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Amtsblatt für den Landkreis Barnim Jg.2005, Heft 04

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Inhalt Amtsblatt Nr. 4/2005 vom 23.03.2005 Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen des Landkreises Barnim

• Bekanntmachung zu den Beschlüssen der 9. Sitzung des Kreistages Barnim am 09. März 2005

• Bekanntmachung zur Wahl des Ausländerbeirates im Wahlgebiet Barnim

• Bekanntmachung der 2. Vereinbarung über die Festsetzung von Entgelten im Rettungsdienst für den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2002

• Bekanntmachung der 1. Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes für den Landkreis Barnim Bekanntmachungen der Sparkasse Barnim

• Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2003 der Sparkasse Barnim

• Aufgebot der Sparkasse Barnim

• Kraftloserklärung der Sparkasse Barnim

B

E K A N N T M A C H U N G

zu den Beschlüssen

der 9. Sitzung des Kreistages Barnim am 09.03.05

In öffentlicher Sitzung angenommene Anträge:

Nr. des Beschlusses: 148-9/05 Nr. des Antrages: I-30-09/05

Thema des Antrages: Ergänzungsbericht zur Situation der Wasser- und

Abwasserzweckverbände im Gebiet des Landkreises Barnim (Ergänzung Zweckverbandsbericht 2004)

Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Der Ergänzungsbericht – Drucksache I-30-09/05 – wird zurückgewiesen.

2. Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 26.11.2004 – Beschluss-Nr. 137-7/04 – ist dem Kreistag ein überarbeiteter Bericht vorzulegen, der zuvor im A 5 beraten werden soll.

Nr. des Beschlusses: 149-9/05 Nr. des Antrages: I-30-11/05

Thema des Antrages: Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Eberswalde und der Gemeinde Chorin

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag des Landkreises Barnim befürwortet den zwischen der Stadt Eberswalde und der Gemeinde Chorin abgeschlossenen

(2)

Gebietsänderungsvertrag

Nr. des Beschlusses: 150-9/05 Nr. des Antrages: I-30-10/05

Thema des Antrages: Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Eberswalde

und der Gemeinde Melchow bezüglich des Ortsteils Spechthausen Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag des Landkreises Barnim befürwortet die zwischen der Stadt Eberswalde und der Gemeinde Melchow vereinbarte Gebiets- änderung zum Wechsel des bisherigen Ortsteils Spechthausen der Gemeinde Melchow in die Stadt Eberswalde.

Nr. des Beschlusses: 151-9/05 Nr. des Antrages: I-20-33/05

Thema des Antrages: Änderungen des Haushaltsplanes 2005 gemäß der Zuordnungs- vorschriften des Gliederungs- und Gruppierungsplanes der VV Gliederung und Gruppierung zur Gemeindehaushaltsverordnung Brandenburg durch die neuen Regelungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag beschließt die Änderungen der Gliederungen und Gruppierungen mit den entsprechenden Haushaltsansätzen in den Haushaltsplan 2005 einzuarbeiten.

Nr. des Beschlusses: 152-9/05 Nr. des Antrages: I-4/05

Thema des Antrages: 2. Vereinbarung über die Festsetzung von Entgelten im Rettungsdienst für den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2002 Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag stimmt dem Abschluss der 2. Vereinbarung über die Festsetzung von Entgelten im Rettungsdienst für den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2002 zu.

Nr. des Beschlusses: 153-9/05 Nr. des Antrages: I-32-7/05

Thema des Antrages: 1. Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes für den Landkreis Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag Barnim beschließt die 1. Fortschreibung des Rettungs- dienstbereichsplanes für den Landkreis Barnim.

Nr. des Beschlusses: 154-9/05 Nr. des Antrages: II-40/41-8/04

Thema des Antrages: Gebührensatzung des Landkreises Barnim für die Musikschulen Beschlossene

Antragsformulierung: Die Gebührensatzung des Landkreises Barnim für die Musikschulen wird beschlossen.

Nr. des Beschlusses: 155-9/05 Nr. des Antrages: II-40/41-12/04

Thema des Antrages: Gebührensatzung des Landkreises Barnim für die Kreisvolkshochschule

Beschlossene

Antragsformulierung: Die Gebührensatzung des Landkreises Barnim für die Kreisvolks- hochschule Barnim wird beschlossen.

Nr. des Beschlusses: 156-9/05 Nr. des Antrages: II-40/41-18/05

Thema des Antrages: Namensänderung der Allgemeinen Förderschule Bernau Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag beschließt die Umbenennung des Namens der Allgemeinen Förderschule Bernau von „Schule am Stadtpark“

in den Namen „Schule im Nibelungenviertel“.

(3)

Nr. des Beschlusses: 157-9/05 Nr. des Antrages: II-51-17/05

Thema des Antrages: Jugendförderplan 2004/2005 Beschlossene

Antragsformulierung: Der Jugendförderplan 2004/2005 des Landkreises Barnim wird nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltes beschlossen.

Nr. des Beschlusses: 158-9/05 Nr. des Antrages: III-61-59/04

Thema des Antrages: Umstufungskonzept des Landkreises Barnim für die gegenwärtig als Straßen von überörtlicher Bedeutung eingestuften

Verkehrswege im Eberswalder Raum im Zusammenhang mit dem Neubau der B 167

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag beschließt:

1. Die L 237 wird im Abschnitt 010 – teilweise – mit einer Länge von ca. 5 km von der L 23 in der Ortslage Britz bis zur neu zu errichtenden B 167 (im Bereich des Ortseingangs Eberswalde) einschließlich eines neu herzustellenden, dreiseitigen

plangleichen Knotens (Britzer Knoten) nach Fertigstellung der B 167n sowie der vom Wasser- und Schifffahrtsamt

veranlassten Umbaumaßnahmen der L 237 im Bereich der Kanalquerung als Kreisstraße übernommen (siehe Karte Anlage 1, mit schematischer Darstellung der Lage des

Knotens). Diese endet somit in südlicher Richtung im Britzer Knoten.

2. Im Falle der Nichtübernahme des Abschnittes 010 der L 293 ("Telekomstraße") in eine gemeindliche Baulast wird eine Übernahme dieses Abschnittes in die Baulast des Landkreises abgelehnt.

3. Im Rahmen seiner verfügbaren Haushaltsmittel stellt der Land- kreis Barnim den beiden betroffenen Gemeinden Eberswalde und Biesenthal Finanzmittel in Höhe von einem Drittel der insgesamt für einen Ausbau des jetzigen Abschnittes 010 der L 293 erforderlichen kommunalen Mitfinanzierungsanteile, maximal insgesamt 300 T€, im Verhältnis der jeweils zu bauenden gemarkungsbezogenen Straßenlänge zur Verfügung, d.h. max. ca. 180 T€ für Eberswalde, max.

ca. 120 T€ für Biesenthal.

4. Für den Bau des Finowfurter Knotens in der Gemeinde Schorf- heide einschließlich seiner Anbindungsstraße zur Walzwerk- straße, OT Finowfurt, stellt der Landkreis im Rahmen seiner verfügbaren Haushaltsmittel der Gemeinde Schorfheide maximal 118 T€ für die Durchführung dieser Baumaßnahme zur Verfügung.

5. Der Landkreis Barnim empfiehlt den Gemeinden Eberswalde, Biesenthal, Schorfheide und Britz dem in der Begründung beschriebenen Umstufungskonzept für die zukünftige Verteilung der Baulasten im Raum Eberswalde zu folgen.

6. Der Landkreis Barnim befürwortet die Verwendung von Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für die Baumaß- nahmen zum Ausbau des Abschnittes 010 der L 293, des Finowfurter Knotens im Zuge der B 167n sowie des Britzer Knotens im Zuge der L 237.

Nr. des Beschlusses: 159-9/05 Nr. des Antrages: SPD/CDU-03/05

Thema des Antrages: Bericht über die Verwendung der 2004 an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege ausgereichten Gelder

Beschlossene

Antragsformulierung: Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag bis zum 30. Juni 2005 einen Bericht über die Verwendung der 2004 an die Träger der

Freien Wohlfahrtspflege ausgereichten Gelder vorzulegen.

Der Bericht soll darüber Auskunft geben, welche und wie viele Maßnahmen, Beratungen, Hilfeleistungen sowie Personalstellen die einzelnen Träger mit dem ihnen gewährten Zuschuss finanziert und durchgeführt haben.

Außerdem soll der Bericht darstellen, welche Effekte die geförderten Maßnahmen ausgelöst haben.

(4)

Nr. des Beschlusses: 160-9/05 Nr. des Antrages: LR-11/05

Thema des Antrages: Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Sicherung der Aufgaben- erfüllung der Behinderten-, Gleichstellungs- und Ausländerbeauf- tragten und des Seniorenbeirates des Landkreises Barnim Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag beschließt, zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Behinderten-, Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragten sowie des Seniorenbeirates des Landkreises Barnim jährlich finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 19.200 € bereitzustellen.

Die haushaltsmäßige Einordnung erfolgt im Einzelplan 0.

Nr. des Beschlusses: 161-9/05 Nr. des Antrages: A 6-09/05

Thema des Antrages: Vergabe der Mittel zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag des Landkreises Barnim beschließt die Vergabe der Fördermittel in der Haushaltsstelle 1.47000.71800 gemäß der beiliegenden Ergebnisübersicht.

Die finanziellen Mittel werden abzüglich 1 % entsprechend dem KT-Beschluss-Nr. 160-9/05 (Vorlage LR-11/05) bewilligt.

Die Ausgabensumme ist auf 415.900 € zu korrigieren.

Nr. des Beschlusses: 162-9/05 Nr. des Antrages: CDU-18/05

Thema des Antrages: Kostenplanung für Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen für eine regionale und überregionale Entwicklung des Barnim Gymnasiums Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag beschließt die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung und Kultur zur Erarbeitung eines Konzeptes.

Nr. des Beschlusses: 163-9/05 Nr. des Antrages: II-51-16/05

Thema des Antrages: Änderungsantrag zum Kreistagsbeschluss 9-2/03 Personelle Besetzung des Jugendhilfeausschusses Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag stimmt der Veränderung der personellen Besetzung des Jugendhilfeausschusses zu.

Nr. des Beschlusses: 164-9/05 Nr. des Antrages: ProBar-04/04

Thema des Antrages: Änderungsantrag zum Kreistagsbeschluss 8-2/03 - personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag beschließt:

Herrn Thomas Peukert als sachkundigen Einwohner im A 2 abzuberufen, berufen wird Herr Péter Vida

Nr. des Beschlusses: 165-9/05 Nr. des Antrages: SPD-4/05

Thema des Antrages: Änderung zum Kreistagsbeschluss 8-2/03,

Personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse des Kreistages Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Der Kreistag beschließt die Abberufung von Herrn Christian Trill (Mandatsniederlegung) als Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A 2).

2. Der Kreistag beschließt die Berufung von Herrn Jörg Dreger als Mitglied im Ausschuss für Haushalt und Finanzen.

Nr. des Beschlusses: 166-9/05 Nr. des Antrages: SPD-5/05

Thema des Antrages: Änderung zum Kreistagsbeschluss 8-2/03,

Personelle Zusammensetzung der Fachausschüsse des Kreistages Barnim

Beschlossene

(5)

Antragsformulierung: 1. Der Kreistag beschließt die Abberufung von Herrn Jörg Dreger als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Senioren und Soziales (A 6).

2. Der Kreistag beschließt die Berufung von Herrn Jürgen Kumm als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Senioren und Soziales (A 6).

In nichtöffentlicher Sitzung angenommener Antrag:

Nr. des Beschlusses: 167-9/05 Nr. des Antrages: I-20-32/05

Thema des Antrages: Veräußerung von Objekten über ein Auktionshaus Beschlossene

Antragsformulierung: I. Der Kreistag Barnim stellt die Entbehrlichkeit der nachstehenden Objekte fest:

a) Joachimsthaler Str. 100, 16230 Britz (leerstehend, ehem.

Berufsschule des SVKE)

b) Geschwister-Scholl-Str. 12, 16348 Klosterfelde (leerstehend, ehem. Altenheim)

c) C.v. Ossietzky Str. 11, 16225 Eberswalde (vermietet an Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Berlin- Brandenburg e.V)

d) Breitscheidstr. 62, 16321 Bernau (vermietet an Firma) e) Breite Str. 126 a, 16225 Eberswalde (vermietet an Lebenshilfe e.V.)

f) Breitscheidstr. 4, 16348 Wandlitz (leerstehend, ehem.

Schullandheim).

II. Nach ergebnisloser Ausschreibung der unter I. a) bis f)

aufgeführten Objekte ist ein Auktionshaus mit der Veräußerung zu beauftragen.

III. Die Veräußerung durch das Auktionshaus ist zum Höchstgebot durchzuführen. Im Übrigen sind die Vorschriften aus dem Runderlass Nr. 09/02 vom 03.07.2002 des MdI des Landes

Brandenburg zu berücksichtigen (Anlage 1 der Vorlage).

IV. Der Kreistag Barnim erteilt zur Kaufpreisfinanzierung und für mögliche Investitionen am Kaufobjekt eine Belastungsvollmacht nach Maßgabe des Runderlasses 12/01 vom 16.11.01 des MdI des Landes Brandenburg.

Zur Kenntnis genommen:

Nr. des Antrages: I-20-29/04

Thema des Antrages: Informationsvorlage - Beteiligungsbericht des Landkreises Barnim mit den Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2002

Nr. des Antrages: I-20-30/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage - Beteiligungsbericht des Landkreises Barnim mit den Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2003

Nr. des Antrages: A 1-10/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage - Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 7. und 9. Sitzung des Kreistages –

öffentlicher Teil

Nr. des Antrages: A 1-9/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage - Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 7. und 9. Sitzung des Kreistages –

nichtöffentlicher Teil

gez. Bender

Vorsitzender des Kreistages

Öffentliche Bekanntmachung

(6)

Wahlgebiet Barnim

Wahlbekanntmachung gemäß § 26 BbgKWahlG und § 31 BbgKWahlV in Verbindung mit

§ 18 a der Hauptsatzung des Landkreises Barnim in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12.01.2005

Für die Wahl des Ausländerbeirates im Landkreis Barnim am 24.07.2005 gebe ich nachfolgend bekannt:

1. Gemäß § 18 a Absatz 1 der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Barnim werden neun Mitglieder des Ausländerbeirates gewählt.

2. Die Wahl wird in einem Wahlkreis durchgeführt.

3. Wahlvorschläge können von ausländischen Listenvereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen eingereicht werden. Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist der Wahlleiterin spätestens am siebenundvierzigsten Tag vor der Wahl schriftlich anzuzeigen. Die Wahlvorschläge sind bis zum 38. Tag vor der Wahl, dem 16.06.2005,15.00 Uhr, bei der Wahlleiterin in 16225 Eberswalde, Heegermühler Straße 75 Kreisverwaltung Barnim, Zimmer 410, einzureichen. Entsprechend § 28 BbgKWahlG zur Wahl des Ausländerbeirates darf der Wahlvorschlag mehrere Bewerber/innen, mindestens eine/n Bewerber/in, enthalten.

Im Wahlgebiet Barnim beträgt die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/innen im Wahlkreis 14 Personen.

4. Zur Wahl des Ausländerbeirates muss jeder Wahlvorschlag von mindestens fünf wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die persönliche überprüfbare Unterschrift der wahlberechtigten Personen, die einen Wahlvorschlag unterstützen wollen, sind von der Wahlbehörde (Ausländerbehörde) zu prüfen.

Jede wahlberechtigte Person kann für das Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Die Unterstützung des Wahlvorschlages durch die Bewerber/innen selbst ist unzulässig.

5. Gemäß § 28 des BbgKWahlG zur Wahl des Ausländerbeirates muss der Wahlvorschlag beinhalten:

a) Namen, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort und die Anschrift eines jeden Bewerbers/einer jeden Bewerberin,

b) die schriftliche Zustimmungserklärung des Bewerbers/der Bewerberin, ein- schließlich einer Bescheinigung der zuständigen Wahlbehörde, ob die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt werden,

Alle erforderlichen Unterlagen zur Einreichung eines Wahlvorschlages sind bei der Wahlleiterin erhältlich.

gez. Böttger Wahlleiterin

Bekanntmachung der 2. Vereinbarung über die Festsetzung von Entgelten im Rettungsdienst für den Zeitraum 01.04. bis 31.12.2002

2. Vereinbarung

zwischen

dem Landkreis Barnim vertreten durch den Landrat Herrn Bodo Ihrke und den Vorsitzenden des Kreistages, Herrn Bender

Heegermühler Str. 75 16225 Eberswalde

- nachfolgend Landkreis genannt - und

1. der AOK – Die Gesundheitskasse für das Land Brandenburg,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Wolfgang Niebuhr, Potsdamer Straße 20, 14513 Teltow

2. dem VdAK/AEV, Landesvertretung Brandenburg,

vertreten durch den Leiter der Landesvertretung, Herrn Lothar Bochat, Hans-Thoma-Str. 11, 14467 Potsdam

3. dem BKK-Landesverband Ost, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Herrn Axel Wald, Kaiserin-Augusta-Allee 104, 13629 Berlin

4. der IKK Brandenburg und Berlin, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand, Herrn Enrico Kreutz,

(7)

Ziolkowskistr. 6, 14480 Potsdam

5. der LKK Mittel- und Ostdeutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Ullrich Schröder,

Hoppegartener Str. 100, 15366 Hönow

6. der Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Verwaltungsstellenleiter, Herrn Hans-Joachim Röttger

August-Bebel-Str. 85, 03046 Cottbus - nachfolgend Krankenkassen genannt.

Die Parteien haben mit Wirkung zum 01.04.2001 die „Vereinbarung über die Festsetzung von Entgelten im Rettungsdienst“ abgeschlossen. Der Landkreis hatte seine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung, bis zum 31.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2002 eine Satzung zu erlassen (§ 7 der Vereinbarung), nicht erfüllt. Eine entsprechende Satzung wurde erst zum 01.01.2003 erlassen.

Im Rahmen der mit der Umstrukturierung des Rettungsdienstes im Landkreis seit Anfang 2002 einhergehenden Prüfung der Abrechnungen der bisherigen Leistungserbringer im Rettungsdienst durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wurden von 1997 bis 2002 erhebliche Überschüsse zugunsten der ehemaligen Leistungserbringer im Rettungsdienst ermittelt.

Die Krankenkassen erhoben gegen alle nach dem 01.04.2002 ergangenen Gebührenbescheide Widerspruch und machten in großem Umfang Gegenforderungen gegenüber dem Landkreis geltend.

Der Landkreis und die Krankenkassen vereinbaren nunmehr zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche folgende Regelung:

§ 1

(1) Die Gesamtkosten des Rettungsdienstes für das Jahr 2002 betragen maximal

5.570.042 €. Die Krankenkassen haben für das Jahr 2002 bereits einen Betrag in Höhe von 1.368.426 € bezahlt, so dass noch offene Kosten in Höhe von 4.201.616 € bestehen.

(2) Als Ausgleich der durch das Rechnungsprüfungsamt für den Zeitraum 1997 – 2002 festgestellten Gewinne wird den Krankenkassen ein Betrag in Höhe von 2.048.381 € angerechnet. Der Landkreis kann daher von den Krankenkassen für das Jahr 2002 nur noch einen Betrag in Höhe von 2.153.235 € beanspruchen (4.201.616 € abzüglich 2.048.381 €).

(3) Unter Berücksichtigung der bis zum 31.03.2002 auf Basis der Vereinbarung vom 01.04.2001 gezahlten Beträge und des Verrechnungsbetrages gemäß Abs. 2 vereinbaren die Krankenkassen und der Landkreis für die Zeit vom 01.04.2002 bis zum 31.12.2002 folgende Entgelte:

Landkreis Barnim

KTW: 70,10 EURO Grundpauschale 0,22 EURO ab 1. km zusätzlich

RTW: 70,10 EURO Grundpauschale 0,22 EURO ab 1. km zusätzlich

NEF: 70,10 EURO Grundpauschale 0,22 EURO ab 1. km zusätzlich NAP: 95,00 EURO

(4) Die vereinbarten Entgelte gelten nur für Leistungen, die in der Zeit vom 01.04.2002 bis 31.12.2002 erbracht worden sind. Die vereinbarten Entgelte ergeben für diesen Zeitraum den Gesamtgebührenbetrag in Höhe von 2.153.235 €. Der Landkreis darf bei den Versicherten der o. g. Krankenkassen keinen Mehrbetrag geltend machen.

§ 2

(1) Die gegenüber den o. g. Krankenkassen erlassenen Gebührenbescheide für Leistungen

des Rettungsdienstes aus der Zeit 01.04.2002 bis 31.12.2002 gelten auf der Grundlage dieser Vereinbarung als zurückgenommen und werden neu berechnet. Den entsprechenden Widersprüchen der Krankenkassen gegen die Bescheide wird hiermit abgeholfen.

(2) Die o. g. Krankenkassen, die für den Zeitraum 01.04.2002 bis 31.12.2002 keine oder nur zum Teil Gebühren bezahlt haben, zahlen an den Landkreis die Gebühren für diesen Zeitraum innerhalb von 12 Wochen nach Zugang der auf der Grundlage dieser Vereinbarung neu erstellten Bescheide.

(8)

(3) Soweit Gebührenbeträge durch o. g. Krankenkassen beglichen wurden, die diesen Zeitraum betreffen,

erfolgt eine Erstattung der sich nach den Entgelten dieser Vereinbarung ergebenden Differenz an die jeweilige Krankenkasse innerhalb von 12 Wochen.

Teltow, den 09.03.2005

Landkreis Barnim gez. Bodo Ihrke

Landrat

gez. W. Bender

Vorsitzende des Kreistages

AOK - Die Gesundheitskasse

für das Land Brandenburg gez. W. Niebuhr

VdAK/AEV,

Landesvertretung Brandenburg gez. Bochat

BKK-Landesverband Ost gez. Ziebeil

IKK Brandenburg und Berlin gez. Kreutz

LKK Mittel- und Ostdeutschland gez. i.A. Helm

Bundesknappschaft,

Verwaltungsstelle Cottbus gez. Röttger

Bekanntmachung der 1. Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes für den Landkreis Barnim

I.

Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes

Der Rettungsdienstbereichsplan für den Landkreis Barnim vom 27.11.2002 (KT-Beschluss-Nr. 545- 29/02) wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt neu gefasst:

„0. Gliederung S.02

1. Allgemeine Grundlagen S.03

2. Rettungswachen und Rettungswachenbereiche S.03

2.1 Rettungswache Eberswalde West S.04

2.2 Rettungswache Eberswalde Ost S.05

2.3 Rettungswache Bernau S.05

2.4 Rettungswache Seefeld S.07

2.5 Rettungswache Zerpenschleuse S.07

2.6 Rettungswache Althüttendorf S.08

2.7 Rettungswache Parstein S.09

2.8 Rettungswache Basdorf S.10

3. Notarztsystem und Notarztversorgungsbereiche S.11

3.1 Notarzt-Bereich Barnim Nord S.11

(9)

3.2 Notarzt-Bereich Barnim Süd S.12 4. Standorte und Versorgungsbereiche des Krankentransportes (KT) S.12

4.1 KT-Bereich Barnim Nord S.12

4.2 KT-Bereich Barnim Süd S.12

5. Anzahl und Art der vorzuhaltenden Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge S.13

5.1 Rettungswache Eberswalde West S.13

5.2 Rettungswache Eberswalde Ost S.14

5.3. Rettungswache Bernau S.14

5.4 Rettungswache Seefeld S.14

5.5 Rettungswache Zerpenschleuse S.14

5.6 Rettungswache Althüttendorf S.14

5.7 Rettungswache Parstein S.15

5.8 Rettungswache Basdorf S.15

5.9 Notarztstandort Eberswalde S.15

5.10 Notarztstandort Bernau S.15

5.11 Wasserrettung / Sofortreaktion S.15

5.12 Reservefahrzeuge S.15

6. Personelle Besetzung und sachliche Ausstattung des RD S.15

7. Wasserrettung S.16

8. Luftrettung S.16

9. Sofortreaktion S.16

9.1 Maßnahmeplan Sofortreaktion S.17

9.2 Leitender Notarzt (LNA) S.17

9.3 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgLRD) S.17

10. integrierte Leitstelle / Disposition S.18

10.1 integrierte Leitstelle S.18

10.2 Dispositionsstrategie / Dispositions- und Ausrückzeit S.18

11. Aufnahmekrankenhäuser S.19

12. Finanzierung S.20

13. Rettungsdienstbereichsbeirat (RDB-Beirat) S.20

14. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst S.20

15. Maßnahmen zur Qualitätssicherung / Fortbildung S.21

16. Zusammenarbeit mit dem Land Berlin (Notfallrettung) S.21

17. In-Kraft-Treten / Fortschreibung S.21"

2. Ziffer 1 wird wie folgt neu gefasst:

„1. Allgemeine Grundlagen

Grundlage des Rettungsdienstbereichsplans für den Landkreis Barnim ist § 4 (4) des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG) vom 8. Mai 1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2004. Danach sind die Landkreise Träger des Rettungsdienstes in ihren Gebieten.

Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Land Berlin ist das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung vom 10. Juli 2003.

Danach können die Träger des Rettungsdienstes des Landes Brandenburg und die Berliner Feuerwehr öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Notfallrettung abschließen.

Der Rettungsdienst umfasst die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung, den Krankentransport und die Sofortreaktion in besonderen Fällen (§ 1 (2) BbgRettG).

Der vorliegende Rettungsdienstbereichsplan legt unter Berücksichtigung einheitlicher Grundsätze und Maßstäbe die bedarfsgerechte rettungsdienstliche Infrastruktur und die wirtschaftliche Durchführung eines effizienten und flächendeckenden Rettungsdienstes fest.“

3. In Ziffer 2 wird der Absatz 6 wie folgt neu gefasst:

„Karten mit Darstellungen der Abgrenzungen der RW-Bereiche im Landkreis Barnim sind als Anlagen 2.-I, 2.1-I, 2.2-I, 2.3-I, 2.4-I, 2.5-I, 2.6-I, 2.7-I und 2.8-I beigefügt.

4. In Ziffer 2.3 wird die Ortsbezeichnung wie folgt neu gefasst:

„2.3 Rettungswache Bernau Lage: 16321 Bernau bei Berlin“

5. In Ziffer 2.4 wird die Ortsbezeichnung wie folgt neu gefasst:

„2.4 Rettungswache Seefeld

(10)

Lage: 16356 Werneuchen OT Seefeld-Löhme“

6. In Ziffer 2.5 wird die Ortsbezeichnung wie folgt neu gefasst:

„2.5 Rettungswache Zerpenschleuse

Lage: 16348 Gemeinde Wandlitz OT Zerpenschleuse“

7. In Ziffer 2.7 wird die Ortsbezeichnung wie folgt neu gefasst:

„2.7 Rettungswache Parstein

Lage: 16248 Gemeinde Parsteinsee OT Parstein“

8. In Ziffer 2.8 wird die Ortsbezeichnung wie folgt neu gefasst:

„2.8 Rettungswache Basdorf

Lage: 16352 Gemeinde Wandlitz OT Basdorf“

9. In Ziffer 3.1 wird die Ortsbezeichnung wie folgt neu gefasst:

„3.1 Notarztbereich Barnim Nord

Standort: 16225 Eberswalde, Rudolf-Breitscheid-Straße 100, Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus.“

10. In Ziffer 3.2 wird die Ortsbezeichnung wie folgt neu gefasst:

„3.2 Notarztbereich Barnim Süd

Standort: 16321 Bernau bei Berlin, Jahnstraße 43"

11. Ziffer 4 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„4. Standorte und Versorgungsbereiche des Krankentransportes

Der Krankentransport (KT) hat betreuungspflichtigen Personen (Kranken, Verletzten und Hilfsbedürftigen), die keine Notfallpatienten sind, die notwendige Hilfe zu leisten und sie nach der ärztlichen Beurteilung mit einem Krankentransportfahrzeug zu befördern.“

12. Ziffer 5 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Alle einzusetzenden Fahrzeuge stehen im Eigentum des mit der Durchführung des Rettungsdienstes Beauftragten.“

13. Ziffer 5 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:

„Darüber hinaus sind im notwendigen Umfang Reservefahrzeuge vorzuhalten.“

14. In Ziffer 5.2 wird die Vorhaltung für den Krankentransport wie folgt neu gefasst:

„Für das Krankentransportaufkommen im KT-Bereich Barnim Nord werden in Eberswalde regelmäßig vorgehalten:

1 KTW, Montag bis Freitag, 07:00 bis 13:00 Uhr,

Samstag, 08:00 bis 14:00 Uhr, 1 KTW, Montag bis Freitag, 09:00 bis 15:30 Uhr.“

15. In Ziffer 5.3 wird die Vorhaltung für den Krankentransport wie folgt neu gefasst:

„Für das Krankentransportaufkommen im KT-Bereich Barnim Süd werden in Bernau regelmäßig vorgehalten:

1 KTW, Montag bis Sonntag, 07:00 bis 07:00 Uhr, als MZF für Notfallrettung und Krankentransport,

1 KTW, Montag bis Freitag, 07:00 bis 14:00 Uhr, 1 KTW, Montag bis Freitag, 08:30 bis 16:30 Uhr.“

16. Ziffer 5.11 wird wie folgt neu gefasst:

„5.11 Wasserrettung / Sofortreaktion

Für die Wasserrettung und die Sofortreaktion werden im Landkreis Barnim vorgehalten:

(11)

2 Mehrzweckboote (MZB) 2 Trailer für MZB

1 Fahrzeug für den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst / Leitenden Notarzt“

17. Ziffer 6 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Nach dem gegenwärtigen Stand ergeben sich für die personelle Besetzung der oben unter 5.1 bis 5.10 genannten Rettungs- und Krankentransportmittel 102 Mitarbeiterplanstellen. Notwendige Anpassungen aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund des sich verändernden Einsatzaufkommens sind möglich.“

18. Ziffer 8 wird wie folgt neu gefasst:

„8. Luftrettung

Die Sicherstellung der Luftrettung ist Aufgabe des Landes Brandenburg. Alle Einsätze von Luftrettungsmitteln im Land Brandenburg sind gemäß der Dienstanweisung des MASGF für den Einsatz von Rettungshubschraubern und Verlegungshubschraubern im Land Brandenburg abzuwickeln. Gemäß dieser Dienstanweisung sind derzeit folgende Rettungshubschrauber für das Gebiet des Landkreises Barnim zuständig:

- Rettungshubschrauber „Christoph 33“ Senftenberg, - Rettungshubschrauber „Christoph 35“ Brandenburg,

- Rettungshubschrauber „Christoph 49“ Bad Saarow („SAR 96“), - Intensivtransporthubschrauber „Christoph 71“ Senftenberg.

Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Luftrettung können darüber hinaus eingesetzt werden:

- Rettungshubschrauber „Christoph 31“ Berlin (Charité Campus B. Franklin), - Intensivtransporthubschrauber „Berlin“ Berlin (Tempelhof).“

19. Die Überschrift der Ziffer 10 wird wie folgt neu gefasst:

„10. integrierte Leitstelle / Disposition“

20. Ziffer 10.1 wird wie folgt neu gefasst:

„10.1 integrierte Leitstelle

Im Landkreis Barnim besteht eine integrierte Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Eberswalde (Leitstelle).

Die Leitstelle koordiniert und leitet den Einsatz aller aktuell vorgehaltenen Rettungsmittel im Rettungsdienstbereich.

Hierzu gehören insbesondere die Fahrzeuge des Rettungsdienstes (RTW, NEF und KTW), der Einsatz von Sondereinsatzgruppen (Komponenten des Katastrophenschutzes) sowie die Luft- und Wasserrettung.

n der Leitstelle sind zwei Tischfunktionen ständig zu besetzen. Darüber hinaus kann eine dritte Tischfunktion zeitlich begrenzt so besetzt werden, dass in Spitzenbelastungszeiten eine reibungslose Bearbeitung aller Dispositionsaufgaben gewährleistet ist. Im Großschadens- oder Katastrophenfall ist zwingend mindestens eine weitere Tischfunktion zu besetzen.“

21. Ziffer 11 wird wie folgt neu gefasst:

„11. Aufnahmekrankenhäuser

Als Aufnahmekrankenhäuser werden festgelegt:

- Evangelisch-Freikirchliches Krankenhaus und Herzzentrum Brandenburg in Bernau, - Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus Eberswalde,

- Landesklinik Eberswalde.

Bei ärztlicher Indikation oder aus sonst wichtigem Grund sind Abweichungen möglich (z. B. Rettungsstelle Buch, Rettungsstelle Schwedt).“

22. Ziffer 13 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Gemäß § 7 (BbgRettG) wird für den LK Barnim ein Rettungsdienstbereichsbeirat gebildet. Als dessen beschließende Mitglieder werden durch den Kreistag Barnim namentlich berufen:

- je ein Kreistagsmitglied oder eine Bürgerin/ein Bürger des Landkreises als Vertretung der jeweiligen Fraktion des Kreistages Barnim,

(12)

- der Ärztliche Leiter Rettungsdienst Landkreis Barnim, - ein Mitglied als Vertreter der/des Leistungserbringer/s, - ein Mitglied als Vertreter der Kreisverwaltung,

- je ein Mitglied als Vertreter der Notarzt-gestellenden KH (siehe Punkt 3.).“

23. Nach Ziffer 15 wird als Ziffer 16 neu eingefügt:

„16. Zusammenarbeit mit dem Land Berlin im Bereich der Notfallrettung

Der Landrat des Landkreises Barnim wird ermächtigt, auf Grundlage des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung eine öffentlich- rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Notfallrettung zwischen dem Landkreis Barnim und dem Land Berlin abzuschließen.

Diese Vereinbarung bedarf der vorherigen Zustimmung des Rettungsdienstbereichsbeirates.“

24. Die bisherige Ziffer 16 wird Ziffer 17.

25. In Ziffer 17 wird als 3. Absatz neu aufgenommen.

„Die 1. Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes für den Landkreis Barnim wurde durch den Kreistag des Landkreises Barnim in seiner Sitzung vom 09.03.2005 beschlossen. Die darin enthaltenen Änderungen treten zum 01.03.2005 in Kraft.“

26. In Ziffer 17 werden die bisherigen Absätze 3 und 4 jetzt Absätze 4 und 5.

II.

In-Kraft-Treten der Änderungen

Die vorstehenden Änderungen treten mit Ausnahme der Änderung unter Nummer 20 zum 01.03.2005 in Kraft.

Die Änderungen unter Nummer 22. sind durch den KT auf dessen Sitzung am 31.03.2004 beschlossen worden (Beschluss Nr. 53-4/04, Beschlussantrag SPD/PDS-01/04) und bereits geltend.

III.

Bekanntmachung der Änderungen

Der Landrat des Landkreises Barnim wird beauftragt, die Änderungen des Rettungsdienstbereichsplanes für den Landkreis Barnim im Amtsblatt für den Landkreis Barnim zu veröffentlichen und dem MASGF zur Kenntnisnahme zuzuleiten.

Bekanntmachungen der Sparkasse Barnim

Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2003 der Sparkasse Barnim

Der Jahresabschluss der Sparkasse Barnim wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers Nr. 3 am 06.01.2005auf Seite 311 veröffentlicht.

Sparkasse Barnim Der Vorstand

Sparkasse Barnim Eberswalde, 14.03.2005

AUFGEBOT

(13)

Die Sparkassenbücher Nr.: 6180040930 6205522908 6590922312 sind in Verlust geraten. Sie werden hiermit aufgeboten.

Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten ihre Rechte anzumelden, andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Sparkasse Barnim Der Vorstand

Sparkasse Barnim Eberswalde, 14.03.2005

KRAFTLOSERKLÄRUNG

Die Sparkassenbücher Nr.: 6110212430 6201277313 6593283710 werden hiermit für kraftlos erklärt.

Sparkasse Barnim Der Vorstand

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