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Amtsblatt für den Landkreis Barnim Jg.2009, Heft 03

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Jahrgang 2009 Eberswalde, 13.02.2009 Nr. 3/2009

Inhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil:

Öffentliche Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen des Landkreises Barnim

Seite 2 Bekanntmachung zur Haushaltssatzung des Landkreises Barnim für das Haushaltsjahr 2009

(korrigierte Bekanntmachung)

Impressum

Amtsblatt für den Landkreis Barnim Herausgeber:

Landkreis Barnim Der Landrat

Anschrift: Am Markt 1

16225 Eberswalde

Telefon: 03334/214 1 703 Fax: 03334/214 2 703

Mail: pressestelle@kvbarnim.de

Druck: Druckerei R. Blankenburg Börnicker Straße 13 16321 Bernau bei Berlin

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim ist unter der Internetadresse

www.barnim.de

in den Seiten der Kreisverwaltung nachlesbar.

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim erscheint mindestens 6mal pro Jahr und kann unter der neben stehenden Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der geltenden Posttarife in Rechnung gestellt.

Das Amtsblatt wird in der Kreisverwaltung

sowie in den Verwaltungen der Ämter und

Gemeinden ausgelegt.

(2)

Seite 2 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 3/2009

Bekanntmachung zur Haushaltssatzung des Landkreises Barnim für das Haushaltsjahr 2009

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Barnim für das Haushaltsjahr 2009 im Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 2/2009 entsprach nicht den Bekanntmachungsvorschriften der Brandenburgischen Kommunalverfassung und wird nachfolgend wiederholt.

Haushaltssatzung

des Landkreises Barnim für das Haushaltsjahr 2009

Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Kreistages vom 28. 01. 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 206.232.800 €

ordentlichen Aufwendungen auf 206.232.800 €

außerordentlichen Erträge auf 221.000 €

außerordentlichen Aufwendungen auf 221.000 €

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 212.275.400 €

Auszahlungen auf 218.695.200 €

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 202.242.900 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 200.981.600 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 8.974.000 €

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 15.768.300 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 1.058.500 €

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 1.945.300 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €

(3)

Seite 3 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 3/2009

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Zur Deckung des durch sonstige Erträge nicht gedeckten Finanzbedarfes wird von den

kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erhoben. Der Umlagesatz wird auf 43,81 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Kreisumlage ist monatlich zum 15. Kalendertag des Monats durch Heranziehungsbescheid zu erheben.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den Landkreis von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 100.000 € festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind,

wird auf 500.000 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Kreistages bedürfen,

wird auf 100.000 € festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 5 % des Gesamthaushaltsvolumens und

b) bei bisher nicht veranschlagten und zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1 % des Gesamthaushaltsvolumens festgesetzt.

Eberswalde, den 29. 01. 2009

gez.

Bodo Ihrke Landrat

(4)

Seite 4 Amtsblatt für den Landkreis Barnim Nr. 3/2009

Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung 2009 und in die Anlagen nehmen.

Die Haushaltssatzung 2009 liegt in der

Kreisverwaltung Barnim in Eberswalde, Am Markt 1,

Haus B, Raum B 115.0 oder B 116.0 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr und

Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr aus.

Die vorstehende Haushaltssatzung des Landkreises Barnim für das Haushaltsjahr 2009 vom 29. 01. 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Eberswalde, 29. 01. 2009

gez.

Bodo Ihrke Landrat

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