreuz- Hospitals in Pusan (Süd-Korea), feierte am 1. Dezember seinen 85.

Geburtstag.

Nach seiner ärztlichen Weiterbil- dung wurde Huwer 1933 zum Pri- vatdozent für Gynäkologie und Geburtshilfe und 1935 zum außer- ordentlichen Professor ernannt.

Im gleichen Jahr nahm Professor Huwer den Ruf an die Sun-Yatsen- Universität in Kanton an; 1939 übernahm er die Frauenabteilung des Deutschen Hospitals in Pe- king. Von 1945 bis 1947 arbeitete er als Frauenarzt am Ming-Sheng-

und am Huai-Jen-Hospital in Pe- king und lehrte 1948 an der Medi- zinischen Hochschule in Kweilin (dazu auch: „Deutscher Arzt in China", Hefte 2 bis 4/1982). Nach einem kurzen Aufenthalt in Deutschland wurde Professor Hu- wer 1954 zum Chefarzt des DRK- Hospitals in der südkoreanischen Hafenstadt Pusan ernannt.

In Anerkennung seiner Verdienste erhielt Professor Huwer auf dem 60. Deutschen Ärztetag in Köln die Paracelsus-Medaille. EB Dr. med. Theodor Joedicke, Ge- neralstabsarzt a. D., Kronberg/Ts., bis 1962 erster Inspekteur des Sa- nitäts- und Gesundheitswesens

der Bundeswehr, vollendet am

11.

Dezember sein 85. Lebensjahr.

Nach dem Zweiten Weltkrieg ar- beitete Dr. Joedicke zunächst als praktischer Arzt in Lenggries und später als Chefarzt im dortigen Krankenhaus.

1957 trat er als Oberstarzt in den Dienst der Bundeswehr ein und

Theodor Joedicke

Foto:

Archiv

übernahm im selben Jahr noch das Amt des Inspekteurs des Sani- täts- und Gesundheitswesens, gleichzeitig ist er zum Generalarzt befördert worden. 1958 wurde Dr.

Joedicke zum Generalstabsarzt ernannt.

In Anerkennung seiner Verdienste erhielt Dr. Joedicke 1962 die Para- celsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft. Er ist Träger des Gro- ßen Verdienstkreuzes der Bun- desrepublik Deutschland. EB

Geehrt

Medizinaldirektor a. D. Dr. med.

Hermann Schneiderhan, Lungen- arzt, Fischen, erhielt das Ver- dienstkreuz am Bande des Ver- dienstordens der Bundesrepublik Deutschland. EB Dr. med. Hans-Dietrich Mayer, 11- lingen, ist mit der Verdienstme- daille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland aus- gezeichnet worden. EB

Günther

Huwer Foto:

Archiv

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 49 vom 5.

Dezember

1984 (93)

3683

Referenzen

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