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Amtsblatt für den Landkreis Barnim Jg.2005, Heft 03

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Inhalt Amtsblatt Nr. 3/2005 vom 02.03.2005

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen des Landkreises Barnim

• Bekanntmachung über die Einberufung des Kreistages Barnim zur 9. Sitzung am 09.03.2005

• Tagesordnung der 9. Sitzung des Kreistages Barnim am 09.03.2005

• Richtlinie zur Förderung von Leistungsangeboten im sozialen Bereich im Landkreis Barnim

• Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Barnim über die Auslegung der Bodenrichtwertkarte

Bekanntmachungen der Sparkasse Barnim

• Aufgebot der Sparkasse Barnim

Kraftloserklärung der Sparkasse Barnim

Bekanntmachung

über die Einberufung des Kreistages Barnim zur 9. Sitzung

Der Kreistag Barnim wird zur 9. Sitzung zum

Mittwoch, dem 09. März 2005, um 17.00 Uhr

einberufen.

Die Sitzung findet im

Saal des Kreishauses, Heegermühler Str. 75, Eberswalde statt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Sitzung des Kreistages teilnehmen.

gez. Bender

Vorsitzender des Kreistages

Parkmöglichkeit: Parkplatz neben dem Kreishaus

(2)

Tagesordnung

der 9. Sitzung des Kreistages Barnim am 09. März 2005

TOP Drucksachen-Nr. I n h a l t s a n g a b e Bemerkung

1 Eröffnung, Begrüßung und Informationen

2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

und der Beschlussfähigkeit

3 Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner 30 Min.

4 Fragestunde der Abgeordneten 30 Min.

5 Bestätigung der Tagesordnung

6 Bestätigung der Protokolle der

- 7. Sitzung des KT vom 24.11.04 und - 8. (Sonder-) Sitzung des KT vom 19.01.05

7 - Tätigkeitsbericht und Sozialbericht des Landrates und Beratung dazu

8 I-30-09/05 Informationsvorlage „Ergänzungsbericht zur Situation der Wasser- und Abwasserzweck- verbände im Gebiet des Landkreises Barnim (Ergänzung Zweckverbandsbericht 2004)“ und Diskussion dazu

9 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

nach § 44 b SGB II

10 I-30-11/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Eberswalde und der Gemeinde Chorin“

11 I-30-10/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Eberswalde und der Gemeinde Melchow bezüglich des Ortsteils Spechthausen“

12 I-20-33/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Änderungen des Haushaltsplanes 2005 gemäß der Zuordnungsvorschriften des Gliederungs- und Gruppierungsplanes der VV Gliederung und Gruppierung zur Gemeindehaushaltsverordnung Brandenburg durch die neuen Regelungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“

13 I-4/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„2. Vereinbarung über die Festsetzung von Entgelten im Rettungsdienst für den Zeitraum 01.04. – 31.12.2002"

14 I-32-7/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„1. Fortschreibung des Rettungsdienstbereichs- planes für den Landkreis Barnim“

15 II-40/41-8/04 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Gebührensatzung des Landkreises Barnim für die Musikschulen“

16 II-40/41-12/04 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Gebührensatzung des Landkreises Barnim für die Kreisvolkshochschule“

(3)

17 II-40/41-18/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Namensänderung der Allgemeinen Förderschule Bernau“

18 II-51-17/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Jugendförderplan 2005“

19 III-61-59/04 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Umstufungskonzept des Landkreises Barnim für die gegenwärtig als Straßen von überörtlicher Bedeutung eingestuften Verkehrswege im Eberswalder Raum im Zusammenhang mit dem Neubau der B 167"

20 SPD/CDU-03/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Bericht über die Verwendung der 2004 an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege ausgereichten Gelder“

21 LR-11/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Behinderten-, Gleich- stellungs- und Ausländerbeauftragten und des Seniorenbeirates des Landkreises Barnim“

(Tischvorlage)

22 A 6-09/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Vergabe der Mittel zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Barnim“

23 CDU-18/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Kostenplanung für Marketing- und Kommunikations- maßnahmen für eine regionale und überregionale Entwicklung des Barnim Gymnasiums“

24 II-51-16/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Änderungsantrag zum Kreistagsbeschluss 9-2/03, Personelle Besetzung des Jugendhilfeausschusses“

25 ProBar-04/04 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Änderungsantrag zum Kreistagsbeschluss 8-2/03 – personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse“

26 SPD-4/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Änderung zum KT-Beschluss 8-2/03 – personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse des Kreistages“ (Tischvorlage)

27 SPD-5/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Änderung zum KT-Beschluss 8-2/03 – personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse des Kreistages“ (Tischvorlage)

28 SPD-6/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Änderung zum KT-Beschluss 19-2/03 – Neubesetzung der Aufsichtsräte der Gesellschaften mit Beteiligung des Landkreises Barnim – 1. Rettungsdienst Landkreis Barnim GmbH“ (Tischvorlage)

29 I-20-29/04 Informationsvorlage „Beteiligungsbericht des

Landkreises Barnim mit den Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2002"

30 I-20-30/05 Informationsvorlage „Beteiligungsbericht des

Landkreises Barnim mit den Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2003"

31 A 1-10/05 Informationsvorlage

„Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 7. und 9. Sitzung des Kreistages - öffentlicher Teil“

(4)

Nichtöffentlicher Teil

32 I-20-32/05 Beratung und Beschlussfassung zur Vorlage

„Veräußerung von Objekten über ein Auktionshaus“

33 A 1-9/05 Informationsvorlage

„Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 7. und 9. Sitzung des Kreistages - nichtöffentlicher Teil“

Bekanntmachung der

Richtlinie zur Förderung von Leistungsangeboten im sozialen Bereich im Landkreis Barnim

I. Grundsätze.

1. Ziel des Landkreises Barnim ist es, hier lebenden Menschen die Chance zu geben, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Für Menschen, die sich zeitweilig oder dauerhaft in einer schwierigen persönlichen Situation befinden, unterbreitet der Landkreis Angebote, die ihnen eine Chance eröffnen, ihre schwierige Situation zu bewältigen sowie kurz- , mittel- und langfristig zu verbessern.

2. Der Landkreis Barnim definiert Förderziele, die die Betroffenen befähigen, sich selbst in ihrer schwierigen Situation zu helfen ("Hilfe zur Selbsthilfe") und ihnen entsprechend der jeweiligen persönlichen Situation eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.

3. Der Landkreis verfolgt mit der Förderung das Ziel den Betroffenen zu helfen, und im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft effektive Hilfen zu organisieren.

4. Der Landkreis fördert Leistungen entsprechend seiner Ziele, die abrechenbar Aufwand und Nutzen gegenüber stellen und nicht in erster Linie der Gewinnerzielung dienen.

5. Der Landkreis unterstützt das soziale Ehrenamt im Landkreis durch einen "Anerkennungsbeitrag".

II. Förderung.

1. Leistungsangebote nach dieser Richtlinie können gefördert werden, wenn sie den Grundsätzen entsprechen.

2. Die Förderung erfolgt ab dem Jahr 2005 in einer Haushaltsstelle. Jeder Förderantrag wird der Prüfung unterzogen, ob a. ein gleichartiges Angebot im Rahmen der Pflichtaufgaben bereits durch den Landkreis finanziert wird b. das Leistungsangebot als Regelleistung des Landkreises zu definieren ist.

3. Der Landkreis definiert jährlich die Ziele seiner Förderung und die für deren Erreichung notwendigen Leistungen.

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt eingestellt.

Der Landkreis behält sich vor, Sozialräume zu definieren, in denen bestimmte Leistungen unterbreitet werden sollen. Die von den Leistungsanbietern zu erstellenden anonymisierten Daten fließen in die Definition von Sozialräumen ein. Die Sozialraumdefinition erfolgt bis zum 30. Juni eines Jahres, so dass die Anforderungen für das nächste Haushaltsjahr bestimmt und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Entscheidung darüber trifft der Kreistag.

4. Der Landkreis behält sich vor, im Sinne komplexer Leistungsangebote für Betroffene die Kooperation von Leistungsträgern zur Bedingung einer Förderung zu machen, die auf einem unter 3. genannten Sozialraumkonzept beruhen.

5. Die Förderung erfolgt in einem Bewerbungsverfahren. Der Ausschuss Gesundheit, Senioren und Soziales schlägt dem Kreistag die Förderungen für das nächste Jahr vor Beginn des nächsten Haushaltsjahres vor.

6. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

III. Art der Leistungen.

Betroffene müssen voraussetzungslos die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen können. Damit ist die Inanspruchnahme weder an das Einkommen noch an eine Bewilligung durch eine kommunale Stelle, Landeseinrichtung oder gesetzliche Versicherung geknüpft.

Im Zentrum steht das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe".

Sollten durch gesetzliche Änderungen gleiche Angebote durch andere Leistungsträger gefördert werden, behält sich der Landkreis vor, die eigene Förderung in diesem Bereich zu überprüfen. Die Entscheidung fällt der Kreistag. Das Ergebnis ist bis zum 30. Juni eines Jahres für das nächste Haushaltsjahr bekannt zu geben und im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Sollten nach diesem Zeitpunkt gesetzliche Änderungen eintreten, sind diese zu berücksichtigen.

IV. Leistungsanbieter.

Förderung nach dieser Richtlinie können Leistungsanbieter erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

1. Die Leistung muss eigenständig existieren und von ggf. anderen Leistungsangeboten getrennt sein.

2. Findet eine Verknüpfung von ambulanten mit stationären Angeboten statt, ist diese darzustellen.

3. Die Kalkulation der Leistung wird vorgelegt. Sollte auf Gewinn orientiert werden, ist dies gesondert auszuweisen.

(5)

4. Zur Sicherung der Qualität der Leistungsangebote sind anonymisierte Angaben zu den personellen Voraussetzungen erforderlich.

5. Die Leistungsanbieter verpflichten sich, anonymisierte Daten über den Umfang der erbrachten Leistung zu erstellen und dem Landkreis zum 28. Februar des folgenden Haushaltsjahres zur Verfügung zu stellen.

V. Grundsätze der Verwendung der Mittel.

Für die Verwendung der Mittel sind die Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechtes maßgebend.

Die Fördermittel sind für anerkannte Personal- und Sachkosten der sozialen Angebote und Dienste einzusetzen.

Fortbildungskosten und der Eigenanteil der Träger bei der Beschäftigung von Zivildienstleistenden können ebenfalls gefördert werden. Investive Aufwendungen werden nicht gefördert. Sollten steuerrechtliche Abschreibungen vorgenommen werden, sind diese auszuweisen; sie werden für die Bewilligung der Mittel nicht berücksichtigt.

Die Kombination von Fördermitteln des Landkreises mit Fördermaßnahmen der Arbeitsmarktpolitik ist zulässig.

Die Kombination von Fördermitteln des Landkreises mit anderen Fördermitteln und anderen Finanzierungsmitteln ist zulässig. Sie muss jedoch extra ausgewiesen sein und bedarf der Zustimmung des Landkreises.

Träger, welche bis zum 30. September des Folgejahres keine vollständige Nachweisführung des Vorjahres einreichen, erhalten keine Förderung im darauffolgenden Jahr.

VI. Eigenmittel.

Die Leistungsanbieter nach dieser Richtlinie haben im angemessenen Umfang Eigenmittel einzusetzen.

Eigenmittel sind alle von einem Leistungsanbieter aufgebrachten oder eingeworbenen Mittel, die für die Maßnahme eingesetzt werden. Ihre Herkunft ist aufzuführen.

Eigenmittel im angemessenen Umfang sind:

1. bei Leistungen bis 5.000:keine Eigenmittel

2. bei Leistungen bis 50.000 mindestens 20% der Kosten der Leistung 3. bei Leistungen über 50.000 mindestens 30% der Kosten der Leistung VII. Antragstellung.

Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind bis zum 1. September eines Jahres für das nächste Haushaltsjahr zu stellen an:

Landkreis Barnim, Sozialamt, Heegermühler Straße 75, 16225 Eberswalde

Ein Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn er Angebote entsprechend der Förderziele dieser Richtlinie unterbreitet.

Dem Antrag sind beizufügen:

1. eine Kurzkonzeption mit der Beschreibung der Art der Leistungen.

2. eine kurze Eigendarstellung des Trägers

3. bei Gemeinnützigkeit: die Gemeinnützigkeitserklärung sowie bei eingetragenen Vereinen die Vereinssatzung 4. ein Finanzierungsplan mit allen wesentlichen Angaben. Dazu gehören u.a.:

a. Höhe der Gesamtkosten

b. Höhe und Herkunft anderer Fördermittel und anderer Finanzierungsmittel c. Höhe der Eigenmittel

d. bei der Kombination mit Fördermaßnahmen der Arbeitsmarktpolitik Angaben zur Art (z.B. ABM, SAM, LKZ), Dauer und Höhe der Maßnahme

e. bei der Förderung von Personalkosten genaue Angaben zur Art des Arbeitsverhältnisses (befristet, unbefristet, Honorarbasis) und der Personalkostenberechnung (VK, Lohngruppe, Alter, Kinder)

f. bei Einsatz von Zivildienstleistenden Angaben zur Zivildienststelle.

Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.

VIII. Verfahren.

Die Anträge werden vom Sozialamt auf Vollständigkeit der Angaben geprüft. Sollten zur Beurteilung des Antrages weitere Angaben erforderlich sein, so sind diese nach Aufforderung umgehend nach zu reichen.

Die Anträge werden vom Sozialamt zur Entscheidung vorbereitet. Dazu werden alle Anträge nach den Kriterien dieser Richtlinie geprüft:

1. Grundsätze 2. Förderung

3. Förderziele laut jährlicher Anlage 4. Art der Leistungen

5. Leistungsanbieter

Die Bewilligung und Höhe der Bewilligung werden im Ausschuss für Gesundheit, Senioren und Soziales im Rahmen eines Bewertungsverfahrens beraten. Die Beratung erfolgt im November eines Jahres für das folgende Haushaltsjahr.

Auf Empfehlung des Ausschusses Gesundheit, Senioren und Soziales entscheidet der Kreistag Barnim.

Entsprechend der Entscheidung erstellt das Sozialamt einen Bewilligungs- und Ablehnungsbescheid. Der Bewilligungsbescheid kann mit Auflagen und Bedingungen entsprechend dieser Richtlinie versehen werden.

Der Bewilligungszeitraum umfasst in der Regel 1 Jahr. Im Jahr 2005 wird entschieden, ob ab 2006 im Sinne langfristiger Leistungsangebote eine Bewilligung für 2 Jahre möglich ist.

(6)

IX. Mitteilungspflicht des Zuwendungsempfängers.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen, wenn:

1. weitere Zuwendungen für den selben Zweck bei einer anderen Stelle beantragt oder bewilligt wurden,

2. sich der Verwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblichen Umstände ändern oder wegfallen,

3. die abgeforderten oder ausgezahlten Fördermittel nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes verbraucht werden können.

X. Nebenbestimmungen.

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).

Für den Nachweis der Verwendung der Mittel gelten folgende weitere Bestimmungen:

1. Sofern die Kosten der Leistung eines Leistungsangebotes 5.000 nicht übersteigen, ist bis zum 28. Februar des Folgejahres ein einfacher Verwendungsnachweis (Zahlennachweis und kurzer Sachbericht) gemäß Punkt 6.6. der ANBest-P zu erbringen.

2. Sofern die Kosten der Leistung eines Leistungsangebotes aller Maßnahmen 5.000 Euro übersteigt, ist bis zum 28. Februar des Folgejahres ein einfacher Verwendungsnachweis (Zahlennachweis und kurzer Sachbericht) und bis zum 30. September des Folgejahres ein vollständiger Nachweis mit Originalbelegen und der bestätigten Jahresrechnung gemäß Punkt 6.1. bis 6.5. der ANBest-P zu erbringen.

XI. Geltungsdauer.

Diese Richtlinie tritt mit dem 24.11.04 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

XII. Übergangsbestimmung.

Für Leistungsanbieter, die Anträge für das Jahr 2005 stellen, gelten die zeitlichen Fristen der in Kraft befindlichen

"Richtlinie zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Barnim".

Eberswalde, 24.11.2004

gez. Bodo Ihrke

Landrat des Landkreises Barnim

Bekanntmachung des Gutachterausschusses Auslegung der Bodenrichtwertkarte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Barnim hat am 27.01.2005 die neuen Bodenrichtwerte - zum Stichtag 01.01.2005 - beschlossen.

Gemäß § 11 Abs. 5 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg vom 29. Februar 2000. geändert am 6. Dezember 2001, ist die Bodenrichtwertkarte, sobald diese in Druckform vorliegt, in den Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Auslegung in den Gemeinden ( hier: in den Amtsverwaltungen/amtsfreien Gemeinden) wird in der Zeit vom 01.04. - 30.04.2005

erfolgen.

Die Amtsdirektoren/Bürgermeister erhalten dazu vom Gutachterausschuss ein Anschreiben und das entsprechende Kartenmaterial.

Bekanntmachungen der Sparkasse Barnim

Sparkasse Barnim Eberswalde, 08.02.2005

Aufgebot

Die Sparkassenbücher Nr.: 6130049631 6320082230

sind in Verlust geraten. Sie werden hiermit aufgeboten.

Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten ihre Rechte anzumelden, andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Sparkasse Barnim Der Vorstand

(7)

Sparkasse Barnim Eberswalde, 08.02.2005

Kraftloserklärung

Die Sparkassenbücher Nr.: 6201701310 6412042421 6716258114 6801681719 werden hiermit für kraftlos erklärt.

Sparkasse Barnim Der Vorstand

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