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Amtsblatt für den Landkreis Barnim Jg.2005, Heft 06

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(1)

Jahrgang 2005 Eberswalde, 01.06.2005 Nr. 6/2005

Inhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil:

Öffentliche Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen des Landkreises Barnim

Seite 2 Bekanntmachung zu den Beschlüssen der 10. Sitzung des Kreistages Barnim am 25. Mai 2005

Seite 5 Bekanntmachung des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde zur 3.

Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversor- gung und Abwasserentsorgung Eberswalde vom 09.05.2005 und der Genehmigung nach § 20 Abs. 4 Satz 1 GKG

Seite 9 Haushaltssatzung des Landkreises Barnim für das Haushaltsjahr 2005 vom 24. 11.2004 Seite 10 Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde zum Betrieb von Kleinklär-

anlagen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Ausländerbeiratswahl am 24. Juli 2005

Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Panketal

Seite 11 Bekanntmachung zum Beschluss der Verbandsversammlung des AZV Panketal Nr. 02/

2005

Bekanntmachung zum Beschluss der Verbandsversammlung des AZV Panketal Nr. 03/

2005

Seite 12 Bekanntmachung zum Beschluss der Verbandsversammlung des AZV Panketal Nr. 04/

2005

Bekanntmachung der Sparkasse Barnim Seite 12 Aufgebot der Sparkasse Barnim

Impressum

Amtsblatt für den Landkreis Barnim Herausgeber:

Landkreis Barnim, Der Landrat Anschrift: Heegermühler Straße 75

16225 Eberswalde Telefon: 03334/21 47 01 Fax: 03334/23 97 60

Druck: Druckerei R. Blankenburg Börnicker Straße 13, 16321 Bernau bei Berlin

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim ist unter der Internetadresse

www.barnim.de

in den Seiten der Kreisverwaltung nachlesbar.

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim erscheint mindestens 6mal pro Jahr und kann unter der neben stehenden Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der geltenden Posttarife in Rechnung gestellt.

Das Amtsblatt wird in der Kreisverwaltung sowie in den Verwaltungen der Ämter und Gemeinden ausgelegt.

(2)

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

zu den Beschlüssen der 10. Sitzung des Kreistages Barnim am 25. Mai 2005

In öffentlicher Sitzung angenommene Anträge:

Nr. des Beschlusses: 168-10/05 Nr. des Antrages: ohne (mdl.)

Thema des Antrages: Erhalt der Grundschule Niederfinow Beschlossene

Antragsformulierung: Das Staatliche Schulamt wird unverzüglich aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die dazu dienen, den Erhalt der Grundschule Niederfinow zu sichern für die Errichtung einer 1. Klasse und die Weiterführung einer 2. Klasse sowie den Antrag der Gemeinden und des Amtes Britz-Chorin in den A 7 zur weiteren Prüfung zu

verweisen.

Nr. des Beschlusses: 169-10/05 Nr. des Antrages: I-10-7.1/05

Thema des Antrages: Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages Barnim aus kommunalen Haushaltsmitteln

Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Der Kreistag beschließt die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses 439-23/02.

2. Der Kreistag beschließt die Verfahrensweise und die

Zuwendungshöhe von Haushaltsmitteln zur finanziellen Unter- stützung der Geschäftsführung der Fraktionen entsprechend Anlage 1.

Nr. des Beschlusses: 170-10/05 Nr. des Antrages: II-40/41-20/05 Thema des Antrages: Barnim-Stipendium Beschlossene

Antragsformulierung: Den Änderungen zur Vergabe des Barnim-Stipendiums ab dem Schuljahr 2005/2006 wird zugestimmt.

Gleichzeitig treten die Beschlüsse vom 21.06.2000 und vom 18.07.2001 außer Kraft.

Nr. des Beschlusses: 171-10/05 Nr. des Antrages: II-40/41-21/05

Thema des Antrages: 1. Änderungssatzung für die Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten in der Trägerschaft des Landkreises Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim wird

beschlossen.

Nr. des Beschlusses: 172-10/05 Nr. des Antrages: II-70-09/05

Thema des Antrages: Abfallwirtschaftskonzept 2005 für den Landkreis Barnim Beschlossene

Antragsformulierung: Das Abfallwirtschaftskonzept 2005 für den Landkreis Barnim wird ausgelegt.

(3)

Nr. des Beschlusses: 173-10/05 Nr. des Antrages: II-70-10/05

Thema des Antrages: Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Die Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim wird beschlossen.

Nr. des Beschlusses: 174-10/05 Nr. des Antrages: II-70-11/05

Thema des Antrages: Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Die Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim wird beschlossen.

Nr. des Beschlusses: 175-10/05 Nr. des Antrages: III-61-63/05

Thema des Antrages: Neuorganisation des üÖPNV im Landkreis Barnim Beschlossene

Antragsformulierung: 1. In der Kreisverwaltung wird zum 1. Januar 2006 ein Aufgaben- bereich übriger ÖPNV im Amt 61 der Kreisverwaltung Barnim aufgebaut, der die Funktion der Bestellung von üÖPNV- Leistungen übernimmt.

2. Die BBG wird dahingehend umstrukturiert, dass sich der Unter- nehmensgegenstand allein auf die Erstellung von üÖPNV- Leistungen bezieht.

Nr. des Beschlusses: 176-10/05 Nr. des Antrages: I-20-40/05

Thema des Antrages: Liquidation der Kurmärkischen Kleinsiedlung GmbH Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag beschließt die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses Nr. 358-19/01 vom 18.07.2001 (Veräußerung der Geschäftsanteile an der Kurmärkischen Kleinsiedlung GmbH), da die Gesellschaft liquidiert wird.

Nr. des Beschlusses: 177-10/05 Nr. des Antrages: I-30-12/05

Thema des Antrages: Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Joachimsthal (Schorfheide) und der Gemeinde Althüttendorf zur Auflösung der Exklave „Neugrimnitz 01“

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag des Landkreises Barnim befürwortet die zwischen der Stadt Joachimsthal (Schorfheide) und der Gemeinde Althüttendorf vereinbarte Gebietsänderung zur Auflösung der Exklave

„Neugrimnitz 01“.

Nr. des Beschlusses: 178-10/05 Nr. des Antrages: I-32-8/05

Thema des Antrages: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitssachen sowie der Zuständigkeit im Aus- länder- und Asylverfahrensrecht zwischen der Stadt Eberswalde und dem Landkreis Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitssachen sowie der

Zuständigkeit im Ausländer- und Asylverfahrensrecht zwischen der Stadt Eberswalde und dem Landkreis Barnim wird beschlossen.

2. Der Beschluss des Kreistages Nr. 114-7/99 wird aufgehoben.

(4)

Nr. des Beschlusses: 179-10/05 Nr. des Antrages: A7-02/05

Thema des Antrages: Übergangsverfahren Ü 7 zum Schuljahr 2005/2006 Beschlossene

Antragsformulierung: Die Zügigkeit am Paulus-Praetorius-Gymnasium Bernau wird für das Schuljahr 2005/2006 in der Jahrgangsstufe 7 einmalig um einen Zug, von 3 auf 4, erweitert.

Nr. des Beschlusses: 180-10/05 Nr. des Antrages: PDS-12/05

Thema des Antrages: Änderungsantrag zum Kreistagsbeschluss 8-2/03 – personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag beschließt die Abberufung von

Herrn Dr. Hans-Peter Wolff als sachkundiger Einwohner des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirt- schaft (A5).

Der Kreistag beschließt die Benennung von Herrn Dr. Gert Kolitsch als sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Abfallwirtschaft (A5).

Anschrift: Hans-Sachs-Straße 1, 16321 Bernau/OT Schönow Nr. des Beschlusses: 181-10/05

Nr. des Antrages: GR/FW-03/05

Thema des Antrages: Forderungen der IHK Frankfurt/Oder Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag nimmt die im Newsletter vom 31.03.2005 aufgestellten Forderungen der Industrie- und Handelskammer (IHK Frankfurt/Oder) zur Kenntnis.

Nr. des Beschlusses: 182-10/05 Nr. des Antrages: LR-13/05

Thema des Antrages: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II

Beschlossene

Antragsformulierung: 1) Der Landkreis Barnim gründet gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Eberswalde gemäß beigefügtem öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II.

2) Der Landrat wird beauftragt, den beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Begründung und Ausgestaltung der Arbeitsgemein- schaft gemäß § 44 b SGB II abzuschließen.

Nr. des Beschlusses: 183-10/05 Nr. des Antrages: LR-14/05

Thema des Antrages: Besetzung des Verwaltungsrates und des Beirates des

„Job-Center Barnim“ (ARGE) Beschlossene

Antragsformulierung: 1) Die Besetzung der 3 Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Landrat bzw. durch von ihm beauftragte Personen.

Die Vertretung der Mitglieder im Verwaltungsrat erfolgt durch den Landrat bzw. durch von ihm beauftragte Personen.

2) In den Beirat des „Job-Center Barnim“ (ARGE) werden die in der Anlage 2 zu dieser Vorlage benannten Mitglieder des Kreistages als Mitglieder entsandt (PDS: Frau Czopp, CDU: Herr Bender, SPD: Herr Tonndorf, GR/FW: wird nachgereicht, BFB/Offensive:

Herr Lindenberg).

Zur Kenntnis genommen:

Nr. des Antrages: I-20-38/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage „Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel im Rahmen des Haushaltes 2004"

(5)

Nr. des Antrages: I-20-36/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage „Beitritt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB)“

Nr. des Antrages: I-20-42/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage „zum zusammenfassenden Bericht über die überörtliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Vollstreckungs- wesens in den Landkreisen des Landes Brandenburg“

Nr. des Antrages: II-51-20/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage „Auswertung des Modellprojektes ‚Inhalt- liche Neuorientierung der Jugendhilfe im Landkreis Barnim’“

Nr. des Antrages: A 1-11/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage - Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 9. und 10. Sitzung des Kreistages –

öffentlicher Teil Nr. des Antrages: LR-12/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage „Entwicklung der Sachanlagen der Sparkasse Barnim mit Stand zum 31.12.2004"

Nr. des Antrages: A 1-12/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage - Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 9. und 10. Sitzung des Kreistages –

nichtöffentlicher Teil

gez. Bender

Vorsitzender des Kreistages

Bekanntmachung des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde zur 3. Änderungs- satzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasser- entsorgung Eberswalde vom 09.05.2005 und der Genehmigung nach § 20 Abs. 4 Satz 1 GKG

Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

Der Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde, die zuständige Aufsichtsbehörde für den Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde, Sitz: Stadt Eberswalde macht dessen 3. Änderungssatzung vom 09. Mai 2005 zu dessen Verbandssatzung vom 02. September 2003 und die Genehmigung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde vom 26.05.2005 in seinem amtlichen Verkündungsblatt öffentlich bekannt.

Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung einer Verbandssatzung und der kommunalaufsichtlichen Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist § 20 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl Bbg I S. 194) in Verbindung mit den §§ 10, 11 GKG.

Die Verbandsmitglieder haben in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form auf die Veröffentlichungen hinzuweisen.

Eberswalde, 26.05.2005

gez. Ihrke Landrat

(6)

3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) hat am 04.05.2005 folgende 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung vom 27.08.2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.12.2003 beschlossen:

Art. 1

Die Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde(ZWA) vom 27.08.2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2004, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:

„5. Der Zweckverband ist berechtigt, mit anderen Zweckverbänden, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privaten Dritten Verträge im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung, der Schmutz- und der Niederschlagswasserentsorgung zu schließen. Er kann hierbei insbesondere die Geschäftsbesorgung für Dritte übernehmen oder Dritte mit der Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben beauftragen. Der Zweckverband kann sich an Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, sofern dies einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung dienlich ist.“

2. In der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Verbandssatzung werden nach den Wörtern

„13. Gemeinde Melchow“ die Wörter (örtliche Zuständigkeit des Zweckverbandes für die Gemeinde Melchow beschränkt sich auf den Ortsteil Spechthausen) eingefügt.

Art. 2

Art. 1 Nr. 1 tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Art. 1 Nr. 2 tritt am 01.07.2005 in Kraft.

Eberswalde, den 09.05.2005 gez. Hein

Verbandsvorsteher

Genehmigung des Landrates als allgemeine untere Landesbehörde vom 26.05.2005 zur 3. Änderungssatzung vom 09.05.2005 zur Verbandssatzung des Zweckverbandes für

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde vom 02.09.2003

DER LANDRATDES LANDKREISES BARNIM

als allgemeine untere Landesbehörde Heegermühler Str. 75, 16225 Eberswalde Rudolf- Breitscheid- Str. 36

Postfach 10 04 46 16204 Eberswalde Gegen Empfangsbekenntnis Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde Verbandsvorsteher

Herrn Wolfgang Hein Marienstraße 7 16225 Eberswalde

Aktenzeichen: 1586 113-01/04 Datum: 26.05 2005

Genehmigungsbescheid

In dem Verwaltungsverfahren für

den Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde,vertreten durch den Verbandsvorsteher,

Sitz: Stadt Eberswalde

- Zweckverband -

(7)

nach

§ 20 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl Bbg I S. 194)

wird im Zusammenhang mit der 3. Änderungssatzung des Zweckverbandes vom 09. Mai 2005 zu dessen Verbandssatzung vom 02. September 2003 (Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 14/2003 vom 03. Dezember 2003, S. 23 ff.) von der unteren Kommunalaufsichtsbehörde (Der Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde)

1. die Berechtigung des Zweckverbandes, mit anderen Zweckverbänden, anderen öffentlich- rechtlichen Körperschaften oder privaten Dritten Verträge im Zusammenhang mit der Trink- wasserversorgung, der Schmutz- und der Niederschlagswasserbeseitigung zu schließen, 2. die Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit des Zweckverbandes im Gebiet des Ver-

bandsmitgliedes Gemeinde Melchow auf den Melchower Ortsteil Spechthausen genehmigt.

Gründe:

I. Die untere Kommunalaufsichtsbehörde (Der Landrat des Landkreises Barnim als allgemeine untere Landesbehörde) führt auf Grund von § 27 Abs. 1 Nr. 2 GKG die Rechtsaufsicht über den Zweckverband, weil dieser seinen Verwaltungssitz im örtlichen Zuständigkeitsbereich der unteren Kommunalaufsichtsbehörde hat.

Örtlicher Zuständigkeitsbereich der unteren Kommunalaufsichtsbehörde ist das Gebiet des Landkreises Barnim.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat auf ihrer ordnungsgemäß einberufenen und durchgeführten Sitzung am 04.05.2005 im öffentlichen Teil die 3. Änderungssatzung mit 15 Ja-Stimmen einschließlich Eberswalde beschlossen. Es gab keine Gegenstimmen und keine Enthaltung. Von den 19 Verbandsmitgliedern waren 15 Verbandsmitgliedern vertreten. Die 3. Änderungssatzung wurde am 09.05.2005 aufgefertigt.

Die 3. Änderungssatzung hat folgenden Hintergrund:

Der Zweckverband hat mit der 1. Änderungssatzung vom 21.09.2004 zu seiner Verbandssatzung vom 02.09.2003 die Niederschlagswasserbeseitigung aus seiner sachlichen Zuständigkeit gestrichen, womit diese Aufgabe wieder in den sachlichen Zuständigkeitsbereich seiner einzelnen Verbandsmitglieder zurückgefallen ist. Diese Änderungssatzung wurde mit Bescheid der unteren Kommunalaufsichtsbehörde vom 02.11.2004 genehmigt und im Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 13/2004 vom 17.11.2004, S. 12 f. öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Änderungssatzung trat am 01.01.2005 in Kraft.

Durch die 3. Änderungssatzung vom 09.05.2005 soll nun die Verbandsaufgabe erweitert werden, indem der Zweckverband berechtigt ist, mit anderen Zweckverbänden, anderen öffentlich- rechtlichen Körperschaften oder privaten Dritten Verträge auch auf dem Gebiet der Niederschlagswasserbeseitigung zu schließen, um auch in diesem Bereich Dienstleistungen u.ä. für andere erbringen zu können.

Ferner soll durch die 3. Änderungssatzung vom 09.05.2005 die örtliche Zuständigkeit des Zweckverbandes im Gebiet des Verbandsmitgliedes Gemeinde Melchow auf den Melchower Ortsteil Spechthausen beschränkt werden, d.h. die übrigen Melchower Ortsteile Melchow und Schönholz gehören dann nicht mehr zum örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes. Bisher gehört das gesamte Gebiet des Verbandsmitgliedes Gemeinde Melchow zum örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zeckverbandes. Die Gemeinde Melchow ist Gründungsmitglied des Zweckverbandes, beabsichtigt aber insgesamt aus dem Zweckverband auszuscheiden.

Die Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit hinsichtlich des Gemeindegebietes Melchow soll zum 01.07.2005 wirksam werden, im Übrigen soll die 3. Änderungssatzung vom 09.05.2005 am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

II. Die durch die 3. Änderungssatzung vom 09.05.2005 geplanten Neuregelungen in der Verbandssatzung des Zweckverbandes vom 02.09.2003 sind nach § 20 Abs. 4 S. 1 GKG genehmigungspflichtig. Nach dieser Norm bedürfen bei Freiverbänden, worunter auch der Zweckverband fällt, Beitritt und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, die Änderung von Verbandsaufgaben, die Auflösung des Zweckverbandes und die Aufnahme von Bestimmungen über die Einstellung von Dienstkräften der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

Die nach § 20 Abs. 4 S. 1 GKG vorgesehene Genehmigung konnte von der unteren Kommunalaufsichtsbehörde für beide geplanten Neuregelungen in der Verbandssatzung erteilt werden, weil in diesem Zusammenhang vom Zweckverband formalrechtliche Gesichtspunkte beachtet wurden und sich auch aus inhaltlichen Gründen

(8)

keine Anhaltspunkte ergeben, die die untere Kommunalaufsichtsbehörde veranlassen können, die vom Zweckverband mit Schreiben vom 10.05.2005 beantragten Genehmigung zu versagen.

1. Im Zusammenhang mit dem Satzungsgebungsverfahren für die 3. Änderungssatzung vom 09.05.2005 sind vom Zweckverband die erforderlichen formalrechtlichen Gesichtspunkte (ordnungsgemäß vorbereitete und durchgeführte Sitzung der Verbandsversammlung, Ausfertigung des Satzungstextes) beachtet worden.

Insbesondere bei der Beschlussfassung haben sich die jeweils erforderlichen Mehrheiten ergeben. Nach § 20 Abs. 1 S. 1 GKG bedürfen Änderungen der Verbandsaufgaben einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl der Verbandsversammlung sowie einer einstimmigen Beschlussfassung. Beitritt und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern müssen gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 GKG von der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl beschlossen werden.

2. Schließlich gibt es weder für die Änderung der Verbandsaufgabe noch für die Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit des Zweckverbandes materiellrechtliche Gesichtspunkte, die eine Versagung der Genehmigung rechtfertigen können.

a) Im Rahmen der materiellrechtlichen Voraussetzungen ist zu berücksichtigen, dass bei der kommunalen Gemeinschaftsarbeit, worunter auch die Tätigkeit eines Zweckverbandes fällt (§ 1 Abs. 2 GKG), die Städte und Gemeinden die Organisationsgewalt besitzen (vgl. § 1 Abs. 1 S. 1 GKG) und deshalb grundsätzlich die Entscheidungsgewalt haben über Inhalt und Umfang der Aufgaben, die vom einem Zweckverband zu erfüllen sind. Von dieser Entscheidungsbefugnis haben die Verbandsmitglieder durch die 3. Änderungssatzung vom 09.05.2005 wieder Gebrauch gemacht und ermöglichen es dem Zweckverband, nach Inkrafttreten dieser Satzung im Rahmen von Vereinbarungen Dienstleistungen auch im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung zu erbringen.

Durch das Genehmigungserfordernis nach § 20 Abs. 4 S. 1 GKG behält sich der Staat allerdings eine Einflussmöglichkeit bei der Festlegung von Aufgaben vor, die von Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung auf andere Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung weiter übertragen werden (Kondominium). Für die untere Kommunalaufsichtsbehörde gibt es allerdings keine Gründe, die aus ihrer Sicht dem Willen der Verbandsmitglieder entgegenstehen, dem Zweckverband den Abschluss von Verträgen zu ermöglichen, die sich auch auf die Niederschlagswasserbeseitigung beziehen.

b) Auch bei der Festlegung der örtlichen Zuständigkeit eines Zweckverbandes gelten die Grundsätze, die im Zusammenhang mit der Bestimmung der Aufgaben eines Zweckverbandes dargelegt wurden. d.h. es obliegt prinzipiell der Organisationsgewalt der Verbandsmitglieder, den örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Zweckverbandes festzulegen.

Unter Berücksichtigung von § 20 Abs. 4 S. 3 GKG muss aber gewährleistet sein, dass in dem Bereich, der aus der örtlichen Zuständigkeit des Zweckverbandes herausgenommen wird, auch nach der Statusänderung die Aufgaben erledigt werden, die bis zur Statusänderung vom Zweckverband erfüllt wurden. Dies ist hier der Fall.

Die Gemeinde Melchow beabsichtigt, zum 01.07.2005 im Wasser- und Abwasserzweckverband Panke/Finow, Sitz: Bernau bei Berlin Verbandsmitglied zu werden, wobei dessen örtliche Zuständigkeit hinsichtlich Gemeinde Melchow sich auf die Melchower Ortsteile Melchow und Schönholz beschränken wird. Der WAV Panke/Finow hat durch seine 4. Änderungssatzung vom 10.12.2004 zu seiner Verbandssatzung vom 16.07.1997 die entsprechenden Entscheidungen getroffen, das entsprechende Verwaltungsverfahren (Genehmigung nach § 20 Abs. 4 S. 1 GKG, öffentliche Bekanntmachung) wird gegenwärtig von der unteren Kommunalaufsichtsbehörde betrieben und zeitgerecht abgeschlossen.

Die Gemeinde Melchow bleibt wegen ihres Ortsteils Spechthausen noch Mitglied im Zweckverband. Ihr Ausscheiden ist allerdings beabsichtigt, sobald der Gebietsänderungsvertrag nach § 9 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl Bbg I S. 154) zwischen ihr und der Stadt Eberswalde über den Wechsel des Ortsteils Spechthausen von Melchow nach Eberswalde wirksam ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder, Logenstr. 6 in 15230 Frankfurt/Oder schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

gez. Ihrke Landrat

(9)

Haushaltssatzung des Landkreises Barnim für das Haushaltsjahr 2005

Aufgrund der §§ 76 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 63 ff. LKrO des Landes Brandenburg wird durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Barnim vom 24.11.2004 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 163.935.700 € in der Ausgabe auf 163.935.700 € 2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 15.237.300 €

in der Ausgabe auf 15.237.300 €

festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 €

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 14.670.400 € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 10.000.000 €

§ 3

Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfes wird von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erhoben. Der Umlagesatz wird auf 38,83 v. H. der Umlage- grundlagen festgesetzt. Die Kreisumlage ist monatlich zum 15. Kalendertag des Monats durch Heranziehungs- bescheid zu erheben.

§ 4

Entsprechend § 79 Gemeindeordnung gelten Mindereinnahmen und Mehrausgaben als geringfügig, wenn sie die Größenordnung von 5 % des Gesamthaushaltsvolumens nicht überschreiten. Bei Überschreitung ist eine Nachtragssatzung zu erlassen.

§ 5

Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar und

unvorhersehbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Ausgaben entscheidet der Kämmerer bei Ausgaben bis 100.000 €, sie sind dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen. Über- und außerplan- mäßige Ausgaben ab 100.000 € sind dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen und bedürfen der Zustimmung des Kreistages.

Eberswalde, 12.05.2005

gez. Bodo Ihrke Landrat

Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung 2005 und in die Anlagen nehmen. Die Haushaltssatzung 2005 liegt in der Kreisverwaltung Barnim in Eberswalde, Rudolf- Breitscheid- Str. 36, Zimmer 409, in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, aus.

Die vorstehende Haushaltssatzung des Landkreises Barnim für das Haushaltsjahr 2005 vom 12.05.2005 enthält als genehmigungspflichtigen Teil den festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 14.670.400 €. Diese wurden mit Datum vom 11.05.2005 (Gesch.Z.: III/2-53-02/60) vom Ministerium des Innern genehmigt. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2005 im Amtsblatt Nr.14/2004 vom 10.12.2004 ist damit gegenstandslos.

Eberswalde, 12.05.2005 gez. Bodo Ihrke Landrat

(10)

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Ausländerbeiratswahl am 24. Juli 2005

1. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02. Juli 2005 einen Wahlschein.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und einen Wahlschein hat.

2. Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 04.07. bis 08.07.2005 während der Dienststunden von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Dienstag bis 18.00 Uhr bei der Wahlbehörde Heegermühler Str. 75, Haus II, Zimmer 410 eingesehen werden.

3. Jeder Wähler hat in dieser Zeit das Recht, Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bzw.

Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu stellen. Das gilt auch für bereits Eingebürgerte, die aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten durften.

4. Nähere Hinweise darüber, wie die Wählerin/ der Wähler die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.

Eberswalde, den 25. Mai 2005

gez. Böttger Wahlleiterin

Öffentliche Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde zum Betrieb von Kleinkläranlagen

Gemäß Punkt 11 der für das Land Brandenburg geltenden Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen vom 28.03.2003 hat die untere Wasserbehörde für alle vor diesem Termin rechtmäßig errichteten und betriebenen Kleinkläranlagen bis zum 31. Dezember 2005 eine Beurteilung der Zulässigkeit der Verlängerung oder Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Nutzungsgenehmigung und damit der Zulässigkeit des weiteren Betriebes dieser Anlagen vorzunehmen.

Alle Eigentümer bzw. Betreiber von Kleinkläranlagen mit Standort im Landkreis Barnim werden demzufolge gemäß § 21 Wasserhaushaltsgesetz aufgefordert, die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen

- Anschrift des Eigentümers bzw. Betreibers der Anlage

- Anschrift des Standortes der Anlage mit Übersichtsplan, Flur, Flurstück - Genehmigungs- bzw. Erlaubnisbescheid

- Angaben zum Anlagentyp (Kurzbeschreibung)

bis zum 30.09.2005 beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Heegermühler Str. 75, 16225 Eberswalde vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Anlageneigentümer bzw. –betreiber, welche der Aufforderung in der angegebenen Frist nicht folgen

- eine Ordnungswidrigkeit begehen und entsprechend rechtlich belangt werden können und - ihre Kleinkläranlage ab dem 01.01.2006 nicht mehr betreiben dürfen.

Rückfragen können persönlich zu den Sprechzeiten bzw. telefonisch unter 03334/214 – 528 an die untere Wasserbehörde gerichtet werden.

gez. Schulz

Amtsleiterin des Landwirtschafts- und Umweltamtes

(11)

Öffentliche Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Panketal

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Panketal hat auf ihrer zweiten Sitzung im Jahr 2005 am 17.05.2005 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss zur Beschlussvorlage 02/2005

Datum der Ausfertigung der Urkunde: 18.05.2005

Betreff: Vorschlag für einen Wirtschaftsprüfer zur Prüfung des Jahresabschlusses 2004

Bezug: § 117 Abs. 3 Satz 3 GO

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt, die „RATIONAL GmbH“ Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Potsdam, Herrn Christian Rindfleisch, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 zu beauftragen.

Der Beschluss wurde mit 22 Stimmen gefasst.

Panketal, 18.05.2005

gez. Steffi T h e d e Verbandsvorsteherin

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Panketal hat auf ihrer zweiten Sitzung im Jahr 2005 am 17.05.2005 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss zum Antrag der Gemeinde Panketal 03/2005 Datum der Ausfertigung der Urkunde: 18.05.2005

Betreff: Wiederwahl der Verbandsvorsteherin

Bezug: Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Panketal vom 20. 10. 2003 § 13 Absatz 2

Beschluss:

Die Gemeinde Panketal beantragt, dass die Verbandsvorsteherin, Frau Steffi Thede, gem. § 13

der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Panketal vom 20.10.2003 als Verbandsvorsteherin wiedergewählt wird.

Der Beschluss wurde mit 22 Stimmen gefasst.

Panketal, 18.05.2005

gez. Steffi T h e d e Verbandsvorsteherin

(12)

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Panketal hat auf ihrer zweiten Sitzung im Jahr 2005 am 17.05.2005 folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss zur Beschlussvorlage 04/2005

Datum der Ausfertigung der Urkunde: 18.05.2005

Betreff: Bauvorhaben SCSO 0102

Kanalisation Birkbuschstraße und Einzugsgebiet Stadt Bernau bei Berlin OT Schönow

Bezug: Wirtschaftsplan vom 27.09.2004 für das Wirtschaftsjahr 2005 / Investitionsplan

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Panketal stimmt der Durchführung des oben bezeichneten Bauvorhabens zu.

Der Auftrag wird an die Firma

ADAMS Bau GmbH

Ebelstraße 38/40, 14959 Trebbin

vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Marco Zimmer, vergeben.

Der Beschluss wurde mit 22 Stimmen gefasst.

Panketal, 18.05.2005

gez. Steffi T h e d e Verbandsvorsteherin

Bekanntmachungen der Sparkasse Barnim

Sparkasse Barnim Eberswalde, 24 .05.2005

A U F G E B O T Die Sparkassenbücher Nr.: 6120120724

6503264400 sind in Verlust geraten. Sie werden hiermit aufgeboten.

Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten ihre Rechte anzumelden, andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Sparkasse Barnim Der Vorstand

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