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Amtsblatt für den Landkreis Barnim Jg.2009, Heft 13

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Inhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil:

Öffentliche Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen des Landkreises Barnim

Seite 2 Bekanntmachung zu den Beschlüssen der 7. Sitzung des Kreistages Barnim am 25.11.2009 in der 4. Wahlperiode

Seite 6 Bekanntmachung des Landkreises Barnim zur Einschulung Schuljahr 2010/11 für die Oberschulen mit Grundschule in der Stadt Eberswalde:

- Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule - Karl-Sellheim-Schule

Seite 8 Öffentliche Wahlbekanntmachung für die Wahl des Landrates im Landkreis Barnim am 10. Januar 2010

Seite 8 Hinweis zur Veröffentlichung der Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Barnim in der 4. Wahlperiode

Impressum

Amtsblatt für den Landkreis Barnim Herausgeber:

Landkreis Barnim Der Landrat

Anschrift: Am Markt 1 16225 Eberswalde Telefon: 03334/214 1 703

Fax: 03334/214 2 703

Mail: pressestelle@kvbarnim.de Druck: Druckerei R. Blankenburg

Börnicker Straße 13 16321 Bernau bei Berlin

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim ist unter der Internetadresse

www.barnim.de

in den Seiten der Kreisverwaltung nachlesbar.

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim erscheint mindestens 6-mal pro Jahr und kann unter der neben stehenden Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der geltenden Posttarife in Rechnung gestellt.

Das Amtsblatt wird in der Kreisverwaltung sowie in den Verwaltungen der Ämter und Gemeinden ausgelegt.

(2)

Bekanntmachung zu den Beschlüssen der 7. Sitzung des Kreistages Barnim am 25.11.2009 in der 4. Wahlperiode

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen

In öffentlicher Sitzung angenommene Anträge:

Nr. des Beschlusses: 96-7/09

Nr. des Antrages: I-10-29/09

Thema des Antrages: Änderung der Nutzungssatzung Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim

Beschlossene Antragsformulierung:

Die 1. Änderungssatzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim wird beschlossen.

Nr. des Beschlusses: 97-7/09

Nr. des Antrages: I-10-28/09

Thema des Antrages: Änderung der Gebührensatzung Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim

Beschlossene Antragsformulierung:

Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten in der Trägerschaft des Landkreises Barnim wird mit folgenden Änderungen beschlossen:- Einfügung des Wortes „als“ in die Rubrik „Benutzungsgebühr für nicht als gemeinnützig anerkannte Nutzer und auswärtige Sportvereine“- die Kategorie „Gymnastikraum in einer Dreifeldhalle“ ist abzuändern in die Kategorie „Gymnastikhalle“.

„Sporthallen, die quadratmetermäßig unter der DIN von Ein- und Sportfeld liegen, gelten als Gymnastikhalle“.

Nr. des Beschlusses: 98-7/09

Nr. des Antrages: I-10-30/09

Thema des Antrages: Vergabe Barnim Stipendium I und Barnim Stipendium II für das Schuljahr 2009/2010

Beschlossene Antragsformulierung:

Die Vergabe erfolgt an die Schülerinnen und Schüler:

Stipendium I

Stephan, Georgina Juliette Barnim Gymnasium Schütz, Constantin Barnim Gymnasium Purkart, Julian Gymnasium Wandlitz Stipendium II

Hankel, Anna PP-Gymnasium

Braasch, Sabine Humboldt Gymnasium

Becker, Caroline Barnim Gymnasium

Willneff, Luise Humboldt Gymnasium

Kanthak, Katharina PP-Gymnasium

Guth, Cornelius Humboldt Gymnasium Nr. des Beschlusses: 99-7/09

Nr. des Antrages: I-11-5/09

Thema des Antrages: Umwandlung einer Stelle für tarifliche Beschäftigte in eine Beamtenstelle (SGL Veterinär / Amtstierarzt)

Beschlossene Antragsformulierung:

Der Kreistag beschließt die Umwandlung der Stelle „SGL Veterinär Amtstierarzt“ in eine Beamtenstelle und die damit einhergehende Änderung des Stellenplanes.

Nr. des Beschlusses: 100-7/09

Nr. des Antrages: I-20-17/09

Thema des Antrages: Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des Landkreises Barnim für das Jahr 2010 Beschlossene Antragsformulierung:

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Rettungsdienst des Landkreises Barnim für das Jahr 2010 wird beschlossen.

(3)

Nr. des Beschlusses: 101-7/09

Nr. des Antrages: I-20-16/09

Thema des Antrages: Überplanmäßige Mitteleinordnungen in den Haushalt 2009 Beschlossene Antragsformulierung:

Der Kreistag beschließt die überplanmäßigen Mitteleinordnungen in den Haushalt für das Haushaltsjahr 2009.

Nr. des Beschlusses: 102-7/09

Nr. des Antrages: I-30-20/09

Thema des Antrages: Gemeinde Liepe, Verzugszinsen

Stadt Oderberg, Ratenzahlungsvereinbarung über die Zahlung rückständiger Kreisumlagen

Beschlossene Antragsformulierung:

1. Der Landrat wird ermächtigt, mit der Gemeinde Liepe wegen Zahlung von Verzugszinsen die beiliegende Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.

2. Der Landrat wird ermächtigt, mit der Stadt Oderberg im Zusammenhang mit deren Rückständen aus der Kreisumlage für den Zeitraum vom 01.01.2004 - 15.07.2009 die beiliegende Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen.

Nr. des Beschlusses: 103-7/09

Nr. des Antrages: II-70-3/09

Thema des Antrages: Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim (Abfallentsorgungssatzung)

Beschlossene Antragsformulierung:

Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Barnim wird mit folgender redaktioneller Änderung beschlossen: Im § 11 (1) und (2) ist Höchstnettogewicht in Höchstnettomasse zu ändern.

Nr. des Beschlusses: 104-7/09

Nr. des Antrages: II-70-4/09

Thema des Antrages: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Barnim (Abfallgebührensatzung)

Beschlossene Antragsformulierung:

Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung des Landkreises Barnim wird beschlossen.

Die Gebührenkalkulation für die Jahre 2010/2011 wird zur Kenntnis genommen.

Nr. des Beschlusses: 105-7/09

Nr. des Antrages: A5-01/09

Thema des Antrages: Maßnahmen zur Entwicklung und zum Schutz der Bäume und Alleen im Landkreis Barnim

Beschlossene Antragsformulierung:

Zur Entwicklung und zum Schutz der Bäume und Alleen im Landkreis Barnim beschließt der Kreistag:

1. Alle Kommunen des Landkreises, vorrangig die Kommunen im engeren Verflechtungsraum zu Berlin und die Stadt Eberswalde, sollten prüfen, inwieweit das Erfordernis eigener kommunaler Baumschutzsatzungen besteht.

2. Der Kreistag möge rechtzeitig mit Wirksamkeit ab 2010 eine Baumschutzverordnung für den Landkreis Barnim beschließen.

3. Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung zu prüfen, inwieweit anhand ergänzender verkehrspolitischer Leitlinien eine nachhaltige Alleenstabilisierung bzw. -entwicklung im Landkreis erreichbar ist.

4. Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung zu prüfen, inwieweit ab 2010 der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) seine Informationen zur Entwicklung der Wälder auf dem Gebiet des Landkreises Barnim dem Kreistag, hier zunächst dem Ausschuss A5, kostenneutral zur Verfügung stellen kann.

Nr. des Beschlusses: 106-7/09

Nr. des Antrages: III-63-03/09

Thema des Antrages: Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Landkreis Barnim (Barnimer

Baumschutzverordnung - BarBaumSchV) Beschlossene Antragsformulierung:

Der Kreistag beschließt die Verordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz von Bäumen im Landkreis Barnim (Barnimer Baumschutzverordnung – BarBaumSchV).

Nr. des Beschlusses: 107-7/09

Nr. des Antrages: III-63-04/09

Thema des Antrages: Berufung des Beirates bei der Unteren Denkmalschutzbehörde

Beschlossene Antragsformulierung:

Der Kreistag beschließt, der Berufung des Denkmalpflegebeirates in der gemäß Tabelle 1 vorgeschlagenen personellen Besetzung zuzustimmen. Die Berufung soll durch den Landrat vorgenommen werden. Für die von den Kreistagsfraktionen vorgeschlagenen Mitglieder des Beirates soll die Berufung nur für die jeweilige Legislaturperiode des Kreistages erfolgen.

(4)

Nr. des Beschlusses: 108-7/09

Nr. des Antrages: VKT-4/09

Thema des Antrages: Sitzungskalender für das Jahr 2010 Beschlossene Antragsformulierung:

Der Kreistag bestätigt die Termine für die Sitzungen des Kreistages und des Kreisausschusses als Planungsgrundlage. Die Termine für die Sitzungen der Fachausschüsse bilden einen Orientierungsrahmen, notwendige Änderungen im Laufe des Jahres bleiben den Ausschüssen vorbehalten.

Nr. des Beschlusses: 109-7/09

Nr. des Antrages: DIE LINKE - 08/09

Thema des Antrages: Der Kreistag fordert eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft (KdU) für ALG II-Beziehende

Beschlossene Antragsformulierung:

1. Der Kreistag kritisiert die Entscheidung des Bundeskabinetts, das am 7.Oktober 2009 - auf seiner letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode - beschlossen hat, die Bundesbeteiligung an den KdU für ALG II- Beziehende von derzeit 26 % auf bundesdurchschnittlich 23,6 % abzusenken. Die Einnahmeausfälle im LK Barnim von ca.1 Mio Euro führen zu einer weiteren Aushöhlung der im Grundgesetz garantierten Selbstverwaltung.

2. Der Kreistag fordert die neue Bundesregierung stattdessen auf, die Berechnungsformel für den Anteil des Bundes an der Finanzierung der KdU unverzüglich zu ändern und die Zuführung in Höhe von 29,1%

beizubehalten.

3. Der Kreistag appelliert an die Landesregierung Brandenburg, der erneuten Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU im Bundesrat nicht zuzustimmen.

4. Der Landrat wird gebeten, sich in allen ihm zugänglichen Gremien auf Land- und Bundesebene für eine generelle Erhöhung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU und eine neue Berechnungsformel einzusetzen, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert.

Nr. des Beschlusses: 110-7/09

Nr. des Antrages: DIE LINKE - 09/09

Thema des Antrages: Herstellung der Öffentlichkeit des Beirates des Job-Centers Barnim

Beschlossene Antragsformulierung:

Der Kreistag möge beschließen: Die Verwaltung des Landkreises Barnim wird beauftragt, mit der Bundesagentur für Arbeit darüber zu verhandeln, dass die Sitzungen des Beirates des Job-Centers Barnim zukünftig öffentlich geführt werden, soweit dies möglich ist.

Nr. des Beschlusses: 111-7/09

Nr. des Antrages: DIE LINKE - 10/09

Thema des Antrages: Aufbau von Pflegestützpunkten im Barnim Beschlossene Antragsformulierung:

Der Kreistag möge beschließen: Die Verwaltung des Kreises wird aufgefordert, unverzüglich darauf hinzuwirken, dass die Kranken- und Pflegekassen die im Rahmen des Pflege-Weiterent- wicklungsgesetzes nach § 92c SGB XI vorgesehenen wohnortnahen Pflegestützpunkte auch im Landkreis Barnim bis zum 30.03.2010 nachhaltig einrichten.

Dazu ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, die Regelungen zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und zur Leitung des Pflegestützpunktes einschließlich der Wahrnehmung der Fachaufsicht regelt.

Des Weiteren ist Folgendes zu beachten:

• Die neutrale Beratung, unabhängig von den Leistungserbringern und Kostenträgern, muss sichergestellt sein.

• Die Beratung muss über alle möglichen Formen der Pflege und über alle zugelassenen Pflege- und Betreuungsanbieter informieren.

• Der Grundsatz umfassender Beratung aus einer Hand für die Betroffenen und ihre Familienangehörigen bzw. Vertrauenspersonen muss umgesetzt werden. Aufgabe der Pflegestützpunkte ist auch die Beratung der Angehörigen, insbesondere über Möglichkeiten ihrer Unterstützung.

• Die Sicherstellung der eigenen Häuslichkeit (selbstbestimmt und selbständig zu Hause oder in einer gemeinschaftlichen Wohnform) in Verbindung mit einer gesicherten und bedarfsgerechten Pflege hat Vorrang vor einer Heimunterbringung.

• Pflegestützpunkte sollen keine parallele Struktur an Beratung aufbauen, sondern sind in das vorhandene Netz der Beratung rund um die Pflege, in die Angebote der Wohlfahrtsverbände und weiterer vorhandener Angebote der ambulanten und stationären Pflegebetreuung einzubetten.

• Pflegestützpunkte sollen wohnortnah, niedrigschwellig und flächendeckend eingerichtet werden.

• Pflegestützpunkte müssen kompetente Beratung für Menschen mit Demenz anbieten und Menschen mit Migrationshintergrund kultursensibel beraten können.

(5)

• Die Erkenntnisse des Bundesmodellpflegestützpunktes Erkner (seit Juli 2009 regulärer Pflegestützpunkt) sind einzubeziehen

• Die Erreichbarkeit des Pflegestützpunktes ist an 5 Wochentagen zu gewährleisten und bekannt zu machen.

Nr. des Beschlusses: 112-7/09

Nr. des Antrages: DIE LINKE - 12/09

Thema des Antrages: Ämterfusion Oderberg-Britz-Chorin Beschlossene Antragsformulierung:

Der Kreistag möge beschließen: Das Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag bis 30.03.2010 eine Übersicht darüber vorzulegen, wie viele Mittel des Landkreises direkt und indirekt für die Begleitung der Ämterfusion Britz-Chorin-Oderberg aufgewendet wurden (direkte Geldzuwendungen, Stundungen, verlorene Zinszahlungen, Personal etc.).

Zur Kenntnis genommene Anträge:

Nr. des Antrages: I-20-15/09

Thema des Antrages: Informationsvorlage über die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel im Rahmen des Haushaltes 2009 Antragsformulierung:

Der Kreistag nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Nr. des Antrages: II-53-01/09

Thema des Antrages: Überörtliche Prüfung der Gesundheitsämter des Landes Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg im Jahr 2008

Antragsformulierung: Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

Nr. des Antrages: A 1 - 10/09

Thema des Antrages: Informationsvorlage zu den Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 6. und 7. Sitzung des Kreistages - öffentlicher Teil

Antragsformulierung:

Der Kreistag nimmt die Entscheidungen des Kreisausschusses zur Kenntnis.

Nr. des Antrages: A 1 - 11/09

Thema des Antrages: Informationsvorlage zu den Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 6. und 7. Sitzung des Kreistages - nichtöffentlicher Teil

Antragsformulierung:

Der Kreistag nimmt die Entscheidungen des Kreisausschusses zur Kenntnis.

In nichtöffentlicher Sitzung angenommener Antrag:

Nr. des Beschlusses: 113-7/09

Nr. des Antrages: LR-29/09

Thema des Antrages: Jahresabschluss 2008 der Sparkasse Barnim Beschlossene Antragsformulierung:

Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss 2008 und den Lagebericht der Sparkasse Barnim gemäß § 26 Abs. 3 des Brandenburgischen Sparkassengesetzes zur Kenntnis und erteilt den einzelnen Mitgliedern des Verwaltungsrates gemäß § 26 Abs. 4 des Brandenburgischen Sparkassengesetzes vom 26.06.1996 und der Änderung vom 10. Juli 2002 für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung.

Eberswalde, den 01.12.2009 gez. Prof. Dr. Alfred Schultz Vorsitzender des Kreistages Barnim

(6)

Der Kreistag Barnim hat am 28.11.2007 die Satzung über die Schulbezirke für Grundschulteile der Oberschulen mit Grundschule in der Stadt Eberswalde beschlossen. Betroffen davon sind die Grundschulteile

- der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule (ehemals Europa-Grundschule Mitte) am Schulstandort Mitte, Friedrich-Engels-Str. 3/4, 16225 Eberswalde sowie

- der Karl-Sellheim-Schule (ehemals Grundschule Westend) am Schulstandort Westend, Wildparkstr. 1, 16225 Eberswalde.

Die Schulbezirke sind deckungsgleich. Soweit Schulbezirke deckungsgleich sind, können die Eltern eine Schule wählen.

Um bei deckungsgleichen Schulbezirken sicherzustellen, dass jedes schulpflichtige Kind an einer Schule des Schulträgers angemeldet wird, bildet der Schulträger Einzugsbereiche für die jeweilige Schule als örtlich zuständige Schule.

Bitte melden Sie Ihr Kind, das bis zum 30.09.2010 das sechste Lebensjahr vollendet oder vom Schulbesuch für ein Jahr oder ein weiteres Jahr zurückgestellt war an der örtlich zuständigen Schule an den unten angebenen Anmeldeterminen an. Im Zusammenhang mit der Anmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Des Weiteren ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

Sollten Sie die genannten Termine nicht wahrnehmen können, vereinbaren Sie einen Ausweichtermin mit der zuständigen Schule.

Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet haben, informieren Sie umgehend die zuständige Schule.

Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet der/ die SchulleiterIn.

Anträge auf vorzeitige Aufnahme von Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2010 bis 31.12.2010 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern an die Schulleitung der zuständigen Schule ihres Schulbezirks zu richten. In begründeten Einzelfällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31.12.2010, jedoch vor dem 01.08.2011, das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.

Über die Schulreife entscheidet die Schulleitung.

Weitere Informationen zum Besuch einer Kindertagesstätte (Hort) können Sie in der zuständigen Schule bzw. in den Kindertagesstätten erhalten.

Der Landkreis Barnim erklärt für das Schuljahr 2010/11 die Johann-Wolfgang-von-Goethe- Schule als örtlich zuständige Grundschule für folgende Straßenzüge

(Einzugsbereich):

Akazienweg Fliederweg Raumerstraße

Alexander-von-Humboldt-Straße Försterei Kahlenberg Rosa-Luxemburg-Straße Alfred-Dengler-Straße Friedrich-Ebert-Straße Rosenberg

Alfred-Möller-Straße Friedrich-Engels-Straße Roseneck Am Kienwerder Georg-F. -Hegel-Straße Rosengrund

Am Krankenhaus Grabowstraße R.-Breitscheid-Straße

Ammonstraße Helene-Lange-Straße Ruhlaer Straße

Am Stadion Jenny-Marx-Weg Schicklerstraße

Am Wasserfall Kameruner Weg Schneidemühlenweg

Am Zainhammer Kantstraße Schwappachweg

Bekanntmachung des Landkreises Barnim zur Einschulung Schuljahr 2010/11 für die Oberschulen mit Grundschule in der Stadt Eberswalde:

Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule Karl-Sellheim-Schule

(7)

Angermünder Chaussee Karl-Liebknecht-Straße Sonnenweg

Anne-Frank-Straße Karl-Marx-Platz Spechthausen

Asternweg Kastanienweg Sophienhof

August-Bebel-Straße Käthe-Kollwitz-Straße Stadtsee

Bahnhofsring Kiefernweg Waldesruh

Bergerstraße Lärchenweg Waldfrieden

Birkenweg Leibnizstraße Waldweg

Blumenwerderstraße Lichterfelder Weg Walther-Rathenau-Str.

Brunnenstraße Ludwig-Sandberg-Straße Wassertorbrücke

Buchenweg Mertensstraße Weinbergstraße

Clara-Zetkin-Weg Michaelisstraße Weite Umgebung

Dahlienweg Nelkenweg Werner-Seelenbinder-Str

Dr.-Gillwald-Höhe Neue Straße Wieseneck

Dr.-Zinn-Weg Poratzstraße Wilhelmstraße

Eisenbahnstraße Puschkinstraße Zimmerstraße

Eschenweg Ragöser Mühle

Anmeldetermine: 09.02.2010 von 8.00 bis 18.00 Uhr und 10.02.2010 von 7.00 bis 15.00 Uhr

Der Landkreis Barnim erklärt für das Schuljahr 2010/11 die Karl-Sellheim-Schule als örtlich zuständige Grundschule für folgende Straßenzüge

(Einzugsbereich):

Albert-Einstein-Straße Heimatstraße Otto-Nuschke-Straße Alfred-Nobel-Straße Heinrich-Hertz-Straße Paul-Bollfraß-Straße

Am Wurzelberg Hindersinstraße Paul-Nipkow -Straße

Anhöhe Eisengießerei Justus-von-Liebig-Straße Philipp-Reis-Straße

Boldtstraße Karl-Klay-Straße Schöpfurter Straße

Britzer Straße Kolonie Klein Ahlbeck Steinfurter Straße Brunoldstraße Konrad-Zuse-Straße 12-15 Teuberstraße Carl-von-Linde-Straße 3-20 Kupferhammerschleuse Triftstraße

Drehnitzstraße Kupferhammerweg Walter-Kohn-Straße

Eisenhammerstraße Kurt-Göhre-Straße Werbelliner Straße

Erlengrund Kurze Straße Werner-v-Siemens-Str.

Ernst-Abbe-Straße 3-18 Luisenplatz Wiesenstraße

Feldstraße Marie-Curie-Straße Wildparkstraße

Fritz-Pehlmann-Straße Marienwerderstraße Wilhelm-C. Röntgen-Str Georg-Simon-Ohm-Straße Mückestraße Wilhelm-Florin-Straße Heegermühler Straße Naumannstraße Wilhelm-Matschke-Str.

Heidestraße Otto-Hahn-Straße Ziegelstraße

Anmeldetermine: 27.01.2010 von 8.30 bis 18.00 Uhr und 28.01.2010 von 8.30 bis 14.00 Uhr

Eberswalde, den 18.11.2009

gez. Ilona Forth

Amtsleiterin Liegenschafts- und

Schulverwaltungsamt

(8)

Hinweis zur Veröffentlichung der Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Barnim in der 4. Wahlperiode

Die Beschlüsse des Kreisausschusses zur Zuschlagserteilung im Beschaffungsverfahren werden in den Schaukästen der Dienststellen des Landkreises Barnim für die Dauer von vier Wochen bekannt gemacht.

Die Standorte der Bekanntmachungstafeln sind:

Kreisverwaltung Barnim Bürgerhaus Bernau bei Berlin

Am Markt 1 Jahnstraße 45

16225 Eberswalde 16321 Bernau

- Haupteingang - - Haupteingang -

Öffentliche Wahlbekanntmachung

für die Wahl des Landrates im Landkreis Barnim am 10. Januar 2010

Wahlbekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge gemäß § 38 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes und § 40 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung für die Wahl des Landrates im Landkreis Barnim am 10. Januar 2010

Für die Wahl des Landrates im Landkreis Barnim am 10. Januar 2010 hat der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2009 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

1. DIE LINKE. (DIE LINKE.) Mächtig, Margitta Geburtsjahr 1956

Landtagsabgeordnete Kirschallee 9

Biesenthal

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Ihrke, Bodo

Geburtsjahr 1955 Landrat

Friedrich-Ebert-Straße 2 Eberswalde

3. Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen (BVB/ FREIE WÄHLER) - Die Unabhängigen (JA!)

- Allianz freier Wähler Eberswalde (AfW) - Bürger für Biesenthal (BfB)

- Freie Wähler Schorfheide (FW Schorfheide)

- Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen (BVB) - Familienbündnis Barnim (Familienbündnis)

Dr.-Ing. Valentin, Frank Geburtsjahr 1952

Selbständig Waldstraße 70 Bernau bei Berlin Eberswalde, den 08.12.2009 gez. Ilona Forth

Kreiswahlleiterin

Referenzen

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