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Amtsblatt für den Landkreis Barnim Jg.2009, Heft 07

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Inhaltsverzeichnis:

Amtlicher Teil:

Öffentliche Bekanntmachungen:

Bekanntmachungen des Landkreises Barnim

Seite 3 Bekanntmachung zu den Beschlüssen der 5. Sitzung des Kreistages Barnim am 08.07.2009

Seite 7 Bekanntmachung der Zweiten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) vom 08. März 2006

Seite 8 Bekanntmachung zur 11. Änderungssatzung vom 01.07.2009 zur Verbandssatzung des WAV „Panke/Finow“ vom 16.07.1997 Seite 8 Bekanntmachung der 11. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ vom 16.07.1997 Seite 9 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ mit Sitz in Bernau auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitung in Bernau Seite 9 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweck- verbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechts-

bescheinigung für Schmutzwasserleitungen in Neuendorf

Seite 10 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweck-

verbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechts-

bescheinigung für Schmutzwasserleitungen in Oderberg

Seite 11 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages der Stadtwerke Werneuchen GmbH mit Sitz in Werneuchen auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermessstelle in Tiefensee Seite 11 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages der Stadtwerke

Werneuchen GmbH mit Sitz in Werneuchen auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermessstelle in Schönfeld

(2)

Impressum

Amtsblatt für den Landkreis Barnim Herausgeber:

Landkreis Barnim Der Landrat

Anschrift: Am Markt 1

16225 Eberswalde Telefon: 03334/214 1 703 Fax: 03334/214 2 703

Mail: pressestelle@kvbarnim.de Druck: Druckerei R. Blankenburg

Börnicker Straße 13 16321 Bernau bei Berlin

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim ist unter der Internetadresse

www.barnim.de

in den Seiten der Kreisverwaltung nachlesbar.

Das Amtsblatt für den Landkreis Barnim erscheint mindestens 6-mal pro Jahr und kann unter der neben stehenden Anschrift bezogen werden. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der geltenden Posttarife in Rechnung gestellt.

Das Amtsblatt wird in der Kreisverwaltung sowie in den Verwaltungen der Ämter und Gemeinden ausgelegt.

Seite 12 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit Sitz in Oranienburg (Zehlendorf) auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trink- wasserleitung in Wandlitz

Seite 13 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit Sitz in Oranienburg (Zehlendorf) auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trink- wasserleitung in Wandlitz

Seite 13 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages der Stadtwerke Werneuchen GmbH mit Sitz in Werneuchen auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermessstelle in Weesow Seite 14 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages der Stadtwerke

Werneuchen GmbH mit Sitz in Werneuchen auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermessstelle in Werneuchen Seite 15 Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit Sitz in Oranienburg (Zehlendorf) auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasser- leitung in Zerpenschleuse

Seite 15 Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Landesstraßenbedarfsplans 2010 (LStrBPl 2010)

Seite 16 Bekanntmachung zur Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen

(3)

Bekanntmachung zu den Beschlüssen der 5. Sitzung des Kreistages Barnim am 08.07.2009

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen

In öffentlicher Sitzung angenommene Anträge:

Nr. des Beschlusses: 71-5/09 Nr. des Antrages: A1-6/09

Thema des Antrages: 1. Wahleinspruch des Herrn Markus Goral gegen das Ergebnis der Wahl zum Kreistag im Landkreis Barnim

2. Gültigkeit der Wahl zum Kreistag im Landkreis Barnim Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Die Einwendungen gegen die Wahl zum Kreistag im Landkreis Barnim am 28. September 2008 sind entsprechend § 57 Abs. 1 Nr. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) teilweise begründet. Die ihnen zugrunde liegenden Tatsachen haben das Wahlergebnis nicht beeinflusst.

2. Die Wahl zum Kreistag im Landkreis Barnim vom 28.

September 2008 ist gültig.

Nr. des Beschlusses: 72-5/09 Nr. des Antrages: LR-25/09

Thema des Antrages: Geschäftsordnung für den Zoobeirat Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag genehmigt die vom Zoobeirat in seiner Sitzung am 11.05.2009 beschlossene Geschäftsordnung mit der

gleichzeitigen Beauftragung der Vertreter des Kreistages im Zoobeirat, in der nächstmöglichen Beiratssitzung eine Änderung der Geschäftsordnung zu beantragen, welche die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen des Zoobeirates zum Inhalt hat, und dieser ihre Zustimmung zu erteilen.

Nr. des Beschlusses: 73-5/09 Nr. des Antrages: LR-1.1/09

Thema des Antrages: Änderung der personellen Zusammensetzung des Kreisausschusses des Kreistages Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag bestellt mit Wirkung zum 09.07.2009 Frau Oda Formazin, Fraktion Bürgerfraktion Barnim/Bauernverband, zum Mitglied des Kreisausschusses.

Nr. des Beschlusses: 74-5/09 Nr. des Antrages: I-10-22/09

Thema des Antrages: Änderung der Kriterien zur Vergabe des Barnim Stipendiums ab dem Schuljahr 2009/2010

(4)

Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Verweisung in den A 7: Anerkennung von Schülerleistungen an Förder- und Oberschulen in Trägerschaft des Kreises, Gesamtsumme 840,00 €

2. Beschlussfassung zur Vergabe des Barnim Stipendiums I (6) und des Barnim Stipendiums II (6) Gleichzeitig tritt der Beschluss Nr.: 236-14/06 vom 26.04.2006 außer Kraft.

Nr. des Beschlusses: 75-5/09 Nr. des Antrages: I-11-2/09

Thema des Antrages: Ausschreibung der Stelle der/des 1. Beigeordneten Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Der Kreistag beschließt die Ausschreibung der Stelle der/des 1. Beigeordneten gemäß der anliegenden Stellenausschreibung 2. Der Kreistag beschließt eine 4-wöchige Ausschreibungsfrist, die spätestens am 28.08.2009 endet.

3. Die Stellenausschreibung soll in der MOZ, in der Berliner Morgenpost, Die Zeit sowie im Amtsblatt des Landes Brandenburg erfolgen.

Nr. des Beschlusses: 76-5/09 Nr. des Antrages: I-11-4/09

Thema des Antrages: Wahl „Sonstige Vertreter“ des Landkreises Barnim in der Zweckverbandsversammlung „Brandenburgische

Kommunalakademie“ für die laufende Wahlperiode Beschlossene

Antragsformulierung: 1. Die Wahl erfolgt offen.

2. Der Kreistag entsendet Herrn Günter March als

„Sonstigen Vertreter“ in die Verbandsversammlung der Brandenburgischen Kommunalakademie.

3. Der Kreistag bestimmt Frau Ines Pagel als weitere Stellvertreterin.

Nr. des Beschlusses: 77-5/09 Nr. des Antrages: I-20-10/09

Thema des Antrages: Ermächtigung zur Aufnahme eines Kassenkredites Beschlossene

Antragsformulierung: Zur rechtzeitigen Leistung seiner Auszahlungen kann der

Landkreis Barnim Kassenkredite bis zu 10.000.000 € aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Nr. des Beschlusses: 78-5/09 Nr. des Antrages: III-63-01/08

Thema des Antrages: 1. Änderung der Verordnungen über Naturdenkmale im Landkreis Barnim (Bäume/Baumgruppen, Findlinge, Geotope) vom

08.10.2001 Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag beschließt die 1. Änderung der Verordnungen über Naturdenkmale im Landkreis Barnim (Bäume/Baumgruppen, Findlinge, Geotope) vom 08.10.2001

(5)

Nr. des Beschlusses: 79-5/09

Nr. des Antrages: BFB/BVB-4/09

Thema des Antrages: Förderung für den Bau von Sportanlagen Beschlossene Antragsformulierung: Der Kreistag Barnim beschließt: Die Vorlage wird in die

zuständigen Ausschüsse A 2, A 4, A 5, A 6 verwiesen.

Nr. des Beschlusses: 80-5/09

Nr. des Antrages: BFB/BVB-5/09

Thema des Antrages: Satzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Der Kreistag Barnim beschließt: Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis Oktober 2009 eine Neufassung für die „Satzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des

Landkreises Barnim“ vorzulegen. Insbesondere sind

Nutzungen während der Ferienzeiten und an Wochenenden zu ermöglichen.

Nr. des Beschlusses: 81-5/09

Nr. des Antrages: SPD/CDU/FDP-1/09

Thema des Antrages: Gebührensatzung für die Nutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim

Beschlossene

Antragsformulierung: Die Kreisverwaltung wird beauftragt, für die Nutzung der

Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Barnim eine neue Gebührensatzung zu erarbeiten und dem Kreistag zur

Beschlussfassung vorzulegen. Diese soll zum 01.01.2010 in Kraft treten. Dabei ist die Nutzung durch Kinder und

Jugendliche bis 18 Jahre im Rahmen des Vereinssportes kostenfrei, um zu einer Kinder- und Jugendförderung

beizutragen. Weiterhin sind die Schließzeitenregelungen in den Schulferienzeiten dahingehend zu ändern, dass die

Sportstätten für den Vereinssport in dieser Zeit zur Verfügung stehen.

Nr. des Beschlusses: 82-5/09

Nr. des Antrages: DIE LINKE.-6/09

Thema des Antrages: Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Barnim Beschlossene

Antragsformulierung: Schülerinnen/SchülerInnen einer Privatschule wird ebenfalls, entsprechend § 2 Abs. 1 der Schülerbeförderungssatzung, ein Anspruch auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises durch die Kreisverwaltung gewährt.

Nr. des Beschlusses: 84-5/09

Nr. des Antrages: DIE LINKE.-07/09

Thema des Antrages: Bestrafung von Schülerinnen und Schülern der kreiseigenen Schulen

(6)

Beschlossene

Antragsformulierung: Im Zusammenhang mit dem bundesweiten Bildungsstreik am 17.

Juni 2009 informierten mehrere Schülerinnen und Schüler, dass ihnen für die Zeit des Streiks Fehlstunden eingetragen wurden.

Der Kreistag beschließt: Der Kreistag appelliert an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler, die am landesweiten Schulstreik am 17. Juni 2009 teilgenommen und von ihrem garantierten

Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht haben, von Sanktionen abzusehen.

Informationsvorlagen:

Nr. des Beschlusses: -

Nr. des Antrages: VKT-3/09

Thema des Antrages: Information zu personellen Änderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse des Kreistages Barnim

Antragsformulierung: Der Kreistag nimmt die personellen Änderungen in der

Zusammensetzung der Ausschüsse des Kreistages Barnim zur Kenntnis.

Nr. des Beschlusses: -

Nr. des Antrages: I-20-09/09

Thema des Antrages: Informationsvorlage über die Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Mittel im Rahmen des Haushaltes 2008 Antragsformulierung: Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.

Nr. des Beschlusses: -

Nr. des Antrages: A 1-7/09

Thema des Antrages: Informationsvorlage zu Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 4. und 5. Sitzung des Kreistages - öffentlicher Teil Antragsformulierung: Der Kreistag nimmt die Entscheidungen des Kreisausschusses

zur Kenntnis.

Nichtöffentlich:

Nr. des Beschlusses: - Nr. des Antrages: A -8/09

Thema des Antrages: Informationsvorlage zu den Entscheidungen des Kreisausschusses zwischen der 4. und 5. Sitzung des Kreistages - nichtöffentlicher Teil

Antragsformulierung: Der Kreistag nimmt die Entscheidungen des Kreisausschusses zur Kenntnis.

abgelehnter Antrag:

Nr. des Beschlusses: 83-5/09

Nr. des Antrages: DIE LINKE./Gr./BdE-1/09

Thema des Antrages: Gentechnikfreie Landwirtschaft im Landkreis Barnim

(7)

Antragsformulierung: 1. Der Kreistag Barnim spricht sich gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen im Landkreis Barnim aus.

2. Der Kreistag Barnim und die Kreisverwaltung unterstützen Initiativen und freiwillige Zusammenschlüsse, die sich für eine gentechnikfreie Landwirtschaft in der Region einsetzen.

3. Die Kreisverwaltung Barnim wird beauftragt, die turnusmäßigen Infoveranstaltungen zur Agrarförderung zu nutzen, um die

landwirtschaftlichen Unternehmen über die Intentionen dieses Antrags zu informieren.

4. Der Kreistag Barnim empfiehlt seinen Einrichtungen, die eine Verpflegung anbieten (z. B. Kindergärten, Schulen etc.), nur gentechnikfrei produzierte Lebensmittel zu verwenden. Sie sollen dabei auf die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ achten, mit der seit dem 1. Mai 2008 Lebensmittelhersteller ihre Waren

kennzeichnen dürfen, wenn auf Gen-Pflanzen im Tierfutter und gentechnisch veränderte Zusätze verzichtet wurde.

5. Die Kommunen im Landkreis werden aufgerufen, dem Beispiel des Landkreises zu folgen.

gez. Prof. Dr. Schultz Vorsitzender des Kreistages

Bekanntmachung der Zweiten Satzung zur Änderung

der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) vom 08. März 2006

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) hat am 01.07.2009 folgende zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde vom 08. März 2006 (Amtsblatt für den Landkreis Barnim vom 15. März 2006, S. 12), zuletzt geändert durch die am 29. März 2006 beschlossene erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung (Amtsblatt für den Landkreis Barnim vom 19. April 2006, Seite 4) wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 Nr. 8 wird wie folgt gefasst:

„8. Stadt Bad Freienwalde (für den Ortsteil Hohensaaten)“

2. § 7 wird wie folgt geändert:

Im Absatz 3 werden die Wörter „Gemeinde Hohensaaten“ durch die Wörter „Stadt Bad Freienwalde“ ersetzt.

Artikel II Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.

gez. Hein

Verbandsvorsteher

(8)

Bekanntmachung zur 11. Änderungssatzung vom 01.07.2009 zur Verbandssatzung des WAV „Panke/Finow“ vom 16.07.1997

Bekanntmachung der 11. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ vom 16.07.1997

Der Landrat des Landkreises Barnimn als allgemeine Untere Landesbehörde ist aufgrund von § 27 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.05.1999 (GVBI. I S. 194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.09.2008 (GVBI. I S. 202) die zuständige Aufsichtsbehörde für Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“. Der Landrat des Landkreises Barnim macht daher die 11. Änderungssatzung vom 01.07.2009 zur Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ vom 16.07.1997 in seinm Veröffentlichungsblatt bekannt.

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ hat die 11. Änderungssatzung auf ihrer Sitzung am 01.07.2009 beschlossen. Im Zusammenhang mit der 11. Änderungssatzung ist eine Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde nicht erforderlich, weil die 11. Änderungssatzung keine Regelungen enthält, die nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit zu genehmigen sind.

Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Verbandssatzung durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist § 11 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Die Verbandsmitglieder haben in der für ihre Bekanntmachungen vorgeschriebenen Form auf die Veröffentlichungen hingewiesen.

gez. Ihrke

Landrat Landkreis Barnim

Aufgrund der §§ 4, 7, 8, 9 und 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBI. I S. 194), hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserverbandes

„Panke/Finow“ in ihrer Sitzung vom 01.07.2009 die folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserverebandes „Panke/Finow“ vom 16. Juli 1997 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 15.12.2008 wird wie folgt geändert:

§ 12 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Sonstige Satzungen sowie alle übrigen Bekanntmachungen des Verbandes werden im

„Amtsblatt für die Stadt Bernau bei Berlin“ und im „Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim“

bekanntgemacht. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf des Tages als vollzogen, an dem das letzte der beiden Amtsblätter mit der Bekanntmachung erscheint.“

Artikel II

Sie Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

gez. Kühne Verbandsvorsteher

(9)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Schmutzwasserleitungen in Neuendorf

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Wasser- und Abwasserverbandes „Panke/Finow“ mit Sitz in Bernau

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitung in Bernau

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die Untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Wasser- und Abwasserverband „Panke/Finow“

Wasserwirtschaftliche

Anlage: Niederschlagswasserleitung Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Bernau, Flur 38 Flurstücke: 314/2, 316, 317, 366, 440

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde

Wasserwirtschaftliche

Anlage: Schmutzwasserleitungen

Betroffene Grundstücke: Gemarkung Neuendorf

Flur 1, Flurstücke: 238, 415, 99/25, 99/24, 395, 99/4, 380, 377, 399, 99/34, 99/39, 409, 401, 99/38, 99/46, 99/

68, 376, 99/44, 398, 237, 99/47, 393, 400, 266, 387, 402, 290, 388, 292, 413, 414, 389, 236, 390, 291, 403, 346, 343, 345, 344, 375, 374, 394, 384, 372, 373, 371, 404, 396, 379, 386, 410, 411, 412, 416, 417, 418, 385, 383

(10)

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde mit Sitz in Eberswalde auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Schmutzwasserleitungen in Oderberg Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde

Wasserwirtschaftliche Anlage: Schmutzwasserleitungen Betroffene Grundstücke: Gemarkung Oderberg

Flur 3, Flurstücke: 192/1, 193/3, 201/6, 339, 341, 344, 345, 478, 479, 477

Flur 4, Flurstücke: 14, 55/1, 79/3, 30/2, 57/2, 30/3, 57/1, 59/

23, 73/10, 59/32, 73/8, 79/9, 73/18, 59/31, 73/7, 117, 253, 284, 79/15, 73/11, 73/17, 73/20, 73/9, 73/13, 73/21, 113, 115, 73/

19, 73/14, 114, 73/16, 79/19, 23/7, 140, 255, 116, 73/15, 8/1, 23/2, 192, 73/12, 197, 292, 146, 147, 148, 153, 154, 155, 156, 157, 159, 15/47, 260, 251, 252, 59/43, 158, 160

Flur 5, Flurstücke: 47, 40

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

(11)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages der Stadtwerke Werneuchen GmbH mit Sitz in Werneuchen auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermessstelle in Schönfeld Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die Untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Stadtwerke Werneuchen GmbH Wasserwirtschaftliche

Anlage: Grundwassermessstelle

Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Schönfeld, Flur 3 Flurstücke: 152

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages der Stadtwerke Werneuchen GmbH mit Sitz in Werneuchen auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermessstelle in Tiefensee

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die Untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Stadtwerke Werneuchen GmbH Wasserwirtschaftliche

Anlage: Grundwassermessstelle

Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Tiefensee, Flur 4 Flurstücke: 67

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

(12)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit Sitz

in Oranienburg (Zehlendorf) auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitung in Wandlitz

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband Wasserwirtschaftliche

Anlage: Trinkwasserleitung

Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Wandlitz, Flur 5 Flurstücke: 634, 650, 186, 188, 187

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

(13)

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes Wasserwirtschaftliche

Anlage: Trinkwasserleitung

Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Wandlitz, Flur 5

Flurstücke: 593, 592, 591, 632, 669, 622, 621, 341, 340, 337, 336, 333

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages der Stadtwerke Werneuchen GmbH mit Sitz in Werneuchen auf Erteilung der Leitungs- und An-

lagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermessstelle in Weesow

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die Untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Stadtwerke Werneuchen GmbH Wasserwirtschaftliche

Anlage: Grundwassermessstelle

Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Weesow, Flur 3 Flurstücke: 123, 54

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit Sitz

in Oranienburg (Zehlendorf) auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitung in Wandlitz

(14)

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages der Stadtwerke Werneuchen GmbH mit Sitz in Werneuchen auf Erteilung der

Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für eine Grundwassermessstelle in Werneuchen

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Stadtwerke Werneuchen GmbH Wasserwirtschaftliche

Anlage: Grundwassermessstellen und Trinkwasserleitungen Betroffene

Grundstücke: Gemarkung Werneuchen, Flur 1, Flurstück: 145

Flur 2, Flurstücke: 472, 477, 501, 1036 Flur 10, Flurstück: 141

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

(15)

Bekanntmachung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des

Landesstraßenbedarfsplans 2010 (LStrBPl 2010)

Aufgrund der geänderten landesplanerischen Ziele, wie sie im Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg (LEP B-B) dargestellt sind, und geänderter straßenverkehrsrelevanter Grundlagendaten hat das für den Straßenbau zuständige Mitglied der Landesregierung im Sinne des § 4 Landesstraßenbedarfsplangesetz (LStrBPlG) vom 26.Oktober 1995 (GVBl. I/

Nr.20 v.02.11.1995) geprüft, ob und gegebenenfalls wie der Landesstraßenbedarfsplan (LStrBPl) der Entwicklung anzupassen ist. Im Ergebnis der Prüfung plant die Landesregierung gemäß § 43 BbgStrG die Fortschreibung des LStrBPl zum Jahr 2010. Durch den LStrBPl wird der Bedarf an Straßenneubaumaßnahmen im Landesstraßennetz des Landes Brandenburg festgelegt.

Die Fortschreibung des LStrBPl führt der Landesbetrieb Straßenwesen im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung durch.

Gemäß dem Gesetz zur Umweltverträglichkeit (UVPG) § 14a und b, wurde begleitend zur Erarbeitung des LStrBPl 2010 eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.

Der Entwurf des LStrBPl 2010 wurde auf der Grundlage einer detaillierten Schwachstellenanalyse und unter frühzeitiger Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes erarbeitet. Der Schwerpunkt bei der Bereitstellung eines bedarfsgerecht ausgebauten Landesstraßennetzes liegt künftig in der Erhaltung sowie im Aus- und Umbau des vorhandenen Netzes zur Erhöhung von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs.

Neubaumaßnahmen werden grundsätzlich nur noch dort erwogen, wo es aus verkehrlichen, städtebaulichen oder Emissionsschutzgründen nicht vertretbar ist, die betroffene Ortsdurchfahrt auszubauen.

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Antrages des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit Sitz in Oranienburg (Zehlendorf)

auf Erteilung der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für Trinkwasserleitung in Zerpenschleuse

Zur dinglichen Sicherung eines Leitungsrechtes ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu bestellen. Durch die untere Wasserbehörde ist gemäß § 3 Sachenrechts- Durchführungsverordnung vom 20.12.1994 (BGBl.I S.3900) das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entsprechend dem genannten Antrag zu prüfen und zu bescheinigen.

Antragsteller: Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband Wasserwirtschaftliche Anlage: Trinkwasserleitung

Betroffene Grundstücke: Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 1 Flurstücke: 107/2, 107/1, 123, 106, 105 Flur 4,

Flurstücke: 78, 77, 65, 57, 56, 2/2

Der Antrag und die Antragsunterlagen können beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung (Dienstag von 9.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden. Nach Absprache (Tel. 03334/ 214 1538) ist eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Widersprüche Betroffener sind innerhalb von 4 Wochen vom Tag der Bekanntmachung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Barnim, Untere Wasserbehörde, Am Markt 1 in 16225 Eberswalde einzulegen.

Im Auftrag gez. Schulz

Amtsleiterin Bodenschutzamt

(16)

Der Entwurf des LStrBPl 2010 setzt sich aus indisponiblen und neuen Maßnahmen zusammen.

Gegenstand der öffentlichen Auslegung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind nur die neuen Maßnahmen.

Während die Linienführungen der indisponiblen Maßnahmen wegen des fortgeschrittenen Planungsstandes einen relativ großen Verbindlichkeitsgrad besitzen, basiert die Linienführung der 14 neuen Maßnahmen bislang auf einer verkehrlichen Voruntersuchung unter Berücksichtigung städtebaulicher und umweltrelevanter Gegebenheiten. Die im Bedarfsplanentwurf enthaltenen Vorzugslinien der neuen Maßnahmen dienen deshalb nur der groben Orientierung und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Die konkrete Planung ist den nachgeordneten Planungsstufen (Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren) vorbehalten.

Entsprechend § 14i Abs. 2 UVPG ist der Entwurf des Plans oder Programms, der Umweltbericht sowie weitere Unterlagen, deren Einbeziehung die zuständige Behörde für zweckmäßig hält, frühzeitig für eine angemessene Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen.

Dementsprechend wird der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg den Entwurf des LStrBPl 2010 mit Umweltbericht (Stand 30.06.2009) ab dem 10. August 2009 bis zum 15. Oktober 2009 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten öffentlich auslegen.

Der Entwurf kann innerhalb dieser Frist während der Dienstzeiten an folgender Stelle eingesehen werden:

Landkreis Barnim Kreisverwaltung

D III - Strukturentwicklungsamt SG 2 Am Markt 1

16225 Eberswalde Raum 323

Tel.: 03334 2141864

Mit Beginn der öffentlichen Auslegung steht der Entwurf des LStrBPl mit Umweltbericht auch im Internet unter www.ls.brandenburg.de als Download zur Verfügung.

Anregungen und Bedenken können ab Beginn der Auslegung bis zum 30. Oktober von natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen vorgebracht werden, deren Belange durch den LStrBPl berührt sind (vgl. §2 Abs. 6 UVPG).

Möchten Sie von der Möglichkeit, zum Entwurf des LStrBPl Stellung zu nehmen, Gebrauch machen, senden Sie Ihre Stellungnahme bitte bis zum 30. Oktober 2009 per Post an den:

Landesbetrieb Straßenwesen, Vorstand Planung, Fachbereich 21, Stichwort:

„SUP-Beteiligung“ Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten oder per e-mail an:

SUP-Beteiligung@ls.brandenburg.de.

Die im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken werden abgewogen und der Entwurf des LStrBPl gegebenenfalls überarbeitet.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und Bestätigung durch den Landtag wird der LStrBPl Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplangesetzes und danach zur Einsicht für jedermann auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) und im LS Brandenburg veröffentlicht.

Bekanntmachung zur Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen Der auf den Namen Anja Schiemenz ausgestellte und durch Verlust abhanden gekommene Dienstausweis der Mitarbeiterin des Landkreises Barnim, Derzernat II, Jugendamt, Dienst- ausweisnummer 494, ausgestellt am 06.09.2001, unbefristet, wird für ungültig erklärt.

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