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Amtsblatt für den Landkreis Barnim Jg.2007, Heft 07

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Jahrgang 2007 Eberswalde, 05.09.2007 Nr. 7/2007

Inhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil:

Öffentliche Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen des Landkreises Barnim

Seite 2 Bekanntmachung über die Einberufung des Kreistages Barnim zur 21. Sitzung am 12.09.2007

Seite 2 Bekanntmachung der Tagesordnung der 21. Sitzung des Kreistages Barnim am 12.09.2007

Seite 4 Bekanntmachung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Barnim Seite 4 Bekanntmachung der Genehmigung zur Auflösung und Zusammenfassung von

Schulen in der Stadt Eberswalde

Seite 5 Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Regionalleitstelle für Rettungsdienst, Brand- und

Katastrophenschutz (Regionalleitstelle)“ zwischen den Landkreisen Barnim, Oberhavel und Uckermark im Amtsblatt für Brandenburg

Seite 6 Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim über das Anhörungs- verfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Schönow

Seite 8 Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim über das Anhörungs- verfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Zepernick

Seite 10 Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim über das Anhörungs- verfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Eberswalde (Finow)

Seite 12 Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg über die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Nord (Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern bis Landkreisgrenze Oder-Spree/Dahme-Spreewald)“ der WINGAS GmbH

Seite 14 Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg über die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Ortsumgehung von Ebers- walde bis Bad Freienwalde im Zuge der B 167 und B 158“

Impressum

Amtsblatt für den Landkreis Barnim Herausgeber:

Landkreis Barnim, Der Landrat Anschrift: Am Markt 1

16225 Eberswalde Telefon: 03334/21 41 703

Fax: 03334/21 42 703

Druck: Druckerei R. Blankenburg Börnicker Straße 13, 16321 Bernau bei Berlin

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim ist unter der Internetadresse

www.barnim.de in den Seiten der Kreisverwaltung nachlesbar.

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim erscheint mindestens 6mal pro Jahr und kann unter der neben stehenden Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der geltenden Posttarife in Rechnung gestellt.

Das Amtsblatt wird in der Kreisverwaltung sowie in den Verwaltungen der Ämter und Gemeinden ausgelegt.

für den Landkreis Barnim Amtsblatt Amtsblatt

Amtsblatt

(2)

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Einberufung des Kreistages Barnim zur 21. Sitzung am 12.09.2007 Der Kreistag Barnim wird zur 21. Sitzung zum

Mittwoch, dem 12. September, um 17.00 Uhr einberufen.

Die Sitzung findet im

Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum (DVZ), Paul-Wunderlich-Haus,

im Saal (Haus A)

Am Markt 1, 16225 Eberswalde statt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können am öffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages teilnehmen.

gez. Bender

Vorsitzender des Kreistages

Parkmöglichkeit: - Parkhaus an der Pfeilstraße (Zufahrt von der Goethestr.) - Parkhaus Bauernmarkt

Tagesordung der 21. Sitzung des Kreistages Barnim am 12.09.2007

TOP Drucksachen-Nr. I n h a l t s a n g a b e Bemerkung

1 Eröffnung, Begrüßung und Informationen

2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

und der Beschlussfähigkeit

3 Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner 30 Min.

4 Fragestunde der Abgeordneten 30 Min.

5 Bestätigung der Tagesordnung

6 Bestätigung des Protokolls der 20. Sitzung

des KT vom 27.06.07

7 Tätigkeitsbericht und Sozialbericht des Landrates und Beratung dazu

8 I-30-34/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Barnim

9 I-30-33/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Gebietsänderungsvertrag zwischen Ahrensfelde und Hoppegarten;

Anhörung des Kreistages“

(3)

TOP Drucksachen-Nr. I n h a l t s a n g a b e Bemerkung 10 I-30-32/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Auflösung der Exklave Rosenbeck 03;

Anhörung des Kreistages“

11 LR-PT-39/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Abschluss der Baumaßnahme Paul-Wunderlich-Haus

Einordnung von überplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben“

12 I-20-75/07 „Information zur Finanzierung des Dienst- leistungs- und Verwaltungszentrums

‚Paul-Wunderlich-Haus’“

13 II-51-41/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Jugendhilfeplanung 2007 bis 2010“

(zur Beachtung: die bereits zu den Ausschuss- Sitzungen übersandten Exemplare sind mitzubringen) 14 II-51-42/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Entwicklung integrierter lokaler Strategien - Lokaler Aktionsplan Barnim (LAP)“

15 A5-5/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bienenwirtschaft im Landkreis Barnim“

16 CDU-26/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Weiterentwicklung der kreislichen Immo- bilien im Bezug auf den Einsatz von regenerativen Energien“

17 SPD-09/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Änderung zum Kreistagsbeschluss 10-2/03, Personelle Zusammensetzung des Polizei- beirates bei dem Polizeipräsidium

Frankfurt (Oder)“

18 I-30-31/07 Informationsvorlage

„Bericht zur Situation der Wasser- und Abwasserzweckverbände im Gebiet des Landkreises Barnim

(Abwasserbericht 2006/2007)“

19 A 1-32/07 Informationsvorlage

„Entscheidungen des Kreisausschusses

zwischen der 20. und 21. Sitzung des Kreistages - öffentlicher Teil“

Nichtöffentlicher Teil 20 A 1-31/07 Informationsvorlage

„Entscheidungen des Kreisausschusses

zwischen der 20. und 21. Sitzung des Kreistages - nichtöffentlicher Teil“

(4)

Bekanntmachung der Genehmigung zur Auflösung und Zusammenfassung von Schulen

Gemäß § 105 Absatz 2 sowie § 104 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Bescheid vom 18.Juli 2007 (Gesch-Z.: 25.02) den Beschluss des Landkreises Barnim vom 18.04.2007, Beschluss- Nummer: 314-19/07 mit der Ergänzung zu diesem Beschluss vom 27.06.2007, Beschlussnummer: 325-20/07, genehmigt.

Die Beschlüsse umfassten folgende genehmigungspflichtigen Bestandteile:

1. Die Auflösung der Oberschule „Mitte“, August-Bebel-Straße 34, 16225 Eberswalde, Schulnummer: 113128 zum Schuljahresende 2006/07.

2. Die Auflösung der Oberschule „Westend“, Wildparkstraße 1, 16225 Eberswalde, Schulnummer: 113130 zum Schuljahresende 2006/07.

3. Die Auflösung der Oberschule „ A. Einstein“, Kyritzer Straße 25, 16227 Eberswalde, Schulnummer: 113153 zum Schuljahresende 2006/07.

Bekanntmachung zum

Entwurf der Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Barnim

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Barnim mit seinen Anlagen wird gemäß Paragraph 64 LKrO an sieben Tagen ab 17. 09. 2007 in der

Kreisverwaltung Barnim, Paul-Wunderlich-Haus,

Am Markt 1 16225 Eberswalde

Haus B, 1. OG, Zimmer B 115.0/B 116.0 öffentlich ausgelegt.

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen in der

Kreisverwaltung Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde Kämmerei

erheben.

Eberswalde, 29. 08. 2007 gez. Ihrke

Landrat

(5)

Hinweis auf die Veröffentlichung der

„öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Regionalleitstelle für Rettungsdienst,

Brand- und Katastrophenschutz (Regionalleitstelle)“

zwischen den Landkreisen Barnim, Oberhavel und Uckermark im Amtsblatt für Brandenburg

Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) weise ich darauf hin,

dass die

öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer Regionalleitstelle für den Rettungsdienst,

Brand- und Katastrophenschutz (Regionalleitstelle) zwischen den Landkreisen Barnim, Oberhavel und Uckermark im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 22 vom 6. Juni 2007 (S. 1216) öffentlich bekannt gemacht wurde.

gez. Ihrke Landrat

4. Die Errichtung einer neuen Oberschule am Schulstandort „Westend“ zum Beginn des Schuljahres 2007/08. Die Schule wird in der Sekundarstufe I zwei- bis dreizügig geführt.

5. Die Zusammenfassung der neuen Oberschule am Standort „Westend“ mit der Grundschule „ Westend“, Drehnitzstr.51, 16225 Eberswalde, Schulnummer: 105569 zum Schuljahresbeginn 2007/08. Die Primarstufe der Schule wird ein- bis zweizügig geführt.

6. Die Zusammenfassung der Oberschule mit integriertem Grundschulteil am Standort

„Westend“ mit Förderklassen für Hörgeschädigte.

7. Die Zusammenfassung der Goethe-Oberschule, Eisenbahnstraße 100, 16225 Eberswalde, Schulnummer: 130746, mit der Grundschule „Mitte“, Friedrich-Engels- Str. 3-4, 16225 Eberswalde, Schulnummer: 105545 zum Schuljahresbeginn 2008/09.

Die Schule wird in der Primarstufe zwei- bis dreizügig und in der Sekundarstufe I drei- bis vierzügig geführt.

gez. Forth Amtsleiterin

(6)

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Schönow des Wasser- und Abwasserverbandes Panke/Finow ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Stadt Bernau bei Berlin, Ortsteil Schönow.

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen:

Gemarkung Bernau Flur 4, 7, 8, 9, 10, 13, 15, 30, 31, 34, 35, 36, 38, 39, 40, 43, 46

Gemarkung Schönow Flur 3, 4, 5, 6

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden

vom 24.09.2007

bis einschließlich 24.10.2007

in folgenden Verwaltungen während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Landkreis Barnim Paul-Wunderlich-Haus,

untere Wasserbehörde im Bodenschutzamt im Raum 108.1.1, Haus E Am Markt 1, 16225 Eberswalde

in der Zeit von:

dienstags 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr, mittwochs und donnerstags 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung

Stadtverwaltung Bernau vor dem Ratssaal im Rathaus, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin

in der Zeit von:

montags, mittwochs und donnerstags 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

dienstags 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

freitags 7:30 Uhr - 14:00 Uhr

Am 03.12.2007 15:00 Uhr findet in der Stadtverwaltung Bernau im Rathaus im Ratssaal, Marktplatz 2 in 16321 Bernau bei Berlin eine öffentliche mündliche Anhörung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Schönow statt.

Vom 24.09.2007 bis einschließlich 24.10.2007

und in der mündlichen Anhörung kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim Paul-Wunderlich-Haus, untere Wasserbehörde im Bodenschutzamt, Raum 108.1.1, Haus E, Am Markt 1, 16225 Eberswalde vorbringen.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten.

Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Die nachfolgend abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht.

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim über das Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Schönow

(7)
(8)

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Zepernick des Wasser- und Abwasserverbandes Panke/Finow ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Stadt Bernau bei Berlin, Bernau Ortsteil Schönow, Gemeinde Panketal Ortsteil Zepernick und Ortsteil Schwanebeck.

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen:

Gemarkung Bernau Flur 14, 15, 16, 17, 18, 21, 42, 44, 45, Gemarkung Birkholz Flur 1, 2,

Gemarkung Schwanebeck Flur 2, 3 Gemarkung Schönow Flur 7, 8, 9

Gemarkung Zepernick Flur 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden

vom 24.09.2007

bis einschließlich 24.10.2007

in folgenden Verwaltungen während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Landkreis Barnim Paul-Wunderlich-Haus, untere Wasserbehörde im Bodenschutzamt im Raum 108.1.1, Haus E, Am Markt 1, 16225 Eberswalde in der Zeit von:

dienstags 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr, mittwochs und donnerstags 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung

Gemeinde Panketal im Zimmer Nr. 110, Schönower Str. 105, 16341 Panketal Ortsteil Zepernick in der Zeit von:

montags 9:00 - 12:00 Uhr

dienstags 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr donnerstags 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Stadtverwaltung Bernau vor dem Ratssaal im Rathaus, Marktplatz 2, 16321 Bernau bei Berlin in der Zeit von:montags, mittwochs und donnerstags 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

dienstags 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

freitags 7:30 Uhr - 14:00 Uhr

Am 06.12.2007, 15:00 Uhr findet in der Gemeinde Panketal im Zimmer Nr. 110, Schönower Str. 105, 16341 Panketal Ortsteil Zepernick eine öffentliche mündliche Anhörung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Zepernick statt.

Vom 24.09.2007

bis einschließlich 24.10.2007

und in der mündlichen Anhörung kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim Paul-Wunderlich-Haus, untere Wasserbehörde im Bodenschutzamt, Raum 108.1.1, Haus E, Am Markt 1, 16225 Eberswalde vorbringen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Die nachfolgend abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht.

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim über das Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Zepernick

(9)
(10)

Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim über das Anhörungsverfahren

zum geplanten Wasserschutzgebiet Eberswalde (Finow)

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Eberswalde (Finow) des Zeckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Stadt Eberswalde (Finow) und in der Gemeinde Schorfheide.

Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen:

Gemarkung Finow Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 18, 19, 21 Gemarkung Finowfurt Flur 7, 8, 10, 12, 15

Gemarkung Lichterfelde Flur 4, 6, 8 Gemarkung Spechthausen Flur 1

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.

Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden

vom 24.09.2007

bis einschließlich 24.10.2007

in folgenden Verwaltungen während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Landkreis Barnim Paul-Wunderlich-Haus, untere Wasserbehörde im Bodenschutzamt im Raum 108.1.1, Haus E, Am Markt 1, 16225 Eberswalde in der Zeit von:

dienstags 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr, mittwochs und donnerstags 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr, oder nach Terminvereinbarung

Stadtverwaltung Eberswalde im Flur der 3. Etage des Stadtentwicklungsamtes Haus 2 (Verwaltungsgebäude Nordend), Dr. Zinn- Weg 18, 16225 Eberswalde in der Zeit von:

montags und donnerstags 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr dienstags 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

freitags 8:00 - 12:00 Uhr

Gemeinde Schorfheide im Beratungsraum 0.4/EG, Erzbergplatz, 16244 Gemeinde Schorfheide, Ortsteil Finowfurt in der Zeit von:

dienstags 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr donnerstags 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

freitags 9:00 - 12:00 Uhr

Am 04.12.2007, 15:00 Uhr findet im Landkreis Barnim Paul-Wunderlich-Haus, untere Wasserbehörde im Bodenschutzamt, Raum 108.1.1, Haus E, Am Markt 1, 16225 Eberswalde eine öffentliche mündliche Anhörung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eberswalde (Finow) statt.

Vom 24.09.2007 bis einschließlich 24.10.2007

und in der mündlichen Anhörung kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, untere Wasserbehörde im Bodenschutzamt, Raum 108.1.1, Haus E („Paul Wunderlich Haus“), Am Markt 1, 16225 Eberswalde vorbringen.

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Die nachfolgend abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht.

(11)
(12)

Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß dem Raumordnungsgesetz des Bundes, dem Landesplanungsvertrag sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben

„Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Nord (Landesgrenze Mecklenburg- Vorpommern bis Landkreisgrenze Oder-Spree/Dahme-Spreewald)“ der WINGAS GmbH.

Die WINGAS GmbH plant im Zusammenhang mit dem beschlossenen Bau des „Nord Stream Projektes“

(Ostseepipeline Wyborg – Greifswald/Lubmin) als landseitige Anbindung und Vernetzung mit den europäischen Gasnetzen den Bau der Erdgasfernleitung „OPAL“ (Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung, Durchmesser DN 1400) zwischen Greifswald/Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern und Olbernhau in Sachsen. Aufgrund der Gesamtlänge der Leitungstrasse von 270 km im Land Brandenburg und der großen Anzahl der durch das Vorhaben betroffenen Träger öffentlicher Belange wird die beantragte OPAL-Trasse in zwei parallelen Raumordnungsverfahren („Abschnitt Brandenburg Nord“ und „Abschnitt Brandenburg Süd“) geprüft.

Der nordbrandenburgische Abschnitt der geplanten Leitungstrasse beginnt im Norden bei Schönfeld (Amt Brüssow/Uckermark) und endet südlich von Spreenhagen an der Grenze zum Landkreis Dahme-Spreewald an der Autobahn A 12 (Länge ca. 150 km). Der Untersuchungsinhalt/-raum für diesen Abschnitt wurde mit Protokoll der Antragskonferenz vom 17.01.2007 festgelegt. Für das Raumordnungsverfahren wurden die in der neben-/nachstehenden Karte dargestellten Varianten untersucht.

Für den „Abschnitt Brandenburg Nord“ hat die WINGAS GmbH jetzt die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens beantragt. Das Raumordnungsverfahren dient der Abstimmung der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung und wie diese Planung unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen Planungen oder Maßnahmen abgestimmt oder durchgeführt werden kann (Raumverträglichkeitsprüfung).

Das Raumordnungsverfahren wird mit integrierter Prüfung der Umwelt- und FFH-Verträglichkeit durchgeführt und vom verfahrensführenden Referat GL 6 (Sitz Ffo.) der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

am 31.07. 2007 eröffnet.

Die Verfahrensunterlagen werden zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit ausgelegt.

Im Landkreis Barnim erfolgt die Auslegung dieser Verfahrensunterlagen in der Zeit vom 13.09.2007 bis 15.10.2007 in der

Kreisverwaltung Paul-Wunderlich-Haus, Haus D, Strukturentwicklungsamt,

im 3. Obergeschoss, Raum 311.0.

Am Markt 1 in 16225 Eberswalde, dienstags von 9:oo Uhr bis 18:oo Uhr Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung zum Vorhaben gegeben.

Anregungen und Bedenken zum Vorhaben werden bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder persönlich zur Niederschrift bei den vorstehend genannten Auslegungsstellen entgegengenommen.

Die schriftlichen Stellungnahmen können auch direkt an die

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg Referat GL 6

Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt (Oder) gerichtet werden.

Das Raumordnungsverfahren trifft noch keine detaillierten Festlegungen. Es hat deswegen keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger. Hierzu dient das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.

Über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit unterrichtet.

(13)
(14)

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß dem Raumordnungsgesetz des Bundes, dem Landesplanungsvertrag sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Eröffnung eines

Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben

„Ortsumgehungen von Eberswalde bis Bad Freienwalde im Zuge der B 167 und B 158 „

Der Landesbetrieb für Straßenwesen, Niederlassung Ost , plant den Bau der

Ortsumgehungen von Eberswalde bis Bad Freienwalde im Zuge der B 167 sowie die Westumgehung von Bad Freienwalde im Zuge der B 158.

Die Maßnahmen sind Bestandteil des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen.

Sie sind Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens.

Der B 167 ist aus raumordnerischer Sicht eine großräumige und der B 158 eine überregionale Verbindungsfunktion zugeordnet.

Mit den Ortsumgehungen sollen insbesondere die Verbindungsfunktionen verbessert und die Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr durch Verkehrsverlagerung auf die

Ortsumgehungen entlastet werden.

Vom Landesbetrieb für Straßenwesen als Vorhabenträger wurden für die Ortsumgehungen von Eberswalde bis Bad Freienwalde fünf Varianten ( 1, 2, 2.1, 3, 3.1.) einer möglichen

Trassenführung im Zuge der B 167 /B 158 in das Raumordnungsverfahren eingeführt (siehe Karte).

Alle Varianten im Zuge der B 167 beginnen in Eberswalde an der linienbestimmten B 167 OU Finowfurt/Eberswalde (A 11- B 2) und enden nördlich von Bad Freienwalde an der fertig gestellten B 167n OU Bad Freienwalde (Oder-Lausitz-Straße).

Die Westumgehung Bad Freienwalde im Zuge der B 158 beginnt südlich der Stadt Bad Freienwalde, umgeht die Stadt im Westen, quert die bestehende B 167 und verläuft bis zum Knotenpunkt mit der B 167n.

Das Raumordnungsverfahren dient der Abstimmung der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung und wie diese Planung unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen Planungen oder Maßnahmen abgestimmt oder durchgeführt werden kann (Raumverträglichkeitsprüfung).

Gleichzeitig beinhaltet es eine Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH –Verträglichkeits- prüfungen.

Das Raumordnungsverfahren wird vom verfahrensführenden Referat GL 6 Sitz Frankfurt (Oder) der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

am 12. September 2007 eröffnet.

B e k a n n t m a c h u n g

der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg

(15)

Die Verfahrensunterlagen werden zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit in der Zeit vom 12. September 2007 bis 15.Oktober 2007

ausgelegt.

Die Unterlagen liegen in der

Kreisverwaltung Barnim

Paul-Wunderlich-Haus, Strukturentwicklungsamt, Haus D, Raum 311.0

Am Markt 1 16225 Eberswalde Dienstag 9.00 bis 18.00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung unter 03334/2141862 Frau Pellack;

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung zum Vorhaben gegeben.

Anregungen und Bedenken zum Vorhaben werden bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder persönlich zur Niederschrift bei vorstehend genannten Dienststellen zum Vorhaben entgegengenommen.

Die schriftlichen Stellungnahmen können auch direkt an die

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg Referat GL 6

Müllroser Chaussee 50 15236 Frankfurt (Oder) gerichtet werden.

Das Raumordnungsverfahren trifft noch keine detaillierten Festlegungen.

Es hat deswegen keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger.

Hierzu dient das nachfolgende Zulassungsverfahren, in diesem Fall das Planfeststellungsverfahren.

Über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit unterrichtet.

(16)

Referenzen

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