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Für die weitere Generierung von Daten und Material des komplexen Themengebiets wurden Expert*inneninterviews durchgeführt. Um die Forschungsfrage plangemäß beantworten zu können, bedarf es dem Wissen und den Erfahrungen der Expert*innen, welche bei der Entwicklung und Umsetzung mitwirkten und auch in der Gegenwart mitwirken. Aufgrund der Tatsache, dass die Gesetzestexte, Landesrichtlinien und Fachpublikationen ausschließlich einen theoretischen Einblick in das Umsetzungsverfahren der VRV 2015, den übernommen Komponenten aus dem Bundeshaushaltsrecht und den Eigenschaften des neu eingeführten Rechnungswesens bieten, welche bereits in den Kapitel vier und fünf analytisch aufbereitet wurden, war die Intention des Autors mit Hilfe einer qualitativen Forschungsmethode, weitere Daten zu genieren. Um dies zu ermöglichen, wurde die Methodik des leitfadenunterstützen Expert*inneninterviews angewandt.

Um einen geregelten Ablauf des Gespräches zu garantieren wurde vorab ein Interviewleitfaden erstellt. Der Aufbau der geführten Expert*inneninterview orientierte sich an diesem Leitfaden. Das Portfolio an Fragen sollte die Bereiche der differierenden Umsetzung der VRV 2015, den unterschiedlichen Bewertungsmethoden in den Gemeinden der unterschiedlichen Bundesländer und deren Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Finanzdaten abdecken. Die Frage nach möglichen Weiterentwicklungspotenzialen der VRV 2015, in Bezug auf die Vereinheitlichung, rundete das Expert*inneninterviews ab. Das Portfolio an Fragen konnte, mit minimalen Anpassungen, in jedem Gespräch angewendet werden. Die Abweichungen kamen aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Positionen der Interviewpartner*innen zustande. Um die Vergleichbarkeit der generierten Daten aufrechtzuerhalten, wurden die Anpassungen der Fragen auf ein Minimum reduziert. In den beiden folgenden Unterkapiteln sind die Interviewfragen ersichtlich.

Nach dem der Interviewleitfaden erstellt wurde, wurde der Kontakt zu dem sozialen Feld gesucht. Die Expert*innen wurden in den Bereichen der Landesregierungen der Bundesländer und der Finanzverwaltungen der Gemeinden gesucht. Die Kontaktaufnahme erfolgte mittels E-Mail oder über Dritte. Aufgrund der Covid-19 Pandemie wurden aus den ursprünglich ausgemachten persönlichen Interviews, schriftlich oder telefonisch geführte Gespräche. Die Telefongespräche wurden mittels Diktiergerät und Smartphone aufgenommen. Vorab wurden Informationen über das Forschungsgebiet der Masterthesis, den Gegenstand der Befragung und einer ungefähren Dauer des Interviews weitergegeben. Von sechs Expert*innen, welche zur Auswahl standen, waren vier für ein Interview bereit. Dies bedeutet eine 66,67 prozentige Rücklaufquote. Aufgrund der Tatsache, dass der Großteil der Interviews telefonisch geführt wurde und dies zu einigen wenigen akustischen Probleme führte, wurden diese im Transskript markiert. Um die Anonymität zu wahren wurde von der namentlichen Nennung der Interviewpartner*innen abgesehen. Die Aussagen der Interviewpartner*innen aus den Bundesländern wurde ein 1 oder 2 und den Interviewpartner*innen aus den Gemeinden ein A oder B zugeordnet.

Experteninterviews

6.1 Interviewfragen: Experten der Landesregierung

1. Inwieweit wird es zukünftig eine Vereinheitlichung des Haushaltswesens auf Gemeindeebene geben und welche Mechanismen und Regelungen der VRV 2015 fördern die Vereinheitlichung?

2. Bei der Verbuchung von Bedarfszuweisungen für Investitionen kommt es zu Unterschieden in den Gemeinden der Bundesländer. Hat das Auswirkungen auf die bundesweite Vergleichbarkeit? Welchen Vorteil hat die Wahl der Methode in Ihrem Bundesland für die Gemeinden?

3. Die Haushaltsrücklagen werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Wie wirkt sich das Ihrer Meinung nach, auf die Einheitlichkeit aus und welche Funktion hat der Einsatz von Haushaltsrücklagen ohne Zahlungsmittelreserven? Welchen Einfluss haben Haushaltsrücklagen, welche aus Bedarfszuweisungen gebildet werden, auf das Nettoergebnis?

4. Bei der Bewertung des Vermögens, im speziellen bei der Bewertung der Grundstücke der Gemeinden, kommt es zu unterschiedlichen Wertansätzen. Wie werden sich diese Unterschiede auf die Aussagekraft des Vermögens auswirken? (Höhe des Anschaffungswerts)

5. Wie sollte man den unterschiedlichen Bewertungsmethoden bei Grundstücken entgegenwirken? Kann es eine einheitliche Regelung in Ihrem Bundesland geben?

6. Es gibt unterschiedliche Ansichten bei der Wahl der Bewertung von Sachanlagen (Einzelbewertung vs. Pauschalbewertung – z.B. Straßen/Straßenzüge). Welchen Einfluss hat dies auf die Bewertung? Welchen Einfluss hat das Wahlrecht bei der Bewertung von Grundstücken, Grundstückseinrichtungen und Gebäuden (Anschaffungswert vs. beizulegender Zeitwert) auf die Vermögenswerte?

7. Inwieweit hat die Wahl der Nutzungsdauer einen Einfluss auf das Vermögen?

(Beispiel: Unterschiede bei der Höhe der Nutzungsdauer für Gemeindestraßen in einzelnen Bundesländern)

8. Wie sollten Schutzbauten im Gemeindegebiet bewertet werden? Inwieweit haben diese Einfluss auf das Vermögen und wie werden sie behandelt, um die Einheitlichkeit einzuhalten? Gibt es Vorschläge von der Seite des Bundeslandes? (Passivierung / Investitionszuschuss)

9. Die Unterschiede der Bewertungsmethoden haben einen Einfluss auf den Wert des Vermögens. Wie aussagekräftig sind die Kennzahlen, welche das Nettovermögen als Grundlage haben?

10. Gibt es aus Ihrer Sicht mögliche Weiterentwicklungspotentiale der VRV 2015 im Bereich der Vereinheitlichung und den Bewertungsmethoden?

Experteninterviews

6.2 Interviewfragen: Experten der Gemeinden

1. Inwieweit wird es zukünftig eine Vereinheitlichung des Haushaltswesens in Ihrer Gemeinde geben und welche Mechanismen und Regelungen der VRV 2015 fördern die Vereinheitlichung?

2. Bei der Verbuchung von Bedarfszuweisungen für Investitionen kommt es zu Unterschieden in den Gemeinden der Bundesländer. Hat das Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit? Welchen Vorteil hat die Wahl der Methode in Ihrem Bundesland für Ihre Gemeinde?

3. Die Haushaltsrücklagen werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Wie wirkt sich das Ihrer Meinung nach, auf die Einheitlichkeit aus und welche Funktion hat der Einsatz von Haushaltsrücklagen ohne Zahlungsmittelreserven? Welchen Einfluss haben Haushaltsrücklagen, welche aus Bedarfszuweisungen gebildet werden, auf das Nettoergebnis?

4. Bei der Bewertung des Vermögens, im speziellen bei der Bewertung der Grundstücke der Gemeinden, kommt es zu unterschiedlichen Wertansätzen. Wie werden sich diese Unterschiede auf die Aussagekraft des Vermögens auswirken? (Höhe des Anschaffungswerts)

5. Wie sollte man den unterschiedlichen Bewertungsmethoden bei Grundstücken entgegenwirken? Würden Sie eine einheitliche Regelung begrüßen?

6. Es gibt unterschiedliche Ansichten bei der Wahl der Bewertung von Sachanlagen (Einzelbewertung vs. Pauschalbewertung – z.B. Straßen/Straßenzüge). Welchen Einfluss hat dies auf die Bewertung? Welchen Einfluss hat das Wahlrecht bei der Bewertung von Grundstücken, Grundstückseinrichtungen und Gebäuden (Anschaffungswert vs. beizulegender Zeitwert) auf die Vermögenswerte?

7. Inwieweit hat die Wahl der Nutzungsdauer einen Einfluss auf das Vermögen Ihrer Gemeinde? (Beispiel: Unterschiede bei der Höhe der Nutzungsdauer für Gemeindestraßen in einzelnen Bundesländern)

8. Wie sollten Schutzbauten im Gemeindegebiet bewertet werden? Inwieweit haben diese Einfluss auf das Vermögen und wie werden diese in Ihrer Gemeinde behandelt (Passivierung / Investitionszuschuss)

9. Die Unterschiede der Bewertungsmethoden haben einen Einfluss auf den Wert des Vermögens Ihrer Gemeinde. Wie aussagekräftig sind die Kennzahlen, welche das Nettovermögen als Grundlage haben? Nutzen sie die Kennzahlberechnung in Ihrer Gemeinde?

10. Gibt es aus Ihrer Sicht mögliche Weiterentwicklungspotentiale der VRV 2015 im Bereich der Vereinheitlichung und den Bewertungsmethoden?

Experteninterviews

6.3 Auswertung der Expert*inneninterviews

Nach dem Führen der Expert*inneninterviews wurde der gesprochene Text transkribiert. Der entstandene Text wird strukturiert und auf, für die Forschungsarbeit, passende Textabschnitte geprüft. Die so gewonnenen Textpassagen werden im folgenden Schritt einer Kategorie zugewiesen (vgl. Baur 2014, S. 554). Die Bearbeitung und Verarbeitung der Textteile werden mit Hilfe eines Excel-Sheets durchgeführt. Der strukturierten Ausarbeitung kommt eine besondere Bedeutung zu, da diese Auswertung letzten Endes benötigt wird, um die Forschungsfrage in einem angemessenen Umfang beantworten zu können (vgl. Bogner et al. 2014, S. 73).

6.3.1 Transkriptionsregeln

Die Tonaufzeichnungen der Interviews wurden anhand der folgenden Transkriptionsregeln verschriftlicht, um eine optimale Basis für die weitere Verarbeitung zu bieten:

 Die Verschriftlichung der Aufzeichnung erfolgt wörtlich und in Hochdeutsch, Mögliche Dialekte werden ebenfalls in Hochdeutsch erfasst, sollte es keine genaue Übersetzung geben, wird der Dialektausdruck in die Transkription aufgenommen.

 Längere Pausen werden mit (…) markiert.

 Mehrfache Wortwiederholungen, Stottern und Wortabbrüche werden aufgrund der Hervorhebung der Informationen geglättet.

 Die Gliederung der Fragen und Antworten erfolgt absatzweise. Um die Anonymität zu wahren werden dem Interviewpartner*in und dem Interviewpartner in den Transkriptionen ein A/B zugewiesen und um die Übersichtlichkeit zu fördern werden die Zeilen nummeriert.

 Bedeutende nonverbale Äußerungen und Betonungen werden verzeichnet.

 Betonte Wörter und Aussagen werden markiert.

 Unklarheiten aufgrund von akustischer Probleme wurden markiert.

Dieses Vorgehen bildet die Basis für ein optimales Verarbeiten der so generierten Texte (Vgl. Dresing / Pehl 2015, S. 20f).

6.3.2 Textinterpretation

Die transkribierten Tonaufzeichnungen der Interviews werden mittels einer strukturierten und normativen Verarbeitung und einer im Anschluss getätigten Interpretation, analog der nach Mayring entwickelten Vorgangsweise der qualitativen Inhaltsanalyse, unterzogen. Die anschließende Bearbeitung des gesammelten Datenmaterials erfolgte mittels strukturierter Inhaltsanalyse. Bei der Inhaltsanalyse steht der Vergleich der Informationen, welche die Expert*innen liefern konnten, im Vordergrund und ermöglicht das Aufdecken von Kausalabhängigkeiten (vgl. Mayring 2015, S. 70f).

Experteninterviews

6.3.3 Bildung der induktiven Kategorien

Als einer der ersten Schritte wird die Paraphrasierung des Textes angewendet. Dabei werden die zuvor verschriftlichten Antworten auf die Interviewfragen bearbeitet. Die Texte werden auf unwichtige und unbedeutende Passagen untersucht und diese werden gestrichen. Dies fördert den Überblick und reduziert ausgeschmückte Aussagen auf das nötigste (vgl. Bogner et al. 2014, S. 80).

Anschließend folgt die Generalisierung, also die Kürzung der Texte auf das erforderliche Abstraktionsniveau. Durch diesen Schritt werden Inhaltsgleiche Passagen ermittelt und im Anschluss kategorisiert und selektiert (vgl. Mayring 2015, S. 71f). Im Reduktionsschritt werden die Texte, welche in einer Beziehung stehen aber in unterschiedlichen Paraphrasen vorhanden sind, mit der Hilfe von Kategorien gebündelt und für die weitere Verarbeitung markiert. Die induktiven Kategorien werden von den Fragen des Interviews abgeleitet, um die Antworten tunlichst neutral darzustellen (vgl.

Mayring 2015, S. 68f).

Die abgeleiteten Kategorien lauten:

 Kat. 1 – Angestrebte Vereinheitlichung durch die VRV 2015

 Kat. 2 – Behandlung von Investitionszuschüssen und Bedarfszuweisungen

 Kat. 3 – Rückstellungen

 Kat. 4 – Unterschiede in der Bewertung des Gemeindevermögens

 Kat. 5 – Einfluss der Nutzungsdauer auf die Vergleichbarkeit

 Kat. 6 – Aussagekraft der Kennzahlen

Ergebnisse der Expert*inneninterviews / Studie