• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT: Durchsicht des Ärztemusterbestandes" (18.01.1990)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT: Durchsicht des Ärztemusterbestandes" (18.01.1990)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

—für die Beurteilung von nicht über 12 Monate alten Röntgen- aufnahmen um 15,— DM,

—für die Beurteilung von nicht über 12 Monate alten Szinti- grammen um 15,— DM,

—für die Beurteilung von nicht über 6 Monate alten EKG-Strei- fen um 10,— DM,

—für die Beurteilung von nicht über 12 Monate alten EEG- Streifen um 10,— DM.

Die Gebühren für die Beurteilung vor- gelegter Röntgenaufnahmen, Szinti- gramme, EKG- oder EEG-Streifen sind im Begutachtungsfall grundsätz- lich nur einmal berechnungsfähg.

(3) Mit der Vergütung nach Abs. 1 und 2 sind die ärztlichen Leistun- gen und Aufwendungen nach Abschn. B I und B II GOA und die Sonderleistungen nach Abschn. B III Nr. 65, Abschn. G Nr. 800 und 801 GOA abgegolten. D gei sind die Anmerkungen zu e ,sen Zif- fern zu berücksichtigen. Auch die 3520, 3530 und 3625 GOÄ sind Leistungen nach den Ziffern 410, nicht berechnungsfähig. Die Num- mern 250 und 400 GOA sind nur dann nebeneinander berechnungs- fähig, wenn die Blutentnahme für eine bakteriologische Blutunter- suchung oder zu Zwecken der Ei- senbestimmung erfolgt.

§2

(1) Ärztliche Sonderleistungen, die über den in § 1 genannten Rahmen hinausgehen und für die Begutach- tung erforderlich sind, werden nach den Bestimmungen der GOA*) nach dem Einfachen des Gebührensatzes unter Zugrunde- legung eines Punktwertes von 0,11 DM abgerechnet.

(2) Die in Abschnitt „M" GOÄ aufge- führten Höchstwertbegrenzungen gelten.

Die in Abschnitt „0" GOÄ aufge- (3) führten allgemeinen Bestimmun-

gen gelten.

§3

(1) Die aus Anlaß der Begutachtung entstandenen Portokosten werden erstattet.

(2) Für formfreie Gutachten werden als Schreibgebühr für jede DIN A 4-Seite mit mindestens 28 Zeilen

*) GOÄ vom 12. November 1982 i. d. F. der 3.

Änderungsverordnung vom 9. 6. 1988

von jeweils ca. 50 Anschlägen so- wie für die angefangene Schlußsei- te des formfreien Teils und die for- mularmäßige Schlußbeurteilung 3,85 DM vergütet.

Die Schreibgebühr für jede vom Rentenversicherungsträger ver- langte Durchschlagseite beträgt bei formfreien Gutachten 0,35 DM.

(3) Für jedes Formulargutachten wird als Schreibgebühr ein Pauschalbe- trag von 5,— DM erstattet. Die Schreibgebühr für große Formu- largutachten zu Anträgen im Ren- tenverfahren beträgt 7,50 DM pro Gutachten.

(4) Die begutachtenden Ärzte werden dafür Sorge tragen, daß Gutach- tenformulare sorgfältig und voll-

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker informierte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft über Mitteilungen pharma- zeutischer Hersteller, die Rückrufe und andere wichtige Änderungen von Fertigarzneimitteln betreffen. Der Be- stand an Ärztemustern ist entspre- chend durchzusehen und erforderli- chenfalls sind die nicht mehr verkehrs- fähigen Fertigarzneimittel beziehungs- weise deren genannte Chargen auszu- sondern und zu vernichten.

Rückruf von Rheogen

Die Firma Robugen GmbH teilt mit: „Mit Wirkung vom 1. Januar 1989 haben wir aus dem Präparat Rheogen den Wirkstoff Extr. Colocynthidis her- ausgenommen.

Wir haben diese Entscheidung auf- grund einer Negativmonographie, die die E-Kommission im November publi- ziert hat, in Abstimmung mit dem BGA per Änderungsanzeige vorgenommen.

Die Wirksamkeit ist dadurch nicht be- einträchtigt und der Name Rheogen wird beibehalten.

Aus arzneimittelrechtlichen Grün- den ist ein Rückruf der Packungen in der alten Zusammensetzung erforder- lich.

Chargenüberprüfung von Vibrocil Nasen-Gel — Ch.-B.: 844872

Die Firma Zyma GmbH teilt mit:

Bei Vibrocil Nasen-Gel, Ch.-B.:

844872, ist eine wenige Tuben umfas- sende Untermischung mit Tuben des

ständig ausgefüllt und Begutach- tungsaufträge möglichst kurzfristig erledigt werden.

§ 4

(1) Diese Vereinbarung tritt am 1. Ja- nuar 1990 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 1990.

Frankfurt am Main, den 13. 12. 1989 Verband

Deutscher Rentenversicherungsträger Der Geschäftsführer

Köln, den 22. 12. 1989 Bundesärztekammer Protokollnotiz zu § 2 Abs. 1:

Die Vergütung der ärztlichen Sonderleistun- gen wird solange nicht angehoben, bis die Durchschnittsvergütung der RVO-Kassen den hier genannten Wert erreicht hat.

Aufdrucks „Vibrocil c.N. Nasen-Gel"

aufgetreten. Auch diese Tuben enthal- ten Vibrocil Nasen-Gel, wie auf der Faltschachtel angegeben. Bitte über- prüfen Sie Ihre Vibrocil Nasen-Gel Be- stände obiger Chargen-Nr. auf Tuben mit der Aufschrift „Vibrocil c.N. Na- sen-Gel".

Rückruf von Ergo Sanol SL

Die Firma Sanol GmbH teilt mit:

„Aufgrund einer Änderung der Zusam- mensetzung zum 15. 12. 89 ruft der Hersteller das Präparat Ergo Sanol SL zurück. Betroffen sind alle Chargen, die in der 5stelligen Chargenbezeich- nung in der 1. Stelle mit 4, 5, 6 oder 7 gekennzeichnet sind. Gleichzeitig wird das Präparat unter gleichem Warenzei- chen in geänderter Zusammensetzung ohne den Wirkstoff Coffein als Mono- präparat neu in den Handel gebracht."

Rückruf von Echinacea-Homoplex Tropfen — Eupatorium-Homoplex Tropfen — Mercurius-Homoplex Trop- fen — LaxoBotan Dragees — Belladon- na-Homoplex Tropfen — Bryonia-Ho- moplex Tropfen

Die Firma HPP oeco-pharma GmbH teilt mit: „Bei den oben genann- ten Präparaten wird die Zahl der Wirk- stoffe reduziert. Früher wurden die Präparate unter gleichem Namen von der Firma Wörwag Pharma GmbH ver- trieben. Aus arzneimittelrechtlichen Gründen rufen wir die Präparate mit der bisherigen Zusammensetzung zu- rück.

ARZNEIMI1 LE,LKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht des Ärztemusterbestandes

Dt. Ärztebl. 87, Heft 3, 18. Januar 1990 (69) A-153

(2)

Rückruf von Aspectonetten, Contra- pect, Contrapect infant., Ergo-Kranit, Pernionin Gel

Die Firma Krewel Werke GmbH teilt mit: „Die aufgeführten Arzneispe- zialitäten werden zum 1. 1. 1990 in ge- änderter Zusammensetzung in den Verkehr gebracht und aus arzneimit- telrechtlichen Gründen zurückgeru- fen."

Rückruf von Nifedipat-5 Kapseln, Nifedipat-10 Kapseln

Die Firma Azuchemie teilt mit:

„Unsere Nifedipat-5 und Nifedipat-10 Kapseln sind durch eine Änderung der Farbe der Gelatinehülle nun besser voneinander unterscheidbar. Um sich wiederholende Rückfragen auszu- schließen, rufen wir die Chargen aus früherer Produktion zurück.

Betroffen sind:

Nifedipat-5 Kapseln Chargen mit den Endziffern 01 bis 14 sowie 17

und

Nifedipat-10 Kapseln Chargen mit den Endziffern 01 bis 15

Chargenrückruf von Talis Tropfen 50 ml — Ch.-B.: 890427

Die Firma Organon GmbH teilt mit: „Die Firma Organon GmbH ruft die noch in Verkehr befindlichen Pak- kungen Talis Tropfen mit der Chargen- bezeichnung 890427 zurück. Es wurden vereinzelt Fällungen und Trübungen bei dieser Charge festgestellt."

Rückruf von Jellin polyvalent Salbe — Topsym polyvalent Salbe — Procto Jel- lin Salbe — Procto Jellin Zäpfchen — Procto Jellin Kombipackung

Die Firma Grünenthal GmbH teilt mit:

„1. Änderung der Zusammenset- zung ab 15. Dezember 1989

Jellin polyvalent Salbe ab Ch.-B.: 301 Topsym polyvalent

Salbe ab Ch.-B.: 201

bisherige Bezeichnung Jellin Creme bis Jellin Salbe bis Jellin Gamma

Creme bis

Jellin s. N. Creme Jellin s. N. Salbe

Jellin Gamma s. N. Creme Ab 15. Dezember 1989 sind kehrsfähig.

Rückruf von Bienol Abfiihr Dragees Die Firma Heide-Chemie GmbH teilt mit: „Aus warenzeichenrecht- lichen Gründen (Verkauf des Wortzei- chens Bienol per 31. 12. 89) und aus arzneimittelrechtlichen Gründen (Er- löschen der Zulassung für sogenannte Altspezialitäten per 31. 12. 89) dürfen Bienol Abführ-Dragees nur noch bis 31. 12. 1989 abgegeben werden.

Rückruf von Midysalb-M 50 g und 100 g

Die Firma MIDY Arzneimittel GmbH teilt mit: „Wegen der Änderung der Zusammensetzung (Herausnahme von Mephenesin) neue Zusammenset- zung: in 100 g Salbe sind enthalten:

2-Hydroxyethylsalicylat 5,0 g, Methyl- nicotinat 1,5 g, Histamindihydrochlorid 0,1 g, Alkyl-4-Hydroxybenzoate 0,15 g ist Midysalb-M ab 15. 12. 1989 unter der neuen Präparatebezeichnung Mi- dysalb im Handel. Das Präparat ist nicht mehr verschreibungspflichtig, bleibt aber nach wie vor apotheken- pflichtig."

Rückruf von Asthmo-Kranit Tabletten Die Firma Krewel Werke GmbH teilt mit: Für die zeitgemäße Asthma- Therapie steht seit dem 1. 10. 1989 das Krewel-Antiasthmatikum Asthmo-Kra- nit Mono (Wirkstoff: Terbutalinsulfat) in Retardkapseln zu 20 Stück/N1, 50 Stück/N2 und 100 Stück/N3 zur Verfü- gung. Um Irritationen im Markt zu ver- meiden, bitten wir Restbestände des noch im Handel befindlichen Kombi- nationspräparates Asthmo-Kranit Ta- bletten zu entfernen."

Procto Jellin Salbe ab Ch.-B.: 801 Procto Jellin Zäpfchen ab Ch.-B.: 901 Procto Jellin

Kombipackung ab Ch.-B.: 801 Unter Beibehaltung der Präparate- bezeichnung wurde bei Jellin polyva- lent und Topsym polyvalent das Grami- cidin herausgenommen. Die Procto- Jellin-Formen enthalten zukünftig kein Menthol und Wismutgallat.

Monographie-Entwürfe (Stoffcharakteristik)

des Bundesgesundheitsamtes

Die nachstehend aufgeführten Mo- nographien sowie die Stoffcharakteri- stik wurden für den humanmedizini- schen Bereich erarbeitet:

Kommission B 1 (Angiologie, Kar- diologie, Nephrologie): Lidocain, Nife- dipin.

Kommission B 3 (Neurologie, Psychiatrie): Haloperidol, Morphin.

Kommission B 4 (Endokrinologie, Gynäkologie): Fixe Arzneimittelkom- bination Natriumfluorid-Vitamin D 3, Oxabolon.

Stoffcharakteristik*) Kommission B 2 (Rheumatologie): Salacetamid.

Die jeweiligen Monographie-Ent- würfe und die Stoffcharakteristik kön- nen beim Bundesgesundheitsamt (GZS 13.05) angefordert und Stellungnah- men bis zum 31. Januar 1990 an das In- stitut für Arzneimittel des Bundesge- sundheitsamtes, Seestraße 10-11, 1000 Berlin 65, eingesandt werden.

*) Stoffcharakteristiken beschreiben Stoffe, die ausschließlich in Kombinations- präparaten vorkommen. Gewöhnlich kön- nen deshalb nur Angaben zur Pharmakolo- gie und zu den Kombinationen, in denen sie vorkommen, gemacht werden. Falls weitere Angaben vorliegen, kann die Stoffcharakte- ristik gemäß dem üblichen Monographie- aufbau erweitert werden.

Die nachstehend aufgeführten Mo- nographien wurden für den humanme- dizinischen Bereich erarbeitet:

Kommission B 6 (Infektionskrank- heiten, Onkologie, Immunologie, Pul- mologie) Diprophyllin, Theophyllin.

Kommission B 9 (Zahnheilkunde) Edetinsäure, Dinatriumsalz 2 (H 20).

Die jeweiligen Monographie-Ent- würfe können beim Bundesgesund- heitsamt angefordert und Stellungnah- men bis zum 15. Februar 1990 an das Institut für Arzneimittel des Bundesge- sundheitsamtes, Seestraße 10-11, 1000 Berlin, eingesandt werden.

Die nachstehend aufgeführten Mo- nographien wurden von der Aufberei- tungskommission B 2 für den human- medizinischen Bereich erarbeitet:

Carbasalat calcium, o-Carbamoyl- phenoxyessigsäure, Ethenzamid, Mor- pholinsalicylat.

Die jeweiligen Monographie-Ent- würfe können beim Bundesgesund- heitsamt angefordert und Stellungnah- men bis zum 28. Februar 1990 an das Institut für Arzneimittel des Bundesge- sundheitsamtes, Seestraße 10-11, 1000 Berlin 65, eingesandt werden. WZ 2. Änderung der Bezeichnung ab 15. Dezember 1989:

neue Bezeichnung

Ch.-B.: 400 Jellin-Neomycin Creme ab Ch.-B.: 101 Ch.-B.: 700 Jellin-Neomycin Salbe ab Ch.-B.: 101

Jellin-Neomycin

Ch.-B.: 800 Gamma Creme ab Ch.-B.: 101 Jellin Creme ab Ch.-B.: 401 Jellin Salbe ab Ch.-B.: 701 Jellin Gamma Creme ab Ch.-B.: 801 die genannten alten Präparate nicht mehr ver- AkdÄ

A-154 (70) Dt. Ärztebl. 87, Heft 3, 18. Januar 1990

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KV W-L — Landesstel- le —, Nr. Apotheker- und Ärztebank Dort- mund oder auf das Postscheck- konto Dortmund

Rückruf von Ferro-Folsan Saft Die Firma Kali-Chemie Phar- ma GmbH teilt mit: „Es wurden bei der Überprüfung mehrerer Chargen Ferro-Folsan-Saft Min- dergehalte an Folsäure

mein-Versicherten der Bundesknapp- schaft einschl. Familienangehörige und je Rentner in der knappschaftlichen Krankenversicherung einschl. Famili- enangehörige, multipliziert mit dem

Die Firma Squibb-Von Heyden GmbH teilt mit: "Aufgrund der Ergeb- nisse der zuständigen Aufbereitungs- kommission haben wir freiwillig auf die Zulassung von Euvernil

Teilnehmer: Ärzte, die den Nach- weis der erforderlichen Fachkunde bei der Anwendung von Röntgenstrahlen und bei der Verwendung radioaktiver Stoffe im

(5) Die Kassenärztliche Vereini- gung wählt gemeinsam mit dem VdAKJ AEV je fünf zugelassene ärztlich gelei- tete Einrichtungen aus, die sich bereit erklären, ihren Leistungsbedarf

Kooperationsveranstaltung der Bun- desärztekammer und der Sächsi- schen Ärztekammer mit der Bundes- zentrale für gesundheitliche Aufklä- rung (BZgA) unter Mitwirkung der

Serie 19: Apis/Levisticum, Aquili- num comp., Berberis/Prostata comp., Bleiglanz/Secale comp., Carduus mari- anus/Viscum Mali comp., Cartilago comp., Cuprum/Renes, Gentiana