Inhaltsverzeichnis:
Amtlicher Teil:
Öffentliche Bekanntmachungen:
Bekanntmachungen des Landkreises Barnim
Seite 2 Bekanntmachung über die Einberufung des Kreistages zur 24. Sitzung in der 3. Wahlperiode am 23.04.2008
Seite 2 Bekanntmachung der Tagesordnung der 24. Sitzung des Kreistages Barnim in der 3. Wahlperiode am 23.04.2008
Seite 4 Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim zur Genehmigung von zusätzlichen Ladenöffnungszeiten für Pfingstsonntag, den 11.05.2008
anlässlich des Muttertages
Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin - Brandenburg Seite 5 Information über den Abschluss des Raumordnungsverfahrens
für das Vorhaben „Ferienhauslandschaft Zehdenick“
Seite 7 Information über den Abschluss des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „380 - kV - Freileitung Bertikow-Neuenhagen“
(Uckermark-Leitung)
Impressum
Amtsblatt für den Landkreis Barnim Herausgeber:
Landkreis Barnim Der Landrat
Anschrift: Am Markt 1 16225 Eberswalde
Telefon: 03334/214 1 703 Fax: 03334/214 2 703
Druck: Druckerei R. Blankenburg Börnicker Straße 13 16321 Bernau bei Berlin
Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim ist unter der Internetadresse
www.barnim.de
in den Seiten der Kreisverwaltung nachlesbar.
Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim erscheint mindestens 6mal pro Jahr und kann unter der neben stehenden Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der geltenden Posttarife in Rechnung gestellt.
Das Amtsblatt wird in der Kreisverwaltung sowie in den Verwaltungen der Ämter und Gemeinden ausgelegt.
Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung über die Einberufung des Kreistages Barnim zur 24. Sitzung in der 3. Wahlperiode
Der Kreistag Barnim wird zur 24. Sitzung in der 3. Wahlperiode zum Mittwoch, dem 23.04.2008,
um 17:00 Uhr einberufen.
Die Sitzung findet im
Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum (DVZ), Paul-Wunderlich-Haus,
im Saal (Haus A),
Am Markt 1, 16225 Eberswalde
statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können am öffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages teilnehmen.
Wilfried Bender
Vorsitzender des Kreistages
Parkmöglichkeit: - Parkhaus an der Pfeilstraße (Zufahrt von der Goethestr.) - Parkhaus Bauernmarkt
TOP Drucksachen-Nr. I n h a l t s a n g a b e Bemerkungen Öffentliche Sitzung
1 Eröffnung, Begrüßung und Informationen 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
und der Beschlussfähigkeit
3 Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner 30 Min.
4 Fragestunde der Abgeordneten 30 Min.
5 Bestätigung der Tagesordnung
6 Bestätigung des Protokolls der 23. Sitzung des KT vom 20.02.2008
7 Tätigkeitsbericht der Ausländerbeauftragten
und Abschlussbericht des Ausländerbeirates je 10 Min.
für die Wahlperiode 2005 bis 2008 BE.: Frau M. Böttger
Herr Dr. M. Hamdali
8 Tätigkeitsbericht und Sozialbericht des Landrates und Beratung dazu
Bekanntmachung der Tagesordnung der 24. Sitzung des Kreistages Barnim in der 3. Wahlperiode am 23.04.2008
TOP Drucksachen-Nr. I n h a l t s a n g a b e Bemerkungen 9 LR-41/2008 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage
Berufung der Kreiswahlleiterin und der Stellvertreterin zur Kommunalwahl am 28. September 2008
im Wahlgebiet Barnim
10 LR-42/2008 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet Barnim zur Wahl des Kreistages am 28. September 2008 (9 Wahlkreise) 11 LR-PT-40/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage
Umsetzung der Nullemissionsstrategie im Landkreis Barnim
12 I-30-37/07 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Gebietsänderungsvertrag zwischen
Ahrensfelde und Bernau
13 I-30-38/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Gebietsänderungsvertrag zwischen
Schorfheide und Liebenwalde zur Auflösung von Exklaven - Anhörung des Kreistags 14 GR/FW-7/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage
Ergänzungsvorschlag zur Beschlussvorlage
II-70-16/08 Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft 15 II-70-16/2008 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage
Kommunalisierung der Abfallwirtschaft des Landkreises Barnim
16 II-70-17/2008 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Öffentliche Bekanntmachung
Kommunalisierung der Abfallwirtschaft des Landkreises Barnim
17 II-53-02/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Bienenbelegstelle "Schorfheide-II“
18 III-61-130/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Satzung für die Schülerbeförderung im
Landkreis Barnim (Schülerbeförderungssatzung) 19 III-61-128/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage
Mitgliedschaft des Landkreises Barnim im LAG Barnim e.V.
20 Vorstand KT-1/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Initiative "Orte der Vielfalt"
21 CDU/SPD-11/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Finanzielle Unterstützung für Exkursionen von Schulklassen zu den Gedenkstätten des Nationalsozialismus und der DDR-Diktatur 22 Gr/FrW; DIE Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage
LINKE 02/08 Abstimmung zum Sozialticket
23 II-51-50/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Änderungsvorschlag zum Kreistagsbeschluss 9-2/03 - Personelle Besetzung
des Jugendhilfeausschusses
24 DIE LINKE-37/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Änderungsantrag zum Kreistagsbeschluss 8-2/03 - personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse
TOP Drucksachen-Nr. I n h a l t s a n g a b e Bemerkungen 25 I-20-86/08 Informationsvorlage über die Bereitstellung
über- und außerplanmäßiger Mittel im Rahmen des Haushaltes 2007 26 I-20-87/08 Informationsvorlage
Beteiligungsbericht des Landkreises Barnim mit den Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2006 27 A 1-38/08 Informationsvorlage zu Entscheidungen des
Kreisausschusses zwischen der 23. und 24.
Sitzung des Kreistages - öffentlicher Teil Nichtöffentliche Sitzung
28 I-10-69/08 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage Annahme des Kaufangebotes für die
Liegenschaft in der Heegermühler Str. 75, 16225 Eberswalde
29 A 1-39/08 Informationsvorlage zu Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 23. und 24.
Sitzung des Kreistages - nichtöffentlicher Teil Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim zur Genehmigung von zusätzlichen Ladenöffnungszeiten
für Pfingstsonntag, den 11.05.2008 anlässlich des Muttertages
1. Aufgrund des § 9 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.11.2006 GVBl Bbg Teil I Nr. 15 S. 158 wird Folgendes bestimmt:
- am 11.05.2008 dürfen Verkaufsstellen, deren Angebot aus Blumen und Pflanzen besteht, über die in § 4 Abs. 1 Punkt 1 und Abs. 4 BbgLöG festgelegten Öffnungszeiten hinaus, am Pfingstsonntag, den 11.05.2008 von 09.00 bis 14.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein.
- Räumlicher Geltungsbereich: Landkreis Barnim
2. Die mit dieser Allgemeinverfügung zugelassene Öffnungszeit gilt mit folgenden Nebenbestimmungen:
- Unabhängig von der Länge der Beschäftigung des Verkaufspersonals am Pfingstsonntag ist ein ganzer Ersatzruhetag innerhalb eines des
Pfingstsonntages einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren.
- Die Beschäftigung am Pfingstsonntag darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung keine Genehmigung zur Verlängerung der Arbeitszeit enthält. Entsprechend § 10 Abs. 5 BbgLöG ist ein Verzeichnis über die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zu führen.
Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.
3. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Diese Allgemeinverfügung gilt als am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt des Landkreises Barnim als bekannt gegeben.
Die Begründung zu dieser Allgemeinverfügung kann bei der Kreisverwaltung Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde, Haus B, Zim. 112,
dienstags zwischen 09.00 und 18.00 Uhr eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde einzulegen.
gez.i.A.
Dr. Mocek
Dezernent für Öffentliche Ordnung und Finanzen
Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin - Brandenburg
Information über den Abschluss des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Ferienhauslandschaft Zehdenick“
Die Stadt Zehdenick beabsichtigt gemeinsam mit der Eske-Group A/S Naestved, Dänemark die Entwicklung einer Ferienhauslandschaft im Bereich der Zehdenicker - Mildenberger Ton- stiche. An verschiedenen Standorten im Raum zwischen dem Stadtgebiet von Zehdenick und Burgwall sollen insgesamt ca. 620 Ferienhäuser mit entsprechender Begleitinfrastruktur errichtet werden.
Das Raumordnungsverfahren wurde am 29. Februar 2008 abgeschlossen.
Das Gesamtkonzept der Ferienhauslandschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen ver- einbar mit den Zielen der Raumordnung, einschließlich der Umweltbelange und der Belange des Natura 2000-Gebietsschutzes. An acht Standorten können demnach Ferienhausgebiete entstehen (siehe Karte). Daneben sind u.a. Rad- und Wanderwege einschließlich zweier neuer Brücken über Havel bzw. Vosskanal, zwei Freizeithäfen und drei Badestellen geplant und realisierbar. Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird die Umsetzung eines tou- ristischen Gesamtkonzeptes in der Zehdenicker Tonstichlandschaft ermöglicht, das sich in die Tourismuskonzepte des Landes und der Region einfügt und zu einer besseren Auslastung vorhandener touristischer Einrichtungen in der Umgebung beitragen kann.
Das Vorhaben ist für die Entwicklung einer strukturschwachen Region von großer Bedeu- tung, denn es kann wirtschaftliche Impulse geben und Erwerbsmöglichkeiten sichern bzw.
schaffen. Erwartet werden zudem positive Effekte auf die Entwicklung des Gesamtraumes und die Zentrenfunktion der Stadt Zehdenick.
Das Vorhaben steht deshalb in Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung hinsicht- lich dieser Sachgebiete. Ihre Schranken findet diese auch auf die Gewässernutzung ausge- richtete Planung aber in den hohen naturschutzfachlichen Anforderungen.
Das Gebiet ist Lebensraum zahlreicher im Bestand bedrohter Arten und übernimmt wichtige Funktionen innerhalb des landesweiten Freiraumverbundsystems.
Dies schlägt sich insbesondere in Maßgaben zum Schutz der Uferbereiche der Gewässer als wesentlichem Element des Freiraum- und Biotopverbundes nieder und in den Maßgaben zum Erhalt großer, weiterhin relativ störungsarmer Räume.
So kann einerseits eine überregional bedeutsame Planung realisiert werden, andererseits wird dem Schutz von Arten (Biber, Fischotter, Rohr- und Zwergdommel), für deren Erhalt die Zehdenicker Tonstichlandschaft von überregionaler Bedeutung ist, Rechnung getragen.
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange erhalten je ein Exemplar der landesplanerischen Beurteilung zur Information.
Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, die landesplanerische Beurteilung in den Kreis- verwaltungen Oberhavel, Uckermark, Barnim, den Amtsverwaltungen Biesenthal-Barnim so- wie Gransee und Gemeinden und in den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen
Fürstenberg/Havel, Liebenwalde, Löwenberger Land, Templin, Schorfheide, Wandlitz und Zehdenick einzusehen. Außerdem kann bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Ein- sicht in die Verfahrensakte genommen werden.
Im Landkreis Barnim ist die Einsicht in die Verfahrensunterlagen in der Zeit
vom 21.04.2008 bis 21.05.2008 im Paul-Wunderlich- Haus
Am Markt 1 in 16225 Eberswalde Haus D, 3. Etage Zimmer 323 jeweils dienstags von 9-18 Uhr
oder nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 03334 - 214 1860) auch zu anderen Zeiten möglich.
(Karte)
Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin - Brandenburg
Information über den Abschluss
des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben
„380 - kV - Freileitung Bertikow-Neuenhagen“
(Uckermark-Leitung)
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß § 7 der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung über den Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) für das Vorhaben
“380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen (Uckermark-Leitung)“.
Im Verfahren wurden die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, von Bürgern sowie von Interessengemeinschaften/Verbänden bearbeitet und berücksichtigt.
Im Ergebnis des ROV wird grundsätzlich festgestellt, dass alle zu bewertenden Varianten mit Konflikten bezüglich der Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und den Anforderungen an die Umwelt verbunden sind.
Von wesentlicher Bedeutung für die Ermittlung und Benennung einer oder mehrerer Vorzugsvarianten waren insbesondere die sehr unterschiedlichen Auswirkungen der Trassenvarianten auf die Sachgebiete der Raumordnung Freiraum, Forstwirtschaft, Erholung und Tourismus sowie auf das Schutzgut Landschaft. Auf deren Funktionen und Schutzziele abstellend, sind die Varianten 3 und 2 - und zwar in dieser Reihenfolge -, unter Festsetzung von entsprechenden Maßgaben, am ehesten geeignet, eine bedingte Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung herzustellen.
Den Vorzug aus landesplanerischer Sicht erhält dennoch die Variante 3, bestehend aus den Trassenabschnitten A, D, G, F und C (sh. a. Karte). Zum Einen, weil ihre Auswirkungenauf die vorgenannten Raumbelange und Schutzgüter durch die sehr hohe Bündelung mit im Raum bereits vorhandenen Infrastrukturtrassen nach sich zieht. Zum Anderen, weil sie gleichfalls die Option zur späteren möglichst konfliktarmen und effektiven Einbindung des Umspannwerkes Vierraden bereits umfassend berücksichtigt.
Für die Variante 2, bestehend aus den Trassenabschnitten A, D, E, F und G, kann ebenfalls eine bedingte Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und den Anforderungen an die Umwelt festgestellt werden. Das bestehende Konfliktpotenzial mit den Erfordernissen der Raumordnung ist bei dieser Variante insgesamt jedoch geringfügig höher als bei Variante 3. Für die Variante 1, bestehend aus den Trassenabschnitten A, B und C, wird aufgrund der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf die beiden Sachgebiete der Raumordnung Freiraum und Forstwirtschaft sowie auf das Schutzgut Landschaft und die betroffenen NATURA 2000-Gebiete, mit Verweis auf das bestehende naturschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsgebot sowie die hier wesentlich günstigeren Alternativvarianten 2 und 3, Unvereinbarkeit festgestellt.
Aus der Gesamtsicht der raumordnerischen und der Mehrzahl der Umweltbelange ist vorzugsweise die Variante 3 vor Variante 2 der weiteren Planung zu Grunde zu legen. Wird in den vertiefenden Untersuchungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen im anschließenden Planfeststellungsverfahren jedoch festgestellt, das Variante 3 mit den Schutz- und Erhaltungszielen der von ihr berührten SPA-Gebiete (im Abschnitt G) soweit kollidiert, dass eine Unvereinbar- bzw. Unzulässigkeit vorliegt, kann das Vorhaben dann auch über Variante 2 realisiert werden.
Die landesplanerische Beurteilung hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. Im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens ist die Abarbeitung der im Raumordnungsverfahren erteilten Maßgaben nachzuweisen.
Die landesplanerische Beurteilung zum Vorhaben “380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen (Uckermark-Leitung)“ kann ab sofort wie folgt eingesehen werden:
im Landkreis Barnim
im Paul-Wunderlich- Haus
Am Markt 1 in 16225 Eberswalde Haus D, 3. Etage Zimmer 323 jeweils dienstags von 9-18 Uhr
oder nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 03334 - 214 1860) auch zu anderen Zeiten möglich.
(Karte)