DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BEKANNTMACHUNGEN Anlage zur Weiterbildungsordnung
Auf die Weiterbildung in der Psychiatrie können sechs Monate Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Psy- chotherapie angerechnet werden.
Erfolgt die Weiterbildung in der Psy- chotherapie und/oder Psychosomati- schen Medizin berufsbegleitend, so be- trägt die Weiterbildungszeit hierfür drei Jahre. Bei Ärzten mit mindestens fünf- jähriger praktischer Berufstätigkeit kann die vorgeschriebene Weiterbildung in der Psychiatrie durch den Nachweis des Erwerbs entsprechender psychiatri- scher Kenntnisse ersetzt werden.
14. Bereich und Zusatzbezeichnung Sozialmedizin
1. Anerkennung für ein Gebiet oder vier Jahre anrechnungsfähige Weiterbil- dungszeiten,
2. Teilnahme an einem von der Ärzte- kammer anerkannten vierwöchigen theoretischen Grundkurs und vierwöchi- gen theoretischen Aufbaukurs für So- zialmedizin,
3. ein Jahr praktische Tätigkeit in der Sozialmedizin bei einem ermächtigten Arzt.
Die Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin"
darf von dem Arzt nur an der Stätte sei- ner sozialmedizinischen Tätigkeit ge- führt werden.
Für Anträge nach § 18 Abs. 3 ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Be- reich nachzuweisen.
15. Bereich und Zusatzbezeichnung Sportmedizin
1. Teilnahme an von der Ärztekammer anerkannten Einführungskursen in Theorie und Praxis der Leibesübungen von insgesamt mindestens 120 Stunden Dauer.
Teilnahme an von der Ärztekammer an- erkannten sportmedizinischen Kursen von insgesamt mindestens 120 Stunden Dauer und
einjährige praktische sportärztliche Tä- tigkeit in einem Sportverein oder Sport- bund oder
2. eine einjährige ganztägige Weiterbil- dung in einem sportmedizinischen Insti- tut unter Leitung eines ermächtigten Arztes.
16. Bereich und Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen
1. Eine mindestens halbjährige Weiter- bildung in der diagnostischen Hals-Na- sen-Ohren-Heilkunde bei einem er- mächtigten Arzt in einer Abteilung für Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten.
2. Eine halbjährige Weiterbildung bei einem ermächtigten Arzt in einer Abtei- lung für Stimm- und Sprachstörungen.
17. Bereich und Zusatzbezeichnung Transfusionsmedizin
1. Von Ärzten, die nicht unter 2., 3. und 4. aufgeführt sind:
Dreijährige Tätigkeit im Blutspende- dienst bzw. in einer Abteilung für Trans- fusionsmedizin,
ein Jahr Weiterbildung in der Mikrobio- logie und/oder Serologie kann ange- rechnet werden, sofern es während der jeweiligen Weiterbildung absolviert wurde.
2. Von einem Anästhesisten, Chirurgen, Frauenarzt, Internisten oder Kinderarzt:
Eine dreijährige Tätigkeit im Blutspen- dedienst bzw. in einer Abteilung für Transfusionsmedizin.
Eine sechsmonatige Weiterbildung in Blutgruppenserologie kann angerech- net werden, sofern diese während der Weiterbildung im Gebiet absolviert wurde.
3. Von einem Pharmakologen:
Dreijährige Tätigkeit im Blutspende- dienst bzw. in einer Abteilung für Trans- fusionsmedizin.
Eine einjährige Weiterbildung in der Mi- krobiologie und/oder Serologie kann an- gerechnet werden, sofern diese wäh- rend der Weiterbildung im Gebiet absol- viert wurde.
4. Von einem Laborarzt:
Dreijährige Tätigkeit im Blutspende- dienst bzw. in einer Abteilung für Trans- fusionsmedizin.
Eine zweijährige Weiterbildung in der Mikrobiologie und/oder Serologie kann angerechnet werden, sofern diese wäh- rend der Weiterbildung absolviert wurde.
18. Bereich und Zusatzbezeichnung Tropenmedizin
1. Teilnahme an einem Kurs über Tro- penkrankheiten und medizinische Para- sitologie an einem der Tropeninstitute in Hamburg, Amsterdam, Antwerpen, Ba- sel, Liverpool, London und Marseille von mindestens drei Monaten Dauer.
2. Eine mindestens einjährige Tätigkeit außerhalb der Tropen in einem Tropen- krankenhaus, einer tropenmedizini- schen Fachabteilung oder der klini- schen Ambulanz eines Tropeninstituts.
3. Eine einjährige praktische Tätigkeit in den Tropen, in einer klinischen Ambu- lanz, auf einer allgemeinen Krankensta- tion oder auf einer Station für Innere oder Kinderkrankheiten, soweit die Be- handlung von Tropenkrankheiten dort einen wesentlichen Anteil der ärztlichen
Tätigkeit ausmacht. ❑
ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT
Durchsicht
des Ärztemusterbestandes
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker informierte die Arzneimittelkom- mission der deutschen Ärzteschaft über Mit- teilungen pharmazeutischer Hersteller, die Rückrufe und andere wichtige Änderungen von Fertigarzneimitteln betreffen. Der Be- stand an Ärztemustern ist entsprechend durchzusehen, und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen Fertigarz- neimittel bzw. deren genannte Chargen auszusondern und zu vernichten.
Mykofridol
alle Packungen bis einschließlich Ch.-B.: 005 ...
Das Präparat Mykofridol kommt ab sofort in geän- derter Zusammensetzung in den Verkehr.
Fansidar
Die Gebrauchsinformation für Fansidar Tabletten ist aufgrund einer Auflage des Bundesgesund- heitsamtes geändert worden. Fansidar Tabletten mit der neugefaßten Gebrauchsinformation wer- den in Kürze zur Verfügung stehen und sind durch einen schwarzen Punkt auf der Faltschachtel kenntlich gemacht.
Azur compositum Tabletten Geänderte Zusammensetzung
Die Ch.-B. der Tabletten mit neuer Rezeptur be- ginnt mit den Ziffern 30.
Nitroimidazol-haltige Humanarzneimittel Nach dem 1. April 1985 dürfen nur noch Packun- gen abgegeben werden, die einen geänderten Beipackzettel enthalten.
Tricho Cordes Tabletten, -Vaginalkapseln, -Kom- bi-Packung und -Partnerpackung
Vom BGA wurde die Zulassung für Metronidazol- haltige Präparate geändert. Seit dem 1. Februar 1985 werden Packungen mit geänderter Pak- kungsbeilage ausgeliefert. Diese tragen auf der Faltschachtel neben der Chargenbezeichnung den Zusatz „NEU".
Rathimed N Tabletten und Vaginaltabletten Aufgrund der Auflagen des BGA zu Nitroimidazol- haltigen Präparaten wurden Rathimed N, 12 Ta- bletten, und Rathimed N, 6 Vaginaltabletten, be- reits seit Februar 1985 mit einer neuen Packungs- beilage ausgeliefert. Die Packungen mit der neu- en Packungsbeilage sind vor der Chargen-Num- mer mit „NP" in der Bedeutung „Neue Packungs- beilage" gekennzeichnet.
Arilin Tabletten, -Vaginalzäpfchen und -Kombi- packung
Seit geraumer Zeit stehen Arilin Tabletten, Arilin- Vaginalzäpfchen und Arilin-Kombipackungen mit geändertem Beipackzettel gemäß den Anforde- rungen des BGA dem pharmazeutischen Großhan- del zur Verfügung. Zu erkennen ist diese Ware an dem Kontrollbuchstaben „N" als Ergänzung zur Chargenbezeichnung auf der Faltschachtel. Das Präparat Arilin 500 ist von dieser Aktion nicht be- troffen.
Rückruf von Spurapur
Bei Spurapur I und Spurapur II Ampullen wurden Schwebeteilchen festgestellt. Da gesundheitliche Schäden nicht auszuschließen sind, bittet die Fir- ma Weimer GmbH alle Packungen von Spurapur aus dem Ärztemusterbestand zu entfernen. AKdÄ
1198 (98) Heft 16 vom 17. April 1985 82. Jahrgang Ausgabe A