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In dem folgenden Kapitel werden sowohl die empirischen Forschungsmethoden als auch der dazugehörige Forschungsprozess beleuchtet. Um die einzelnen Schritte mit dieser Masterarbeit in Verbindung setzen zu können, werden diese mit Hilfe von methodischer Literatur nähergebracht. Dies verschafft einen Überblick über die gewählten Forschungsmethoden und dem zu können. Im Anschluss wird eine detailreiche Darstellung der Auswertungsprozesse gezeigt.

Die Erhebung des Forschungsmaterials für diese Arbeit erfolgt mittels einschlägiger Literatur, Rechtsprechungen in Verbindung mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung und Leitfäden für die Umsetzung der neuen Maßnahmen (vgl. Kerschner 2014, S.104). Dies beansprucht eine umfangreiche Literaturrecherche. Die Untersuchung von passenden Richtlinien und Fachpublikationen ist essenziell. Für die weitere Datenerhebung leitet sich der Bedarf einer qualitativen Forschungsmethode ab, da eine reine Literaturrecherche des zugänglichen Datenmaterials nicht ausreicht um die Forschungsfrage ausreichend beantworten zu können. Dies führt zu Experteninterviews, welche nach einem zuvor abgestimmten Fragenkatalog durchgeführt werden. Die Basis des Forschungsdesign bildet ein rekonstruktives Datenerhebungsverfahren. Dies ist aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung, der Entwicklung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung und des theoretisch geprägten Forschungsstandes des gewählten Themas notwendig (vgl. Baur 2014, S. 104f).

Die Expert*innen wurden aufgrund Ihrer Mitwirkung im Entwicklungsprozess der Verordnung ausgewählt, um Informationen zum aktuellen Forschungsstand und der Umsetzung der neuen Verordnung in den Gemeinden zu erhalten. (vgl. Aghamanoukjan et al. 2009, S.422) Um die Auswahl der Expert*innen im Vorfeld einschränken zu können, bedarf es einer gründlichen Voruntersuchung des Praxisfeldes der Entwicklung der Verordnung. Daher wurden auch Praktiker*innen, welche die Maßnahmen der VRV 2015 im täglichen Arbeitsalltag umsetzen, für ein Interview kontaktiert. Die Wahl einer qualitativen Forschungsmethode erscheint daher als optimale Maßnahme zur Datenerhebung, da die zu interviewenden Personen gezielt zu Systemstärken und -schwächen der Verordnung, Auslegungsmöglichkeiten und der Entwicklung des Finanzwesen der Gemeinden befragt werden können (vgl. Bogner et al. 2014, S 34f).

3.1 Datenerhebung

Die mittels Interview generierten Wissensformen können in drei unterschiedlichen Arten eingeordnet werden. Daten, Fakten und sachdienliche Informationen werden auch als technisches Wissen definiert. Als Prozesswissen werden praxisorientierte Handlungsabläufe und generierte Erkenntnisse bezeichnet, welche die Befragten bei der Involvierung im täglichen Arbeitsalltag erfahren konnten. Bei dem Deutungswissen handelt es sich um die dritte Wissensform und diese besteht aus subjektiven Sichtweisen, Interpretationen und Deutungen, aber auch Bewertungen der interviewten Person. Bei der Durchführung der Interviews steht vor allem das Prozesswissen im Vordergrund. Das Wissen, welches die befragten Personen im Zuge der Interaktion und Mitentwicklung der Verordnung aufbauen konnten, ist maßgeblich für die Beantwortung der Forschungsfrage.

Methodik

Besonders die Auswirkungen der unterschiedlichen Bewertungsmethoden des Vermögens der Gemeinden können so erforscht werden. Das technische Wissen ist in Bereichen, in denen die Literaturrecherche keine ausreichenden Informationen bietet, essenziell. Dabei handelt es sich um Informationen, die einer Forscherin oder einem Forscher nicht zu Verfügung stehen. Daher führt kein Weg an einem Interview vorbei, um an diese Daten zu gelangen. Die Bewertungen und Sichtweisen, die mittels Deutungswissen weitergegeben werden, sind wichtig, um Systemstärken- und schwächen der neuen VRV 2015 aber auch die Herausforderungen bei der Umsetzung der neu entwickelten Maßnahmen erfragen zu können. Diese Wissensform zeichnet ein qualitatives Interview aus und unterstreicht die Stärke eines Experteninterviews (vgl. Bogner et al. 2014, S. 17f).

Interviews

Die Interviewpartner*innen werden per Email kontaktiert und um ein mögliches Interview gebeten. Die Interviews werden mittels Tonaufnahme aufgezeichnet. Als technisches Hilfsmittel dienen dazu Smartphone und Diktiergerät. Die Erlaubnis zur Aufnahme des Interviews muss bereits im Vorfeld mit den zu interviewenden Personen abgeklärt werden. Im Anschluss werden die Interviews in Schriftsprache transkribiert und vorkommende bedeutende nonverbale Äußerungen und Betonungen werden verzeichnet (vgl. Bogner et al. 2014, S. 42).

Um eine Abweichung der eigentlichen Thematik bei den Expert*inneninterviews zu verhindern, wird das Gespräch noch zuvor mit Hilfe eines Leitfadens teilstrukturiert. Der erstellte Leitfaden ist sowohl für eine strukturierte Untersuchung des Themenfeldes als auch für die spätere Datenanalyse hilfreich (vgl. Bogner et al. 2014, S. 27). Offene Fragen werden bei der Durchführung des Interviews der befragten Person einen ausgedehnten Spielraum für die Beantwortung bieten. Diese Wahl der Fragenstellung soll verhindern, dass ausschließlich bestimmte Informationslücken gezielt geschlossen werden. Der Blick auf den Leitfaden erfolgt unregelmäßig, daher ist es von Vorteil eine grafische Gestaltung zu wählen, um eine schnelle Orientierung zu gewähren. Die Länge des Leitfadens variiert stark und ist abhängig von der Interviewerin oder dem Interviewer, um deren Sicherheitsbedürfnis zu decken. Das hat zur Folge, dass der Leitfaden bis zu sechs Seiten lang sein kann (vgl. Bogner et al. 2014, S. 27f). Das gesammelte Datenmaterial wird mit Hilfe einer Inhaltsanalyse ausgewertet. Im Fokus dieser Analyse stehen die Informationen, welche man in den Interviews sammelt. Bei der Inhaltsanalyse steht der Vergleich der Informationen, welche die Expert*innen liefern konnten im Vordergrund und ermöglicht das Aufdecken von Kausalabhängigkeiten (vgl. Bogner et al. 2014, S. 73).

3.2 Datenauswertung

3.2.1 Transkription

Im Anschluss eines Interviews folgt die Transkription des aufgenommenen Audiomaterials. Die Transkription, also die Verschriftlichung des Gesprächs, dient als Basis für die weitere Auswertung und Analyse. So besteht auch die Möglichkeit der Aufbewahrung des Interviews. Die Auswertung und Erarbeitung von Informationen aus der

Methodik

Befragung ist im Vergleich mit der Arbeit mit den Rohdaten erleichtert (vgl. Blatter et al.

2018, S. 72).

Die Erstellung von Interviewprotokollen reicht bei einem explorativen oder systematisierten Experteninterview aus. Jedoch bei einem theoriegenerierenden Interview empfiehlt sich die Transkription des kompletten Gesprächs. Trotz der vollständigen Verschriftlichung besteht ein gewichtiger Materialverlust, da eine schriftliche Wiedergabe von einer lebendig gesprochenen Sprache sich als schwierig erweist. Daher ist es notwendig, um mögliche Verluste zu kompensieren, dass Betonungen und nonverbale Äußerungen verzeichnet werden. Das Transkript wird in üblicher Schriftsprache verfasst, die Dialektsprache wird nicht berücksichtigt, aber wortgetreu niedergeschrieben werden (vgl. Bogner et al. 2014, S. 41). Das generierte Datenmaterial dient dazu, die Forschungsfrage beantworten zu können. Bei der Zusammenführung der Informationen aus mehreren geführten Interviews kann es zu unergiebigen oder wenig aussagekräftigen Daten kommen, die erst durch wiederholtes Analysieren der Gespräche entdeckt werden (vgl. Bogner et al. 2014, S.41). Noch vor dem Schritt der Kodierung folgt die Paraphrasierung, welche Bogner jedoch erst nach der Interpretation des Datenmaterials empfiehlt, da sich erst dann zeigt, welche Informationen tatsächlich wichtig sind (vgl. Bogner et al. 2014, S. 80).

3.2.2 Kodierung

Der erste Schritt nach dem Transkribieren der Interviews ist die Zuordnung von Titel für die Abschnitte, welche häufig mit den Fragen des Leitfadens in Verbindung gebracht werden können. Dabei werden themenähnliche Textabschnitte den Haupttiteln zugeordnet. Es besteht außerdem die Möglichkeit der Zuweisung mehrerer Überschriften pro Textpassage. Vor der Verwendung von soziologischen Begriffen bei der Wahl der Kodierungsüberschriften wird Abstand genommen, da diese mögliche Interpretationen neben den üblichen Theorien und Konzepten unterbinden würden. Der Lebenszusammenhang der interviewten Person wird bei der Analyse des Experteninterviews außer Acht gelassen werden. Die Person stellt ausschließlich das Medium für das zu generierende Wissen der untersuchten Feldes dar (vgl. Bogner et al.

2014, S. 78).

3.2.3 Qualitative Inhaltsanalyse

Der Autor Philipp Mayring beschreibt in seinem Werk „Qualitative Inhaltsanalyse – Grundlagen und Techniken“ die Inhaltsanalyse als ein systematisches, zielgerichtetes, regelgeleitetes und theoriegeleitetes Handeln. Es ermöglicht die Analysierung von Kommunikationen, um Rückschlüsse auf definierte und thematisierende Eigenschaften zu erhalten (vgl. Mayring 2015, S. 11f).

Zu Beginn der Auswertung werden die Analyseeinheiten für die Inhaltsanalyse definiert. Die Kodiereinheit als kleinste Einheit, die zur Auswertung zur Verfügung steht, welche unter eine bestimmte Kategorie fällt und die Kontexteinheit stellt die Vielfalt der Textbestandteile für die jeweilige Kodierung dar. Die Auswertungseinheit legt die Größe der Textpassage fest, der bei der Auswertung ein Kategoriensystem gegenübergestellt

Methodik

wird (vgl. Mayring 2015, S.61). In einem weiteren Schritt werden die Textstellen regelgeleitet den Kategorien, welche induktiv entwickelt werden, nach einem vordefinierten Muster zugeordnet. Dieses Muster kann im Verlauf der Auswertung an das Datenmaterial angepasst und verfeinert werden. Als weiteres Hilfsmittel dient der Kodierleitfaden um den Kategorien eine spezifische Textpassage als Anker, eine Definition und eine Kodierregel zur besseren Abgrenzung zuzuordnen. (vgl. Mayring 2014, S. 546f).

3.2.4 Erwartete Ergebnisse

Mit dieser Forschungsarbeit soll die Rechtsgrundlage der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung untersucht werden und ferner die Abweichungen bei der Umsetzung der neu entwickelten Maßnahmen beleuchtet werden und deren Auswirkungen angestrebte Vereinheitlichung der Finanzdaten zeigen. Darüber hinaus stehen die Bewertungsmethoden des Vermögens der Gemeinden im Fokus der Arbeit. Dies führt dazu, dass sich die gegenwärtige Forschungsarbeit auf sämtliche unterschiedliche Bewertungen des Sachanlagevermögens, das Wahlrecht bei der Festlegung der Nutzungsdauer konzentriert. Ebenfalls werden die Kennzahlen, welche als Bewertung- und Steuerungsinstrument dienen, beleuchtet.

Bundeshaushaltsrecht – Basis für die VRV 2015