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Amtsblatt für den Landkreis Barnim Jg.2005, Heft 11

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Jahrgang 2005 Eberswalde, 07.09.2005 Nr. 11/2005

I

nhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil:

Öffentliche Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen des Landkreises Barnim

Seite 2 Bekanntmachung zu den Beschlüssen der 11. Sitzung des Kreistages Barnim am 24. August 2005

Seite 4 Bekanntgabe zur Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung 2006 des Landkreises Barnim

Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkrei- ses Barnim über die Einrichtung eines Sperrbezirkes

Bekanntmachungen der Sparkasse Barnim

Seite 4 Aufgebot der Sparkasse Barnim

Seite 4 Kraftloserklärung der Sparkasse Barnim

Impressum

Amtsblatt für den Landkreis Barnim Herausgeber:

Landkreis Barnim, Der Landrat

Anschrift: Heegermühler Straße 75 16225 Eberswalde Telefon: 03334/21 47 01 Fax: 03334/23 97 60

Druck: Druckerei R. Blankenburg Börnicker Straße 13, 16321 Bernau bei Berlin

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim ist unter der Internetadresse

www.barnim.de

in den Seiten der Kreisverwaltung nachlesbar.

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim erscheint mindestens 6mal pro Jahr und kann unter der neben stehenden Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der geltenden Posttarife in Rechnung gestellt.

Das Amtsblatt wird in der Kreisverwaltung sowie in

den Verwaltungen der Ämter und Gemeinden

ausgelegt.

(2)

Seite 2 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 11/2005

In öffentlicher Sitzung angenommene Anträge:

Nr. des Beschlusses: 186-11/05 Nr. des Antrages: III-61-70/05

Thema des Antrages: Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV des Landkreises Barnim im Zeitraum 2006 und 2007

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag Barnim beschließt den Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV des Landkreises Barnim im Zeitraum 2006 und 2007 als Arbeitsgrundlage für die weitere Entwicklung des übrigen Personennahverkehrs für die nächsten Jahre gemäß Anlage.

Nr. des Beschlusses: 187-11/05 Nr. des Antrages: III-61-73/05

Thema des Antrages: Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept des Landkreises Barnim (ILEK) Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Der Kreistag Barnim beschließt das vorliegende Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) (Anlage 1) mit der unter Pkt. 4 benannten Änderung als Handlungsgrundlage zur gezielten Einflussnahme auf die Sicherung und Entwicklung der ländlich geprägten Bereiche des Landkreises Barnim als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum.

2. Die im Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept des Landkreises Barnim (Anlage 1) festgelegten Kriterien zur Bewertung von Projekten sind die Grundlage für die Ermittlung der Förderpriorität der vorliegenden und zukünftigen Projekte.

3. Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) wird gebeten, die mit dem Prozess der Entwicklung des Integrierten Ländlichen

Entwicklungskonzeptes des Landkreises Barnim erarbeiteten Projektbewertungskriterien sowie die Liste der prioritär zu fördernden Vorhaben anzuerkennen und zu berücksichtigen.

4. Auf der Seite 23 ist der Klammerinhalt (Unterstützung/Etablierung der gentechnikfreien Zone Barnim-Uckermark) und auf der Seite 26 unten der 2. Anstrich mit gleichlautendem Wortlaut zu streichen.

Nr. des Beschlusses: 188-11/05 Nr. des Antrages: II-70-09.1/05

Thema des Antrages: Abfallwirtschaftskonzept 2005 für den Landkreis Barnim Beschlossene

Antragsformulierung: Das Abfallwirtschaftskonzept 2005 für den Landkreis Barnim wird beschlossen.

Nr. des Beschlusses: 189-11/05 Nr. des Antrages: II-50-09/05

Thema des Antrages: Tätigkeit der Widerspruchskommission im Sozialamt Beschlossene

Antragsformulierung: Auf die Beteiligung sozial erfahrener Dritter vor dem Erlass eines Widerspruchsbescheides gegen die Ablehnung der Sozialhilfe wird zukünftig im Landkreis Barnim verzichtet.

Nr. des Beschlusses: 190-11/05 Nr. des Antrages: II-50-10/05

Thema des Antrages: Änderung des Kreistagsbeschlusses LR 90 vom 26.06.1993 zur Finanzierung des Behindertenfahrdienstes im Landkreis Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Finanzierung des Behindertenfahrdienstes im geänderten Verfahren wird zugestimmt.

Nr. des Beschlusses: 191-11/05 Nr. des Antrages: I-10-17/05

Thema des Antrages: Mitgliedschaft des Landkreises Barnim im Vergleichsring Gebäudewirtschaft Beschlossene

Antragsformulierung: Der Mitgliedschaft des Landkreises Barnim im o. g. Vergleichsring wird zugestimmt. Die Mitgliedschaft wird wahrgenommen durch das Hauptamt.

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung

zu den Beschlüssen der 11. Sitzung des Kreistages Barnim

am 24. August 2005

(3)

Seite 3 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 11/2005

Nr. des Beschlusses: 192-11/05

Nr. des Antrages: LR-PT-25/05

Thema des Antrages: Stiftungsgeschäft über die Errichtung der

„Stiftung für das Paul-Wunderlich-Haus“

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag stimmt der Errichtung der „Stiftung für das Paul-Wunderlich-Haus“ und der Übernahme der Trägerschaft zu.

Nr. des Beschlusses: 193-11/05 Nr. des Antrages: I-20-45/05

Thema des Antrages: Einstellung der Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Kreisstraße K 6010 (L 100 nach OT Klandorf) und die Kreisstraße K 6011 (L100 – OT Schluft) in den Haushalt 2005 des Landkreises Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Die überplanmäßige Mitteleinordnung in den Haushalt 2005 des Landkreises Barnim wird beschlossen.

Nr. des Beschlusses: 194-11/05 Nr. des Antrages: A 6-10/05

Thema des Antrages: Verfahren zur Förderung von Leistungsangeboten im sozialen Bereich im Jahr 2006 Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 30. Juni 2006 werden Soziale Leistungsangebote entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Leistungsangeboten im sozialen Bereich im Landkreis Barnim gefördert. Der Zeitpunkt der Antragstellung wird vom 1. September auf den 30. September 2005 verlängert.

2. Ab dem 1. Juli 2006 werden Leistungsangebote entsprechend zuvor festgelegter Schwerpunkte vertraglich gebunden.

Nr. des Beschlusses: 195-11/05

Nr. des Antrages: FDP-2/05

Thema des Antrages: Personelle Besetzung Kreisausschuss (A 1) - Änderung Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Herr Dirk Amelung wird als Vertreter für Frau Ehm aus dem A 1 abberufen.

2. Herr Friedhelm Boginski wird als Vertreter für Frau Ehm in den A 1 berufen.

Nr. des Beschlusses: 196-11/05

Nr. des Antrages: FDP-3/05

Thema des Antrages: Änderungsantrag zum Kreistagsbeschluss 8-2/03 personelle Besetzung der Fachausschüsse Beschlossene

Antragsformulierung: Herr Dirk Amelung wird aus den Ausschüssen A 4 und A 7 abberufen.

Herr Friedhelm Boginski, wohnhaft in 16227 Eberswalde, Pappelallee 15, wird als Mitglied der FDP Fraktion in den A 4 und A 7 berufen.

Nr. des Beschlusses: 197-11/05

Nr. des Antrages: CDU-19/05

Thema des Antrages: Änderung zur personellen Besetzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Frau Regina Schoetzau wird für den A 2 abberufen.

2. Herr Wilfried Bender wird für den A 2 berufen Zur Kenntnis genommen:

Nr. des Antrages: II-50-08/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage - Bericht über die Verwendung der im Jahr 2004 an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege ausgereichten Fördermittel gemäß KT-Beschluss Nr. 159-9/05 Nr. des Antrages: II-50-12/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage - Abschlussbericht über die Arbeit der Vermittlungsstelle Nr. des Antrages: A 1-15/05

Thema des Antrages: Informationsvorlage - Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 10. und 11.

Sitzung des Kreistages - nichtöffentlicher Teil - gez. Bender

Vorsitzender des Kreistages

(4)

Seite 4 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 11/2005

Bekanntmachung zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung 2006

Öffentliche Bekanntgabe

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 des Landkreises Barnim mit seinen Anlagen wird gemäß Paragraph 64 LKrO an sieben Tagen, ab 12. 09. 2005, in der Kreisverwaltung Barnim, Rudolf-Breitscheid-Str. 36, 16225 Eberswalde, Zimmer 409, öffentlich ausgelegt.

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen in der Kreisverwaltung Barnim, Rudolf-Breitscheid-Str. 36, 16225 Eberswalde, Zimmer 409, erheben.

Eberswalde, 01. 09. 2005 gez. Bodo Ihrke Landrat

Bekanntmachungen der Sparkasse Barnim

Sparkasse Barnim Eberswalde, 31.08.2005

A U F G E B O T Die Sparkassenbücher Nr.: 6069532200

6112016239 sind in Verlust geraten. Sie werden hiermit aufgeboten.

Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten ihre Rechte anzumelden, andernfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.

Sparkasse Barnim Der Vorstand

Sparkasse Barnim Eberswalde, 31.08.2005

K R A F T L O S E R K L Ä R U N G

Das Sparkassenbuch Nr.: 6503264400 wird hiermit für kraftlos erklärt.

Sparkasse Barnim Der Vorstand

Bekanntmachung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Barnim

Mit Wirkung vom 30.08.2005 wurde in der Gemeinde Britz- Chorin die anzeigepflichtige Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ amtlich festgestellt.

Auf der Grundlage des Tierseuchengesetzes von 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, berichtigt BGBl. I S. 3588) und der Bienenseuchen-Verordnung vom 03. November 2004 (BGBl. I S. 2738) wurde ein Sperrbezirk eingerichtet und eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, für die im Sperrbezirk ansässigen Bienenhalter, ortsüblich bekannt gegeben.

Der Sperrbezirk umfasst:

- in der Gemeinde Schorfheide die Ortsteile: Finowfurt, Lichterfelde, Werbellin, Eichhorst und Rosenbeck - in der Stadt Eberswalde die Ortsteile: Finow und Clara-Zetkin-Siedlung

- die Gemeinde Marienwerder

- in der Gemeinde Britz-Chorin die Ortsteile: Chorin, Brodowin, Serwest, Senftenhütte, Neuehütte, Sandkrug und Britz.

Mit Nachdruck werden alle Halter von Bienen aufgefordert, ihrer Verpflichtung nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung sofort nachzukommen und die Anzahl der Bienenvölker sowie deren Standort dem Veterinär- und

Lebensmittelüberwachungsamt , Heegermühler Straße 75 in 16225 Eberswalde anzuzeigen.

Ordnungswidrig handelt der Bienenhalter, der im Sinne des § 76 (Abs. 2 Nr. 1 (b) und Nr. 2 des Tierseuchengesetzes vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der Bienenseuchen-Verordnung zuwiderhandelt.

gez. Dr. Mielke Amtstierarzt

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