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4. B UNDESHAUSHALTSRECHT – B ASIS FÜR DIE VRV 2015

4.4 Evaluierung

Das Bundeshaushaltsrecht hat eine umfassende Reform erfahren. Die Integrierung eines neuen doppischen Rechnungswesens, mit dem auch das Drei-Komponenten-Rechnungssystem eingeführt wurde, ermöglicht eine verbesserte Analyse der Finanzlage des Bundes und eine detailreiche Darstellung aller Zahlungsströme. Die aktuelle Budgetstruktur bietet eine gestärkte Transparenz und fördert einen effizienteren Ressourceneinsatz. Die Wirkungsorientierung, mit dem Fokus auf die Gleichstellung von Frau und Mann im Bund, unterstützt die haushaltsführenden Organe bei der Steuerung der Organisationen. Die Überarbeitung des Berichtswesens, mit den Inhalten der RZL-Pläne und der Teilhefte, soll die Informationsqualität der Budgetunterlagen und Berichte steigern

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(vgl. Universität Alpen-Adria 2018, S. 6). Die ersten Evaluierungsberichte zur Bundeshaushaltsrechtsreform zeigen jedoch, dass einige der darin enthaltenen Neuerungen einer Nachschärfung bedürfen. Die gewünschte Verbesserung der Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit und dem Parlament etwa konnte nicht im vollen Umfang erzielt werden, was eine Nachbesserung begründet (vgl. Parlament 2015, S. 3).

4.4.1 Integriertes doppisches Rechnungswesen

Die Umstellung von der veralteten Kameralistik auf ein modernes integriertes doppisches Rechnungswesens ermöglicht eine detailgetreue Darstellung der Finanzlage des Bundes. Nun steht der Ressourcenverbrauch im Vordergrund, anders als bei der inputorientierten Kameralistik, bei der der Geldverbrauch im Fokus stand. Mit dem neuen Rechnungswesen wurde der Bundesrechnungsabschluss und der Ergebnis-, Finanzierungs-, und Vermögenshaushalt eingeführt. Aufgrund von Analogien des Ergebnis- und Finanzierungshaushaltes kommt es zu Unübersichtlichkeiten. Zahlen und Daten werden in den Budgetunterlagen doppelt dargestellt und führen zu Irritationen, so die Budgetsprecher*innen. Das hat zur Folge, dass in der Praxis diese Instrumente kaum Relevanz besitzen und bei Entscheidungen ausschließlich der Finanzierungshaushalt hin Betracht gezogen wird (vgl. Parlament 2015, S. 17).

Neben einer Steigerung der Qualität des Zahlenmaterials und der Darstellung der finanziellen Lage des Bundes, kritisieren die Expert*innen der Universität Alpen-Adria ebenfalls die Relevanz der Instrumente in Bezug auf Entscheidungen auf Ressortebene.

Um die Nutzer*innenfreundlichkeit zu steigern und für eventuelle Entscheidungen essenziell zu machen, sollten die wichtigsten Inhalte im Rechnungsabschluss des Bundes gekennzeichnet und eine geforderte Mindestgliederung eingehalten werden (vgl. Universität Alpen-Adria 2018, S. 57).

Eine graphisch unterstützte Darstellung der Zahlen und Daten im Ergebnishaushalt, besonders bei Untergliederungen, soll die Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt hervorheben. Um die Entscheidungsrelevanz des Ergebnishaushalts zu steigern sowie um die Qualität anzuheben, werden die Resultate des Rechnungshofes genutzt und mittels computerunterstützter Eingriffe Mängel behoben (vgl. Parlament 2015, S. 18).

4.4.2 Berichtswesen

Ein Schwerpunkt der Bundeshaushaltsrechtsreform 2013 war die Verbesserung der Budgetstruktur und Budgetunterlagen. Dies soll zu einem verbesserten Berichtswesen führen. Der Evaluierungsbericht des Österreichischen Parlaments zeigt jedoch, dass die Übersichtlichkeit und die Informationsqualität der neu gestalteten Budgetunterlagen nicht erhöht werden konnte.

Auch eine Verbesserung der Transparenz und der Lesbarkeit konnte nicht erzielt werden. Die Zufriedenheit der Parlamentarier bezüglich der Unterlagen konnte trotz einiger Verbesserungsvorschläge nicht gebessert werden. (vgl. Parlament 2015, S. 5).

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Der externe Evaluierungsbericht der Haushaltsrechtsreform 2013, welcher von der Universität Alpen-Adria im Auftrag des BMF erstellt wurde, bewertet die Situation der Budgetunterlagen hingegen positiver. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und dem Internationalen Währungsfond sind die Budgetunterlagen mit allen relevanten Informationen ausgestattet und bieten Nationalratsabgeordneten und anderen Stakeholder*innen vielfältige Möglichkeiten, relevante Auskünfte zu erhalten.

Somit wird ein verbessertes Berichtswesen im Evaluierungsbericht der Universität Alpen-Adria bestätigt. Jedoch wird auch in diesem Bericht angemerkt, dass die Gestaltung der Budgetunterlagen Ansatzpunkte für Verbesserung bietet, um eine höhere Transparenz zu schaffen. Dieser Punkt wurde auch im Bericht des Parlaments hervorgehoben (vgl. Universität Alpen-Adria 2018, S. 11).

Der Bericht des Österreichischen Parlaments besagt außerdem, dass die Transparenz Potenzial für Verbesserungen bietet. Zentrale Entwicklungen der Untergliederungen und die den Budgetierung zugrundeliegenden Annahmen werden in den Budgetunterlagen nicht ausreichend erläutert. Um eine Verbesserung zu erzielen wurde seitens des Parlaments vorgeschlagen, weitere Übersichten und Darstellungen beizulegen und die Teilhefte, um die Wirkungsziele zu ergänzen (vgl. Parlament 2015, S. 5f).

Dies wird ebenfalls im Evaluierungsbericht der Universität erwähnt. Es besteht daher ein Konsens, dass die Transparenz der Budgetunterlagen gesteigert werden muss, was zur Folge hat, dass das Berichtswesen verbessert wird. Daher kommt es zu Änderungsvorschlägen, wie beispielsweise einem einheitlichen Design der Berichte, Einführung von Navigationssysteme, Verbesserung und Erweiterung der Erläuterungen sowie Hervorhebungen von Schlüsselinformationen. Dies soll zur einer höheren Transparenz und Verständlichkeit beitragen (vgl. Universität Alpen-Adria 2018, S. 11).

4.4.3 Wirkungsorientierung

Im Zuge der Reform wurde die Wirkungsorientierung in den Bundeshaushalt und dessen Führung eingegliedert. Verwaltungshandlungen sollten transparent dargestellt werden und die angestrebten Wirkungen für die Bürger*innen offengelegt werden.

Informationen für die Parlamentarier*innen erfolgen mittels Strategiebericht, Budgetunterlagen und Berichten der Stelle für Wirkungscontrolling des Bundeskanzleramts. Im Evaluierungsbericht des Parlaments wird die Lage der Wirkungsorientierung allgemein sehr positiv gesehen. Einige wenige Kennzahlen bieten laut Bericht des Parlaments keine hinreichende Aussagekraft bezüglich der angestrebten Wirkung und erlauben daher keine Schlussfolgerungen der Zielerreichung. Die Expert*innen zeigen die unterschiedlichen Entwicklungsstände der Wirkungsorientierung der Ressorts auf. Eine Nachschärfung wird bei der Formulierung der Ziele gefordert, um eine präzise Information zur Zielerreichung zu gewähren (vgl. Parlament 2015, S. 25).

Im Evaluierungsbericht der Alpen-Adria Universität wird die Informationsqualität zur Wirkungsorientierung ähnlich kritisiert. Der Umfang der Budgetdokumente wird positiv hervorgehoben, die Verständlichkeit der Materialien wird jedoch als schwierig angesehen und benötigt eine gewisse Routine. Die Straffung der Hauptaussagen in den Berichten wird gefordert. Stakeholder*innen, wie beispielsweise der Budgetdienst des Parlaments, der Rechnungshof und der Fiskalrat, berichten zwar von einer gut entwickelten Zugänglichkeit

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der Daten, jedoch auch von fehlenden relevanten Hintergrundinformationen (vgl. Universität Alpen-Adria, S. 35).

Die Eigenschaft eines Steuerungsinstruments der Wirkungsorientierung sollte weiterentwickelt und von einem Planungsinstrument abgekehrt werden. Die Informationen sollten im Allgemeinen komprimiert und für die Zielgruppen der interessierten Öffentlichkeit und der Parlamentarier*innen ausgerichtet werden. Der Fokus sollte auf die relevanten Kennzahlen und die wichtigen Zielsetzungen gesetzt werden. Die Lösungsansätze zielen darauf ab, die Wirkungsorientierung und die damit verbundenen Vorteile besser in die öffentliche Verwaltung implementieren zu können (vgl. Parlament 2015, S. 26).

Bei der Entwicklung der Wirkungsziele wird ein offener und partizipativer Weg empfohlen. Der im Parlament eingerichtete Unterausschuss für Wirkungsorientierung des Budgetausschuss wird aufgefordert, häufigere Sitzungen einzuberufen, um sich mit den Wirkungszielen und Indikatoren systematisch zu befassen (vgl. Universität Alpen-Adria, S. 35).

Haushaltsrechtsreform der Gemeinden