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Amtsblatt für den Landkreis Barnim Jg.2007, Heft 06

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Academic year: 2022

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Inhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil:

Öffentliche Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen des Landkreises Barnim

Seite 2 Bekanntmachung zu den Beschlüssen der 20. Sitzung des Kreistages Barnim am 27.06.2007

Seite 3 Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten im Landkreis Barnim vom 27.06.2007

Seite 4 Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln Landkreis Barnim

Seite 4 Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

Berlin - Brandenburg über die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Ferienhauslandschaft Zehdenick“

Impressum

Amtsblatt für den Landkreis Barnim Herausgeber:

Landkreis Barnim, Der Landrat Anschrift: Am Markt 1

16225 Eberswalde Telefon: 03334/21 41 703

Fax: 03334/21 42 703

Druck: Druckerei R. Blankenburg Börnicker Straße 13, 16321 Bernau bei Berlin

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim ist unter der Internetadresse

www.barnim.de

in den Seiten der Kreisverwaltung nachlesbar.

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim erscheint mindestens 6mal pro Jahr und kann unter der neben stehenden Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der geltenden Posttarife in Rechnung gestellt.

Das Amtsblatt wird in der Kreisverwaltung sowie in den Verwaltungen der Ämter und Gemeinden ausgelegt.

(2)

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung zu den Beschlüssen

der 20. Sitzung des Kreistages Barnim am 27.06.2006

In öffentlicher Sitzung angenommene Anträge:

Nr. des Beschlusses: 324-20/07 Nr. des Antrages: I-32-18/07

Thema des Antrages: Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten im Landkreis Barnim vom 27.06.2007 Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Der Kreistag beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten im Landkreis Barnim vom 27.06.2007.

2. Der Beschluss des Kreistages Nr. 218-12/05 vom 23.11.2005 wird aufgehoben.

Nr. des Beschlusses: 325-20/07 Nr. des Antrages: I-10-72/07

Thema des Antrages: Auflösung von Oberschulen und Errichtung von Oberschulen mit integriertem Grundschulteil in der Stadt Eberswalde – Ergänzung zum Beschluss Nr. 314-19/07

(Drucksache-Nr. : I-10-58/07) Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Die Oberschule mit integriertem Grundschulteil am Standort Westend wird in der Primarstufe 1 bis 2 zügig geführt.

2. Die Oberschule mit integriertem Grundschulteil am Standort Westend wird in der Sekundarstufe I 2 bis 3 zügig geführt.

3. Die Oberschule mit integriertem Grundschulteil am Standort Westend wird mit Förderklassen für Hörgeschädigte zusammen- gefasst.

4. Die Oberschule mit integriertem Grundschulteil am Standort Mitte wird in der Primarstufe 2 bis 3 zügig geführt.

5. Die Oberschule mit integriertem Grundschulteil am Standort Mitte wird in der Sekundarstufe I 3 bis 4 zügig geführt.

Nr. des Beschlusses: 326-20/07 Nr. des Antrages: SPD-8/07

Thema des Antrages: Änderungsantrag zur Vorlage 24 AO-1/07 Vereinbarung Landkreis Barnim – Verbraucherzentrale Brandenburg 2008 Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Der Landrat wird beauftragt, mit der Verbraucherzentrale Brandenburg eine Vereinbarung über die Durchführung von Veranstaltungen zu verbraucherschutzrelevanten Themen, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Senioren, für das Jahr 2008 abzuschließen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür ein Budget in Höhe von 8.000 Euro in den Entwurf des Haushaltsplanes 2008 einzustellen.

(3)

Nr. des Beschlusses: 327-20/07 Nr. des Antrages: SPD-7/07

Thema des Antrages: Änderung zum Kreistagsbeschluss 8-2/03,

Personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse des Kreistages Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Der Kreistag beschließt die Abberufung von Herrn Dr. Andreas Steiner als sachkundigen Einwohner im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft.

2. Der Kreistag beschließt die Berufung von Frau Renate Helbig als sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft.

Zur Kenntnis genommene Informationsvorlagen:

Nr. des Antrages: I-20-71/07

Thema des Antrages: Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel im Rahmen des Haushaltes 2006

Nr. des Antrages: I-20-72/07

Thema des Antrages: Einführung der Doppik in der Kreisverwaltung Barnim Nr. des Antrages: A 1-30/07

Thema des Antrages: Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 19. und 20.

Sitzung des Kreistages - öffentlicher Teil Nr. des Antrages: A 1-29/07

Thema des Antrages: Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 19. und 20.

Sitzung des Kreistages - nichtöffentlicher Teil Von der Verwaltung zurückgezogener Antrag:

Nr. des Antrages: I-30-29/07

Thema des Antrages: Änderung des Kreistagsbeschlusses 87-6/04 - Künftige Gestaltung von Vergabeverfahren - hinsichtlich der Zuständigkeit der Fachausschüsse gez.

Bender

Vorsitzender des Kreistages

Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feier- tagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten im Landkreis Barnim vom 27.06.2007

Aufgrund des § 5 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Branden- burg vom 27. November 2006 (GVBl. Bbg I S. 158) sowie § 26 Ordnungsbehördengesetz vom 21.08.1996 (GVBl. Bbg. I S. 266) verordnet der Kreistag des Landkreises Barnim:

§ 1

Verkaufsstellen dürfen nach Maßgabe der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kurorten, Ausflugs- und Erholungsorten in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.

November 2006 (GVBl. Bbg I S. 160) alljährlich

erstmalig am ersten Sonntag im April letztmalig am letzten Sonntag im Oktober von 11 bis 19 Uhr an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

(4)

§ 2

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag der Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten

im Landkreis Barnim vom 23.11.2005 außer Kraft.

ausgefertigt:

Eberswalde, den 28.06.2007 gez.

Bodo Ihrke

Landrat des Landkreises Barnim

Bekanntmachung über die Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln Landkreis Barnim

Nachfolgend aufgeführte Dienstsiegel mit dem Wappen des Landkreises Barnim und der Unterschrift

„LANDKREIS BARNIM DER LANDRAT“ mit einem Durchmesser von 20 mm werden für ungültig erklärt:

- das Dienstsiegel mit der Nummerierung 16 mit Wirkung vom 19.05.2005 - das Dienstsiegel mit der Nummerierung 67 mit Wirkung vom 27.06.2005 - das Dienstsiegel mit der Nummerierung 60 mit Wirkung vom 18.12.2006

Nachfolgendes Dienstsiegel mit dem Wappen des Landkreises Barnim und der Umschrift „LANDKREIS BARNIM AUSLÄNDERBEHÖRDE“ mit einem Durchmesser von 20 mm und der Nummerierung 1 wird mit Wirkung 25.02.2005 für ungültig erklärt.

im Auftrag gez. Forth Amtsleiterin

Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt

Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanung Berlin Brandenburg

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß dem Raumordnungsgesetz des Bundes, dem Landesplanungsvertrag sowie dem Gesetz über die Unweltverträglichkeitsprüfung

über die Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben

„Ferienhauslandschaft Zehdenick“

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Die Eske-Group A/S Naestved, Dänemark, beabsichtigt in Verbindung mit der Stadt Zehdenick

die Entwicklung einer Ferienhauslandschaft im Bereich der Zehdenicker-Mildenberger Tonstichlandschaft.

An mehreren Standorten im Raum zwischen Zehdenick und Burgwall sollen insgesamt ca. 620 Ferien- häuser mit entsprechender Begleitinfrastruktur (u.a. Rad- und Wanderwege, Tonlorenbahn, Brücken, Häfen, Badestellen, Sportanlagen, Wellnessangebote) errichtet werden.

Das Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung wird für das o.g. Vorhaben am 01.08.2007 eröffnet.

Es dient der Abstimmung der Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung und wie diese Planung unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen Planungen oder Maßnahmen abgestimmt oder durchgeführt werden kann.

Hiermit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung zum o.g. Vorhaben gegeben.

Die Verfahrensunterlage liegt in der Zeit vom 08.08.2007 bis 08.09.2007 im Landkreis Barnim

Paul-Wunderlich-Haus

Dezernat III, Strukturentwicklungsamt Raum D 311 Am Markt 1

16225 Eberswalde

Dienstag: 9.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Anregungen und Bedenken zum Vorhaben werden bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder persönlich zur Niederschrift bei vorstehend genannten Dienststellen

zum Vorhaben entgegengenommen.

Die schriftlichen Stellungnahmen können auch direkt an die

Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Referat GL 8

PF 60 07 52 14411 Potsdam gerichtet werden.

Das Raumordnungsverfahren trifft noch keine detaillierten Festlegungen.

Es hat deswegen keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger.

Über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit unterrichtet.

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Referenzen

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